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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Betrieb eines Elektro-Einträger-Hängekrans. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Hebemechanismen müssen gemäß den „Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Lasthebekranen“ (DNAOP 0.00-1.03-02). Kharkov. „Fort“. 2002 und „Regeln für sicheres Arbeiten mit Werkzeugen“ gewartet und betrieben werden Geräte.“ (DNAOP 1.1.10. 1.04-01-2001). Kiew. „Fort“. XNUMX 1.2. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die nach den oben genannten Regeln besonders geschult und zertifiziert sind und einen entsprechenden Vermerk auf ihrem Kenntnisprüfungsnachweis haben, dürfen zum Bedienen eines Krans und zur Ausführung von Montagearbeiten zugelassen werden. 1.3. Die Reparatur und Wartung des Krans muss von Elektrofachkräften mit einer Gruppe von mindestens III durchgeführt werden. 1.4. Der Elektrokran muss mit einem Endschalter zum automatischen Stoppen des Hubwerks des Lastaufnahmeelements ausgestattet sein, der so eingebaut ist, dass nach dem Stoppen des Lastaufnahmeelements beim Heben ohne Last der Spalt zwischen ihm und dem Anschlag gleich bleibt mindestens 50 mm. Beim Heben einer Last ist es verboten, den Hakenkorb an den Endschalter zu bringen und diesen zum automatischen Stoppen zu nutzen. 1.5. Ein Elektrokran muss mit zwei Bremsen ausgestattet sein: elektromagnetisch und lastbeständig. Der Bremsreservekoeffizient einer elektromagnetischen Bremse muss mindestens 1,25 und einer Lastbremse 1.1 betragen. 1.6. Der Elektrokran muss mit einer Lastbegrenzung und einer unteren Positionsbegrenzung für die Hakenaufhängung ausgestattet sein. 1.7. Vor der Inbetriebnahme, nach größeren Reparaturen und in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, muss der Isolationswiderstand der elektrischen Ausrüstung des Krans mit einem 1-V-Megger gemessen werden. Der Isolationswiderstand muss mindestens 500 MOhm betragen. Elektrische Armaturen mit einem Isolationswiderstand von weniger als 0,5 MOhm müssen getrocknet werden. 1.8. Der Kran muss einer vollständigen technischen Prüfung unterzogen werden. 1.8.1. Überprüfung des technischen Zustands und Wartung. Schmieren Sie den Wasserhahn gemäß der Schmiertabelle. Die Zwischenwelle und der Motorregler werden während der Herstellung und nach der empfohlenen Betriebszeit durch Stopfbuchsen geschmiert; der Riegel wird geschmiert, indem er an der Kontaktstelle der Biegung mit dem Loch im Kanalflansch eingeführt wird. Nach der Demontage im Rahmen der Wartung werden die Einheiten geschmiert. Während des Betriebs des Krans muss Folgendes durchgeführt werden:
1.8.1.3. Die Schichtwartung wird von der Person durchgeführt, die die Kranarbeiten durchführt. 1.8.1.4. Für die tägliche Wartung müssen Sie:
1.8.1.5. TO-1 umfasst die folgenden Werke:
1.8.1.6. Periodizität TO-1:
1.8.1.7. TO-2 umfasst die folgenden Werke:
1.9. Hebevorrichtungen und Lastaufnahmemittel müssen mit Schildern und Schildern ausgestattet sein, auf denen die Inventarnummer, die zulässige Tragfähigkeit und das Datum der nächsten Inspektion angegeben sind. 1.10. Mechanismen und Geräte sollten in trockenen Räumen auf Gestellen, Böden oder an speziellen Haken gelagert und gut geschmiert werden. 1.11. Lassen Sie den Reiniger nicht unter laufendem Wasserhahn reinigen. 1.12. Anweisungen zu Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an diesem Kran sollten am Arbeitsplatz angebracht sein. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Arbeitsbeginn ist eine Sicherheitseinweisung durchzuführen. 2.2. Bevor Sie den Kran starten, sollten Sie das Vorhandensein von Schmiermittel an allen geschmierten Stellen prüfen, sicherstellen, dass die Druckknopfstationen richtig angeschlossen sind und dass die Magnetstarter zuverlässig ein- und ausgeschaltet werden. Bei der Schmierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
