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Arbeitssicherheitshinweise für Former. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Former dürfen Arbeitnehmer arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle technische Ausbildung und eine Kenntnisprüfung bei der Betriebskommission bestanden haben. Die Erlaubnis zum selbständigen Arbeiten wird im Arbeitsbesprechungsprotokoll schriftlich dokumentiert.

Bevor der Former arbeiten darf, muss er eine Einarbeitung und eine Schulung am Arbeitsplatz absolvieren. Zukünftig ist er verpflichtet, sich mindestens alle 3 Monate wiederholten Briefings, außerplanmäßigen und gezielten Briefings zu unterziehen.

1.2. Der Shaper muss wissen:

  • Haupttypen und Prinzipien von Gerätestörungen, Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung;
  • sichere Praktiken bei der Durchführung von Operationen;
  • gefährliche Faktoren bei der Durchführung von Gießereiarbeiten;
  • Erste-Hilfe-Regeln.

1.3. Der Shaper muss:

  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Brandschutzregeln;
  • gehen Sie nicht über die Zäune von Gefahrenbereichen hinaus;
  • Berühren Sie keine elektrischen Geräte und elektrischen Leitungen (achten Sie besonders auf blanke oder gebrochene Leitungen).
  • Reparieren Sie nicht die Fehlfunktion elektrischer Geräte.
  • Anforderungen an Verbots-, Warn-, Hinweis- und Vorschriftszeichen, Aufschriften und Signale;
  • durch das Gebiet des Depots auf den festgelegten Routen fahren;
  • Seien Sie in Verkehrsbereichen äußerst vorsichtig.

1.4. Zum Schutz vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren müssen Arbeiter, die Formarbeiten durchführen, mit spezieller Kleidung und Sicherheitsvorrichtungen gemäß den Anforderungen der Standard Industry Standards für die kostenlose Bereitstellung von Spezialkleidung und Schuhen für Arbeiter und Angestellte ausgestattet sein andere PSA.

1.5. Bei der Durchführung von Formungsarbeiten können Arbeiter den folgenden gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:

  • bewegliche Teile von Produktionsanlagen;
  • scharfe Kanten und Rauheiten an der Oberfläche von Werkstücken, Geräteteilen und Werkzeugen;
  • herumfliegende Bruchstücke der Arbeitsteile der Ausrüstung im Falle ihrer möglichen Zerstörung;
  • erhöhter Gehalt an schädlichen Dämpfen und Aerosolen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis des Geräts;
  • erhöhter Geräuschpegel am Arbeitsplatz bei Arbeiten an mechanischen Pressen und Hämmern;
  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • erhöhte Oberflächentemperatur der Ausrüstung;
  • erhöhte Helligkeit von Licht und Infrarotstrahlung;
  • körperliche Überlastung beim Transport von Werkstücken;
  • Brandgefahr.

1.6. Der Former muss sich darüber im Klaren sein, dass er bei Verstößen gegen die Anforderungen der Anleitung nach geltendem Recht haftet.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.3. Ziehen Sie einen Overall an und stecken Sie ihn so hinein, dass keine losen Enden und aufgeknöpften Manschetten entstehen.

2.4. Arbeitsbereich und Gänge reinigen.

2.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs und der Vorrichtungen. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist.

2.6. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Erdung der elektrischen Ausrüstung.

2.7. Überprüfen Sie das Vorhandensein von Zäunen und Sperrvorrichtungen, Alarmen.

2.8. Überprüfen Sie den Zustand der Entzunderungsbürsten. Der Griff sollte so lang sein, dass sich die Hände des Arbeiters außerhalb des Bereichs der beweglichen Teile der Presse oder des Werkzeugs befinden.

2.9. Überprüfen Sie das Werkzeug auf Fehlerfreiheit (Risse, Späne).

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1 Der Shaper muss sicherstellen, dass:

  • Abnehmbare Metallformen und Formen müssen einen festen Sitz der Formhälften, deren präzise Fixierung und ausreichende Festigkeit aufweisen. Verriegelungsvorrichtungen müssen eine zuverlässige Verbindung der Formhälften beim Gießen und Aushärten des Metalls gewährleisten;
  • Griffe und Hebel an den Formen, die zum Verriegeln der Trennwand der Formhälften sowie zum Herausschieben und Entfernen der Stangen bestimmt sind, müssen in ihrer Konstruktion und Position sicher sein und in allen Positionen die Gefahr des Einklemmens der Finger und Hände der Arbeiter ausschließen;
  • Mit Wasser gekühlte Kühlkörper müssen über abgedichtete Verbindungen mit Rohrleitungen verfügen, um zu verhindern, dass Wasser in den Formhohlraum eindringt.
  • Formen müssen unabhängig von ihrer Größe und Art von Schleudergussmaschinen in einem Schutzgehäuse eingeschlossen sein;
  • Wagen zum Laden von Formen in Autoklaven müssen Griffe (zum Greifen und Bewegen) haben, die so angebracht sind, dass die von den Rollen bewegten Flaschen nicht auf die Hände des Arbeiters drücken können.

3.2. Arbeitsplätze zur Herstellung von Kastenformen und -kernen müssen mit Ausfallgittern ausgestattet sein, die den Abtransport von verschüttetem Formsand gewährleisten.

3.3. Die Flaschen müssen über starke, sicher befestigte Stifte, Ösen, Griffe und Halterungen verfügen, die eine sichere Befestigung und einen sicheren Transport durch Hebemechanismen gewährleisten.

