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Stellenbeschreibung für den Leiter des medizinischen Zentrums. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Auf die Position des Leiters der Erste-Hilfe-Stelle wird ein Arzt (Rettungssanitäter) berufen, der über eine Ausbildung (Berufserfahrung) in der Notfallversorgung verfügt.
  2. Der Leiter der Sanitätsstelle ist dem Leiter der Struktureinheit Zivilluftfahrt unterstellt, auf deren Grundlage die Arbeit der Sanitätsstelle (Luftfahrtunternehmen oder medizinische Einrichtung) organisiert wird.
  3. Bei medizinischen Fragen steht der Leiter der Sanitätsstation mit _______ in Kontakt.
  4. Die Interaktion mit medizinischen Problemen kann durch ein anderes festgelegtes Verfahren unter Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsbedingungen der Erste-Hilfe-Stelle bestimmt werden.
  5. Der Leiter der Sanitätsstelle arbeitet nach Zeitplan und orientiert sich bei der Arbeit an der Ordnung über die Sanitätsstelle, dieser Weisung und der Satzung _______.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Organisation der Arbeit der Erste-Hilfe-Stelle und Kontrolle über die Arbeit des medizinischen und sonstigen Personals dieser Einheit.
  2. Einplanen von medizinischem Personal im Dienst.
  3. Versorgung des Sanitätspostens mit medizinischer Ausrüstung, Werkzeugen, Medikamenten, Verbandsmaterial und Notfallkoffern.
  4. Kontrolle über die korrekte Lagerung, Ausgaben und Abrechnung von Arzneimitteln, insbesondere von wirksamen, narkotischen, giftigen Arzneimitteln und Verbänden.
  5. Schaffung von Voraussetzungen für die Umsetzung der Aufgaben und Funktionen der Erste-Hilfe-Stelle.
  6. Erstellung eines Zeitplans für die Schulung des medizinischen Personals in der Notfallversorgung, Medizin und anderen medizinischen Fragen und Überwachung seiner Umsetzung.
  7. Organisation und Durchführung von Kursen mit medizinischem Personal zur Hilfeleistung für Opfer.
  8. Gewährleistung von Sicherheit und Arbeitsschutz.
  9. Systematische Kontrolle der Qualität der Buchhaltung und Berichterstattung der medizinischen Dokumentation.
  10. Mitwirkung bei der Auswahl und Vermittlung von medizinischem Personal.
  11. Appellieren Sie an den Flughafenleiter mit dem Vorschlag, Mitarbeiter der Erste-Hilfe-Stelle zu ermutigen oder zu bestrafen.
  12. Unterbreitung von Vorschlägen an die Verwaltung zur Verbesserung der Arbeit der Erste-Hilfe-Stelle.
  13. Berufliche Weiterbildung mindestens alle 1 Jahre.

III. Rechte

Der Leiter des medizinischen Zentrums hat das Recht:

  1. Fordern Sie gemäß dem festgelegten Verfahren von den Beamten des Flughafenterminals die erforderliche Unterstützung bei der Organisation der Arbeit der Erste-Hilfe-Stelle an.
  2. Von der Verwaltung benannte Mitarbeiter einbeziehen.
  3. Interagieren Sie mit lokalen Gesundheitsbehörden und dem medizinischen Dienst und arbeiten Sie mit ihnen zusammen.
  4. Bereiten Sie Anträge auf Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung für den Betrieb der Erste-Hilfe-Stelle vor.
  5. Machen Sie Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln in der Organisation der Arbeit der Erste-Hilfe-Stelle.
  6. Beteiligen Sie sich an der Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen und Besprechungen zur medizinischen Versorgung.
  7. Verbessern Sie ihre Fähigkeiten durch Selbstbildung, den Besuch thematischer Kurse und Schulungen in speziellen medizinischen Einrichtungen.

IV. Eine Verantwortung

  1. Zuständig ist der Leiter des medizinischen Zentrums
  2. Der Leiter der Erste-Hilfe-Stelle ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Amtspflichten verantwortlich.

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