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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Elektriker für die Wartung von Umspannwerken. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Mitarbeiter, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht zu haben, ein Arbeitsleiter, ein Beobachter und ein Mitglied des Teams zu sein, ist es notwendig, die Kenntnis der branchenübergreifenden Regeln zum Schutz des Pfahls (Sicherheitsregeln) zu überprüfen ) beim Betrieb elektrischer Anlagen (im Folgenden „Regeln“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Im Geräteservicebereich können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren ist die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung erforderlich. Zum Schutz vor elektrischem Schlag werden folgende Schutzausrüstungen verwendet: Spannungsanzeiger; Schlosser- und Montagewerkzeug mit Isoliergriffen für Arbeiten in Elektroinstallationen mit Spannung bis 1000 V; dielektrische Handschuhe, Stiefel, Galoschen, Teppiche, Isolierunterlagen und Ständer; tragbare Erdung; Schutzvorrichtungen, dielektrische Kappen, Poster und Sicherheitsschilder. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden, Boden oder der Plattform ist die Verwendung eines Sicherheitsgurts erforderlich. Zum Schutz des Kopfes vor Schlägen durch zufällige Gegenstände in Räumen mit in Betrieb befindlichen Energieanlagen, Innenschaltanlagen (ZRU), offenen Schaltanlagen (ORG), Brunnen, Kammern, Kanälen und Tunneln, Baustellen und Reparaturbereichen ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich mit Kinnriemen befestigt. Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung eingesetzt werden. Es sollten nur fabrikgefertigte tragbare Lampen verwendet werden. Eine tragbare Handlampe sollte über ein Metallgeflecht, einen Aufhängehaken und einen Schlauch mit Stecker verfügen. Zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Brunnen und Tunneln sollten 12-V-Lampen oder explosionsgeschützte Akkulampen verwendet werden. Der Transformator für die 12-V-Armaturen muss außerhalb des Brunnens oder Tunnels platziert werden. Arbeiten bei niedrigen Temperaturen sollten in warmen Overalls und abwechselnd in einem beheizten Raum durchgeführt werden. Bei Arbeiten im Einflussbereich des elektrischen Feldes ist es erforderlich, den Aufenthalt in diesem Bereich je nach Höhe der elektrischen Feldstärke zu begrenzen oder Abschirmgeräte bzw. Abschirmkleidungssätze zu verwenden. 2.15. Der Elektriker muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. 2.16. Folgende persönliche Schutzausrüstung wird dem Elektriker gemäß Branchenstandard kostenlos zur Verfügung gestellt:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung werden dem Elektriker vorübergehend kostenlos zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Bei der Annahme einer Schicht muss der Wartungselektriker der Umspannstation:
Die Übernahme einer Schicht während des Betriebswechsels und die Beseitigung von Unfällen ist nur mit Genehmigung des höheren betrieblichen, administrativen und technischen Personals zulässig. 3.2. Achten Sie bei der Prüfung der Gebrauchstauglichkeit und Eignung von Schutzausrüstungen und Geräten auf Folgendes:
Die Funktionstüchtigkeit einer Spannungsanzeige über 1000 V kann an einer bekannten Elektroinstallation oder mit einem speziellen Gerät zur Anzeigeprüfung überprüft werden. 3.3. Es ist notwendig, die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs zu prüfen, das folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.4. Das Arbeitsgerät sollte in einem tragbaren Werkzeugkasten oder einer Tasche aufbewahrt werden. 3.5. Bei Arbeiten in der Höhe mit einer tragbaren Holzleiter müssen Sie darauf achten, dass diese in gutem Zustand ist. An den unteren Enden der Leiter sollten Schäkel mit scharfen Spitzen für die Montage am Boden angebracht sein, und bei Verwendung der Leiter auf glatten Oberflächen sollten diese auf Schuhen aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material befestigt werden. 3.6. Über Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen, die Mängel oder abgelaufene Prüfungen aufweisen, müssen Sie Ihren direkten Vorgesetzten informieren. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Bei der Durchführung von Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung in geringeren Abständen als den in der Tabelle (Abschnitt 2.11) angegebenen Werten nicht gestattet. Bei Arbeiten unter Verwendung elektrischer Schutzausrüstung (Isolierstangen, Zangen, Spannungsanzeiger usw.) darf sich eine Person spannungsführenden Teilen in einem Abstand nähern, der durch die Länge des isolierenden Teils dieser Geräte bestimmt wird. 4.2. Bei der Inspektion elektrischer Anlagen mit Spannungen über 1000 V ist das Betreten von Räumen und Kammern, die nicht mit Zäunen oder Absperrungen ausgestattet sind, nicht gestattet. Die Inspektion muss ohne Durchdringen von Zäunen und Absperrungen erfolgen. 