3.4. Die auf Rollenbahnen transportierten Flaschen müssen mit Ösen versehen sein, um zu verhindern, dass die Hände des Arbeiters zwischen den Flaschen eingeklemmt werden, und es müssen konstruktive Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die Hände des Arbeiters zwischen der Flaschenunterkante und der Rollgangsrolle eingeklemmt werden.

3.5. Um die Stabilität zu gewährleisten, müssen die Flaschen horizontal gestapelt werden.

3.6. Das Korrigieren und Ausfüllen von Formularen im suspendierten Zustand und mit Personen unter dem Formular ist nicht gestattet. Dazu muss das Formular auf spezielle Ständer abgesenkt werden.

3.7. Zum Reinigen und Entfernen von Sand und Staub von den Oberflächen von Modellgeräten, Geräten, Kernen und Formen müssen Staubsauggeräte und -geräte verwendet werden. Das Ausblasen mit Druckluft ist nicht erlaubt. Die Verwendung von Kehrbesen ist erlaubt.

3.8. Die Beschichtung der Oberflächen von Formen und Kernen mit Graphitpulver und Talkum sollte so erfolgen, dass die Ausbreitung ihrer Aerosole in der Luft des Arbeitsraums verhindert wird. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer ist obligatorisch.

3.9. Das Trocknen von Formen und Kernen muss so erfolgen, dass die Freisetzung von Gasen, Staub und erheblicher Wärmemenge in den Arbeitsraum verhindert wird.

3.10. Beim Stapeln der zu trocknenden Formhälften sollten dazwischen Metallabstandshalter gleicher Form und Größe angebracht werden.

3.11. Zur Vortrocknung von Halbformen und Kernen im Boden ohne brennbare Bindemittel sollten elektrische Lufterhitzer, Gastrockner sowie die chemische Aushärtung von Formen auf Flüssigglas mit Kohlendioxid eingesetzt werden.

3.12. Formen müssen vor jeder Metalllieferung von Fremdeinschlüssen gereinigt werden. Zum Reinigen und Schmieren von Formen müssen Vorrichtungen verwendet werden, die verhindern, dass sich die Hände des Arbeiters im Formbereich befinden.

  • Wenn eine Inspektion und Wartung der Formen von der dem Arbeitsplatz des Gießereiarbeiters gegenüberliegenden Seite aus erforderlich ist, muss die Spritzgießmaschine ausgeschaltet werden.
  • Zur Dosierung der Legierungszufuhr sollten Geräte verwendet werden, die ein Verschütten oder Spritzen verhindern.

3.13. Mit beheizten Werkzeugen hergestellte Formen und Kerne sollten in Schutzräumen, belüfteten Förderbändern oder Kühltischen mit lokaler Absaugung platziert werden, bis sie vollständig abgekühlt sind.

  • Das Gießen von Schalenformen sollte in speziellen Bereichen mit Absaugung erfolgen.
  • Bei mechanischen oder anderen Vorrichtungen sollte eine zuverlässige Verbindung verwendet werden, um zu verhindern, dass das Metall die Anschlüsse der Schalenformen durchbricht.
  • Das Ausschlagen von Gussteilen aus Schalenformen sollte auf Auswurfrosten und Maschinen mit Absaugung erfolgen.
  • Verbrauchte Formsande sollten zur Wiederverwendung in der Produktion regeneriert werden. Ist eine Regeneration nicht möglich oder nicht sinnvoll, sollten die Abfälle entsorgt oder auf Deponien verbracht werden.

3.14. An den Seiten der Gänge sollten Abschirmungen angebracht werden, um die Arbeiter vor umherfliegenden Splittern und Ablagerungen zu schützen.

3.15. Berühren Sie kein heißes Metall, auch nicht mit Handschuhen.

3.16. Lassen Sie sich nicht durch Nebengespräche ablenken.

3.17. Bereiten Sie das Werkzeug im Voraus für die Arbeit vor. Wenn es unbrauchbar ist, entfernen Sie es an der dafür vorgesehenen Stelle.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei einer thermischen Verbrennung: Wenn die Kleidung des Opfers Feuer fängt, müssen Sie schnell ein dickes Tuch über das Opfer werfen oder die Flamme mit Wasser niederschlagen.

4.2. Es ist nicht erlaubt, in brennender Kleidung zu laufen, da der Wind, der die Flammen anfacht, die Verbrennung verstärkt und verstärkt.

4.3. Wenn Sie einem Opfer Hilfe leisten, berühren Sie zur Vermeidung einer Infektion die verbrannten Hautbereiche nicht und schmieren Sie sie nicht mit Salben, Fetten oder Ölen ein, bestreuen Sie sie nicht mit Backpulver oder Stärke. Öffnen Sie keine Blasen und entfernen Sie weder Mastix noch Kolophonium, die an der verbrannten Stelle haften, denn... Durch das Entfernen können Sie die verbrannte Haut leicht abreißen und dadurch die Gefahr einer Infektion der Wunde schaffen.

4.4. Bei kleinen Verbrennungen 1. und 2. Grades legen Sie einen sterilen Verband auf die verbrannte Hautstelle an und schicken Sie ihn an ein medizinisches Zentrum.

4.5. Bei großflächigen Verbrennungen muss das Opfer in ein sauberes Tuch gewickelt, ohne es auszuziehen, warm zugedeckt und ein Krankenwagen gerufen werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Sammeln Sie Handwerkzeuge und Zubehör und bringen Sie sie zum vorgesehenen Ort. Schicken Sie das defekte Werkzeug zur Reparatur ein.

5.2. Arbeitsplatz aufräumen, Schnittgut entfernen, kalken.

5.3. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter über alle Probleme, die während der Arbeit auftreten.

5.4. Duschen.

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