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Unterweisung zum Arbeitsschutz für eine Elektrofachkraft beim betrieblichen Schalten in Verteilungsnetzen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht zu haben, als Arbeitsleiter, Beobachter und Mitglied des Teams zu fungieren, ist es notwendig, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb zu überprüfen von elektrischen Anlagen (nachfolgend „Ordnung“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Am Arbeitsplatz eines Elektrikers sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Zum Schutz vor Stromschlägen ist die Verwendung folgender elektrischer Schutzausrüstung erforderlich: dielektrische Handschuhe, Stiefel, Galoschen, Teppiche, Ständer, Mauerwerk, Kappen, Erdungsvorrichtungen, Isolierstäbe und -zangen, Spannungsanzeiger, Sanitär- und Montagewerkzeuge mit Isoliergriffen , Zaungeräte, Poster und Sicherheitsschilder. Arbeiten in Bereichen mit niedriger Umgebungstemperatur sollten in warmen Overalls durchgeführt werden, abwechselnd mit Zeit zum Aufwärmen. Beim Aufenthalt in Räumen mit betriebstechnischen Anlagen (mit Ausnahme von Schalttafeln) ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich, um den Kopf vor Stößen durch zufällige Gegenstände zu schützen. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden, Boden oder der Plattform ist die Verwendung eines Sicherheitsgurts erforderlich. 2.15. Der Elektrofachkraft sind entsprechend der Art der durchgeführten Arbeiten kostenlos Overalls, Sicherheitsschuhe und sonstige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Bevor der Elektriker eine Schicht annimmt:
Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Geräte mit Mängeln oder mit abgelaufener Prüffrist sind zu entfernen und Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. 3.2. Es ist notwendig, sich mit den Aufträgen vertraut zu machen, die den Teams für die Arbeitsproduktion erteilt werden. 3.3. Nach Abschluss der oben genannten Maßnahmen meldet der Elektriker dem diensthabenden Disponenten die Übernahme der Schicht und die Arbeitsbereitschaft. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Überprüfen Sie am Arbeitsplatz die Unversehrtheit der Schutzerdung der Geräte, das Fehlen einer Zerstörung von Stahlbetonstützen sowie die Unversehrtheit der Isolatoren von Schaltgeräten. 4.2. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, nicht abgeschirmten spannungsführenden Teilen in Abständen zu nähern, die kleiner sind als die in Tabelle 1 (Absatz 2.11) angegebenen. 4.3. In Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist es während der Inspektion nicht gestattet, Räume und Kammern zu betreten, die nicht mit Zäunen oder Absperrungen ausgestattet sind, die die Annäherung an spannungsführende Teile in geringeren Abständen als den in der Tabelle angegebenen Abständen verhindern. Es ist nicht gestattet, die Türen der Zäune zu öffnen und die Zäune und Absperrungen zu durchdringen. 4.4. Bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen unter Spannung bis 1000 V ist Folgendes erforderlich:
4.5. Ein Wechsel ist nicht zulässig, wenn der Zweck und die Reihenfolge der Vorgänge nicht klar sind. 4.6. Beim Ein- und Ausschalten von Schaltgeräten und bei der tragbaren Erdung sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
4.7. Stellen Sie vor dem Umschalten sicher, dass die ausgewählte Verbindung zum Umschaltgerät korrekt ist. 4.8. Unbefugte Verletzung des Schlosses ist nicht gestattet. 4.9. Vor dem Aus- oder Einschalten des Trennschalters, Trenners ist es notwendig, diese sorgfältig zu prüfen und den technischen Zustand festzustellen. Sollten an den aufgeführten Schaltgeräten Risse an Isolatoren und andere Beschädigungen festgestellt werden, ist der Betrieb mit diesen nicht gestattet. 4.10. Zu Beginn des Betriebs mit dem Trennschalter wird eine Testbewegung mit dem Antriebshebel durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten. 4.11. Das Einschalten der Trennschalter erfolgt durch Handantriebe schnell, aber stoßfrei am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden. 4.12. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden, und bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind, dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, außer in Fällen, in denen die Magnetisierung auftritt und Ladeströme werden abgeschaltet. In diesen Fällen müssen Maßnahmen schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Lichtbogen an den Kontakten gelöscht wird. 4.13. Bei einem Erdschluss in elektrischen Anlagen mit einer Spannung von 6-35 kV Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m in Innenschaltanlagen (ZRU) und weniger als 8 m auf Freileitungen (VL) ist nur zum betriebsmäßigen Schalten zur Befreiung eingeklemmter Personen und zur Schadenslokalisierung zulässig. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen) verwenden. 4.14. Es ist notwendig, Sicherungen im spannungslosen Zustand aus- und einzubauen. Gleichzeitig sind die notwendigen technischen Maßnahmen zu treffen (Prüfung der Spannungsfreiheit, Erdung etc.). Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.15. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.16. Es dürfen keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen verwendet werden. 4.17. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch Lichtbogen und Glassplitter nicht zulässig. 4.18. Bei Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V ist die Verwendung eines Spannungsanzeigers mit dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.19. Stellen Sie vor dem Besteigen der Stütze sicher, dass die Stütze ausreichend stabil und tragfähig ist. Bei Zweifeln an der Festigkeit des Trägers (ungenügende Durchdringung, Aufquellen des Bodens, Verrottung des Holzes, Risse und Ausbrüche im Beton, überdurchschnittliches Gefälle usw.) ist das Besteigen ohne Befestigung nicht gestattet. Der Bedarf und die Möglichkeiten zur Verstärkung der Unterstützung sollten vom Auftragnehmer festgelegt werden. Arbeiten zur Verstärkung der Stütze mit Hilfe von Abspannseilen sollten von einem Teleskopturm oder einem anderen Mechanismus zum Heben von Personen oder von einer in der Nähe installierten Stütze aus durchgeführt werden, oder es sollten hierfür spezielle Befestigungsvorrichtungen verwendet werden, deren Aufhängung nicht erforderlich ist die Stütze erklimmen. Bei der Verwendung von Hosenträgern mit Haken müssen diese mit Sicherheitsverschlüssen ausgestattet sein. Stützen, die nicht für eine einseitige Spannung von Drähten und Kabeln ausgelegt sind und vorübergehend einer solchen Spannung ausgesetzt sind, müssen vor dem Anheben ebenfalls verstärkt werden. Es ist nicht erlaubt, die Integrität der Drähte auf den Zwischenstützen zu verletzen, ohne sie vorher zu verstärken. 4.20. Beim Besteigen der Stütze und Arbeiten daran ist die Verwendung eines Sicherheitsgurtes erforderlich, dessen Schlinge hinter dem Stützpfosten aufgewickelt werden sollte. Das Besteigen und Arbeiten an Eckstützen mit Stiftisolatoren von der Seite der Innenecke aus ist nicht gestattet. Bei allen Arbeiten an der Stütze ist es notwendig, sich auf beide Krallen (Löcher) zu verlassen, die mit einem Sicherheitsgurt gesichert sind. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. 5.5. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Nehmen Sie Änderungen am Schema und an der Betriebsdokumentation vor, die während der Schicht vorgenommen wurden. 6.2. Nach Abschluss der Arbeiten ist es notwendig, den Arbeitsplatz in Ordnung zu bringen. Schutzausrüstung an den dafür vorgesehenen Stellen entfernen. 6.3. Ziehen Sie den Overall aus und legen Sie ihn und andere persönliche Schutzausrüstung in den Arbeitskleidungsschrank. 6.4. Abwaschen, duschen. 7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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