4.3. Die Inspektion elektrischer Geräte in Freiluftschaltanlagen, bei denen die elektrische Feldstärke mehr als 5 kV/m beträgt, sollte entlang der ausgebauten Strecken durchgeführt werden. 4.4. Beim Besteigen von Geräten und Bauwerken, die sich im Einflussbereich eines elektrischen Feldes mit einer Stärke von 5 kV/m und mehr befinden, muss Schutzausrüstung verwendet werden. 4.5. In Freiluftschaltanlagen mit einer Spannung von 330 kV und mehr ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt ohne Schutzmittel im Einflussbereich eines elektrischen Feldes mit einer Stärke über 5 kV/m möglich. Zum Schutz vor den Auswirkungen eines elektrischen Feldes mit einer Stärke über 5 kV/m über die zulässige Zeit hinaus ist die Verwendung eines individuellen Abschirmkleidungssatzes erforderlich, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, spannungsführende Teile unter Spannung zu berühren. 4.6. Die zulässige Zeit im elektrischen Feld kann einmalig oder anteilig während des Arbeitstages realisiert werden. 4.7. Tragbare und mobile Abschirmgeräte müssen am Aufstellungsort mit einer flexiblen Kupferleitung mit einem Querschnitt von mindestens 100 mm2 geerdet werden. Bei Arbeiten auf isolierendem Untergrund oder beim Berühren geerdeter Bauwerke mit der Hand muss die Schutzkleidung mit einem flexiblen Leiter mit einem Querschnitt von 10 mm2 geerdet werden. 4.8. Während der Kontrollen ist es nicht gestattet, zu schalten, Plakate und Zäune zu entfernen, Arbeiten durchzuführen oder zu reinigen. 4.9. Bei Arbeiten an stromführenden Teilen müssen diese unbedingt geerdet werden. Bei Arbeiten an linearen Trennschaltern muss der Eingang von Freileitungen (VL) mit einem tragbaren Erdungsgerät geerdet werden, unabhängig vom Vorhandensein von Erdungsmessern am Trennschalter. 4.10. Sämtliche Arbeiten an Elektroinstallationen sind auftrags- bzw. auftragsgemäß durchzuführen. Die in der Reihenfolge des laufenden Betriebs durchgeführten Arbeiten werden durch die im Unternehmen genehmigte Liste bestimmt. 4.11. Individuell können Sie im Auftrag eines Elektrikers der Gruppe III Folgendes durchführen:
4.12. Die Ausbildung der Baustellenarbeiter und die Aufnahme von Brigaden erfolgt nur nach Einholung der Genehmigung des höheren Betriebspersonals gemäß den Vorgaben der Verordnung. 4.13. Bei betrieblichen Arbeiten an stromführenden Teilen unter Spannung bis 1000 V ist es erforderlich:
Das Arbeiten in Kleidung mit kurzen oder hochgekrempelten Ärmeln sowie die Verwendung von Bügelsägen, Feilen, Metallmessern usw. ist nicht gestattet. 4.14. Das Arbeiten auf tragbaren Leitern und Leitern ist nicht gestattet, wenn dies erforderlich ist:
4.15. Das Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug ohne Schutzbrille ist nicht gestattet. 4.16. Im Falle eines Erdschlusses in 6-35 kV-Elektroinstallationen ist die Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m in der ZRU und weniger als 8 m in der Freiluftschaltanlage nur zum betrieblichen Schalten zur Lokalisierung zulässig Personen, die unter Spannung stehen, können beschädigt und freigelassen werden. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen, Handschuhe) verwenden. 4.17. Um Fehler zu beseitigen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten, prüft der Elektriker vor dem Schalten die elektrischen Anlagen, an denen die Arbeiten durchgeführt werden sollen, und prüft deren Übereinstimmung mit der gestellten Aufgabe. 4.18. Vor dem Aus- oder Einschalten des Trennschalters müssen diese sorgfältig überprüft werden. Werden Risse an Isolatoren und andere Beschädigungen an Schaltgeräten festgestellt, ist der Betrieb mit diesen nicht gestattet. 4.19. Beim Ein- und Ausschalten von Schaltgeräten und bei der tragbaren Erdung sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
