MENÜ English Ukrainian Russisch Startseite

Kostenlose technische Bibliothek für Bastler und Profis Kostenlose technische Bibliothek


Arbeitssicherheitshinweise für das Personal der Röntgenabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

Kommentare zum Artikel Kommentare zum Artikel

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Anleitung wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der aktuellen „Strahlungssicherheitsstandards NRB-99“ SP 2.6.1.758-99 entwickelt (anerkannt, dass keine staatliche Registrierung erforderlich ist, Schreiben des Justizministeriums Russlands vom 29.07.99. Juli 6014 Nr. 99-ER), „Grundlegende Hygieneregeln zur Gewährleistung der Strahlensicherheit OSPORB-2.6.1.799“ SP 99-01.06.00 (anerkannt als nicht staatsregistrierungspflichtig, Schreiben des Justizministeriums Russlands vom 4214 Nr. 09.01.96-ER ), Bundesgesetz vom 3 Nr. 17.01.96-FZ „Über den Strahlenschutz der Bevölkerung“ (veröffentlicht in „Rossiyskaya Gazeta“ vom 31.07.00), Beschluss des Gesundheitsministeriums Russlands vom 298. 15.08.00 Nr. 6948 „Über die Genehmigung der Verordnungen über ein einheitliches staatliches System zur Überwachung und Aufzeichnung individueller Strahlendosen von Bürgern“ (anerkannt, dass keine staatliche Registrierung erforderlich ist, Schreiben des Justizministeriums Russlands vom 2.6.1.802 Nr. 99-YUD ), SanPiN 20.03.00-1887 „Ionisierende Strahlung, Strahlenschutz. Hygienische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Röntgenräumen, -apparaten und die Durchführung von Röntgenuntersuchungen“ (anerkannt als nicht staatsregistrierungspflichtig, Schreiben des Ministeriums der Justiz Russlands vom XNUMX Nr. XNUMX-ER).

Die Weisung enthält grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsschutz für das Personal von Röntgendiagnostikabteilungen.

Auf der Grundlage dieser Anweisungen müssen in jeder medizinischen und präventiven Einrichtung, die über eine Röntgenabteilung verfügt, interne Stellenbeschreibungen zum Arbeitsschutz unter Berücksichtigung spezifischer Arbeitsbedingungen entwickelt werden.

2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

2.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben und auf Anordnung der Einrichtung als Personal der Kategorie A gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Hygienevorschriften für Strahlenschutz OSPORB-99“ SP 2.6.1.799-99 eingestuft sind, dürfen selbstständig in röntgendiagnostischen Abteilungen arbeiten.

2.2. Bei der Durchführung von Röntgenuntersuchungen werden zwei Gruppen von exponierten Personen unterschieden – A und B.

Zur Gruppe A gehören Mitarbeiter, die direkt an der Durchführung von Röntgendiagnostikstudien beteiligt sind (Radiologen, Röntgentechniker, Krankenschwestern, Ingenieure und Techniker für die Einrichtung und Bedienung von Röntgengeräten).

Zur Gruppe B gehören Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen ionisierender Strahlung ausgesetzt sind: Arbeitnehmer, die in Räumen neben dem Röntgenraum arbeiten, Fachkräfte, die nicht beruflich zum Personal der Röntgenabteilung gehören, sind aber an der Durchführung von Röntgenuntersuchungen beteiligt.

2.3. Das Personal der Abteilung der Gruppen A und B muss die maximal zulässigen Strahlendosen kennen und einhalten. Daher sollte für Personal der Gruppe A die effektive Strahlendosis durchschnittlich 0,02 Sv pro Jahr für alle aufeinanderfolgenden 5 Jahre nicht überschreiten, jedoch nicht mehr als 0,05 Sv pro Jahr. Die effektive Dosis für das Personal sollte über den Zeitraum der Arbeitstätigkeit (50 Jahre) 1,0 Sv nicht überschreiten. Für Personal der Gruppe B entsprechen die Hauptdosisgrenzwerte 1/4 der Werte für Personal der Gruppe A gemäß den „Radiation Safety Standards. NRB-99“.

2.4. Weibliches Personal sollte für die gesamte Dauer der Schwangerschaft ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Bestätigung von der Arbeit in der Abteilung befreit werden.

