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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Handwerkzeugen für die Holzbearbeitung

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz beim Arbeiten mit handgeführten Holzbearbeitungswerkzeugen fest.

1.2. Arbeitnehmer, die eine ärztliche Untersuchung und Schulung bestanden haben, die praktischen Fähigkeiten zur sicheren Arbeitsausführung beherrschen und eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz bei der Einstellung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz sowie wiederholt und ggf. außerplanmäßig und gezielt erhalten haben Briefings zum Arbeitsschutz.

1.3. Zur Arbeit zugelassene Mitarbeiter müssen die von der Organisation festgelegten internen Vorschriften einhalten.

1.4. Bei Arbeiten mit handgeführten Holzbearbeitungswerkzeugen sollten Sie die Arbeits- und Ruhezeiten beachten. An speziell ausgestatteten Orten ist Ruhe und Rauchen gestattet.

1.5. Holzbearbeitungswerkzeuge für den täglichen Gebrauch müssen den Arbeitern zur Einzel- oder Teamnutzung zugewiesen und in speziellen Werkzeugschränken, Tischen neben dem Gerät oder im Inneren des Geräts untergebracht werden, wenn dies praktisch, sicher und konstruktionsbedingt vorgesehen erscheint.

1.6. Die Arbeitnehmer sollten die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten ausführen. Es ist nicht gestattet, Ihre Arbeit anderen Mitarbeitern anzuvertrauen und Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsplatz zu gestatten.

1.7. Der Mitarbeiter kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • Lärm und Vibration;
  • ungünstige Indikatoren des industriellen Mikroklimas;
  • Staubigkeit und Gasverunreinigung;
  • Objekte durchstechen und schneiden.

1.8. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern gemäß den geltenden Normen und entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.9. Ein Mitarbeiter, der mit handgeführten Holzbearbeitungswerkzeugen arbeitet, muss die Brandschutzvorschriften einhalten, Brandwarnsignale kennen, den Standort von Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden, Durchgänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten zu überhäufen.

1.10. Sollten während der Arbeiten Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, sollten Sie sich an den Mitarbeiter wenden, der für die sichere Durchführung der Arbeiten an diesem Produktionsstandort verantwortlich ist.

1.11. Im Falle eines Unfalls sollte das Opfer die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.12. Im Falle eines Unfalls mit einem Mitarbeiter sollte dem Opfer Erste Hilfe geleistet und an eine medizinische Einrichtung geschickt werden.

1.13. Arbeiter, die Arbeiten mit handgeführten Holzbearbeitungswerkzeugen durchführen, sollten die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten.

1.14. Mitarbeiter, die den Anforderungen dieser Weisung nicht nachkommen, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn sollte die Arbeitskleidung in Ordnung gebracht werden: Ärmelbündchen schließen, flatternde Teile der Kleidung einstecken, Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck stecken. Das Arbeiten in leichten Schuhen (Hausschuhe, Sandalen, Sandaletten) ist nicht gestattet.

2.2. Ordnen Sie Werkzeuge und Geräte in einer für den Gebrauch praktischen Reihenfolge am Arbeitsplatz an.

2.3. Vor Arbeitsbeginn prüfen:

  • Schärfen von Werkzeugen;
  • der Zustand der Holzgriffe des Werkzeugs, die frei von Rissen, Beulen, Spänen, Rissen, Fäulnis, Wurmlöchern und Wucherungen sein sollten;
  • der Zustand der Metallgriffe des Werkzeugs, die frei von scharfen Kanten und Graten sein sollten;
  • der Zustand der Axtklinge, die glatt, nicht heruntergeschlagen, ohne Grate, Schlaglöcher, Dellen und Risse, fest und fest am Axtstiel montiert und mit einem weichen Stahlrippenkeil fixiert sein sollte;
  • der Zustand der Oberfläche des Axtstiels, die glatt, eben, gereinigt, ohne Risse, Knoten und Brüche sein sollte. Die Länge des Stiels sollte das 2,5- bis 3-fache der Höhe der Axt betragen;
  • der Zustand der Holzteile von Hobel- und Abrichthobelmaschinen, die frei von Rissen, Spalten und Wurmlöchern sein müssen;
  • der Zustand der Hobel- und Abrichtmesser, die mit einem Schärfwinkel der Schneide zwischen 25 und 30 ° gut und richtig geschärft sein sollten;
  • der Zustand der Oberfläche von Hobel- und Abrichthobelmaschinen, die glatt und gleichmäßig gereinigt sein sollte und das hintere Ende des Blocks, das unter den Arm fällt, abgerundet sein sollte;
  • Spannvorrichtung für Metallhobel zum Feinhobeln, die dafür sorgen soll, dass das Messer auf einen Abstand von maximal 3 mm eingestellt wird;
  • Messer von Hobel- und Abrichthobelmaschinen, die frei von brüchigen Stellen und Verstopfungen an den Schneid- und Arbeitsteilen sein sollten;
  • die Breite der Zahnstellung von Sägen und Bügelsägen, die in beiden Richtungen gleich sein muss und das Doppelte der Dicke der Säge nicht überschreiten darf. Sägen mit abgebrochenen Zähnen, Rissen oder Hohlräumen sollten ersetzt werden;
  • Schärfen der Zähne von Sägen und Bügelsägen. Das Schärfen von Messern und Zähnen erfolgt in kreisenden und translatorischen Bewegungen, wobei das Messer mit beiden Händen gehalten und an der Stange entlang geführt wird. Die Zähne werden durch abwechselndes Biegen in verschiedene Richtungen gesetzt;
  • der Zustand des Materials der Griffe von Meißeln und Meißeln, die aus schlagfestem Kunststoff oder Holz (Eiche, Buche, Hainbuche, Ahorn, Robinie, Esche) bestehen;
  • das Vorhandensein von Metallkappen an den Holzgriffen von Meißeln und Meißeln auf der Seite des Arbeitsteils und eines Rings auf der Seite des anderen Endes, der Stößen ausgesetzt ist, um ein Aufspalten des Griffs zu verhindern.

Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur mit gebrauchsfähigen Werkzeugen und Geräten und verwenden Sie diese ausschließlich bestimmungsgemäß.

3.2. Beim Arbeiten mit dem Werkzeug ist nicht erlaubt:

  • Sägen auf einem Schärfer ohne Brille und ohne abgesenkten Bildschirm schärfen;
  • Halten Sie die Säge beim Schärfen der Zähne mit der Hand.
  • mit einer stumpfen Metallsäge oder Säge arbeiten;
  • legen Sie den Hobel mit dem Messer nach oben oder zu sich hin auf die Werkbank;
  • Arbeiten mit einem Meißel, bei unzuverlässiger Befestigung des Teils oder dessen Gewicht.

3.3. Verwenden Sie zum Gehrungssägen den Sägekasten.

3.4. Beim manuellen Sägen in horizontaler Position muss ein Brett oder Balken mit einer Zwinge auf einer Werkbank oder einem Bock befestigt werden, sodass das abgesägte Teil über die Kante des Werkbankbretts hängt. Das abzusägende Teil sollte mit der linken Hand gehalten und in ausreichendem Abstand zum Schnitt positioniert werden. Es ist erlaubt, zum Schneiden der Schnittlinie einen Holzblock zu verwenden.

3.5. Um mit dem Sägen zu beginnen, sollte die Schnittlinie durch Bewegen der Säge "auf sich selbst" erfolgen.

3.6. Das Sägen sollte gleichmäßig erfolgen, ohne starken Druck und Stöße. Ist die Säge eingespannt, wird ein kleiner Keil in den Schnitt eingesetzt.

3.7. Der Baumstamm oder das Brett sollte in der Richtung vom Stoß nach oben (entlang der Schicht) behauen werden. Vor Beginn der Arbeiten muss der Baumstamm oder das Brett gut befestigt werden, um ein Verrutschen oder Umkippen unter dem Einfluss von Axtschlägen zu verhindern.

3.8. In den Pausen ist es nicht gestattet, eine Axt in senkrecht stehende Baumstämme, Bretter usw. zu stecken.

3.9. Mit Hobelmaschinen sollten nur Teile gehobelt werden, die entlang der Fasern gut auf der Werkbank befestigt sind. Um das Werkstück auf dem Layout zu fixieren, müssen Sie den Anschlag verwenden.

3.10. Späne, die sich im Schlitz des Hobels festgesetzt haben, sollten nur von oben ausgewählt werden. Es ist nicht erlaubt, den Hobel mit den Fingern von der Seite der Hobelsohle aus von Spänen zu reinigen.

3.11. Es wird empfohlen, das Hobelmesser wie folgt zu schärfen: Führen Sie kreisende und translatorische Bewegungen aus, halten Sie das Messer mit beiden Händen und führen Sie es entlang der Stange. Es ist nicht erlaubt, Messer ohne Brille und ohne abgesenktes Sieb auf einem Schärfer zu schärfen.

3.12. Wenn Sie mit einem Meißel und einem Meißel arbeiten, schärfen Sie die Schneide innerhalb von 25 - 30 °.

3.13. Wenn Sie ein Durchgangsloch meißeln, sollten Sie die Löcher zunächst auf eine akzeptable Tiefe auf Gefahr des Lochs schneiden und dann die Späne aus der Mitte des Lochs entfernen und reinigen, während Sie eine Holzdichtung zwischen das Werkstück und die Anschlagfläche legen die Werkbank.

3.14. Wenn Sie einen Meißel zum Schneiden verwenden, sollten Sie ihn immer von der das Werkstück tragenden Hand wegrichten.

3.15. Es ist notwendig, den Arbeitsplatz sauber zu halten und verschüttete (verschüttete) Substanzen, Gegenstände und Materialien rechtzeitig vom Boden zu entfernen.

Arbeitsplatz, Gänge und Zufahrten dürfen nicht verstopft werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Sie sollten die Arbeit unterbrechen, die verwendeten Geräte ausschalten und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eintritt:

  • bei der Bildung von bröckeligen Stellen und Verstopfungen an den Schneid- und Arbeitsteilen des Werkzeugs;
  • bei fehlerhaften Geräten;
  • bei Bruch oder Rissen im Körper oder Griff des Werkzeugs;
  • bei fehlender Beleuchtung.

4.2. Bei einem Unfall sollten Sie:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien;
  • dem Opfer je nach Art der Verletzung Erste Hilfe leisten;
  • den Vorfall der Leitung der Organisation melden;
  • einen Arzt in einem medizinischen Zentrum aufsuchen.

4.3. Im Falle eines Stromschlags sollten Sie:

  • elektrische Geräte ausschalten;
  • das Opfer von spannungsführenden Teilen befreien;
  • dem Opfer Hilfe leisten;
  • Melden Sie den Vorfall der Leitung der Organisation.

4.4. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Anlagen, Geräte, Lüftung ausschalten;
  • rufen Sie die Feuerwehr und informieren Sie die Leitung der Organisation;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, verstauen Sie Materialien und Arbeitsgeräte an speziell dafür vorgesehenen Orten. Schalten Sie die lokale Beleuchtung und Belüftung aus.

5.2. Ziehen Sie den Overall und die persönliche Schutzausrüstung aus und legen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

5.3. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen und duschen.

5.4. Informieren Sie den Verleger über Störungen, während der Arbeiten aufgetretene Störungen und die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen.

5.5. Melden Sie alle Mängel in der Arbeit dem Manager.

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