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Stellenbeschreibung für einen Transportspezialisten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Transportfachmann gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Als Transportfachkraft wird eine Person mit _______ Berufsausbildung und mindestens mehrjähriger Berufserfahrung berufen.
  3. Die Ernennung zum Transportfachmann und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Geschäftsführers auf Empfehlung von _______.

II. Benötigte Qualifikationen

Der Transportspezialist muss wissen:

  1. Beschlüsse, Anweisungen, Bestellungen, andere Leitlinien, methodische und regulatorische Materialien zur Organisation des Verkaufs und der Lieferung von Fertigprodukten.
  2. Normen des Zivilrechts.
  3. Charta des Straßenverkehrs.
  4. Regeln für die Beförderung von Gütern.
  5. Normen für Ausfallzeiten von Fahrzeugen und Containern im Frachtbetrieb.
  6. Sicherheitsvorschriften und Betriebshygiene beim Be- und Entladen.
  7. Normen für die Bedingungen des Transports und der Verpackung von Waren.
  8. Regeln für den Betrieb von Computertechnik.
  9. Straßenverkehrsordnung.
  10. Arbeitsrecht.
  11. Regeln der internen Arbeitsvorschriften der Organisation.
  12. Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  13. Das Verfahren zur Entwicklung langfristiger und jährlicher Produktions- und Verkaufspläne.
  14. Perspektiven für die Entwicklung der Absatzmärkte.
  15. Methoden zur Berechnung der Lagerbestandsnormen für Fertigprodukte.
  16. Groß- und Einzelhandelspreise für vom Unternehmen hergestellte Produkte.
  17. Das Verfahren zur Ermittlung des Gesamtvolumens der Lieferungen, des Bedarfs an Transport- und Verlademöglichkeiten.
  18. Das Verfahren zur Ausstellung von Verkaufsunterlagen.
  19. Bedingungen für Lieferung, Lagerung und Transport von Produkten.
  20. Das Verfahren zur Verarbeitung von Materialien zum Abschluss von Lieferverträgen.
  21. Das Verfahren zur Vorbereitung von Antworten auf Verbraucherbeschwerden; Ansprüche gegen Lieferanten.
  22. Standard- und technische Spezifikationen für hergestellte Produkte.
  23. Rechnungslegungsmethoden und Verfahren zur Berichterstattung über die Umsetzung des Umsetzungsplans.
  24. Grundlagen der Produktionstechnik.
  25. Marktmethoden des Managements.
  26. Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie zur Berechnung und Abrechnung von Verkaufsvorgängen, Regeln für deren Betrieb.
  27. Design, Zweck, Designmerkmale, technische und betriebliche Daten von Schienenfahrzeugen.
  28. Regeln für den technischen Betrieb des Rollmaterials von Kraftfahrzeugen.
  29. Technik und Organisation der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen.
  30. Vorgaben zum Laden und Sichern der Ladung.
  31. Regeln für die Registrierung (einschließlich Zoll) von Waren.
  32. Grundlagen der Wirtschaft, fortschreitende Organisation von Produktion und Arbeit.
  33. Das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über Fahrzeuge und Betriebsmaterialien.
  34. Grundlagen der Arbeitsorganisation.

