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Anleitung zum Arbeitsschutz für einen Vulkanisierer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Einleitung

1.1. Diese Anleitung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Vulkanisationsarbeiten in einem Kraftverkehrsunternehmen.

1.2. Der Vulkanisator muss den Anforderungen der auf dieser Grundlage erstellten Anleitung sowie der unter Berücksichtigung der Anforderungen der Standard-Arbeitsschutzanleitung entwickelten Anleitung entsprechen:

  • beim Bewegen auf dem Territorium und in den Produktionsstätten eines Kraftverkehrsunternehmens;
  • Brandschutz und Brandverhütung.

Wenn der Vulkanisierer Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften durch einen anderen Arbeitnehmer bemerkt, muss er ihn auf die Notwendigkeit hinweisen, diese einzuhalten.

Der Vulkanisierer muss außerdem den Anweisungen des Vertreters des Gemischten Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder der bevollmächtigten (vertrauenswürdigen) Person für Arbeitsschutz des Gewerkschaftsausschusses Folge leisten.

Der Vulkanisierer muss die Standardanweisung Nr. 22 zur Ersten Hilfe bei Unfällen kennen und dem Opfer Erste Hilfe leisten können.

Ohne gezielte Unterweisung sollte der Vulkanisierer nicht mit einmaligen Arbeiten beginnen, die nicht mit den unmittelbaren Aufgaben im Fachgebiet zusammenhängen.

2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

2.1. Zur selbständigen Tätigkeit als Vulkanisierer sind Männer zugelassen, die nicht jünger als 18 Jahre sind, über die entsprechende Qualifikation verfügen, eine Einweisung und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz erhalten haben und in sicheren Arbeitsmethoden geschult sind.

2.2. Ein Vulkanisierer, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) eine erneute Unterweisung zum Arbeitsschutz erhalten hat, sollte nicht mit der Arbeit beginnen.

2.3. Bei der Bewerbung um eine Stelle muss sich ein Vulkanisierer einer vorläufigen ärztlichen Untersuchung und in Zukunft regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen innerhalb der vom Ministerium für Gesundheit und medizinische Industrie Russlands festgelegten Fristen unterziehen.

2.4. Der Vulkanisierer ist verpflichtet, die vom Unternehmen genehmigten internen Arbeitsvorschriften einzuhalten.

2.5. Die Arbeitszeit des Vulkanisators sollte 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Die Dauer der täglichen Arbeit (Schicht) wird durch die interne Arbeitsordnung oder den Schichtplan bestimmt, der vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsausschuss genehmigt wird.

2.6. Der Vulkanisierer muss sich der gefährlichen und schädlichen Faktoren bewusst sein, die ihn bei der Arbeit beeinträchtigen können: Ausrüstung und Werkzeuge; Dampf unter Druck; Benzin; Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid usw.

2.6.1. Geräte und Werkzeuge können durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fehlfunktionen zu Verletzungen führen. Auf hohe Temperatur erhitzte Geräteteile führen bei Berührung zu Verbrennungen.

Eine Verletzung der Isolierung elektrischer Leitungen sowie mangelnde Erdung und Umzäunung stromführender Teile können zu elektrischen Verletzungen führen.

Es ist verboten, Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte zu verwenden, mit denen der Vulkanisierer nicht vertraut und vertraut ist.

2.6.2. Unter Druck stehender Dampf ist gefährlich, da es bei Rohrbrüchen zu schweren Verbrennungen kommen kann.

2.6.3. Benzin kann bei unvorsichtigem Umgang einen Brand verursachen.

2.6.4. Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und andere beim Vulkanisationsprozess freigesetzte Gase gelangen in den Körper und führen zu Vergiftungen.

2.7. Der Vulkanisierer muss in spezieller Kleidung arbeiten und ggf. weitere persönliche Schutzausrüstung verwenden.

2.8. Gemäß den Model Industry Standards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung wird der Vulkanisator ausgegeben:

  • Overalls aus Baumwolle;
  • Kombinierte Handschuhe.

2.9.0 Stellt der Vulkanisierer an seinem Arbeitsplatz Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften sowie Störungen an Geräten, Geräten, Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung fest, muss er seinen unmittelbaren Vorgesetzten informieren und darf nicht mit der Arbeit beginnen, bis diese Verstöße und Störungen beseitigt sind.

2.10. Der Vulkanisierer muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Waschen Sie sich vor dem Essen und Rauchen die Hände mit Wasser und Seife.

Verwenden Sie zum Trinken Wasser aus speziell dafür vorgesehenen Geräten (Sättiger, Trinktanks, Brunnen usw.).

2.11. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf Grundlage dieser Standardanleitung entwickelten und in Abschnitt 1.2 genannten Anleitung haftet der Vulkanisator nach geltendem Recht.

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

3.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Vulkanisator:

3.1.1. Ziehen Sie die persönliche Schutzausrüstung an und schließen Sie die Ärmelbündchen des Overalls.

3.1.2. Holen Sie sich einen Arbeitsauftrag von Ihrem direkten Vorgesetzten. Arbeiten Sie nur entsprechend dem erhaltenen Auftrag.

3.1.3. Inspizieren Sie Ihren Arbeitsplatz und bereiten Sie ihn für die Arbeit vor.

3.1.4. Überprüfen Sie den Zustand des Bodens am Arbeitsplatz. Wenn der Boden rutschig oder nass ist, lassen Sie ihn wischen oder mit Sägemehl bestreuen, oder machen Sie es selbst.

3.1.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit von Geräten, Sicherheitsvorrichtungen, Werkzeugen und Vorrichtungen.