2.5. Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Industrie Russlands vom 10.12.96. Dezember 405 Nr. 31.12.96 „Über die Durchführung vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern“ (registriert beim Justizministerium Russlands am 1224. Dezember XNUMX Nr. XNUMX) muss sich das Abteilungspersonal zur Vorbeugung von Krankheiten bei Arbeitsaufnahme einer ärztlichen Untersuchung und mindestens einmal im Jahr einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Personen, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen für die Arbeit mit ionisierender Strahlung vorliegen, dürfen arbeiten.

2.6. Das in Röntgendiagnostikabteilungen beschäftigte Personal muss über die Qualifikationsgruppe I in der elektrischen Sicherheit verfügen und sich einer jährlichen Kenntnisprüfung unterziehen. Die Zuordnung der Gruppe I erfolgt nach dem festgelegten Verfahren.

2.7. Neuzugänge sowie vorübergehend zur Arbeit in der Abteilung eingesetzte Personen müssen eine Einweisung durch einen von der Einrichtung bestellten Arbeitssicherheitsingenieur oder eine für Arbeitssicherheit zuständige Person absolvieren.

Die Ergebnisse der Unterweisung sind im Logbuch der Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz festzuhalten. Basierend auf den Ergebnissen des Briefings führt der Personalverantwortliche die endgültige Registrierung des neu eintreffenden Mitarbeiters durch und schickt ihn an den Arbeitsplatz.

2.8. Jeder neue Mitarbeiter der Abteilung muss eine Erstschulung zum Thema Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz absolvieren. Das Personal muss sich mindestens zweimal im Jahr einer wiederholten Schulung am Arbeitsplatz sowie einer außerplanmäßigen Schulung bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, Verstößen gegen den Arbeitsschutz und Unfällen unterziehen.

Diese Einweisungen müssen durch den Abteilungsleiter oder eine von ihm beauftragte Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Einweisungen sind in Tagebüchern, dem Personalausweis der unterwiesenen Person, einer Arbeitserlaubnis oder anderen zur Ausführung der Arbeiten berechtigenden Unterlagen festzuhalten.

2.9. Mitarbeiter der Abteilung müssen:

  • sich von Stellenbeschreibungen leiten lassen;
  • Befolgen Sie die Regeln der internen Arbeitsbestimmungen;
  • keine Abweichungen vom etablierten technologischen Prozess der Arbeit mit Quellen ionisierender Strahlung zulassen;
  • die Anforderungen der oben genannten wichtigsten Regulierungsdokumente, technischen Beschreibungen, Bedienungsanleitungen für die in der Abteilung installierten Geräte sowie dieser Anweisungen einhalten;
  • kennen die Funktionsprinzipien und Betriebsbedingungen der technischen Ausstattung des Büros;
  • wissen, wie man Erste Hilfe leistet;
  • Melden Sie Ihrem direkten Vorgesetzten jede Gerätestörung oder jeden Unfall.
  • das Büro sauber und ordentlich halten;
  • Verhindern Sie, dass das Büro mit ungenutzten Geräten und Möbeln vollgestopft wird.

2.10. Das Personal der Abteilung ist verpflichtet, die Auflagen zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten.

2.11. Das Abteilungspersonal muss die Regeln zum Schutz vor den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren kennen:

  • erhöhte ionisierende Strahlung im Arbeitsbereich;
  • erhöhte Konzentration toxischer Bestandteile von Schutzmaterialien auf Arbeitsflächen und in der Luft von Arbeitsräumen;
  • erhöhte Konzentrationen von Ozon, Stickoxiden und elektrischen Entladungen in der Luft in Hochspannungsgeräten;
  • gefährliche Spannung in Stromkreisen;
  • erhöhter Geräuschpegel durch Elektroantriebe und Luftgebläse.

2.12. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist verpflichtend, wenn sich Personal im Behandlungsraum aufhält. Je nach Zweck des Röntgendiagnostikraums werden Standards für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung festgelegt.

2.13. Persönliche Schutzausrüstung muss mit einem Stempel und einer Kennzeichnung versehen sein, aus der ihr Bleiäquivalent und das Datum der Prüfung hervorgehen. Die Schutzeigenschaften werden alle zwei Jahre vom Strahlenschutzdienst überprüft.