III. Amtliche Verpflichtungen

  1. Der Transportspezialist entwickelt:
  • jährliche, vierteljährliche, monatliche und betriebliche Transportpläne auf der Grundlage von Plänen zur Beschaffung von Materialien, Rohstoffen und zum Versand von Fertigprodukten, Produktionsplänen;
  • Lagerstandards für Fertigprodukte.
  1. Der Transportspezialist überwacht:
  • rationeller Einsatz von Fahrzeugen gemäß festgelegten Standards für ihre Tragfähigkeit und Kapazität;
  • Organisation und Umsetzung betrieblicher Arbeitspläne für das Be- und Entladen sowie die zentrale An- und Ablieferung von Gütern für einen Tag und eine Schicht;
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer Reduzierung der Transportausfallzeiten während des Frachtbetriebs, einer Erhöhung des Durchsatzes und einer rationellen Nutzung von Lagerhallen, Standorten und Fahrzeugzufahrtswegen, einer rationellen Nutzung von Be- und Entlademaschinen, -mechanismen und -fahrzeugen;
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung unsicherer Ladung beim Transport, Be- und Entladen, Sortieren und Lagern;
  • Ausführung von Aufträgen durch Unternehmensabteilungen, Einhaltung festgelegter Liefertermine, Nomenklatur, Vollständigkeit und Qualität der verkauften Produkte gemäß vertraglichen Verpflichtungen;
  • Einhaltung der Regeln für die Lagerung und Vorbereitung von Fertigprodukten für den Versand an Verbraucher (Kunden);
  • Übereinstimmung der Lagerbestände an Fertigprodukten in Bezug auf Volumen und Nomenklatur mit etablierten Standards;
  1. Der Transportspezialist:
  • Organisation und Umsetzung zentraler inter- und intraorganisationaler Transporte;
  • Verwaltung der Übertragung von Materialressourcen an die Lager der Organisation und der Übertragung von Fertigprodukten an die Lager der Kunden;
  • Organisation von Informations- und Informationsarbeiten im Dienst über ankommende und abgehende Fracht, Lieferzeiten, Transportbedingungen und andere Fragen des Transports, der Be- und Entladung und des Handelsbetriebs;
  • Verkaufsaktivitäten gemäß Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen, um die pünktliche und vollständige Lieferung der hergestellten Produkte an Verbraucher (Kunden) sicherzustellen;
  • Planung der Vertriebskosten für einzelne Produktarten, Vertriebsgebiete und Verbraucher, Analyse der Vertriebskosten, Vergleich der tatsächlichen Vertriebskosten für jeden Vertriebskanal und jede Aufwandsart mit Planindikatoren und Kostenschätzungen, um unangemessene Aufwendungen zu erkennen und entstehende Verluste zu eliminieren der Prozess der Produktverteilung;
  • Durchführung von Arbeiten zur Bildung, Implementierung und Speicherung einer Datenbank mit internen Produktions- und externen Vertriebsinformationen, Vornahme von Änderungen an Referenz- und Regulierungsinformationen, die bei der Datenverarbeitung verwendet werden;
  • Durchführung von Arbeiten zum Abschluss von Verträgen über die Lieferung von Produkten und zur Vereinbarung von Lieferbedingungen;
  • Vorbereitung von Anfragen, Auftragszusammenfassungen und Artikellieferplänen;
  • Entgegennahme und Pflege von Aufzeichnungen über Bestellungen, Bestellungen und Spezifikationen, die von Verbrauchern (Kunden) eingereicht wurden, Überprüfung der Übereinstimmung der Mengen und des Sortiments der bestellten Produkte mit Produktionsplänen sowie Verträgen, aktuellen Standards, technischen Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten;
  • Ergreifen von Maßnahmen, um den rechtzeitigen Erhalt der Gelder für verkaufte Produkte sicherzustellen;
  • Registrierung von Transportabrechnungs- und Zahlungsdokumenten;
  • Erstellung der notwendigen Zertifikate, Berechnungen, Begründungen und anderer Materialien für die Vertragsgestaltung mit Kunden, Beantwortung eingegangener Verbraucherbeschwerden sowie Ansprüche gegen Lieferanten bei Verstößen gegen die Bedingungen abgeschlossener Verträge;
  • Führen von Betriebsaufzeichnungen über Produktlieferungen, Erfüllung von Verträgen und Bestellungen, Salden nicht verkaufter Produkte, Berichterstattung über die Umsetzung des Umsetzungsplans.
  1. Der Transportspezialist ist beteiligt an:
  • bei der Ermittlung des Bedarfs und der Erstellung von Berechnungen für die von der Organisation benötigten Fahrzeuge, Be- und Entladeausrüstung, Reparaturausrüstung und Ersatzteile;
  • bei der Ermittlung des Bedarfs an verschiedenen Fahrzeugen, maschinellen Ladevorrichtungen und Arbeitskräften für den rechtzeitigen Versand fertiger Produkte;
  • bei der Erstellung von Entwürfen langfristiger und jährlicher Produktverkaufspläne, Erstellung von Verkaufsprognosen;
  • bei der Entwicklung und Umsetzung von Unternehmensstandards für die Organisation der Lagerung, des Verkaufs und des Transports von Fertigprodukten, Anweisungen zu Rabatten, Zahlungsbedingungen sowie Maßnahmen zur Einhaltung des Sparregimes reduzieren Überschüsse an Fertigprodukten;
  • bei der Untersuchung des Verbrauchermarktes, beim Aufbau und Ausbau von Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern, bei der Analyse der Verbrauchernachfrage, des Grads der Befriedigung der Verbraucheranforderungen und -wünsche nach den angebotenen Produkten, des Wettbewerbsniveaus der Produkte auf dem Markt, der Kaufkraft der Bevölkerung;
  • bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit zur Umsatzsteigerung;
  • bei der Formulierung der wirtschaftlichen Formulierung von Problemen oder deren einzelnen Phasen, die mit Hilfe von Computertechnologie gelöst werden, und der Ermittlung der Möglichkeit des Einsatzes vorgefertigter Projekte, Algorithmen und Anwendungssoftwarepakete, die die Erstellung wirtschaftlich sinnvoller Vertriebsinformationsverarbeitungssysteme ermöglichen;
  • bei der Durchführung von Marktforschungen zur Untersuchung der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens und der Aussichten für die Entwicklung von Absatzmärkten;
  • bei der Entwicklung von Vorschlägen zur Anpassung der Preise für angebotene Produkte, Verkaufsmengen, Auswahl der Vertriebskanäle, Methoden und Zeitpunkt des Markteintritts;
  • bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wartung von Lade- und Entladestellen, Autoeinfahrten, Waagen und anderen Kontrollmitteln.

IV. Rechte

Der Transportspezialist hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in der Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.
  3. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  4. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
  5. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  6. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (Einzel-)Strukturbereichen einzubinden (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung der Geschäftsführung).
  7. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte behilflich ist.

V. Verantwortlichkeit

Der Transportspezialist ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für Sachschäden an einem Transportunternehmen – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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