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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung von Brunnen von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitsanforderungen

1. In den Brunnen von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen dürfen nur Personen arbeiten, die in sichere Methoden und Arbeitsmethoden eingewiesen wurden.

2. Bei der Entsendung von Arbeitnehmern zur Ausführung von Arbeiten in Brunnen oder unterirdischen Versorgungsanlagen sind die für die Arbeitsausführung verantwortlichen Leiter verpflichtet, eine Arbeitserlaubnis mit Angabe der Gefahren und Schutzmaßnahmen auszustellen.

3. Bei einer technischen (Tiefen-)Inspektion und Arbeiten im Zusammenhang mit dem Absenken des Arbeiters in den Brunnen muss das Team aus mindestens drei Personen bestehen: einer arbeitet im Brunnen, der zweite - an der Oberfläche, der dritte überwacht speziell die Arbeit im Brunnen und unterstützt bei Bedarf den Arbeiter im Brunnen. Es ist verboten, den beobachtenden Arbeiter mit anderen Arbeiten abzulenken, bis der Arbeiter im Brunnen an die Oberfläche kommt.

4. Vor dem Abstieg in den Brunnen ist sicherzustellen, dass keine Gasverunreinigung vorliegt, wofür Gasanalysatoren (Gasanzeiger) oder eine LBVK-Lampe gemäß den Herstellerangaben verwendet werden, sowie die Festigkeit von Halterungen oder Leitern mit Eine Stange.

5. Die LBVK-Lampe wird an der Oberfläche, entfernt vom offenen Schacht, beleuchtet. Es ist verboten, in Brunnen eine Lampe anzuzünden. Unabhängig vom Ergebnis der Kontrolle ist es dem Arbeiter verboten, ohne Sicherheitsgurt und brennender LBVK-Lampe in den Brunnen zu steigen und darin zu arbeiten.

6. Bei Arbeiten in Brunnen und anderen unterirdischen Leitungen, in denen sich explosive Gase ansammeln können, dürfen zur Beleuchtung wiederaufladbare Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 6 W verwendet werden. Rauchen und offenes Feuer sind in diesen Bereichen verboten.

7. Wird im Brunnen Gas gefunden, muss dieses entfernt werden. Nach dem Entfernen des Gases lässt man im Brunnen unter ständiger Luftzufuhr durch einen Ventilator arbeiten. In diesem Fall muss sich zur Steuerung die LBVK-Lampe im Schacht befinden.

8. Um das Gas zu entfernen, verwenden Sie:

a) natürliche Belüftung durch Öffnen der Abdeckung des Arbeitsschachts und zweier benachbarter (oberhalb und unterhalb) Mannlöcher;

b) Lufteinblasung durch einen manuellen Ventilator oder Gebläse, die in Spezialfahrzeugen installiert sind;

c) Befüllen mit Wasser aus einem Hydranten, der sich in einem Brunnen befindet, und anschließendes Abpumpen.

9. Es ist strengstens verboten, Gas durch Ausbrennen oder Zuführen von Sauerstoff aus einer Flasche zu entfernen.

10. Wenn es nicht möglich ist, das Gas vollständig aus dem Bohrloch zu entfernen, kann der Arbeiter nur mit einer isolierenden Schlauchgasmaske der Marke PSh-1 oder PSh-2 in das Bohrloch hinabsteigen, deren Schlauch in 2 m Entfernung an die Oberfläche gebracht wird der Brunnen. Ein Arbeiter mit Maske und Abflussschlauch darf nicht länger als 10 Minuten ohne Pause im Brunnen arbeiten.

11. Das Team, das Arbeiten in den Brunnen durchführt, muss über folgende Sicherheits- und Schutzvorrichtungen verfügen:

a) individuelle Sicherheitsgurte für jedes Teammitglied mit Gurten und Seilen, die vorläufige Tests bestanden haben, die Länge des Seils muss mindestens 2 m länger sein als die Tiefe des Brunnens;

b) ein Seil mit Karabiner;

c) Signalweste, Schutzhelm;

d) eine Isoliergasmaske mit einem Schlauch, der 2 m länger ist als die Tiefe des Bohrlochs, jedoch mit einer Gesamtlänge von nicht mehr als 12 m. Es ist strengstens verboten, eine Isoliergasmaske durch eine Filtermaske zu ersetzen;

e) zwei LBVK-Lampen;

f) eine wiederaufladbare Taschenlampe mit einer Spannung von nicht mehr als 6 Watt.

Es ist strengstens verboten, die Batterielampe durch eine Lichtquelle mit offener Flamme zu ersetzen;

g) manuelles oder mechanisches Gebläse;

h) tragbare Schutzschilder der hergestellten Probe;

i) Haken und Brechstangen zum Öffnen von Brunnendeckeln;

j) eine Stange oder ein Zollstock, um die Festigkeit der Heftklammern zu überprüfen.

12. Brunnenabdeckungen sollten mit einem Haken oder Brecheisen geöffnet werden. Abdeckungen nicht von Hand öffnen. Die abgenommene Abdeckung ist vom Brunnen aus in Fahrtrichtung zu verlegen.

13. Bei Arbeiten in Brunnen, die sich auf der Fahrbahn befinden, müssen die Baustellen je nach den örtlichen Gegebenheiten in einer Entfernung von 5 bis 10 m von der Arbeitsstelle eingezäunt und mit tragbaren Verkehrswarnschildern versehen werden.

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