2.3. Es ist notwendig, dass sich die Person, die den Kran bedient, frei bewegen kann. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Beim Betrieb des Krans sind folgende Anforderungen zu beachten:
3.2. Sie können nicht an einem Kran arbeiten, der defekt ist und nicht über die erforderlichen Schutzvorrichtungen verfügt. Führen Sie Reparaturen nicht selbst durch. 3.3. Ladung sichern. 3.4. Masse und Abmessungen der Ladung müssen den Passdaten des Krans entsprechen. 3.5. Der Ort, an dem Lasten gehoben und bewegt werden, muss während der Arbeit gut beleuchtet sein. Bei unzureichender Beleuchtung der Baustelle, starkem Schneefall, Nebel und anderen Fällen, in denen die Person, die das Hebezeug bedient, die Signale des Schleudergeräts oder der bewegten Last nicht klar unterscheiden kann, sollte der Betrieb des Hebezeugs gestoppt werden. 3.6. Die Versorgung des Hebemechanismus mit elektrischer Spannung aus einer externen Stromversorgung muss über ein Eingabegerät erfolgen, das über eine Hand- oder Fernbedienung zur Spannungsentlastung verfügt. 3.7. Lasthaken für Lasten über 3t. müssen so hergestellt sein, dass sie sich auf geschlossenen Kugellagern drehen, mit Ausnahme von Spezialhaken. Lasthaken, aus deren Maul abnehmbare Lastaufnahmemittel während des Betriebs herausfallen können, müssen mit einer Sicherheitsverriegelung ausgestattet sein. 3.8. Das Heben einer Last, für die keine Anschlagsysteme entwickelt wurden, muss in Anwesenheit und unter Anleitung eines Mitarbeiters erfolgen, der für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlich ist. 3.9. Am Haken eines Hebemechanismus hängende Lasten müssen mit Seilen sicher angebunden sein, damit bei ihrer Bewegung das Herabfallen einzelner Teile (Bretter, Gerüste, Rohre etc.) verhindert wird und eine stabile Lage der Last während der Bewegung gewährleistet ist. Das Anschlagen langer Lasten sollte mit einer Doppelschlinge und beim vertikalen Heben mit einer Schlinge mit Sicherheitsclip erfolgen. 3.10. Im Bereich des Güterverkehrs müssen alle Öffnungen verschlossen oder eingezäunt und Sicherheitswarnschilder angebracht sein. 3.11. Beim horizontalen Bewegen der Last muss diese zunächst mindestens 0.5 m über unterwegs angetroffene Gegenstände angehoben werden. Lasten können an eine vorbereitete Stelle abgesenkt werden, wo sie nicht herunterfallen können. Um das Entfernen der Schlingen zu erleichtern, ist es notwendig, an der Anschlagstelle starke Dichtungen anzubringen. 3.12. Es ist verboten, Lasten ohne vorherige Berechnung der Festigkeit von Bauwerken auf Böden, Stützen und Plattformen abzusenken und diese über die zulässigen Lasten hinaus zu überlasten. 3.13. Das Hängenlassen der Last sowie das Heben und Bewegen von Personen mit Hebevorrichtungen, die nicht zum Heben der Last bestimmt sind, ist verboten. Im Falle einer Funktionsstörung des Mechanismus: Wenn die Last nicht abgesenkt werden kann, muss der Bereich unter der schwebenden Last eingezäunt und die Plakate „Gefahrenbereich“ und „Durchgang gesperrt“ angebracht werden. 3.14. Das Arbeiten mit deaktivierten oder defekten Sicherheitseinrichtungen und Bremsen ist verboten. Es ist verboten, zwei in unmittelbarer Nähe befindliche Lasten gleichzeitig anzuheben oder abzusenken. 