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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Schmelzen und Abfüllen von Drucklegierungen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zur Arbeit zugelassen sind Personen ab 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Tätigkeit in diesem Beruf (Fachgebiet), eine Einführungsunterweisung und eine Unterweisung am Arbeitsplatz haben. Nach einem Praktikum ist es den Arbeitnehmern gestattet, selbständig zu arbeiten, wobei theoretische Kenntnisse und erworbene Fähigkeiten in sicheren Arbeitsweisen überprüft werden. Künftig finden am Arbeitsplatz mindestens alle 3 Monate Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt.

1.2. Bei einem Wechsel an einen neuen Arbeitsplatz, von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsplatz, von einem Betrieb zum anderen mit einer Änderung des technologischen Prozesses oder der Ausrüstung müssen die Arbeitnehmer über den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden.

1.3. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat.

1.4. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Anweisung, Arbeits- und Produktionsdisziplin, Arbeits- und Ruheordnung, alle Anforderungen des Arbeitsschutzes, der sicheren Arbeitsleistung, der industriellen Hygiene, des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit einzuhalten.

1.5. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Gang zur Arbeit im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung ist verboten.

1.6. Bei der Ausführung von Arbeiten ist es notwendig, aufmerksam zu sein, sich nicht durch fremde Angelegenheiten und Gespräche ablenken zu lassen und andere nicht von der Arbeit abzulenken. Es ist verboten, sich auf zufällige Gegenstände und Zäune zu setzen und darauf zu stützen.

1.7. Es ist nicht gestattet, sich Betriebsmaschinen, Anlagen, Maschinen, an denen andere Arbeitnehmer arbeiten, zu nähern und sie durch belanglose Gespräche abzulenken, Geräte, Transport- und Hebevorrichtungen ein- oder auszuschalten (außer in Notfällen), an denen nicht gearbeitet wird, zu gehen jenseits der Zäune gefährlicher Bereiche, in den Zonen technologischer Passagen.

1.8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern Overalls, Sicherheitsschuhe sowie persönliche Schutzausrüstung entsprechend der von ihnen ausgeführten Arbeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, ohne Overall, Sicherheitsschuhe und andere normgerecht vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu arbeiten.

1.9. Jeder Mitarbeiter braucht:

  • den Aufbewahrungsort des Werkstattverbandkastens kennen;
  • bei arbeitsbedingten Verletzungen Erste Hilfe leisten können.

1.10. Das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln ist nur an dafür vorgesehenen und ausgestatteten Orten gestattet.

1.11. Es ist verboten, sich in der Produktionsstätte in Oberbekleidung aufzuhalten, sich auszuziehen oder Kleidung, Hüte und Taschen an die Ausrüstung zu hängen.

1.12. Verstopfen Sie Durchgänge, Einfahrten, Arbeitsplätze, Zugänge zu Schildern nicht mit Feuerlöschgeräten, Hydranten und einem Hauptschalter.

1.13. Verschüttete Reinigungsmittel, Schmiermittel, Wasser usw. auf dem Boden. sofort abwischen.

1.14. Mit Öl, Farbe und Lösungsmittel imprägnierte Reinigungsmittel werden in dicht verschlossenen Metallboxen aufbewahrt. Verstreuen Sie diese Materialien nicht, sie sollten am Ende der Schicht aus dem Betriebsgelände entfernt werden.

1.15. Lagern Sie Kraftstoffe, Schmierstoffe und brennbare Flüssigkeiten nur in einem dicht verschlossenen Metallbehälter (Kasten) oder Schrank in einer Menge, die die Austauschmenge nicht überschreitet. Die gemeinsame Lagerung von Säuren sowie brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Toluol, Alkohol, Kerosin, Testbenzin usw.) ist verboten. Lagern Sie Chemikalien in Mengen, die die festgelegten Normen nicht überschreiten, in einem dicht verschlossenen Behälter mit einer Aufschrift auf dem Inhalt.

1.16. Es ist verboten, Geräte zu reparieren, elektrische Geräte und das Stromnetz für Personal zu reparieren, das keinen Zugang zu diesen Arbeiten hat, in der Nähe von nicht abgeschirmten stromführenden Teilen zu arbeiten, elektrische Leitungen, allgemeine Beleuchtungskörper zu berühren, Türen von Schaltschränken zu öffnen und Messer einzuzäunen Schalter, Schalttafeln und Bedienfelder.

1.17. Spülen Sie vor dem Rauchen oder Essen Ihren Mund gründlich mit Wasser aus, spülen Sie Ihre Hände mit einer 1-2%igen Essigsäurelösung und waschen Sie sie mit warmem Wasser und Seife. Zum Trinken wird die Verwendung von 5 % gesalzenem Mineralwasser empfohlen.

1.18. Verwenden Sie keine Schmiermittel zum Händewaschen.

1.19. In Arbeitsbereichen tägliche Nassreinigung oder mit Hilfe von Staubsaugern.

1.20. Der Aufenthalt im Produktionsraum nach Arbeitsende ist untersagt.

1.21. Der Arbeitnehmer ist gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anweisungen, Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch sein Verschulden eingetreten sind, verantwortlich.