2.14. Persönliche Schutzausrüstung muss nass handhabbar sein.

Wird Bleistaub festgestellt, der auf einen Verstoß gegen die Hygiene- und Hygieneanforderungen bei der Verwendung von Schutzausrüstung hinweist, sollte eine Nassreinigung mit einer 1 - 2 %igen Essigsäurelösung durchgeführt werden.

2.15. Beim Arbeiten mit einem Diagnosegerät in horizontaler Position des Drehtellerstativs müssen alle an der Studie teilnehmenden Personen kollektive und individuelle Schutzausrüstung verwenden.

2.16. Es ist einem Röntgentechniker untersagt, gleichzeitig zwei oder mehr Röntgengeräte zu warten, die in verschiedenen Räumen betrieben werden, auch wenn ein gemeinsamer Kontrollraum vorhanden ist.

2.17. Für die Abteilung gelten allgemeine Sicherheitsanforderungen für Stromquellen und Elektrogeräte für den Hausgebrauch.

2.18. Bei einem Unfall oder einer Fehlfunktion von Geräten, Geräten und Werkzeugen muss das Personal den Hauptschalter ausschalten und den Abteilungsleiter hierüber informieren.

2.19. Mitarbeiter der Abteilung müssen:

  • Rufen Sie im Brandfall die Feuerwehr und die Polizei und ergreifen Sie Maßnahmen, um das Feuer mit primären Feuerlöschmitteln zu löschen.
  • Bei anderen Notfallsituationen (Kurzschluss, Unterbrechung des Stromkreises, Beschädigung des Strahlenschutzes des Geräts, Ausfall der Kommunikationssysteme der Wasserversorgung, Kanalisation, Heizung und Lüftung) die Arbeit unterbrechen und die zuständige Stelle rufen
  • Notreparaturdienste.

2.20. Das Personal der Abteilung muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten.

2.21. Dem Personal der Abteilung ist untersagt:

  • Arbeiten ohne spezielle Kleidung, Schutzausrüstung, persönliche Schutzausrüstung oder Personendosimeter;
  • beschädigte oder abgelaufene persönliche Schutzausrüstung verwenden;
  • Arbeiten mit unterbrochener Wasserversorgung, Kanalisation, Lüftungssystemen;
  • Essen und Rauchen in Arbeitsbereichen.

2.22. Das Abteilungspersonal darf Lebensmittel, Haushaltskleidung und andere Gegenstände, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen aufbewahren.

2.23. Am Eingang zum Behandlungsraum des Röntgendiagnostikraums sollte in einer Höhe von 1,6 - 1,8 m über dem Boden oder über der Tür ein weißes und rotes Lichtschild (Signal) „Betreten verboten“ angebracht sein , die beim Einschalten des Röntgengeräts automatisch aufleuchtet. Es ist erlaubt, am Lichtsignal ein Strahlungsgefährdungszeichen anzubringen.

2.24. Der Leiter eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation muss sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter die Arbeitsschutzanweisungen studiert.

2.25. Gegebenenfalls unterliegen Personen, die gegen die Weisungen verstoßen haben, einer außerordentlichen Prüfung ihrer Kenntnisse zum Arbeitsschutz und einer außerplanmäßigen Unterweisung.

2.26. Diese Weisung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren angenommen, deren Gültigkeit um höchstens zwei Amtszeiten verlängert werden kann.

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

3.1. Vor Beginn der Arbeiten muss das Abteilungspersonal die Verfügbarkeit einzelner Dosimeter prüfen, sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Behandlungsraum aufhalten, und eine Sichtprüfung der Funktionsfähigkeit des Röntgengeräts durchführen (bewegliche Teile, elektrische Verkabelung, hohe (Hochspannungskabel, Erdungskabel im Büro usw.). Anschließend sollten Sie die elektrische Spannung der Stromleitung prüfen und das Röntgengerät in verschiedenen Betriebsarten probeweise einschalten.

3.2. Es ist verboten, mit defekten Verschlussvorrichtungen und Messgeräten von Röntgengeräten zu arbeiten.

3.3. Wenn das Röntgengerät an das Stromnetz angeschlossen ist, hat der Röntgentechniker kein Recht, den Röntgenraum zu verlassen.

