Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Elektrische Geräte und elektrische Anlagen für allgemeine Zwecke Kapitel 2.5. Elektromotoren Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE) 2.5.1. Dieses Kapitel gilt für Wechselstrom- und Gleichstrommotoren. 2.5.2. Elektromotoren, Vorschaltgeräte und Schutzvorrichtungen sowie alle elektrischen und Hilfsgeräte dafür werden gemäß den Anforderungen der Regeln für Elektroinstallationen ausgewählt und installiert. 2.5.3. Elektromotoren und die von ihnen angetriebenen Mechanismen müssen mit Drehrichtungspfeilen gekennzeichnet sein. Auf Elektromotoren und Vorschaltgeräten müssen Aufschriften mit der Bezeichnung des Aggregats und (oder) des Mechanismus angebracht sein, auf den sie sich beziehen. 2.5.4. Schmelzsicherungseinsätze müssen kalibriert sein und mit einem Stempel versehen sein, der den Nennstrom der Einstellung angibt. Dieser muss beim Hersteller oder bei der Unterabteilung des Verbrauchers angebracht werden, der über die entsprechende Ausrüstung und das Recht zur Kalibrierung der Sicherungen verfügt. Die Verwendung unkalibrierter Einsätze ist nicht gestattet. 2.5.5. Im Falle einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung der Elektromotoren muss bei Wiederanlegen der Spannung ein Selbstanlauf der Elektromotoren der verantwortlichen Mechanismen gewährleistet sein, um die Mechanismen entsprechend den Bedingungen des technologischen Prozesses in Betrieb zu halten und Zulässigkeit unter Sicherheitsbedingungen. Die Liste der verantwortlichen Mechanismen beim Selbststart muss vom technischen Leiter des Verbrauchers genehmigt werden. 2.5.6. Gespülte Elektromotoren, die in staubigen und feuchten Räumen installiert werden, müssen mit Vorrichtungen zur Zufuhr sauberer Kühlluft ausgestattet sein, deren Temperatur und Menge den Anforderungen der Werksanweisungen entsprechen müssen. Die Dichtheit der Kühlstrecke (Motorgehäuse, Luftkanäle, Klappen) muss mindestens einmal jährlich überprüft werden. 2.5.7. Elektromotoren mit Wasserkühlung des aktiven Stahls der Stator- und Rotorwicklung sowie mit eingebauten Wasser-Luftkühlern müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die das Vorhandensein von Wasser im Gehäuse signalisieren. Beim Betrieb von Geräten und Apparaten von Wasserkühlsystemen muss die Wasserqualität den Anforderungen der Werksanweisungen entsprechen. 2.5.8. Bei Elektromotoren mit Zwangsschmierung der Lager muss ein Schutz installiert werden, der auf das Signal einwirkt und den Elektromotor abschaltet, wenn die Temperatur der Lagerschalen steigt oder die Schmierstoffzufuhr stoppt. 2.5.9. Die Spannung an den Sammelschienen der Schaltanlage muss innerhalb von (100 ¸ 105) % des Nennwerts gehalten werden. Um die Langlebigkeit von Elektromotoren zu gewährleisten, wird der Einsatz bei Spannungen über 110 und unter 90 % der Nennspannung nicht empfohlen. Bei einer Änderung der Frequenz des Versorgungsnetzes innerhalb von ± 2,5 % des Nennwertes ist der Betrieb von Elektromotoren mit Nennleistung zulässig. Die Bemessungsleistung von Elektromotoren muss bei einer gleichzeitigen Spannungsabweichung von bis zu ± 10 % und einer Frequenz von bis zu ± 2,5 % der Bemessungswerte eingehalten werden, sofern beim Betrieb mit erhöhter Spannung und reduzierter Frequenz oder mit reduzierter Spannung und erhöhter Frequenz gearbeitet wird Frequenz, die Summe der Absolutwerte der Spannungs- und Frequenzabweichungen überschreitet nicht 10 %. 2.5.10. An Gruppenbaugruppen und Abschirmungen von Elektromotoren müssen Voltmeter oder Signallampen zur Überwachung des Vorhandenseins von Spannung vorgesehen werden. 2.5.11. Elektromotoren von Mechanismen, deren technologischer Prozess durch den Statorstrom geregelt wird, sowie Mechanismen, die einer technologischen Überlastung ausgesetzt sind, müssen mit auf der Startplatine oder -tafel installierten Amperemetern ausgestattet sein. Amperemeter müssen auch in die Erregerstromkreise von Synchronmotoren einbezogen werden. Auf der Skala des Amperemeters sollte eine rote Linie vorhanden sein, die dem langfristig zulässigen oder nominalen Wert des Stator-(Rotor-)Stroms entspricht. Bei Gleichstrommotoren, die zum Antrieb kritischer Mechanismen verwendet werden, muss der Ankerstrom unabhängig von der Leistung gesteuert werden. 