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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines Holztransporters. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Abschnitt wird eigenständig auf der Grundlage der Standardanweisung „Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Berufe und Arten von Arbeiten im Feld“ TOI R-07-001-98 unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines bestimmten Forstbetriebs erstellt. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Fahrer eines Forststraßenzuges muss sich vor der Fahrt einer ärztlichen Untersuchung durch medizinisches Personal unterziehen, wonach der Stempel „Zum Flug zugelassen“ auf dem Frachtbrief angebracht wird. Der Stempel wird nicht platziert:
2.2. Der Fahrer muss über einen Führerschein, einen technischen Pass und einen in der vorgeschriebenen Weise ausgestellten Frachtbrief (Reiseplan) verfügen. 2.3. Vor dem Verlassen der Garage (bei der Übernahme eines Lastzuges von einem Rangierer auf der Strecke) ist der Fahrer verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit des Holzfahrzeugs zu überprüfen; Anhängerausrüstung sowie deren technischen Zustand unterwegs überwachen. Zu prüfen sind zunächst: Bremsen, Lenkung, Räder und Reifen (Profil, Druck, Befestigung), Motor und Getriebe, Außenbeleuchtung, Tonsignal, Fahrerhausschutz und Zusatzausstattung, Rückspiegel, Scheibenwischer . Bei den aufgeführten Störungen ist die Ausfahrt des Holztransporters verboten. 2.4. Der Holztransporter muss zusätzlich ausgestattet sein mit: einem Indikator für die Größe der Peitschen (ein Schild mit roten und weißen Streifen – bei Tageslicht, ein Außenscheinwerfer – bei Dunkelheit); Zurrgurt, Bremsbacken, Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Warndreieck. Vor dem Verlassen der Garage müssen alle festgestellten Störungen vom Fahrer und den Reparaturarbeitern behoben, die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Werkzeugen und Geräten überprüft werden. 2.5. Vor Verlassen der Strecke muss der Fahrer durch einen Eintrag im Frachtbrief vom Mechaniker eine Bestätigung über die technische Funktionsfähigkeit des Forstzuges erhalten, ohne die die Abfahrt nicht gestattet ist. 2.6. Das Auftanken des Fahrzeugs mit Kraftstoff sollte bei ausgeschaltetem Motor und gebremstem Fahrzeug erfolgen. 2.7. Vor dem Starten des Fahrzeugs muss sich der Schalthebel in der Neutralstellung befinden. 2.8. Wenn Sie den Motor mit dem Startgriff starten, müssen Sie: Ihre Hand auf den Griff des Startgriffs legen, ohne Ihren Daumen von anderen Fingern wegzubewegen (nicht im Gurt); Bewegen Sie den Startgriff nur ruckartig von unten nach oben. Das Aufziehen sollte bei in gutem Zustand befindlicher Kurbelwellenratsche und Startgriff erfolgen. 2.9. Überprüfen Sie beim Anfahren erneut die Funktion der Bremse, des Blinkers, der Beleuchtungseinrichtungen, des Tonsignals und der Lenkung. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Der Fahrer muss den Lastzug entlang von Forststraßen, Ästen und Ästen bewegen und dabei die Straßenverkehrsordnung und die Regeln für den technischen Betrieb von Forststraßen beachten. 3.2. Vor Beginn der Bewegung muss sich der Fahrer vergewissern, dass andere in Sicherheit sind, und dann ein Signal mit einer Lichtanzeige für die Richtung der entsprechenden Richtung geben, ggf. ein akustisches Signal geben. Fahren Sie sanft und ruckfrei im niedrigen Gang los. 3.3. Beim Verlassen der Garage oder von einem anderen Gelände auf die Straße muss der Fahrer den darauf fahrenden Fahrzeugen und Fußgängern Vorfahrt gewähren. Überschreiten Sie nicht die zulässige Geschwindigkeit, wenn Sie durch das Gelände der Garage oder Forstwirtschaft fahren. 3.4. Vor dem Anfahren von einem Park- oder Halteplatz, vor einem Spurwechsel und einer Änderung der Fahrtrichtung (Abbiegen, Abbiegen) muss der Fahrer mit einem Leuchtanzeiger ein Signal für die entsprechende Fahrtrichtung geben und sich davon überzeugen Manöver stört er den Verkehr nicht. 