3.4. Vor Beginn der Studie müssen Personen, die mit Röntgenquellen arbeiten, je nach Umfang der für die Arbeit in einem Fachraum vorgesehenen Schutzausrüstung persönliche Schutzausrüstung tragen.

3.5. Das Personal der Abteilung muss sicherstellen, dass die Belüftungs-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und elektrischen Beleuchtungssysteme in gutem Zustand sind. Bei Feststellung von Störungen hat er den Abteilungsleiter zu informieren.

3.6. Vor Arbeitsbeginn muss das Personal die Funktionsfähigkeit der Geräte, Reagenzien, die Funktionsfähigkeit der Absperrvorrichtungen, die Sicherheit der Strahlenschutzausrüstung und die Unversehrtheit der Erdungskabel überprüfen. Wenn Störungen festgestellt werden, ist es notwendig, die Arbeiten einzustellen und den Wartungs- und Reparaturdienst zu rufen.

3.7. Bei der Schichtarbeit im Röntgenraum wird der Ablauf der Schichtübergabe und -übernahme durch interne Anweisungen des Abteilungsleiters unter Berücksichtigung der Funktionsmerkmale jedes Raumes festgelegt.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

4.1. Medizinische Röntgenuntersuchungen sollten nur von Personen durchgeführt werden, die über eine abgeschlossene Facharztausbildung in Radiologie verfügen und in den Regeln der Durchführung von Untersuchungen geschult sind.

4.2. Das Personal muss eine individuelle dosimetrische Überwachung mit Mitteln zur Messung von Röntgenstrahlung mit einer Energie von 15 - 140 keV mit einem Grundfehler von nicht mehr als durchführen ± 20 % gemäß SanPiN 2.6.1.802-99

„Ionisierende Strahlung, Strahlenschutz. Hygienische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Röntgenräumen, -geräten und der Durchführung von Röntgenuntersuchungen.“ Bei Instrumenten zur Messung von Röntgenstrahlung muss ein Nachweis über eine fristgerecht durchgeführte Überprüfung vorliegen. Eine individuelle Strahlungsüberwachung muss kontinuierlich durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Strahlenüberwachung werden vierteljährlich im Arbeitsprotokoll festgehalten.

4.3. Die einzelnen jährlichen Strahlendosen sind im Einzeldosisnachweis zu erfassen. Bei einer Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz muss die Dosiskarte des Arbeitnehmers übertragen werden.

4.4. Im Falle anormaler (Notfall-)Situationen muss das Personal gemäß den internen Anweisungen des Abteilungsleiters handeln.

Notfallsituationen im Röntgenraum sind:

  • Beschädigung des Strahlenschutzes des Geräts oder Schranks;
  • Kurzschluss und Unterbrechung in Stromversorgungssystemen;
  • Schließen eines Stromkreises durch den menschlichen Körper;
  • mechanisches Versagen der Elemente des Röntgengeräts;
  • Ausfall von Schaltanlagen für Wasserversorgung, Kanalisation, Heizung und Lüftung;
  • Notzustand von Wänden, Boden und Decke;
  • Feuer.

4.5. Es ist verboten, die Maschine während des Betriebs unbeaufsichtigt zu lassen oder die Aufsicht Personen zu übertragen, die nicht zur Bedienung der Maschine berechtigt sind.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Bei einem Strahlenunfall muss das Personal:

  • den Abteilungsleiter und den Strahlenschutzbeauftragten benachrichtigen;
  • Evakuieren Sie den Patienten aus dem Räumlichkeiten, schließen Sie die Sicherheitstür, versiegeln Sie sie und bringen Sie ein Schild an, das auf den Notfallzustand hinweist;
  • Um den Unfall zu beseitigen, muss der Abteilungsleiter ein Reparaturteam rufen.

5.2. Besteht der Verdacht, dass das Personal einer Strahlenexposition ausgesetzt war, die über die in Abschnitt 2.3 dieser Anleitung genannten Grenzwerte hinausgeht, ist der Abteilungsleiter verpflichtet, eine dringende Überprüfung der Gründe für die Überexposition zu veranlassen, die erhaltene Dosis zu ermitteln und dies zu veranlassen Opfer zur ärztlichen Untersuchung. Auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse muss der Abteilungsleiter die Möglichkeit einer weiteren Tätigkeit des Personals im Bereich ionisierender Strahlung ermitteln.

