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Organisation der Kontrolle über den Stand des Arbeitsschutzes in der Organisation. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Um die Effizienz des Arbeitsschutzmanagements in Organisationen, ihren Zweigstellen und Funktionsbereichen zu verbessern, wird eine regelmäßige Bewertung der Übereinstimmung der Arbeitsschutzarbeit mit den staatlichen Arbeitsschutzanforderungen durchgeführt. Gleichzeitig wird ein einheitliches Verfahren zur Organisation, Durchführung und Aufzeichnung der Ergebnisse der betrieblichen Überwachung des Standes des Arbeitsschutzes festgelegt.

Haupttypen Überwachung des Standes des Arbeitsschutzes in Organisationen sind:

  • operative Kontrolle des Arbeitsleiters und anderer Beamter;
  • administrative und öffentliche (dreistufige) Kontrolle;
  • Kontrolle durch den Arbeitsschutzdienst.

Die Kontrolle im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgt für:

  • Einhaltung der Anforderungen von Gesetzen und anderen Rechtsakten zum Arbeitsschutz der Russischen Föderation und der entsprechenden konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, eines Tarifvertrags, einer Vereinbarung zum Arbeitsschutz und anderer lokaler Rechtsakte der Organisation durch die Mitarbeiter;
  • Bereitstellung und korrekte Verwendung individueller und kollektiver Schutzausrüstung;
  • Einhaltung des Verfahrens zur Untersuchung und Aufzeichnung von Arbeitsunfällen;
  • Umsetzung von Maßnahmen, die in Programmen, Plänen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, dem Abschnitt des Tarifvertrags über Fragen des Arbeitsschutzes, einer Vereinbarung zum Arbeitsschutz vorgesehen sind, sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen, die einen Arbeitsunfall verursacht haben ( Informationen aus dem Gesetz auf Formular N-1), Einhaltung der Anweisungen staatlicher Aufsichtsbehörden und Kontrolle über die Einhaltung von Arbeitsschutzanforderungen sowie andere Maßnahmen zur Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen;
  • das Vorhandensein von Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer in den Abteilungen gemäß der Liste der Berufe und Arten von Arbeiten, für die Arbeitsschutzanweisungen entwickelt werden sollten, deren rechtzeitige Überarbeitung;
  • Durchführung der Zertifizierung von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Vorbereitung auf die Zertifizierung von Arbeiten zum Arbeitsschutz;
  • rechtzeitige Durchführung der erforderlichen Tests und technischen Untersuchungen von Geräten, Maschinen und Mechanismen durch die zuständigen Dienststellen;
  • die Effizienz von Absaug- und Belüftungssystemen, der Zustand von Sicherheits- und Schutzvorrichtungen;
  • rechtzeitige Durchführung von Schulungen zum Arbeitsschutz, Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen und aller Arten von Unterweisungen zum Arbeitsschutz;
  • Organisation der Lagerung, Ausgabe, Wäsche, chemischen Reinigung, Trocknung, Entstaubung, Entfettung und Reparatur von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher und kollektiver Schutzausrüstung;
  • sanitärer und hygienischer Zustand der Produktions- und Nebenräume;
  • Organisation der Arbeitsplätze gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes;
  • korrekte Verwendung der für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit bereitgestellten Mittel in den Abteilungen;
  • rechtzeitige und korrekte Vergütung der Arbeitnehmer für harte Arbeit und Arbeit unter schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, kostenlose Bereitstellung von therapeutischen und präventiven Lebensmitteln, Milch und anderen gleichwertigen Lebensmitteln;
  • gesetzeskonforme Nutzung der Arbeitskraft von Frauen und Personen unter 18 Jahren.

Eine ständige präventive Überwachung des Zustandes der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz – eines der wirksamen Mittel zur Vermeidung von Unfällen, Zwischenfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – erfolgt durch die rechtzeitige Erkennung von Abweichungen von den Arbeitsschutzanforderungen und die rechtzeitige Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen beseitigen Sie sie.

Die Überwachung des Arbeitsschutzzustands in jeder Organisation ist eines der grundlegenden Sicherheitsmanagementprinzipien, ohne deren Umsetzung das wirksame Funktionieren des Arbeitsschutzmanagementsystems nicht möglich ist. Selbstverständlich kann die betriebliche Überwachung des Zustands der Sicherheitsvorkehrungen, der Betriebshygiene und des Brandschutzes von Personen durchgeführt werden, die sich in jeder Schicht am Arbeitsplatz aufhalten.

