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Anweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer bei der Annahme von Glaswaren aus der Öffentlichkeit. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Auf der Grundlage dieser Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für einen Mitarbeiter entwickelt, der Glaswaren aus der Öffentlichkeit annimmt, unter Berücksichtigung der Bedingungen seiner Arbeit in einer bestimmten Organisation.

1.2. Ein Arbeiter, der Glaswaren von der Öffentlichkeit erhält, kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein.

  • erhöhte Luftbewegung;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • reduzierter Kontrast;
  • direkte und reflektierte Brillanz;
  • neuropsychische Überlastung;
  • scharfe Kanten, Grate und unebene Oberflächen von Geräten, Werkzeugen, Inventar, Behältern, Waren;
  • körperliche Überlastung.

1.3. Ein Mitarbeiter, der Glaswaren aus der Öffentlichkeit entgegennimmt, informiert seinen unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, über jeden Arbeitsunfall, über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung.

1.4. Ein Mitarbeiter, der Glaswaren von der Öffentlichkeit annimmt, sollte:

  • Lassen Sie Oberbekleidung, Schuhe, Hüte und persönliche Gegenstände an einem speziell dafür vorgesehenen Ort.
  • Vor Arbeitsbeginn saubere Hygienekleidung anziehen und bei Verschmutzung wechseln;
  • Waschen Sie Ihre Hände vor Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang und nach dem Berühren kontaminierter Gegenstände mit Seife.
  • Essen Sie nicht am Arbeitsplatz.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Befestigen Sie die getragene Hygienekleidung mit allen Knöpfen (binden Sie die Bänder fest) und vermeiden Sie herabhängende Enden der Kleidung. Stecken Sie Ihre Kleidung nicht mit Stecknadeln oder Nadeln fest und bewahren Sie keine scharfen, zerbrechlichen Gegenstände in Ihren Taschen auf.

2.2. Bereiten Sie den Arbeitsplatz für sicheres Arbeiten vor:

  • Gewährleistung der Verfügbarkeit freier Durchgänge und Durchgänge zu ausgewiesenen Lagerbereichen für Glasbehälter;
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit spezieller Vorrichtungen, die aus zwei sich kreuzenden Metallklammern bestehen und eine starre Befestigung von 4 Kartons auf einer Palette in mehreren Reihen ermöglichen.
  • Überprüfen Sie den Zustand der Böden (keine Risse, Schlaglöcher, gepolsterte Dielen, Unebenheiten, Rutschigkeit, offene und unbewachte Luken, Brunnen);
  • das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit eines Holzgitters unter den Füßen;
  • ausreichende Beleuchtung in Gängen, Einfahrten und Orten, an denen Be- und Entladevorgänge durchgeführt werden;
  • Überprüfen Sie die Arbeitsflächen der Tische auf Schlaglöcher, Risse und andere Unregelmäßigkeiten.
  • Es ist bequem und sicher, für jede Art von erhaltenen Glaswaren einen Vorrat an leeren Kartons anzulegen und dabei die festgelegten Gänge und Vertiefungen zu beachten.

2.3. Melden Sie alle festgestellten Störungen an der Ausrüstung, am Inventar, an der elektrischen Verkabelung und andere Störungen Ihrem direkten Vorgesetzten und beginnen Sie erst mit der Arbeit, nachdem sie behoben wurden.

2.4. Beachten Sie beim Bedienen einer Registrierkasse, eines Förderbandes sowie bei Be- und Entladevorgängen sowie bei Reinigungsarbeiten die in dieser Standard-Arbeitsschutzanweisung festgelegten Sicherheitsanforderungen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Führen Sie nur die Arbeiten aus, für die er ausgebildet, im Arbeitsschutz unterwiesen und von der für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Person zugelassen ist.

3.2. Überlassen Sie Ihre Arbeit nicht ungeschulten und unbefugten Personen.

3.3. Verwenden Sie gebrauchsfähige Geräte und Geräte, die für sicheres Arbeiten erforderlich sind, und verwenden Sie sie nur für die Arbeit, für die sie bestimmt sind.

3.4. Befolgen Sie die Bewegungsregeln in den Räumlichkeiten und auf dem Territorium der Organisation und nutzen Sie nur die festgelegten Durchgänge.

3.5. Halten Sie den Arbeitsbereich sauber und entfernen Sie zerbrochene Glaswaren umgehend vom Boden.

3.6. Überladen Sie den Arbeitsplatz, die Durchgänge dorthin, die Durchgänge zwischen Geräten, Tischen, Behälterstapeln, Schalttafeln, Schaltern, Fluchtwegen und anderen Durchgängen nicht mit leeren Behältern und Geräten.

3.7. Überschreiten Sie nicht die Gewichtsgrenze.

3.8. Bewegen Sie Karren von Ihnen weg.

3.9. Transportieren Sie Glaswaren nur in gebrauchsfähigen Behältern. Beladen Sie keine Container mit mehr als dem Nennbruttogewicht.

3.10. Verwenden Sie keine zufälligen Gegenstände (Kisten, Fässer usw.) oder Sitzgelegenheiten.

3.11. Über das Förderband ankommende Glasbehälter werden auf einem speziellen Aufnahmetisch empfangen.

3.12. Überprüfen Sie die Unversehrtheit von Glaswaren, legen Sie sie in Kisten und entsorgen Sie zerbrochenes Glas sowie technische und andere Glasbehälter, die nicht von der Sammelstelle angenommen werden. Gehen Sie dabei vorsichtig vor und schützen Sie Ihre Hände vor Schnittverletzungen.

3.13. Tragen Sie Lasten in harten Behältern mit Handschuhen. Stellen Sie Glaswaren auf stabile Ständer.

3.14. Beachten Sie die Regeln für die Stapelung von Kartons mit Glasbehältern und leeren Kartons in Lagerstapeln.

3.15. Beachten Sie bei der Lagerung von Kartons mit Glasbehältern folgende Anforderungen:

  • gestapelte Behälter müssen sauber sein und ein einheitliches Design und einheitliche Abmessungen haben;
  • die Stapelhöhe für manuelles Stapeln sollte 2 m nicht überschreiten;
  • der Abstand des Stapels von Wand, Säule, Batterie muss mindestens 0 m betragen;
  • der Abstand im Stapel zwischen den Kisten muss mindestens 0,02 m betragen;
  • Kistenstapel über 2,5 m Höhe müssen eingezäunt werden.

3.16. Beim Bedienen von Hebe- und Transportgeräten sollten Sie:

  • warnen Sie Personen in der Nähe vor dem bevorstehenden Start des Förderers oder Aufzugs. Bei Verwendung eines Förderbandes zum Transport von Glaswaren in den Empfangsbereich müssen auf dem Förderband spezielle Behälter mit Zellen zum Ablegen von Glasbehältern installiert werden;
  • Schalten Sie das Gerät mit trockenen Händen und nur mit Hilfe der „Start“- und „Stopp“-Tasten ein und aus;
  • Berühren Sie keine offenen und ungeschirmten stromführenden Teile des Geräts, blanke Drähte und Drähte mit beschädigter Isolierung.
  • die Ausrüstungsladestandards einhalten;
  • Prüfen, einstellen, jeglichen Schlupf des Förderbandes beseitigen, festsitzende Gegenstände entfernen.

Die Reinigung des in Betrieb befindlichen Geräts ist erst möglich, wenn es mit der „Stopp“-Taste angehalten, von der Stromquelle getrennt, am Startgerät ein „Nicht einschalten! Leute arbeiten!“-Plakat aufgehängt wurde und nach dem Rotierende und bewegliche Teile, die eine gefährliche Trägheitsbewegung ausführen, sind vollständig zum Stillstand gekommen.

3.17. Bei der Verwendung von elektromechanischen Geräten ist es nicht erlaubt:

  • Arbeiten mit entfernten Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen, mit offenen Türen, Abdeckungen, Gehäusen;
  • Den Lastträger einstellen, Ketten antreiben, Schutzvorrichtungen entfernen und installieren, während das Gerät in Betrieb ist;
  • Lassen Sie in Betrieb befindliche Hebe- und Transportgeräte unbeaufsichtigt und lassen Sie sie von ungeschulten und unbefugten Personen bedienen.
  • Werkzeuge, Behälter auf die Ausrüstung stellen;
  • eine an das Stromnetz angeschlossene Registrierkasse tragen (bewegen);
  • das Vorhandensein von Spannung (elektrischer Schlag) am Gehäuse, Rahmen, Gehäuse der Vorschaltgeräte des Geräts, das Auftreten von Fremdgeräuschen, der Geruch verbrannter Isolierung, spontanes Anhalten oder fehlerhafter Betrieb von Mechanismen und Ausrüstungselementen. Wenn diese Umstände eintreten, stoppen (schalten) Sie den Betrieb des Geräts mit der „Stopp“-Taste (Schalter) und trennen Sie es mit einem Startgerät vom Stromnetz, informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten und
  • nicht einschalten bis zur Fehlersuche.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Kommt es zu einem Ausfall der Hebe- und Transportausrüstung, muss deren Betrieb sowie die Zufuhr von Strom, Ladung usw. eingestellt werden. Melden Sie die getroffenen Maßnahmen der für den sicheren Betrieb des Gerätes verantwortlichen Person (unmittelbarer Vorgesetzter) und handeln Sie gemäß den erhaltenen Anweisungen.

4.2. Im Notfall sollten Sie die umliegenden Personen auf die Gefahr aufmerksam machen, dem unmittelbaren Vorgesetzten den Vorfall melden und gemäß dem Notfallplan handeln.

4.3. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung und plötzlichen Erkrankung sollte dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe geleistet und gegebenenfalls die Überführung in eine Gesundheitseinrichtung organisiert werden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Hebe- und Transportgeräte über einen Schalter oder eine Vorrichtung, die diese ersetzt und ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindert, spannungsfrei schalten und zuverlässig stromlos machen.

5.2. Gebrauchte Geräte aufräumen.

5.3. Senken Sie den Schrägförderer in die unterste Position ab.

5.4. Entfernen Sie gebrauchte Werkzeuge und Geräte an Lagerplätzen.

5.5. Entfernen Sie zerbrochene Glaswaren mit einer Bürste und einer Kehrschaufel. Es ist nicht gestattet, Glasscherben mit den Händen zu entfernen.

5.6. Bringen Sie Behälter mit zerbrochenen Glaswaren zu einem speziell dafür vorgesehenen Ort.

5.7. Ladeluken und Öffnungen schließen, von der Rauminnenseite aus verriegeln.

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