5.3. Im Falle eines Unfalls ohne Strahlung muss das Personal den Hauptschalter ausschalten und den Abteilungsleiter benachrichtigen.

Im Falle eines Unfalls muss den Opfern eine erste (vorklinische) medizinische Versorgung gewährleistet werden.

6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

6.1. Nach Abschluss der Arbeit sollte das Personal der Abteilung:

  • den Arbeitsplatz aufräumen;
  • die Geräte in ihren ursprünglichen Zustand versetzen, ausschalten oder in den in der Bedienungsanleitung angegebenen Modus versetzen;
  • schalten Sie alle Stromversorgungssysteme aus;
  • Führen Sie eine Nassreinigung aller Räume durch, waschen Sie die Böden und desinfizieren Sie die Elemente und Zubehörteile des Röntgengeräts, mit denen der Patient und das medizinische Personal in Kontakt gekommen sind.

6.2. Der Leiter der Abteilung (Büro) muss die Richtigkeit der Buchhaltungsunterlagen überprüfen.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Musikalischer Leiter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Lader-Dumper von Schwellenkämmen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Lötgaslöten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel.

<< Zurück

Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik:

Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten 02.05.2024

In der modernen Landwirtschaft entwickelt sich der technologische Fortschritt mit dem Ziel, die Effizienz der Pflanzenpflegeprozesse zu steigern. In Italien wurde die innovative Blumenausdünnungsmaschine Florix vorgestellt, die die Erntephase optimieren soll. Dieses Gerät ist mit beweglichen Armen ausgestattet, wodurch es leicht an die Bedürfnisse des Gartens angepasst werden kann. Der Bediener kann die Geschwindigkeit der dünnen Drähte anpassen, indem er sie von der Traktorkabine aus mit einem Joystick steuert. Dieser Ansatz erhöht die Effizienz des Blütenausdünnungsprozesses erheblich und bietet die Möglichkeit einer individuellen Anpassung an die spezifischen Bedingungen des Gartens sowie die Vielfalt und Art der darin angebauten Früchte. Nachdem wir die Florix-Maschine zwei Jahre lang an verschiedenen Obstsorten getestet hatten, waren die Ergebnisse sehr ermutigend. Landwirte wie Filiberto Montanari, der seit mehreren Jahren eine Florix-Maschine verwendet, haben von einer erheblichen Reduzierung des Zeit- und Arbeitsaufwands für das Ausdünnen von Blumen berichtet. ... >>

Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop 02.05.2024

Mikroskope spielen eine wichtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung und ermöglichen es Wissenschaftlern, in für das Auge unsichtbare Strukturen und Prozesse einzutauchen. Allerdings haben verschiedene Mikroskopiemethoden ihre Grenzen, darunter auch die begrenzte Auflösung bei der Nutzung des Infrarotbereichs. Doch die neuesten Errungenschaften japanischer Forscher der Universität Tokio eröffnen neue Perspektiven für die Erforschung der Mikrowelt. Wissenschaftler der Universität Tokio haben ein neues Mikroskop vorgestellt, das die Möglichkeiten der Infrarotmikroskopie revolutionieren wird. Dieses fortschrittliche Instrument ermöglicht es Ihnen, die inneren Strukturen lebender Bakterien mit erstaunlicher Klarheit im Nanometerbereich zu sehen. Typischerweise sind Mikroskope im mittleren Infrarotbereich durch eine geringe Auflösung eingeschränkt, aber die neueste Entwicklung japanischer Forscher überwindet diese Einschränkungen. Laut Wissenschaftlern ermöglicht das entwickelte Mikroskop die Erstellung von Bildern mit einer Auflösung von bis zu 120 Nanometern, was 30-mal höher ist als die Auflösung herkömmlicher Mikroskope. ... >>

Luftfalle für Insekten 01.05.2024

Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Georäumliche Intelligenz 24.02.2021

In den Vereinigten Staaten wird Geospatial Intelligence (GEOINT) geschaffen, die alles überwachen wird, was auf dem Territorium des Landes und der Gegner passiert: von Menschen und ihren Bewegungen bis hin zu Orten und Objekten auf der Erdoberfläche.

In US-Regierungs- und Militärkreisen glauben sie, dass das GEOINT-System dem Land helfen wird, die nach dem Ende des Kalten Krieges verlorene technologische Überlegenheit wiederzuerlangen und die Wirtschaftsleistung zu verbessern.

