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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Betreiber elektronischer Schreib- und Layoutarbeiten am PC (PC). Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Alle neu eingestellten Arbeitnehmer, unabhängig von der bisherigen Betriebszugehörigkeit und der Art der Tätigkeit, dürfen erst dann selbstständig arbeiten, wenn sie eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz sowie eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen vorliegen. Künftig finden mindestens alle 6 Monate wiederkehrende Unterweisungen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz statt. 1.2. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat. 1.3. Die Häufigkeit ärztlicher Untersuchungen an Videoterminals (VTU) aufgrund erhöhter Augenbelastung, psycho-emotionaler Anspannung und Armmuskelspannung beträgt 1 Mal pro Jahr durch Augenärzte, Neuropathologen und Chirurgen. 1.4. Die Arbeit hinter den Displays geht mit eingeschränkter motorischer Aktivität, Monotonie und erheblicher Augenbelastung einher. 1.5. Räumlichkeiten, in denen mit Displays ausgestattete Arbeitsplätze untergebracht werden sollen, sollten mit Sonnenschutzvorrichtungen (Jalousien, Vorhänge usw.) ausgestattet sein. 1.6. VTU sollte einen Abstand von mindestens 1 m zu den Wänden haben, Arbeitsplätze mit Displays sollten einen Abstand von mindestens 1,5 m voneinander haben. 1.7. Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 31 - 38 cm betragen. 1.8. Der Bildschirm sollte flach sein, damit aufgrund der Reflexion von Lichtströmen keine hellen Flecken auf ihm entstehen. 1.9. Die Bildschirmtastatur sollte nicht fest mit dem Monitor verdrahtet sein. 1.10. Der Videomonitor muss mit einem Drehteller ausgestattet sein, der es Ihnen ermöglicht, die VTU in der horizontalen und vertikalen Ebene innerhalb von 130–220 mm zu bewegen und den Neigungswinkel des Bildschirms um 10–15 Grad zu ändern. 1.11. Alle Räume mit Displays und WTU müssen über natürliche und künstliche Beleuchtung verfügen. 1.12. Es ist verboten, offene Lampen (ohne Fassung) in Allgemein- und Lokalbeleuchtungsanlagen zu verwenden. 1.13. Die künstliche Beleuchtung in Räumen mit WTU sollte in Form eines kombinierten Beleuchtungssystems erfolgen: Allgemein und lokal an Arbeitsplätzen. 1.14. Als allgemeine Lichtquellen sollten Weißlicht-Leuchtstofflampen verwendet werden. 1.15. Für die lokale Beleuchtung sorgen direkt auf der Tischplatte installierte Lampen. Glühlampen sind erlaubt. 1.16. In Räumen mit WTU sollten die Mikroklimaparameter wie folgt sein:
1.17. Räumlichkeiten mit WTU sollten mit Klimaanlagen ausgestattet sein, die es ermöglichen, die Mikroklimaparameter zu allen Jahreszeiten innerhalb der erforderlichen Grenzen zu halten. 1.18. Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz sollte 50 dBA nicht überschreiten. 1.19. Um Staub in der Luft zu bekämpfen, ist eine tägliche Nassreinigung und regelmäßige Belüftung des Raumes erforderlich. 1.20. Der Arbeitsplatz sollte Folgendes umfassen: einen Arbeitstisch, einen Stuhl mit verstellbarer Sitzhöhe und eine Fußstütze. 1.21. Am Arbeitsplatz ist eine Fußstütze (400 x 350 mm) mit einstellbarer Höhe (0 - 150 mm) und Neigungswinkel (0 - 20 Grad) erforderlich. 1.22. Ein rationales Arbeits- und Ruheregime sorgt für die strikte Einhaltung von Pausen und deren aktive Umsetzung. 1.23. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Gang zur Arbeit im betrunkenen Zustand ist verboten. 1.24. Bei der Arbeit ist es notwendig, aufmerksam zu sein, sich nicht durch belanglose Angelegenheiten und Gespräche ablenken zu lassen und andere nicht von der Arbeit abzulenken. 1.25. Jeder Mitarbeiter braucht:
