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Stellenbeschreibung für einen Arzt-Statistiker. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die beruflichen Pflichten, Rechte und Pflichten eines medizinischen Statistikers.
  2. Zum medizinischen Statistiker wird eine Person ernannt, die über eine höhere medizinische Ausbildung verfügt und eine postgraduale Ausbildung in einem der klinischen oder medizinisch-präventiven Fachgebiete abgeschlossen hat.
  3. Der Statistiker muss wissen:
  • Grundlagen der Gesetzgebung der Ukraine zum Gesundheitswesen;
  • Rechtsdokumente, die die Aktivitäten von Gesundheitseinrichtungen regeln;
  • die Grundlagen der Organisation der medizinischen und präventiven Versorgung in Krankenhäusern und Ambulanzen, der Notfall- und Notfallmedizin, der Katastrophenmedizin, der sanitären und epidemiologischen Dienste, der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und Gesundheitseinrichtungen;
  • theoretische Grundlagen, Prinzipien und Methoden der klinischen Untersuchung;
  • organisatorische und wirtschaftliche Grundlagen für die Tätigkeit von Gesundheitseinrichtungen und medizinischem Personal im Rahmen der Haushaltsversicherungsmedizin;
  • Grundlagen der Sozialhygiene, Organisation und Ökonomie des Gesundheitswesens, medizinische Ethik und Deontologie;
  • rechtliche Aspekte der ärztlichen Tätigkeit;
  • Allgemeine Grundsätze und Grundmethoden der klinischen, instrumentellen und Labordiagnostik des Funktionszustandes von Organen und Systemen des menschlichen Körpers;
  • Ätiologie, Pathogenese, klinische Symptome, Verlaufsmerkmale, Prinzipien der komplexen Behandlung schwerer Krankheiten;
  • Regeln für die Bereitstellung von medizinischer Notfallversorgung;
  • Grundlagen der Untersuchung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und der sozialmedizinischen Untersuchung;
  • Grundlagen der Gesundheitserziehung;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Ein Statistiker sollte seinem Fachgebiet entsprechend wissen:
  • moderne Methoden der statistischen Beobachtung;
  • Inhalte und Teilbereiche der medizinischen Statistik als eigenständige wissenschaftliche und praktische Disziplin;
  • Aufgaben, Organisation, Struktur, Personal und Ausstattung des Statistischen Dienstes;
  • aktuelle rechtliche und lehrreiche und methodische Dokumente im Fachgebiet;
  • Regeln für die Registrierung der medizinischen statistischen Dokumentation;
  • Grundsätze der Tätigkeitsplanung und Berichterstattung des Statistischen Dienstes;
  • Methoden und Verfahren zur Überwachung seiner Aktivitäten.
  1. Die Ernennung und Entlassung eines Statistikers erfolgt auf Anordnung des Chefarztes einer Gesundheitseinrichtung gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.
  2. Der Statistiker ist direkt dem Abteilungsleiter unterstellt, in dessen Abwesenheit dem Leiter der medizinischen Einrichtung oder seinem Stellvertreter.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Stellt medizinische Statistiken in Gesundheitsbehörden und -institutionen bereit.
  2. Organisiert die Erhebung und Verarbeitung medizinischer und statistischer Daten.
  3. Gewährleistet die Richtigkeit der Informationen in der Buchhaltung und Berichterstattung in der medizinischen Dokumentation.
  4. Führt medizinische und statistische Analysen von Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung und die Aktivitäten von Gesundheitseinrichtungen durch.
  5. In Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren werden statistische Berichte rechtzeitig an höhere Gesundheitsbehörden übermittelt.
  6. Bietet Informationsmanagement zu medizinischen Statistiken.
  7. Beteiligt sich an der Implementierung moderner Technologien zur Verarbeitung medizinischer und statistischer Daten.
  8. Bietet dem Personal von Gesundheitseinrichtungen beratende Unterstützung in Fragen der medizinischen Statistik.
  9. Überwacht die Arbeit des ihm unterstellten sekundären und jungen medizinischen Personals (falls vorhanden) und erleichtert die Erfüllung seiner Aufgaben.
  10. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb und den rationellen Einsatz von Rechen- und Vervielfältigungsgeräten, Formularen und Verbrauchsmaterialien sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutz durch das Personal.
  11. Nimmt an der Durchführung von Schulungen für medizinisches Personal zur medizinischen Statistik teil.
  12. Plant seine Arbeit und analysiert seine Leistungsindikatoren. Gewährleistet eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Ausführung der medizinischen und sonstigen Dokumentation gemäß den festgelegten Regeln.
  13. Führt sanitärpädagogische Arbeit durch.
  14. Entspricht den Regeln und Grundsätzen der medizinischen Ethik und Deontologie.
  15. Qualifizierte und termingerechte Ausführung von Aufträgen, Anordnungen und Weisungen der Leitung der Anstalt sowie Rechtshandlungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.
  16. Entspricht den Regeln der internen Vorschriften, des Brandschutzes und der Sicherheit sowie des sanitären und epidemiologischen Regimes.
  17. Ergreift umgehend Maßnahmen, einschließlich rechtzeitiger Information der Geschäftsleitung, um Verstöße gegen Sicherheits-, Brandschutz- und Hygienevorschriften zu beseitigen, die eine Gefahr für die Aktivitäten der Gesundheitseinrichtung, ihrer Mitarbeiter, Patienten und Besucher darstellen.
  18. Verbessert systematisch seine Fähigkeiten.

