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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Elektromechaniker für Telefon- und Telegrafenkommunikation (Messung, linearer technischer Teil)

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt wurden, über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in den angegebenen Berufen und eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens III verfügen, über eine Schulung und geprüfte Kenntnis der Regeln, Normen und Anweisungen zum Arbeitsschutz, einschließlich dieser Unterweisung, sowie über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Durchführung dieser Arbeiten verfügen, am Arbeitsplatz über die Sicherheit bei der Durchführung von Arbeiten unterwiesen wurden.

1.2. Der Kommunikationselektriker muss:

1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften;

1.2.2. Kennen Sie das Gerät eines Megaometers, Stromzangen, Voltmeter, tragbare Spannungswandler, Fehlfunktionen dieser Geräte und Möglichkeiten, diese zu beheben;

1.2.3. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III;

1.2.4. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille);

1.2.5. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Betriebsanweisungen für die Geräte oder in den von der Verwaltung des Unternehmens genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass sichere Methoden dafür bekannt sind.

1.2.6. In Elektroinstallationen ist es erforderlich, die Spannungsfreiheit mit einem Spannungsanzeiger zu überprüfen, dessen Funktionsfähigkeit vor dem Einsatz mit dafür vorgesehenen Spezialgeräten festgestellt werden muss.

1.2.7. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können;

1.2.8. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Bei Messungen an stromführenden Teilen von Telekommunikationsleitungen sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:

  • gefährliche Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper, Stromschlag, Lichtbogenverbrennung erfolgen kann;
  • niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperatur;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Absturz aus der Höhe des Personals bei der Arbeit auf Leitern und Leitern;
  • herabfallende Gegenstände (Werkzeuge, Ausrüstungselemente).

1.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten.

1.5. Die Elektrofachkraft ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Durchführung von Arbeiten ohne Freischaltung.

1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie Spezialkleidung (Morgenmantel) und technisches Schuhwerk (Hausschuhe) gemäß den geltenden Normen an und stecken Sie sie sorgfältig hinein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Messgeräte, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung.

2.4. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört.

2.5. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.6. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich.

2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Spezialausrüstung. Tragen Sie Schuhe und tragen Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Vorschriften.

3.2. Beim Arbeiten mit einem Megaometer ist es verboten, die stromführenden Teile, an die es angeschlossen ist, zu berühren. Nach Abschluss der Arbeiten ist es erforderlich, die Restladung des Prüflings durch dessen kurzzeitige Erdung zu entfernen.

3.3. Es ist notwendig, die Trittleiter fest zu installieren und vor dem Anheben ihre Stabilität zu überprüfen. Leitern ab einer Höhe von 1,3 m müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein. Die Verwendung von Metallleitern bei der Durchführung von Messungen ist verboten.

3.4. Es ist verboten, von den obersten zwei Stufen von Stehleitern ohne Geländer oder Stopper aus zu arbeiten, sowie sich mit mehr als einer Person auf den Stufen aufzuhalten.

3.5. Bei der Messung mit elektrischen Zangen sollten Zangen verwendet werden, an deren Arbeitsteil ein Amperemeter angebracht ist.

3.6. Die Messung sollte in dielektrischen Handschuhen, Galoschen und Brillen durchgeführt werden. Die Messung an Reifen sollte vom Boden, speziellen Gerüsten und Trittleitern aus durchgeführt werden.

3.7. Das Anschließen und Trennen von Messgeräten, die eine Unterbrechung des Stromkreises erfordern, muss unter vollständiger Spannungsfreigabe erfolgen.

3.8. Voltmeter und tragbare Spannungswandler dürfen unter Einhaltung der Vorschriften unter Spannung angeschlossen und getrennt werden.

3.9. Beim Arbeiten mit einem Spannungswandler muss zunächst der gesamte Niederspannungskreis aufgebaut und anschließend der Transformator auf der Oberspannungsseite angeschlossen werden. Arbeiten Sie mit dielektrischen Handschuhen und Galoschen oder auf einem isolierenden Ständer.

3.10. Leitungen zum Anschluss tragbarer Geräte müssen ein- und mehradrig sein, mit einer der Netzspannung entsprechenden Isolierung und einem Querschnitt von mindestens 2,5 mm2.

3.11. Geräteschränke mit Spannungen über 42 V Wechselstrom und 110 V Gleichstrom sollten mit dielektrischen Matten ausgestattet werden.

3.12. Alle Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die 42-VAC-Kontakte abdecken, müssen das Symbol für elektrische Spannung aufweisen, um das Servicepersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen.

3.13. Metallgehäuse von Messgeräten und Gehäuse von Transformatoren müssen geerdet werden.

3.14. Die Beseitigung von Schäden und Reparaturen am Gerät muss durchgeführt werden, wenn das Gerät vollständig spannungsfrei ist.

3.15. Messkreise sollten spannungslos aufgebaut werden.

3.16. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abspanntransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und zeitnah überprüft und repariert werden.

3.17. Bei einer externen Prüfung von Elektrowerkzeugen und -geräten ist auf die Unversehrtheit der Isolierung der Drähte und das Fehlen blanker stromführender Teile zu achten.

3.18. Die Überprüfung auf Kurzschlussfreiheit des Gehäuses und den Zustand der Isolierung muss mindestens alle 1 Monate durch eine speziell beauftragte Person durchgeführt werden.

3.19. Der Durchgang zwischen der Vorderseite des Stromverteilungsgeräts muss mindestens 1,2 m betragen. Es dürfen sich keine Fremdkörper im Durchgang befinden.

3.20. An der Seite der zu öffnenden Türen von Schaltschränken und in der Nähe der Schalttafel sollten dielektrische Matten angebracht werden.

3.21. Die Länge der Schlauchleitung zum Anschluss des Abspanntransformators an das Netz darf 2 m nicht überschreiten.

3.22. Gehäuse von tragbaren Haushalts- und Messgeräten, Abspanntransformatoren, Displays und Druckern für eine Spannung von 220 V müssen geerdet werden.

3.23. Verwenden Sie zum Löten elektrische Lötkolben mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V.

3.24. Es ist erforderlich, Hintergrundbeleuchtungen für 60 V DC und nicht mehr als 42 V AC zu verwenden, vorausgesetzt, dass das Gehäuse der Hintergrundbeleuchtung aus isolierendem Material besteht und über einen Schutzschirm verfügt.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen.

4.3. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die Pflegekraft an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss.

4.4. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen.

4.5. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden.

4.6. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein.

4.7. Wenn Sie Gasgeruch feststellen, müssen Sie sofort den Gasnotdienst rufen, die Betriebsleitung informieren, die Evakuierung des Personals aus dem ATS-Gebäude organisieren, die Stromabnehmer nicht ein- oder ausschalten und für eine natürliche Belüftung des Raumes sorgen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden.

5.2. Informieren Sie den Schichtleiter (Schichtleiter) über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung

5.3. Overalls (Bademantel und Hausschuhe) müssen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abgelegt werden.

5.4. Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife, spülen Sie Ihren Mund gut aus. Bei Lötarbeiten mit bleihaltigen Legierungen ist das Blei vor dem Händewaschen unbedingt mit einer 1%igen Essigsäurelösung oder OP-7-Paste zu neutralisieren.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Arbeiten mit einer elektrischen Kettensäge. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Wechsel der Abflussrohre. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Arbeiten mit Lösungsmitteln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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