4.20. Das Einschalten elektrischer Betriebsmittel und in Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten (RPA), die unter der betrieblichen Kontrolle des höheren Betriebspersonals stehen, muss auf Anordnung und bei ihm unterstellten Personen mit seiner Erlaubnis erfolgen. In dringenden Fällen (Unfall, Naturkatastrophe, Brand) ist eine Umstellung ohne Anordnung oder Erlaubnis des höheren Betriebspersonals, jedoch mit anschließender Benachrichtigung, zulässig. Einem Elektriker, der die Schaltung direkt durchführt, ist es nicht gestattet, die Sicherheitsverriegelungen ohne Erlaubnis außer Kraft zu setzen. 4.21. Das Einschalten der Trennschalter erfolgt per Handantrieb schnell, jedoch stoßfrei am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden. 4.22. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Zunächst wird eine Testbewegung mit dem Antriebshebel durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten. Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden, und bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind, dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, außer in Fällen, in denen die Magnetisierung auftritt und Ladeströme werden abgeschaltet. In diesen Fällen müssen Maßnahmen schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Lichtbogen an den Kontakten gelöscht wird. 4.23. Beim Abschalten durch Trennschalter, Abscheider des Magnetisierungsstroms von Leistungstransformatoren, des Ladestroms von Frei- und Kabelleitungen ist eine Platzierung unter einem Schutzdach oder hinter einem Zaun erforderlich. 4.24. Das Entriegeln der Antriebe von Schaltgeräten ist nur mit Genehmigung von dazu durch eine schriftliche Anweisung des Unternehmens befugten Personen nach Prüfung der Richtigkeit der zuvor durchgeführten Schaltvorgänge, Prüfung des Zustands der Schaltgeräte und Feststellung der Blockierursache zulässig Versagen. Die Freigabe wird im Betriebsbuch vermerkt. 4.25. Sind in der Elektroinstallation keine Sperreinrichtungen vorhanden oder ist die Sperrung zumindest an einem Anschluss fehlerhaft, sowie bei komplexen Schaltvorgängen, erfolgt unabhängig vom Zustand der Sperreinrichtungen eine betriebliche Schaltung nach den Schaltformen . Die Liste der komplexen Schaltvorgänge wird durch örtliche Vorschriften bestimmt. 4.26. Wenn die Messer des Messerschalters (Trennschalter) nicht eingeschaltet sind, ist es nicht erlaubt, Messer und Schwämme unter Spannung auszuschalten. 4.27. Das Arbeiten in Elektroinstallationen in gebogener Position ist nicht zulässig, wenn beim Richten der Abstand zu spannungsführenden Teilen geringer ist als in der Tabelle angegeben. In Elektroinstallationen von Umspannwerken mit einer Spannung von 6-10 kV ist es bei Arbeiten in der Nähe ungeschirmter stromführender Teile nicht möglich, diese so zu positionieren, dass diese Teile hinten oder auf beiden Seiten liegen. 4.28. Es ist nicht zulässig, die Isolatoren stromführender Geräte ohne die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung zu berühren. 4.29. Bei herannahendem Gewitter sind alle Arbeiten an den Freiluftschaltanlagen, Innenschaltanlagen an den Klemmen und Lineartrennschaltern der Freileitung einzustellen. 4.30. Es ist notwendig, Sicherungen im spannungslosen Zustand aus- und einzubauen. Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.31. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.32. Es dürfen keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen verwendet werden. 4.33. Die Probenahme und das Einfüllen von Öl in Ölleistungsschalter und Transformatoren sowie das Abwischen von Ölschaugläsern und einzelnen Isolatoren werden nur an ausgeschalteten Geräten und nach entsprechender Vorbereitung des Arbeitsplatzes durchgeführt. 4.34. Für die Arbeit mit Elektroklemmen in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist es erforderlich, dass zwei Elektriker mit dielektrischen Handschuhen arbeiten. Lehnen Sie sich zum Ablesen nicht zum Gerät. 4.35. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megaohmmeter muss bei ausgeschaltetem Gerät durchgeführt werden, nachdem die Restladung durch Erdung des Geräts entfernt wurde. Anschlussdrähte eines Megaohmmeters sollten mit isolierenden Haltern (Stangen) und in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V zusätzlich mit dielektrischen Handschuhen an spannungsführende Teile angeschlossen werden. 4.36. Es ist nicht gestattet, im Batterieraum zu rauchen, ihn mit Feuer zu betreten, elektrische Heizgeräte, Geräte und Werkzeuge zu verwenden, die Funken erzeugen können. Bei versehentlichem Säurekontakt mit dem Körper sollte dieser mit einer 5 %igen Sodalösung neutralisiert und mit reichlich Wasser abgespült werden. 4.37. Bei Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist die Verwendung eines Spannungsanzeigers mit dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.38. Wenn es erforderlich ist, die Zellen der Schaltanlage von einem Ort aus einzuschalten, sollten Vorrichtungen zum Fernschließen des Schalters verwendet werden. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Klempner. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Meister der Maniküre. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Elektrostaplerfahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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