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Stellenbeschreibung für den Leiter eines Verlags. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Verlagsleiter gehört zur Kategorie der Manager.
  2. In die Position des Verlagsleiters wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet, auch in Führungspositionen, von mindestens 5 Jahren verfügt.
  3. Die Ernennung und Abberufung des Verlagsleiters erfolgt durch die Gründerversammlung oder den Verlagsinhaber.
  4. Der Verlagsleiter muss wissen:
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, Leitfäden, die die Hauptrichtungen des jeweiligen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Technologiesektors definieren;
  • Best Practices bei Veröffentlichungsaktivitäten ähnlicher Unternehmen, Institutionen, Organisationen;
  • das Verfahren zur Entwicklung von Plänen für die Veröffentlichung von Literatur, Zeitplänen für Redaktions- und Produktionsprozesse von Veröffentlichungen;
  • das Verfahren zum Abschluss von Verlagsverträgen mit Autoren, Vereinbarungen und Arbeitsverträgen zur Erbringung von Druck- und Gestaltungsarbeiten;
  • Verlagsökonomie;
  • Konsumnachfrage, Zustand und Perspektiven der Entwicklung von Literaturabsatzmärkten;
  • Urheberrechte ©;
  • das Verfahren zur Berechnung von Lizenzgebühren und Zahlungen für im Rahmen von Verträgen und Arbeitsverträgen erbrachte Leistungen;
  • das Verfahren zur Vorbereitung von Manuskripten für die Produktion und zum Korrekturlesen für die Veröffentlichung;
  • Technologie der Druckproduktion;
  • Arbeitsorganisation;
  • Arbeitsrecht;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Während der Abwesenheit des Verlagsleiters (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Verwaltet gemäß der geltenden Gesetzgebung die Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Verlags und trägt die volle Verantwortung für die Folgen der getroffenen Entscheidungen, die Sicherheit und effektive Nutzung des Verlagseigentums sowie die finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte Ergebnisse seiner Tätigkeit.
  2. Organisiert die Herausgabe und Veröffentlichung von Literatur, überwacht den wissenschaftlichen und literarischen Inhalt von Publikationen sowie die Qualität ihrer künstlerischen und technischen Gestaltung.
  3. Analysiert die Nachfrage nach veröffentlichter Literatur, um deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt sicherzustellen und die Rentabilität und Rentabilität von Veröffentlichungen zu steigern.
  4. Unter Berücksichtigung von Verbraucherwünschen und Marktbedingungen entwirft er langfristige und jährliche Pläne für Literaturveröffentlichungen.
  5. Verwaltet die Entwicklung von Plänen für redaktionelle und vorbereitende Arbeiten, Produktions- und Finanzplänen sowie Zeitplänen für die Redaktions- und Produktionsprozesse der Publikation.
  6. Überwacht den Zeitpunkt der Einreichung von Manuskripten, ihre Vorbereitung für Satz und Layout sowie die Umsetzung von Zeitplänen für den Druck und die Produktion von Ausgaben durch Druckereien.
  7. Organisiert die termingerechte Ausführung von Veröffentlichungsverträgen mit Autoren und Verträgen mit externen Herausgebern, Rezensenten, Künstlern und anderen an der Veröffentlichung von Literatur beteiligten Personen, den Abschluss von Verträgen und die Auftragserteilung für verschiedene Druck- und Designarbeiten an Drittorganisationen.
  8. Überwacht die korrekte Erstellung von Zahlungsbelegen für geleistete Arbeit, die Festsetzung von Lizenzgebühren und die Höhe der Zahlungen an Freiberufler.
  9. Genehmigt die Verbreitung von Publikationen unter Berücksichtigung des Zustands und der Entwicklungsaussichten ihrer Absatzmärkte.
  10. Organisiert zeitnahe materielle Unterstützung für Produktionsaktivitäten, Werbung und Verkauf veröffentlichter Literatur sowie die Abrechnung der Umsetzung abgeschlossener Verträge.
  11. Analysiert auf der Grundlage von Buchhaltungsdaten die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Abteilung, ergreift Maßnahmen, um die Bearbeitungszeit für Manuskripte zu verkürzen, Mittel bei der Veröffentlichung von Literatur sparsam einzusetzen und die Qualität der Druckausführung zu verbessern.
  12. Leitet den Verlag.
  13. Übt weitere Befugnisse im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Amtsrechte und Pflichten aus.

III. Rechte

Der Verlagsleiter hat das Recht:

  1. Ohne Vollmacht im Namen des Verlags handeln.
  2. Vertreten Sie die Interessen des Verlags gegenüber Behörden, juristischen Personen und Bürgern.
  3. Lösen Sie Fragen im Zusammenhang mit den Finanz-, Wirtschafts- und Produktionsaktivitäten des Verlags im Rahmen der ihm gesetzlich gewährten Rechte.
  4. Überlassen Sie die Leitung bestimmter Bereiche der Verlagstätigkeit anderen Amtsträgern.

IV. Eine Verantwortung

Der Verlagsleiter ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – innerhalb der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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