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Unterweisung zum Arbeitsschutz für die Reinigungskraft von Industrie- und Bürogebäuden Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens. 1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Arbeitsschutzvorschriften durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsschutzanweisungen“ entwickelt ", DNAOP 0.00-4.12-99 " Standardbestimmung für Schulungen zu Arbeitsschutzfragen. 1.3. Gemäß dieser Unterweisung wird die Reinigungskraft vor Arbeitsbeginn (Ersteinweisung) und anschließend alle 6 Monate (Nachschulung) unterwiesen. Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Nach bestandener Einweisung muss das Protokoll die Unterschriften des Ausbilders und der Reinigungskraft enthalten. 1.4. Der Eigentümer muss die Reinigungskraft gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung der Reinigungskraft durch Verschulden des Eigentümers hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. 1.5. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt die Reinigungskraft disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. 1.6. Als Reinigungskräfte dürfen Personen arbeiten, die die Sicherheitseinweisung und die Unterweisung am Arbeitsplatz bestanden haben. 1.7. Die Reinigungskraft muss: 1.7.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften. 1.7.2. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Meister anvertraut sind und in denen er unterwiesen ist. 1.7.3. Berühren Sie keine offenen Stromleiter (Messer, Steckdosen etc.) sowie blanke, schlecht isolierte Leitungen. 1.8. Der Reinigungskraft wird ein Overall zur Verfügung gestellt:
1.9. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren:
2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss die Reinigungskraft die notwendigen Werkzeuge vorbereiten: Besen, Kehrschaufel, Lappen usw. 2.2. Stellen Sie beim Reinigen der Räumlichkeiten in der Nähe von Maschinen, Instrumenten, Maschinen und Mechanismen sicher, dass diese ausgeschaltet sind. 2.3. Bei der Reinigung der Räumlichkeiten, in denen Maschinen und Anlagen repariert werden, ist auf deren Standsicherheit zu achten. 2.4. Stellen Sie bei der Reinigung von Lagerhallen sicher, dass Stapel, Materialien und Strukturen stabil sind. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Während des Betriebes ist Zugluft zu vermeiden. 3.2. Entfernen Sie Schmutz und Abfall nicht direkt mit Ihren Händen. 3.3. Eine Reinigung am Abend sowie in einem abgedunkelten Raum ohne ausreichende Beleuchtung ist nicht gestattet. 3.4. Bei der Reinigung der Räumlichkeiten in der Nähe der gelagerten Materialien muss deren Stabilität überprüft werden. 3.5. Beim Bewegen von Tischen, Stühlen, Schränken und anderen Geräten und Möbeln müssen herunterfallende Gegenstände von der Oberfläche entfernt werden. 3.6. Heißes Wasser zum Waschen von Böden muss in einem geschlossenen Gefäß befördert werden; In Ausnahmefällen dürfen beim Umfüllen von heißem Wasser Eimer ohne Deckel nicht mehr als drei Viertel ihres Fassungsvermögens gefüllt sein. 3.7. Bei Arbeiten in der Höhe (Wände, Decke, Fenster usw. waschen) ist die Verwendung gebrauchsfähiger Trittleitern mit Gummi- oder Eisenauflagen erforderlich. Der Neigungswinkel der Leiter darf 60° nicht überschreiten. 3.8. Sie können keine zufälligen Objekte anstelle von Leitern verwenden. 3.9. Das Abwischen von Schaltschränken, Startvorrichtungen usw. ist nur im spannungslosen Zustand gestattet. Z.10. Wenn an Heizkörpern, Rohren, Geräten verschiedener Art usw. ein elektrischer Strom festgestellt wird, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und dies dem Vorgesetzten gemeldet werden. 3.11. Beim Reinigen müssen Sie ein brauchbares Werkzeug verwenden. Der entfernte Müll muss an der dafür vorgesehenen Stelle abtransportiert werden. 3.12. Achten Sie beim Reinigen besonders auf verschüttete Schmieröle, Flüssigkeiten usw. Vor der Reinigung müssen sie zunächst mit Sägemehl bestreut werden. 3.13. Während der Reinigung ist es verboten: 3.13.1. Entfernen Sie Metallspäne von Maschinen ohne Handschuhe. 3.13.2. Waschen Sie den Boden mit der Deckmethode. 3.13.3. Verlassen Sie den Raum nach der Reinigung mit eingeschalteten elektrischen Geräten. 3.13.4. Müll vor Ort verbrennen. 3.13.5. Zur Reinigung Feuerlöschgeräte verwenden. 3.13.6. Legen Sie Lappen und andere Gegenstände auf Geräte, Maschinen usw. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Das bei der Reinigung verwendete Inventar sollte an der dafür vorgesehenen Stelle aufbewahrt werden. 4.2. Overall ausziehen; mit Seife waschen; wenn möglich duschen. 4.3. Informieren Sie den Meister über alle während der Arbeiten aufgetretenen Mängel. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Stellen Sie die Arbeiten sofort ein und lassen Sie keine Unbefugten in den Gefahrenbereich. 5.2. Berichten Sie dem Manager, was passiert ist. 5.3. Wenn es Opfer gibt, leisten Sie ihnen Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls einen Krankenwagen. 5.4. Erste Hilfe leisten. 5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag. Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand. Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen und anschließend ein Krankenwagen gerufen werden. 5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen. Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden. Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen. 5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks. Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden. Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion. Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um Schäden am Körper zu vermeiden Rückenmark. Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen. 5.4.4. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen. Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden. Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt. Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung oder einer 5 %igen Tanninlösung behandelt. Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen. 5.4.5. Erste Hilfe bei Blutungen. Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:
5.5. Rufen Sie im Brandfall die Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung mit den vorhandenen Feuerlöschgeräten. 5.6. Befolgen Sie alle Anweisungen des Arbeitsleiters, um die Gefahr zu beseitigen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Drehmaschinenbediener. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Space-Line-Setzmaschinen (Automaten). Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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