III. Rechte

Der Statistiker hat das Recht:

  1. in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren primäre und allgemeine medizinische statistische Informationen einfordern und rechtzeitig erhalten;
  2. der Leitung einer Gesundheitseinrichtung Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des Diagnose- und Behandlungsprozesses, zur Verbesserung der Arbeit der Verwaltungs-, Wirtschafts- und paraklinischen Dienste sowie zu Organisationsfragen und Bedingungen ihrer Arbeitstätigkeit unterbreiten;
  3. die Arbeit der unterstellten Mitarbeiter (sofern vorhanden) kontrollieren, ihnen im Rahmen ihrer Amtspflichten Anordnungen erteilen und deren genaue Ausführung einfordern, der Leitung der Anstalt Vorschläge zu deren Förderung oder Verhängung von Strafen unterbreiten;
  4. Informationsmaterialien und Rechtsdokumente anzufordern, zu erhalten und zu nutzen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind;
  5. an wissenschaftlichen und praktischen Konferenzen und Tagungen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit erörtert werden;
  6. Bestehen Sie die Zertifizierung gemäß dem festgelegten Verfahren mit dem Recht, die entsprechende Qualifikationskategorie zu erhalten;
  7. ihre Qualifikationen mindestens alle 5 Jahre in Auffrischungskursen verbessern.

IV. Eine Verantwortung

  1. Der Statistiker ist zuständig für:
  • rechtzeitige und qualitativ hochwertige Umsetzung der ihm übertragenen Aufgaben;
  • Organisation ihrer Arbeit, rechtzeitige und qualifizierte Ausführung von Aufträgen, Weisungen und Weisungen der Geschäftsführung, normative Rechtsakte zu ihrer Tätigkeit;
  • Einhaltung interner Vorschriften, Brandschutz und Sicherheit;
  • rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung der medizinischen und anderen amtlichen Dokumentation, die in den aktuellen Regulierungsdokumenten vorgesehen ist;
  • Bereitstellung statistischer und anderer Informationen über seine Aktivitäten gemäß dem festgelegten Verfahren;
  • Sicherstellung der Einhaltung der Führungsdisziplin und der Erfüllung ihrer Pflichten durch untergeordnete Mitarbeiter (falls vorhanden);
  • sofortiges Handeln, einschließlich rechtzeitiger Information der Geschäftsleitung, um Verstöße gegen Sicherheits-, Brandschutz- und Hygienevorschriften zu beseitigen, die eine Gefahr für die Aktivitäten der Gesundheitseinrichtung, ihrer Mitarbeiter, Patienten und Besucher darstellen.
  1. Bei Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin sowie gegen Gesetze und Vorschriften kann der Statistiker je nach Schwere des Verstoßes disziplinarischer, materieller, verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung unterliegen.

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