3.1.6. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Erdungsgeräten, Zäunen, die Funktionsfähigkeit der elektrischen Leitungen und die örtliche Absaugung (von der Aufraumaschine).

3.1.7. Schalten Sie die Zu- und Abluft ein.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

4.1. Während der Arbeit muss der Vulkanisator:

4.1.1. Schneiden Sie beschädigte Reifenbereiche erst nach gründlicher Reinigung (Wäsche) der Reifen von Schmutz ab. Reifen sollten in einer speziellen Kammer oder in einem Bad gewaschen werden.

4.1.2. Überwachen Sie während der Arbeit an der Dampfvulkanisiermaschine den Wasserstand im Kessel, den Dampfdruck am Manometer und die Funktion des Sicherheitsventils. Wenn der Wasserstand sinkt, pumpen Sie ihn nur in kleinen Portionen hoch.

Das Sicherheitsventil muss so eingestellt sein, dass es bei Überschreiten des Betriebsdrucks anspricht, um eine Explosion des Kessels zu verhindern.

4.1.3. Beachten Sie bei Arbeiten an einem Elektrovulkanisationsgerät die Anforderungen an die elektrische Sicherheit.

4.1.4. Tragen Sie beim Aufrauen von Reifen eine Schutzbrille und schalten Sie die lokale Absaugung ein.

4.1.5. Schneiden Sie beschädigte Stellen und Stellen aus, indem Sie das Messer von sich weg halten. Arbeiten Sie nur mit einem Messer, das einen brauchbaren Griff und eine scharf geschärfte Klinge hat.

4.1.6. Entfernen Sie die Kammer erst aus dem Vulkanisator, nachdem die reparierte Stelle abgekühlt ist.

4.1.7. Beaufschlagen Sie den Airbag erst mit Druckluft, nachdem Sie den Reifen und die Wulstplatten mit Klammern befestigt haben.

4.1.8. Entfernen Sie den Airbag nur an der Stoffschlaufe des Airbags vom Reifen, nachdem die Luft aus ihm entwichen ist.

4.1.9. Montieren und entfernen Sie Reifen eines LKWs (Busses) von der Vulkanisierungsanlage mithilfe von Hebemechanismen oder zwei Arbeitern gleichzeitig.

4.1.10. Halten Sie die Benzin- und Leimbehälter immer geschlossen und öffnen Sie sie nur bei Bedarf. Lagern Sie am Arbeitsplatz Benzin und Klebstoff in einer Menge, die den Schichtbedarf nicht übersteigt. Benzin und Kleber sollten nicht näher als drei Meter vom Ofen des Dampferzeugers entfernt sein.

4.1.11. Leim nur im Vorbereitungsraum vorbereiten.

4.1.12. Schalten Sie Dampfventile und Klemmen aus und wickeln Sie sie nur in Fäustlinge ein.

4.2. Es ist verboten:

  • das Vulkanisationsgerät während des Betriebs nicht verlassen und anderen Personen erlauben, daran zu arbeiten;
  • Arbeiten an einer defekten Vulkanisiermaschine;
  • Arbeiten an Dampfvulkanisiermaschinen, wenn das Sicherheitsventil und die Manometer fehlen, defekt oder nicht abgedichtet sind, sowie Reparaturen, wenn im Kessel Druck herrscht;
  • mit Vulkanisiergeräten und Manometern arbeiten, deren Testzeit abgelaufen ist;
  • Verwenden Sie ein Manometer mit zerbrochenem Glas.
  • Verwenden Sie ein Manometer, auf dessen Zifferblatt oder Gehäuse sich kein roter Zeiger befindet, der den zulässigen Druck anzeigt.
  • arbeiten Sie mit Manometern, die eine rote Linie auf dem Glas haben;
  • lösen und entfernen Sie die Schelle, bevor der Druck im Airbag abfällt;
  • Ziehen Sie den Beutel am Schlauch aus dem Reifen.
  • Verwenden Sie verbleites Benzin, um Gummizement herzustellen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Bei einer Pumpenstörung (Wasser kann nicht in den Kessel gepumpt werden) den Betrieb sofort stoppen, Brennstoff aus dem Ofen entfernen und Dampf ablassen. Kraftstoff nicht mit Wasser löschen.

5.2. Der Vulkanisierer muss den Arbeitgeber unverzüglich über jeden von ihm beobachteten Unfall informieren und dem Opfer Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen oder dabei helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächstgelegene medizinische Einrichtung zu bringen.

Wenn der Unfall dem Vulkanisierer selbst passiert ist, sollte er, wenn möglich, zum Gesundheitszentrum gehen, den Vorfall dem Arbeitgeber melden oder jemanden in der Nähe bitten, dies zu tun.

6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

6.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Vulkanisator:

6.1.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf: Schalten Sie Lüftung und elektrische Geräte aus; Entfernen Sie Werkzeuge und Vorrichtungen an der dafür vorgesehenen Stelle. Entfernen Sie Reifen- und Kamerareste;

Entfernen Sie die Gefäße mit den Resten von Benzin, Kleber und Bürsten in dicht verschlossenen Metallboxen.

6.1.2. Entleeren Sie alle brennbaren Flüssigkeiten nur in speziell dafür vorgesehene Bunker. Es ist verboten, Benzin- und Leimreste in Spülbecken und Abwasserkanäle abzulassen.

6.1.3. Lassen Sie Dampf und Luft aus Geräten und Ausrüstung ab.

6.1.4. Persönliche Schutzausrüstung ablegen und an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen. Geben Sie Spezialkleidung und andere persönliche Schutzausrüstung rechtzeitig zur chemischen Reinigung (Waschen) und Reparatur ab.

6.1.5. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife.

6.1.6. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit festgestellten Mängel.

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