GEOINT enthält alle Arten von Informationen über Menschen, Orte und Objekte auf der Erdoberfläche und hat ein breites Anwendungsspektrum von der Kartierung über die Exploration von Mineralien bis hin zur kommerziellen Logistik, ist aber besonders wertvoll für militärische Benutzer, die die Aktionen potenzieller Gegner verstehen möchten.

Doch schon heute droht laut Lauren Thompson, Chief Operating Officer des Lexington Institute, dass dieses Projekt nicht in der von seinen Machern geplanten Form durchgeführt wird. Dies liegt daran, dass ausländische Unternehmen in dieses Projekt investieren, was bedeutet, dass es nicht unter der vollständigen Kontrolle der US-Regierung stehen wird. So dominiert China zunehmend Lieferketten, setzt globale Technologiestandards und verdrängt amerikanische Unternehmen nach und nach aus dem Markt.

Laut Thompson wäre der erste Schritt zur Wiederbelebung des kommerziellen Segments von GEOINT in den USA die Aktualisierung der Regulierungspolitik, um die aktuellen Marktbedingungen widerzuspiegeln. Aufgrund von Beschränkungen der US-Regierung zum Schutz ihrer nationalen Sicherheit ist der wirtschaftliche Nutzen von GEOINT-Projekten für US-Unternehmen fraglich.

Im Vergleich dazu verkaufen chinesische Unternehmen hochaufgelöste Bilder für kurzfristige Wiederholungen auf dem freien Markt für vergleichsweise weniger als das, was Amerikaner tun könnten. Thompson ist der Ansicht, dass Amerika bei GEOINT oder anderen kritischen Branchen nicht wettbewerbsfähig bleiben kann, wenn seine eigenen Regulierungsrichtlinien Innovationen behindern. Und wenn seine kommerziellen Fähigkeiten nicht mehr wettbewerbsfähig sind, wird die Zahl der GEOINT-Anbieter in den USA weiter zurückgehen, und die nationale Sicherheit wird sicherlich darunter leiden.

In einem zweiten Schritt, so Thompson, sollte die Regierung ihre massive Kaufkraft nutzen, um lokalen Quellen kommerzieller Geodaten nach Möglichkeit Vorrang einzuräumen. US-ISPs konkurrieren nicht direkt mit ausländischen Konkurrenten, und es ist unrealistisch zu erwarten, dass sie erfolgreich gegen Offshore-Unternehmen konkurrieren, die von ihren Regierungen stark subventioniert werden. China sei in dieser Hinsicht sicherlich ein starker Konkurrent, sagte Thompson.

Außerdem könnte die US-Geheimdienstgemeinschaft ohne amerikanische technologische Produkte dastehen. Es sollte sich niemals auf eine Geheimdienstinfrastruktur verlassen, die von anderen Ländern oder von Unternehmen mit ausländischem Einfluss entwickelt, gebaut, betrieben, gewartet oder gehostet wird. Aber wenn inländische Lieferanten ihre Produktangebote nicht mit Offshore-Angeboten abgleichen können, dann haben die Geheimdienste möglicherweise einfach keine Wahl.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Samsung SSD

▪ In Afrika hat sich ein Riss gebildet, der den Kontinent auseinanderreißen könnte

▪ WD Blue SN550 2 TB NVMe-SSD

▪ Die Weltmeere reichern Quecksilber an und geben es an die Atmosphäre ab

▪ Axis Q3709-PVE Panorama-Netzwerkkamera

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Abschnitt der Website Unterhaltungselektronik. Artikelauswahl

▪ Artikel Du und ich sind zwei Ufer desselben Flusses. Populärer Ausdruck

▪ Artikel Warum gibt es an bestimmten Orten Vulkane? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Unfallversicherung am Arbeitsplatz

▪ Artikel Emaillieren von Gusseisen und Gusseisenutensilien. Einfache Rezepte und Tipps

▪ Artikel Die Münze wird auf einem Taschentuch gehalten. Fokusgeheimnis

Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel:

Name:


E-Mail optional):


Kommentar:





Alle Sprachen dieser Seite

Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen

www.diagramm.com.ua

www.diagramm.com.ua
2000-2024