1.26. Das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln ist nur an dafür vorgesehenen und ausgestatteten Orten gestattet. 1.27. Der Arbeitnehmer ist gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anweisungen, Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch sein Verschulden eingetreten sind, verantwortlich. 1.28. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Weisung obliegt dem Abteilungsleiter. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und die Ausrüstung. Entfernen Sie alle unnötigen Elemente. 2.2. Reinigen Sie den Bildschirm von Staub. Passen Sie die Höhe und den Winkel des Bildschirms an. 2.3. Passen Sie die Beleuchtungsstärke des Arbeitsplatzes an. 2.4. Stuhlhöhe anpassen. Überprüfen Sie den Zustand der Ausrüstung. 2.5. Stellen Sie den optimalen Bildkontrast ein. Entfernen Sie ggf. Flimmern und Blendung. 2.6. Informieren Sie sofort den Vorgesetzten über festgestellte Mängel und Störungen und beginnen Sie mit der Arbeit erst nach der Fehlerbehebung und Zustimmung des Vorgesetzten. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Der Bildschirm sollte 5 Grad unter Augenhöhe liegen. und in einer geraden Ebene oder mit einer Neigung zum Bediener (15 Grad) angebracht sein. 3.2. Der Abstand zwischen den Augen des Bedieners und dem Bildschirm sollte zwischen 40 und 80 cm liegen. 3.3. Die Neigung der Tastatur sollte zwischen 10 und 15 Grad liegen. 3.4. Das Niveau der künstlichen Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte nicht niedriger sein als:
3.5. Die örtliche Lichtquelle in Bezug auf den Arbeitsplatz sollte so platziert sein, dass kein direktes Licht in die Augen gelangt, und eine gleichmäßige Ausleuchtung der Fläche von 40 x 40 cm gewährleisten, ohne blendende Blendung auf der Tastatur und anderen Teilen zu erzeugen der Fernbedienung sowie auf dem Bildschirm des Videoterminals in Blickrichtung des Bedieners. 3.6. Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung müssen spezielle Siebfilter verwendet werden. 3.7. Bei regelmäßiger Überwachung des Bildschirms: Der Bildschirm sollte sich rechts befinden, die Tastatur an der rechten Schulter und die Dokumente in der Mitte des linken Betrachtungswinkels. Im Dauerbetrieb sollte sich der Bildschirm in der Mitte des Sichtfeldes befinden, Dokumente links auf dem Tisch oder auf einem speziellen Ständer. Manuskript, Tastatur und Bildschirm sollten den gleichen Abstand zu den Augen des Arbeiters haben. 3.8. Um die visuelle und allgemeine Ermüdung zu reduzieren, sollten nach jeweils 1 – 1,5 Stunden Arbeit hinter dem Bildschirm geregelte Pausen eingelegt werden, in denen passive Ruhephasen durchgeführt werden. Die Pausenverteilung in der ersten und zweiten Hälfte der Arbeitsschicht kann wie folgt sein: 3 Pausen à 5 Minuten. vor dem Mittagessen und 3 Pausen à 10 Min. Nachmittag. 3.9. Verwenden Sie keine Elektroheizungen mit offener Spule. 3.10. Während einer Arbeitsschicht muss der Bildschirm einmalig von Staub befreit werden. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Stellen Sie die Arbeit sofort ein, schalten Sie die WTU aus und melden Sie sich beim Arbeitsleiter:
4.2. Im Falle eines Brandes oder Brandes müssen die Mitarbeiter unverzüglich die Feuerwehr rufen, den Arbeitsleiter informieren und mit den vorhandenen Feuerlöschern die Brandbekämpfung durchführen. 4.3. Befreien Sie im Falle einer Verletzung zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter, rufen Sie medizinische Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und halten Sie eine traumatische Situation aufrecht, bis die Ursachen des Vorfalls untersucht sind. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf. 5.2. Schalten Sie das Gerät aus und trennen Sie es. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Elektromechaniker der Instrumentierung und A. Standardunterricht zum Arbeitsschutz ▪ Holz verladen mit Backenladern. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Maschinist. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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