3.15. Vor dem Anheben muss die Last auf eine Höhe von maximal 300 m angehoben werden, um die Richtigkeit der Schlingen, die gleichmäßige Spannung der Schlingen, die Stabilität des Hebemechanismus und die Zuverlässigkeit der Bremsen zu überprüfen; erst danach die Last sollte auf die erforderliche Höhe angehoben werden. Zur Korrektur der Schlinge muss die Last abgesenkt werden. 3.16. Das Heben der Last muss sanft und ohne Rucken oder Schwingen erfolgen, so dass die Last nicht mit den Schlingen in Berührung kommt oder sich verdreht. 3.17. Die Abweichung des Lastseils von der Vertikalen beim Heben von Lasten darf nicht mehr als 5 Grad betragen. Alle reibenden Teile von Hebezeugen müssen mindestens einmal im Monat geschmiert werden. 3.18. Beim Betrieb des Krans ist es verboten:
3.19. Um einen störungsfreien Betrieb des Krans zu gewährleisten, ist Folgendes erforderlich:
Es ist verboten, den Kran zu betreiben, wenn zwischen den Führungsrollen ein Abstand von mehr als 20 mm besteht. Bei einem großen Spalt zwischen den Rollen berühren der Zahnkranz der Rollen und die Wangen der Laufkatzen den Untergurt des I-Trägers der Kranbahn, was zum Blockieren des Krans führt;
3.20. Jeder Mitarbeiter ist, wenn er selbst keine Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften und -anweisungen ergreifen kann, verpflichtet, die Verwaltung unverzüglich über alle ihm festgestellten Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften und -anweisungen sowie über Störungen an Maschinen, Mechanismen und Geräten zu informieren und Werkzeuge, die eine Gefahr für Personen darstellen. bei der Arbeit verwendet werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 4.1. Schalten Sie nach Abschluss der Arbeiten alle Elektromotoren der Mechanismen aus und räumen Sie den Arbeitsplatz auf. 4.2. Entfernen Sie alle Geräte, Schlingen, Hilfsseile, bringen Sie die restliche Ausrüstung und das Werkzeug in Ordnung. 4.3. Melden Sie den Abschluss der Arbeiten dem Vorgesetzten. 4.4. Nach Abschluss der Arbeiten sind festgestellte Mängel und die zu deren Beseitigung eingeleiteten Maßnahmen dem Verantwortlichen zu melden. 4.5. Overall aufräumen, von Staub und Schmutz befreien, duschen. 5. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 5.1 Wenn eine Fehlfunktion von Geräten, Werkzeugen, Vorrichtungen oder Geräten festgestellt wird, stellen Sie die Arbeit ein und ergreifen Sie Maßnahmen zu deren Beseitigung. Wenn es unmöglich oder gefährlich ist, die Notsituation selbst zu beseitigen, informieren Sie die verantwortliche Person. 5.2. Bei der Reparatur des Krans und der Startvorrichtungen muss an der Startvorrichtung ein Plakat angebracht werden: „Nicht einschalten – reparieren.“ 5.3. Bei Abweichungen vom Normalbetrieb des Kranes ist der Kran sofort anzuhalten und die verantwortliche Person zu informieren. 5.4. Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer unter Beachtung der elektrischen Sicherheitsvorschriften unverzüglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien, Erste Hilfe zu leisten, einen Mitarbeiter des Sanitätsdienstes zu rufen und die Leitung zu benachrichtigen. 5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, benachrichtigen Sie die Feuerwehr telefonisch unter _______, die Leitung und beginnen Sie mit dem Löschen. 5.6. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung leisten Sie Erste Hilfe an eine medizinische Einrichtung und einen Spezialisten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Techniker-Defektoskopiker für Magnet- und Ultraschallprüfung. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Laden und Entladen von viskosen Ölprodukten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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