2.5.12. Elektromotoren mit Käfigläufern dürfen aus dem kalten Zustand 2 Mal hintereinander und aus dem heißen Zustand 1 Mal gestartet werden, wenn die Werksanweisung keine weiteren Starts zulässt. Nachfolgende Starts sind zulässig, nachdem der Motor für einen Zeitraum abgekühlt ist, der in den Anweisungen des Herstellers für diesen Motortyp festgelegt ist. Das wiederholte Einschalten von Elektromotoren im Falle einer Abschaltung durch ihre Hauptschutzvorrichtungen ist nach Prüfung und Kontrollmessungen des Isolationswiderstands zulässig. Bei Elektromotoren mit kritischen Mechanismen, die keine Reserve haben, ist ein wiederholtes Einschalten nach Auslösen der Hauptschutzvorrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer externen Untersuchung des Motors zulässig. Das Wiederanlaufen von Elektromotoren bei Reserveschutz ist bis zur Klärung der Abschaltursache nicht zulässig. 2.5.13. Elektromotoren, die längere Zeit im Standby-Modus sind, müssen ständig für den sofortigen Start bereit sein; Sie müssen zusammen mit den Mechanismen regelmäßig nach einem vom technischen Leiter des Verbrauchers genehmigten Zeitplan überprüft und getestet werden. Gleichzeitig sollten bei Außenmotoren ohne Heizung der Isolationswiderstand der Statorwicklung und der Absorptionskoeffizient überprüft werden. 2.5.14. Die an den Lagern der mit den Mechanismen verbundenen Elektromotoren gemessenen vertikalen und transversalen Schwingungskomponenten (Effektivwert der Schwingungsgeschwindigkeit oder doppelte Schwingungsamplitude) dürfen die in den Werksanweisungen angegebenen Werte nicht überschreiten. In Ermangelung solcher Hinweise in der technischen Dokumentation sollten die Vibrationen der Lager von Elektromotoren mit Gelenkmechanismen die folgenden Werte nicht überschreiten:
Es ist erlaubt, Einheiten mit erhöhter Vibration der Lager von Elektromotoren zu betreiben, die mit Mechanismen verbunden sind, die unter schwierigen Bedingungen arbeiten, bei denen sich rotierende Arbeitsteile schnell abnutzen, sowie Elektromotoren, deren Lebensdauer 15 Jahre überschreitet, für die zur Beseitigung erforderliche Zeit die Ursache für erhöhte Vibrationen. Vibrationsstandards für diese Bedingungen sollten die folgenden Werte nicht überschreiten:
Die Frequenz der Vibrationsmessung der Lager von Elektromotoren kritischer Mechanismen muss durch einen vom technischen Leiter des Verbrauchers genehmigten Zeitplan festgelegt werden. 2.5.15. Kontrolle über die Belastung von Elektromotoren, Bürstenapparaten, Vibrationen, Temperatur der Elemente und Kühlmedien des Elektromotors (Wicklungen und Kerne des Stators, Luft, Lager usw.), Pflege der Lager (Aufrechterhaltung des erforderlichen Ölstands) und Geräte zur Zufuhr von Kühlluft, Wasser zu Luftkühlern und Wicklungen sowie das Starten und Stoppen des Elektromotors müssen vom Personal der Einheit durchgeführt werden, die den Mechanismus wartet. 2.5.16. In folgenden Fällen müssen Elektromotoren sofort vom Netz getrennt werden: type="disc">In der Betriebsanleitung können auch weitere Fälle angegeben werden, in denen die Elektromotoren sofort abgeschaltet werden müssen, sowie die Vorgehensweise zur Beseitigung des Notzustands und zum Starten der Elektromotoren. 2.5.17. Vorbeugende Prüfungen und Reparaturen von Elektromotoren sowie deren Aus- und Einbau während der Reparatur müssen von geschultem Personal des Verbrauchers oder Auftragnehmers durchgeführt werden. 2.5.18. Die Häufigkeit der Überholung und laufenden Reparaturen von Elektromotoren wird vom technischen Leiter des Verbrauchers festgelegt. In der Regel sollten Reparaturen an Elektromotoren gleichzeitig mit der Reparatur von Antriebsmechanismen durchgeführt werden. 2.5.19. Vorbeugende Prüfungen und Messungen an Elektromotoren müssen gemäß den Regeln für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (Anlage 3) durchgeführt werden. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Navigator, der natürliche Sprache versteht ▪ Tragbare Festplatte Samsung T5 EVO 8 TB ▪ Straßenbahnlinie mit einem Abschnitt ohne Kontaktnetz News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Site-Bereich Spektakuläre Tricks und ihre Hinweise. Artikelauswahl ▪ Artikel Ewiger Jude. Populärer Ausdruck ▪ Artikel Wer hat die Gebärdensprache erfunden? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Der Fahrer des Schneckenschneepfluges. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Artikel Entfetten von Schaffellen und Fellen. Einfache Rezepte und Tipps ▪ Artikel Warum fliegt ein Drachen? physikalisches Experiment
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |