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Arbeitssicherheitshinweise für Flachsfasersortierer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung richtet sich an einen Flachsfasersortierer, der die Fasern nach Qualitätsmerkmalen sortiert und die Anzahl und Qualität nach der organoleptischen Methode gemäß Standardproben, staatlichen Standards und Standards bestimmt. Auswahl unfertiger Stränge und Entfernung fremder nichtfaseriger Verunreinigungen aus der Faser.

1.2. Zur Arbeit zugelassen sind Personen ab 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung und Unterweisung zum Arbeitsschutz bestanden haben: Einführung und Einarbeitung am Arbeitsplatz, sowie Personen, die eine Ausbildung und Wissensprüfung zur sicheren Arbeitsausführung und Brandschutzvorschriften absolviert haben ein Sortierer für Flachsfasern.

1.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit erfolgt durch den Arbeitsleiter nach einer mindestens 5-schichtigen Ausbildung zum Fasersortierer unter Anleitung einer im Auftrag des Arbeitgebers bestellten erfahrenen Arbeitskraft.

1.4. Der Flachsfasersortierer darf nur die Arbeiten ausführen, für die eine Weisung erteilt und für die der Auftrag erteilt wurde.

1.5. Am Arbeitsplatz eines Flachsfasersortierers können gefährliche und schädliche Faktoren auftreten, gegen die Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen:

  • hohe oder niedrige Umgebungstemperatur;
  • erhöhter Staubgehalt der Umgebungsluft;
  • unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

1.6. Der Flachsfasersortierer muss im Overall, Sicherheitsschuhen und ggf. unter Verwendung weiterer persönlicher Schutzausrüstung arbeiten.

1.7. In Übereinstimmung mit den Standard- und Industriestandards für die kostenlose Ausgabe von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte wird der Flachsfasersortierer ausgegeben: ein Baumwollmantel. Für Arbeiten im Freien im Winter zusätzlich: Baumwolljacke mit isoliertem Futter, Baumwollhose mit isoliertem Futter.

1.8. Feuerlöschgeräte und -geräte müssen stets funktionstüchtig, sauber und einsatzbereit sein. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte zweckentfremdet zu verwenden.

1.9. Der Flachsfasersortierer muss den Brandschutzvorschriften sowie den vom Unternehmen genehmigten internen Arbeitsvorschriften entsprechen. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von Alkohol und Drogen vor und während der Arbeit ist verboten.

1.10. Beobachtete Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen an Ihrem Arbeitsplatz sowie Fehlfunktionen von Anlagen, Geräten, Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung müssen Sie Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten melden und mit der Arbeit erst beginnen, wenn die beobachteten Verstöße beseitigt sind.

1.11 Der Flachsfasersortierer muss wissen und in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten.

1.12. Bei jedem Unfall, den er miterlebt hat, muss der Arbeitnehmer dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen oder dabei helfen, das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung zu bringen, von wo aus eine Nachricht an den Arbeitgeber gesendet werden muss.

1.13. Kommt es beim Flachsfasersortierer selbst zu einem Unfall, sollte er sich nach Möglichkeit an die nächstgelegene medizinische Einrichtung wenden, von wo aus eine Meldung an den Arbeitgeber erfolgen sollte.

1.14. Der Flachsfasersortierer muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Vor dem Essen oder Rauchen sollten Sie Ihre Hände mit Seife waschen.

1.15. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der Anleitung haftet der Flachsfasersortierer gemäß den betrieblichen Arbeitsvorschriften und der geltenden Gesetzgebung.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Flachsfasersortierer:

  • Overall und Schutzausrüstung anlegen. Ärmel und Säume zuknöpfen;
  • von Ihrem direkten Vorgesetzten einen Arbeitsauftrag, Anweisungen zum Ablauf der Arbeitsausführung und sichere Ausführungsmethoden erhalten;
  • Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz: Stellen Sie sicher, dass er ausreichend beleuchtet (Beleuchtungsstärke von mindestens 300 lm) und nicht überladen ist. Überprüfen Sie den Zustand des Sortiertisches.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Beim Transport von Flachsfasern müssen die Normen für das Transportgewicht eingehalten werden, die Folgendes nicht überschreiten sollten:

  • für Frauen über 18 Jahre – 15 kg im Wechsel mit anderen Arbeiten und 10 kg beim Heben und Bewegen schwerer Gegenstände während der gesamten Arbeitsschicht;
  • für Männer über 18 Jahre - 50 kg;
  • Mindestens zwei Arbeiter müssen eine Last mit einem Gewicht von 60 – 80 kg manuell heben.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Treten Situationen ein, die zu Betriebsstörungen und Unfällen führen könnten, ist es erforderlich, die Arbeiten einzustellen und die Situation dem Arbeitsleiter zu melden.

4.2. Wenn es zu einem Brand kommt, benachrichtigen Sie die Feuerwehr, ergreifen Sie Maßnahmen, um den Brand mit verfügbaren Feuerlöschmitteln zu löschen, und informieren Sie den Arbeitsleiter.

4.3. Kommt es zu einer Notfallsituation, die zu Verletzungen eines Arbeitnehmers führt, müssen Maßnahmen zur vorläufigen medizinischen Versorgung des Opfers getroffen werden, um die Sicherheit der Unfallsituation (Unfallsituation) zu gewährleisten, sofern diese keine Gefahr darstellt das Leben und die Gesundheit anderer zu schützen und den Arbeitsleiter zu benachrichtigen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Flachsfasersortierer:

  • entfernen Sie die Faser an der vorgesehenen Stelle;
  • Werkzeug und Zubehör reinigen und einlagern.

5.2. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeiten festgestellten Mängel und den Abschluss der Arbeiten.

5.3. Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung ausziehen und an den vorgesehenen Ort bringen.

5.4. Befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene.

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