3.5. Überprüfen Sie beim Verlassen eines beladenen Holztransporters von einem Holzeinschlagplatz Folgendes: die Qualität der Holzverlegung (Äste mit zulässiger Höhe für Abmessungen in Breite und Länge, zulässige Ladehöhe); Anbinden des Waldes entlang der Pferde und in der Mitte des Wagens mit einem zusätzlichen Kabel; Maßangaben durch tragbare Schilder. 3.6. Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit auf Forststraßen unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse wählen, d. h. abhängig von der Art der Forststraße, Breite und Beschaffenheit der Fahrbahn, Sicht in Fahrtrichtung, atmosphärischen Bedingungen, Gelände. Die Bewegungsgeschwindigkeit hängt auch von der transportierten Ladung (Peitschen, Bäume, Sortimente) ab. Bei beengten Platzverhältnissen (Holztransport im Winter) bei Gegenverkehr Abstellgleise nutzen. 3.7. Beim Rückwärtsfahren aus dem Stand muss der Fahrer besonders vorsichtig sein. Bei schlechter Sicht bzw. Sichtverhältnissen sollten Sie die Hilfe eines zusätzlichen Stellwerkswärters in Anspruch nehmen. An Kreuzungen und im Abstand von weniger als 20 Metern sowie an Fußgängerüberwegen ist das Rückwärtsfahren nicht gestattet. 3.8. Die Bewegungsgeschwindigkeit entlang der Forststraße wird durch Anordnung des Direktors des Forstbetriebes im Einvernehmen mit der Verkehrspolizei festgelegt. In allen Fällen sollte die Bewegungsgeschwindigkeit nicht höher sein als die Geschwindigkeit, die durch die technischen Eigenschaften für einen bestimmten Straßenzugindex bestimmt wird. Art und Art des Verkehrs müssen den Verkehrszeichen entsprechen. 3.9. Überholen ist nach den DD-Regeln erlaubt, bei guter Sicht und freier Fahrbahn, ohne Behinderung anderer Fahrer, Überholen - auf der linken Seite mit Signal. Überholen ist verboten: bei Eis, Schneefall, dichtem Nebel, starkem Regen (Sichtweite weniger als 20 m); an Bahnübergängen und weniger als 100 m von ihnen entfernt, an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen, laut Angaben der Verkehrsschilder; ein Auto, das ein Signal zum Überholen (Abbiegen) gab. Es ist unmöglich, ein Überholen durch eine Erhöhung der Geschwindigkeit zu verhindern. 3.10. Das Fahren auf Eis ist erlaubt, wenn folgende Korrelationen zwischen dem Gewicht des Holzlastzuges und der Eisdicke eingehalten werden: Bei Fahrten auf Eis sollte sich nur der Fahrer im Fahrerhaus befinden, beide Türen sollten geöffnet sein. 3.11. Auf dem Eis müssen Sie sich ohne scharfe Kurven, Bremsen, Gangwechsel und sogar einen kurzen Stopp fortbewegen. 3.12. Wenn ein Fluss zum Waten gezwungen wird, ist es notwendig, den Kanal zu untersuchen und die Tiefe und Härte des Bodens zu bestimmen. Nachdem Sie die Furt überprüft haben, sollten Sie Orientierungspunkte installieren, um die Bewegungsrichtung auszurichten. 3.13. Die zulässige Tiefe der zu überwindenden Furt sollte je nach Transportart nicht mehr als die folgenden Werte (in Metern) betragen – für GAZ-51A – 0,65; GAZ-63, GAZ-66, ZIL130 - 0,80; ZIL-133 - 0,85; MAZ-5434, KrAZ-255L. KrAZ-6437, MAZ-509A - 1,0. 3.14. Dem Fahrer eines Holzlastzuges ist untersagt:
3.15. Der Fahrer eines Holzlastzuges muss:
4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn die Instrumente beim Klopfen des Motors eine Fehlfunktion der Beleuchtungseinrichtungen, einen unzureichenden Öldruck im Motor oder eine erhöhte Temperatur des Kühlmittels anzeigen, müssen Sie das Fahrzeug sofort anhalten und den Motor abstellen. Ergreifen Sie anschließend Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Störungen, indem Sie den Alarm einschalten und ein Notfallschild an der Straße anbringen. Der Holztransporter stoppt auch, wenn der Fahrer geblendet ist. Messen Sie nach dem Abkühlen des Motors den Ölstand, überprüfen Sie das Ölleitungssystem und beseitigen Sie die festgestellten Mängel; Öffnen Sie den Kühlerdeckel, ohne ihn kräftig abzuschrauben, achten Sie dabei auf starkes Austreten heißer Dämpfe (Hände müssen mit Handschuhen geschützt sein) und füllen Sie Kühlmittel ein. Fahren Sie nicht weiter, bis das Problem behoben ist. Ist die Beseitigung einer bei Betrieb und Wartung aufgetretenen Störung erforderlich, ist der Fahrer verpflichtet, den Motor des Fahrzeugs abzustellen, das Fahrzeug anzuhalten und abzubremsen. 4.2. Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der beteiligte Fahrer:
4.3. Melden Sie den Vorfall der staatlichen Straßenverkehrsinspektion und dem Unternehmen, notieren Sie die Namen und Adressen der Augenzeugen des Vorfalls und warten Sie auf das Eintreffen der Kommission zur Untersuchung des Verkehrsunfalls. 4.4. Im Falle eines Brandes an einem Holztransporter ist es notwendig, zum Löschen einen im Fahrzeug befindlichen Feuerlöscher zu verwenden. 4.5. Ergreifen Sie im Falle eines Waldbrandes Maßnahmen, um ihn nach Möglichkeit selbst zu löschen, informieren Sie die Forstwirtschaft, die Forstwirtschaft oder eine andere Organisation, Unternehmen, Bevölkerung. Wenn das Löschen des Feuers nicht möglich ist, treffen Sie persönliche Schutzmaßnahmen und verlassen Sie den Brandort. Machen Sie dasselbe im Falle einer anderen Gefahr (Umwelt, Naturkatastrophe, Strahlung, chemische Gefahr), die das Leben von Menschen bedroht. 4.6. Im Falle eines extremen Stopps des Holztransporters mit der Notwendigkeit, die Kabine zu verlassen und sich während eines Gewitters in den Wald zu begeben: Suchen Sie einen sicheren Platz auf einer Lichtung, einem Grundstück mit jungen Laubbäumen, zwischen Bäumen, die in einer Entfernung von 20 cm wachsen XNUMX m voneinander entfernt, in Bergen und hügeligen Gebieten näher an der Hangmitte, wenn möglich auf isolierendem Material (trockenes Totholz, Moos, Birkenrinde) sitzen, Metallgegenstände und Mechanismen von sich entfernen. Während eines Gewitters ist es verboten, sich unter Bäumen zu verstecken, sich an deren Stämme zu lehnen, sich in der Nähe und unter Stromleitungen aufzuhalten, näher als 10 m an einzelne Bäume, Masten, Türme, Blitzableiter, hohe Steine usw. heranzukommen und sich auf deren Dächern aufzuhalten B. einem Hügel, und auch näher als 10 m von Maschinen und Mechanismen entfernt sein. 4.7. Lassen Sie den Holztransporter bei einem Unfall oder einer Panne gegebenenfalls längere Zeit auf der Straße stehen, stellen Sie ihn an den Straßenrand oder auf das Abstellgleis, stellen Sie den Motor ab, ziehen Sie die Handbremse an (falls die Straße vorhanden ist). Steigungen abwehren, zusätzliche Schuhe unter die Räder legen), das Wasser ablassen (im Winter), den Notfallalarm einschalten und tragbare Notfallschilder auf der Straße anbringen. Melden Sie den Unfall und das verlassene Auto der Verwaltung. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach der Rückkehr von der letzten Fahrt überprüfen Sie gemeinsam mit dem Mechaniker den Holzlastzug. Erstellen Sie bei Bedarf einen Antrag für laufende Reparaturen mit einer Auflistung der zu behebenden Mängel. Wenn Sie einen Lastzug zur Wartung oder Reparatur vorbereiten, waschen Sie ihn und reinigen Sie ihn von Schmutz und Eis. 5.2. Wenn der Straßenzug technisch einwandfrei ist, führen Sie eine tägliche Wartung durch und stellen Sie den Straßenzug für die nächste Schicht vorbereitet auf den Parkplatz. 5.3. Bei Lagerung ohne Garage und ohne Heizung im Winter Vorsicht walten lassen, Wasser aus Kühler und Motor ablassen, Feststellbremshebel anziehen. 5.4. Melden Sie alle Mängel dem Mechaniker. Ziehen Sie Overalls und Schuhe aus, reinigen Sie sie von Staub und Schmutz und lagern Sie sie ein. 5.5. Führen Sie Hygienemaßnahmen durch, stellen Sie sicher, dass keine Zecken vorhanden sind, und entfernen Sie diese gegebenenfalls. 5.6. Geben Sie Kommentare zur Arbeit in der Zeitschrift für Verwaltungs- und öffentliche Kontrolle zum Arbeitsschutz ein. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Betanker von Textilausrüstung. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Mobiler Betonmischerfahrer (Betonmischer-LKW). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Kassiererin mit Registrierkasse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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