1.22. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Weisung obliegt dem Abteilungsleiter.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie den Overall an und schließen Sie ihn mit allen Knöpfen. Entfernen Sie stechende und schneidende Gegenstände aus den Taschen. Persönliche Schutzausrüstung vorbereiten, deren Eignung prüfen. Bereiten Sie alle Geräte und Geräte für die Arbeit vor und prüfen Sie deren Funktionsfähigkeit. Überprüfen Sie den Zustand des Arbeitsplatzes. Entfernen Sie unnötige Gegenstände und Werkzeuge von der Arbeitsfläche. Überprüfen Sie, ob das Belüftungssystem eingeschaltet ist. Denken Sie daran, dass das Belüftungssystem 10 bis 15 Minuten vorher eingeschaltet werden muss. vor Arbeitsbeginn.

2.2. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Kessels, der Sicherheitsausrüstung und der Geräte, trocknen Sie das Gerät und die Formen. Wenn Sie den Heizkessel mit Gas beheizen, lüften Sie den Raum, prüfen Sie, ob alle Gashähne geschlossen sind und kein Gasgeruch wahrnehmbar ist. Auf Traktion prüfen. Öffnen Sie den Hahn an der Gasleitung vor den Brennern, zünden Sie einen speziellen Zünder an und bringen Sie ihn zum Brenner. Öffnen Sie dabei langsam den Hahn direkt vor dem Brenner. Stellen Sie die Gaszufuhr mit einem Ventil ein, bis es gleichmäßig bläulich brennt -violette Flamme mit ausgeprägtem grünlichem Kegel, ohne gelbe und rauchige Zungen.

2.3. Arbeitsplatzbeleuchtung prüfen und einstellen.

2.4. Melden Sie alle festgestellten Verstöße dem Arbeitsleiter und beginnen Sie nicht mit der Arbeit, ohne sie zu beseitigen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Führen Sie nur die vom Leiter zugewiesenen Arbeiten aus.

3.2. Es ist verboten, Personen, die nicht mit der zugewiesenen Arbeit in Zusammenhang stehen, den Zutritt zum Arbeitsplatz zu gewähren.

3.3. Nur von Farbe und trockenem Metall gereinigt in den Kessel laden.

3.4. Der Füllstand des geschmolzenen Metalls im Kessel muss mindestens 8 cm von der Oberkante des Kessels entfernt sein.

3.5. Zerkleinern Sie Antimon in einem Atemschutzgerät, einer Schutzbrille und Handschuhen.

3.6. Achten Sie beim Gießen von Barren auf der Halsschmelzanlage auf die rechte Seite der Maschine.

3.7. Beladen Sie den Aufnahmewagen mit nicht mehr als 9–10 Gussteilen, um zu verhindern, dass diese unter das Förderband fallen.

3.8. Wenn Sie Metall von Hand gießen, füllen Sie die Schöpfkelle nicht mehr als 3/4 ihres Volumens.

3.9. Öffnen Sie beim Beladen, Mischen, Gießen (manuell) und Reinigen den örtlichen Schutzraum über dem Kessel.

3.10. Sammeln Sie die Schlacke in Metallkisten mit Griffen.

3.11. Wenn Sie den Kessel mit Gas beheizen, überwachen Sie die Verbrennung des Gases im Brenner (das Gas muss in allen Brenneröffnungen brennen) und sorgen Sie für eine rußfreie Verbrennung.

3.12. Es ist verboten:

  • das falsche Werkzeug verwenden;
  • fülle den Kessel mit Metall;
  • den Aufnahmewagen mit mehr als 10 Gussstücken beladen;
  • Öffnen Sie das Elektrofach, ohne die Schmelze vollständig vom Stromnetz zu trennen.
  • Formen füllen;
  • nasses und lackiertes Metall in den Kessel laden;
  • Geräte reparieren, einstellen und reinigen, ohne sie vom Netzwerk zu trennen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Brandes melden Sie den Brand sofort allen im Raum arbeitenden Personen und löschen Sie den Brand mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.2. Wenn Sie Metall verschütten, füllen Sie es mit Sand und entfernen Sie es nach dem Abkühlen vom Boden.

4.3. Bei einem Unfall mit Gas (starke Leckage, Explosion usw.) schließen Sie das Ventil, lüften Sie den Raum und rufen Sie den Notdienst.

4.4. Wenn an den Metallteilen des Geräts Spannung (Stromgefühl) festgestellt wird, schalten Sie das Gerät aus, melden Sie dem Vorarbeiter die Fehlfunktion des elektrischen Geräts und beginnen Sie nicht mit der Arbeit ohne seine Anweisungen.

4.5. Bei einem Stromausfall, ungewöhnlichen Geräuschen und Vibrationen für das Gerät schalten Sie die Maschine aus.

4.6. Befreien Sie im Falle einer Verletzung zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter, rufen Sie medizinische Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und halten Sie eine traumatische Situation aufrecht, bis die Ursachen des Vorfalls untersucht sind.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie Werkzeuge, Vorrichtungen und Spülmittel an den dafür vorgesehenen Stellen.

5.2. Melden Sie alle Störungen dem Kapitän und vermerken Sie den Zustand der Ausrüstung im Tagebuch.

5.3. Zieh deine Klamotten aus und leg sie in den Schrank.

5.4. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. Spülen Sie Ihren Mund mit Wasser aus, spülen Sie Ihre Hände mit 1 - 2 %iger Essigsäurelösung.

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