Abhängig von den Besonderheiten der Produktion, Unternehmensstruktur, Kontrolle erfolgen kann:

  • in der ersten Stufe - durch Führungskräfte der ersten Führungsebene - direkt Arbeitsmanager in Produktionsstätten u Produktionsstättenleiter (Vorarbeiter, Mechaniker, Energietechniker, Technologen usw.) in der Werkstatt, auf der Baustelle, in einer Schicht oder einem Team;
  • in der zweiten Stufe - Führungskräfte der zweiten Führungsebene - Abteilungsleiter (Abteilungsleiter und deren Stellvertreter) in der Werkstatt, auf der Baustelle, in der Produktion oder am Unternehmensstandort;
  • auf der dritten Stufe - Führungskräfte der dritten Führungsebene - Führungskräfte und Chefspezialisten der Organisation (Arbeitgeber) im gesamten Unternehmen.

Jede Kontrollebene muss auf einer bestimmten Managementebene gemäß einem festgelegten Programm innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden.

Führungskräfte der ersten Führungsebene üben die Kontrolle täglich zu Beginn des Arbeitstages (Schicht) und bei Bedarf (Arbeit mit erhöhter Gefahr etc.) – während des Arbeitstages (Schicht) aus.

Führungskräfte der zweiten Führungsebene führen die Kontrolle in der Regel mindestens einmal pro Woche mit der Häufigkeit durch, mit der sie direkt in den Produktionsstätten anwesend sind.

Führungskräfte der dritten Führungsebene führen mindestens einmal im Monat eine Kontrolle durch.

Die Leitung der Kontrollorganisation obliegt dem Leiter des Unternehmens.

Die Ergebnisse der Kontrolle müssen in Fachzeitschriften festgehalten werden.

Die erste Kontrollstufe wird täglich vom Leiter der jeweiligen Abteilung und der für den Arbeitsschutz dieser Produktionseinheit befugten Person durchgeführt

In der ersten Kontrollphase wird empfohlen, Folgendes zu überprüfen:

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der bei der vorherigen Inspektion festgestellten Verstöße;
  • der Zustand und die ordnungsgemäße Organisation der Arbeitsplätze (Standort und Verfügbarkeit der erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Schutzvorrichtungen, Werkstücke usw.);
  • Zustand von Durchgängen, Passagen, Einfahrten;
  • Sicherheit von technologischer Ausrüstung, Hebe- und Transportfahrzeugen;
  • Einhaltung der elektrischen Sicherheitsvorschriften durch Arbeitnehmer bei Arbeiten an Elektroinstallationen und mit Elektrowerkzeugen;
  • Einhaltung der Regeln für die Lagerung von Rohlingen und Fertigprodukten;
  • Gebrauchstauglichkeit der Zu- und (oder) Abluft, lokaler Absaug-, Staub- und Gassammelgeräte;
  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit gesundheitsschädlichen und feuerexplosiven Stoffen und Materialien;
  • Verfügbarkeit und Einhaltung der Arbeitsschutzanweisungen durch die Arbeitnehmer;
  • Verfügbarkeit und korrekte Verwendung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer;
  • Verfügbarkeit primärer Feuerlöschmittel;
  • Arbeitnehmer verfügen über entsprechende Zertifikate für die Berechtigung zur Ausführung bestimmter Arbeiten (Arbeiten an Hebezeugen, Arbeiten mit pyrotechnischen Werkzeugen usw.).

Basierend auf den bei der Inspektion festgestellten Verstößen werden Maßnahmen zu deren Beseitigung geplant, Fristen und Verantwortliche für die Umsetzung festgelegt.

Können die bei der Inspektion festgestellten Mängel nicht sofort behoben werden, hat der Bereichsleiter nach Abschluss der Inspektion dies dem Vorgesetzten zu melden, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Wird ein grober Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften und -vorschriften festgestellt, der die Gesundheit der Arbeitnehmer schädigen oder zu einem Unfall führen könnte, wird die Arbeit bis zur Beseitigung dieses Verstoßes ausgesetzt.

Die Ergebnisse der Inspektion werden im Protokoll der ersten Kontrollstufe festgehalten, das vom Abteilungsleiter aufzubewahren ist.

Direkte Betriebsleiter (Werkstätten-, Abteilungsleiter etc.) prüfen mindestens einmal pro Woche den Stand der Arbeitsschutzbedingungen am Arbeitsplatz sowie die Arbeit der Arbeitsleiter (Vorarbeiter, Vorarbeiter etc.) zur Durchführung der Arbeiten erste Ebene der Betriebskontrolle und ergreifen Sie umgehend Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und Mängel.

In der zweiten Kontrollphase wird empfohlen, Folgendes zu überprüfen:

  • Organisation und Ergebnisse der ersten Kontrollstufe;
  • Umsetzung der als Ergebnis der zweiten und dritten Kontrollstufe geplanten Aktivitäten;
  • Ausführung von Anordnungen und Weisungen des Betriebsleiters und des Werkstattleiters, Beschlüsse des Gewerkschaftsausschusses zu Arbeitsschutzfragen;
  • Umsetzung von Massnahmen gemäss Weisungen der Aufsichtsbehörden;
  • Durchführung von Tätigkeiten auf der Grundlage von Unfalluntersuchungsmaterialien;
  • Gebrauchstauglichkeit und Übereinstimmung von Produktionsanlagen, Fahrzeugen und technologischen Prozessen mit Arbeitsschutzanforderungen;
  • Einhaltung der Zeitpläne zur vorbeugenden Wartung von Geräten, Lüftungs- und Absaugsystemen und -anlagen;
  • Status von Übergängen und Galerien;
  • der Zustand von Ecken und Ständen zum Arbeitsschutz, das Vorhandensein von Signalfarben und Sicherheitszeichen;
  • Verfügbarkeit und Zustand der Feuerlöschausrüstung, Fluchtwege;
  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit schädlichen und explosiven Stoffen und Materialien;
  • Aktualität und Qualität der Schulung der Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz;
  • Verfügbarkeit und korrekte Verwendung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer;
  • Versorgung der Arbeitnehmer mit therapeutischer und präventiver Ernährung, Milch und anderen präventiven Mitteln;
  • Zustand der sanitären Anlagen und Geräte;
  • Einhaltung der festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten, Arbeitsdisziplin.

Die Ergebnisse der Inspektion werden im Protokoll der zweiten Stufe festgehalten, das vom Werkstattleiter aufbewahrt werden sollte. In diesem Fall ernennt die Kommission Aktivitäten und der Werkstattleiter ernennt Ausführende und Fristen.

Ist die Durchführung von Tätigkeiten durch die Werkstattkräfte nicht möglich, ist der Werkstattleiter verpflichtet, dies dem Vorgesetzten zu melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Dritte Stufe der Kontrolle wird mindestens einmal im Monat von einer Kommission unter der Leitung des Betriebsleiters oder Chefingenieurs des Unternehmens und des Leiters der Gewerkschaftsorganisation durchgeführt.

Der Kommission gehören der Leiter des Arbeitsschutzdienstes, der Vorsitzende der Arbeitsschutzkommission, die Leiter der technischen Dienste, der Leiter der Bauaufsicht und der Feuerwehrchef (zuständig für den Brandschutz) an.

Ein Großbetrieb, dessen Inspektion in einer Runde nicht möglich ist, wird in einzelnen Werkstätten (Einrichtungen) nach einem Jahresplan inspiziert, der so erstellt ist, dass im Laufe des Jahres jede Werkstatt mindestens viermal und Werkstätten mit inspiziert wird erhöhte Gefahr und ungünstig im Hinblick auf den Arbeitsschutz - mindestens sechsmal.

Die Kommission der dritten Kontrollebene kann in mehrere Unterausschüsse unter der Leitung von Chefspezialisten oder stellvertretenden Chefingenieuren unterteilt werden, um Inspektionen einzelner Unternehmenseinrichtungen durchzuführen.

In der dritten Kontrollphase wird empfohlen, Folgendes zu überprüfen:

  • Organisation und Ergebnisse der ersten und zweiten Kontrollstufe;
  • Umsetzung der aufgrund der vorherigen dritten Kontrollstufe geplanten Aktivitäten;
  • Umsetzung von Anordnungen und Weisungen höherer Wirtschaftsorganisationen, Beschlüssen und Beschlüssen von Gewerkschaftsorganen, Anordnungen und Weisungen von Aufsichtsbehörden, Anordnungen des Betriebsleiters und Beschlüssen des Gewerkschaftsausschusses zu Arbeitsschutzfragen;
  • Durchführung von Tätigkeiten, die in Tarifverträgen, Gesamtplänen, Arbeitsschutzvereinbarungen und anderen Dokumenten vorgesehen sind;
  • Durchführung von Aktivitäten auf der Grundlage von Materialien aus der Untersuchung von Schwer- und Gruppenunfällen und Unfällen;
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung für Arbeitnehmer, korrekte Ausgabe, Lagerung, Organisation von Waschen, Reinigen und Reparaturen;
  • Bereitschaft des Abteilungspersonals, in Notsituationen usw. zu handeln.

Die Ergebnisse der Inspektion sind zu dokumentieren und innerhalb einer Woche in einer Besprechung mit dem Betriebsleiter unter Beteiligung von Mitgliedern der Arbeitsschutzkommission des Gewerkschaftsausschusses zu besprechen.

Alle Leiter von Werkstätten, Abteilungen und Diensten müssen bei der Besprechung mit dem Leiter des Unternehmens anwesend sein.

In der Sitzung werden die Leiter derjenigen Werkstätten, Abteilungen und Dienste angehört, bei denen ein unbefriedigender Stand des Arbeitsschutzes festgestellt wurde.

Es wird empfohlen, das Treffen in einem Protokoll zu dokumentieren, in dem Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel und Verstöße, Fristen und verantwortliche Personen aufgeführt sind. Bei Bedarf erlässt der Betriebsleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion eine Anordnung.

Der monatliche Tag der Kontrolle der dritten Stufe kann als „Tag der Arbeitssicherheit“ bezeichnet werden.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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