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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 2. Elektrische Geräte und elektrische Anlagen für allgemeine Zwecke

Kapitel 2.6. Relaisschutz, Elektroautomatik, Telemechanik und Sekundärkreise

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE)

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2.6.1. Die elektrische Leistungsausrüstung von Umspannwerken, Stromnetzen und Elektroinstallationen des Verbrauchers muss durch Relaisschutzgeräte, automatische Schalter oder Sicherungen vor Kurzschlüssen und Verstößen gegen den Normalbetrieb geschützt und gemäß den festgelegten Regeln mit Elektro- und Telemechanik ausgestattet sein.

2.6.2. Die Wartung, Prüfung und Messung von Relaisschutzgeräten, Automatisierungs- und Telemechanikgeräten (im Folgenden RZAiT genannt) und deren Sekundärkreisen sollte in der Regel vom Personal der Relaisschutz-, Automatisierungs- und Messdienste (Labore) durchgeführt werden: der Verbraucherzentrale , lokales oder elektrisches Labor. Dieses Labor muss bei der staatlichen Energieaufsichtsbehörde registriert sein, um das Recht zu haben, Relaisschutz- und Automatisierungsgeräte zu testen und zu messen. In Fällen, in denen andere Dienste an der Wartung bestimmter Arten von RZAiT-Geräten beteiligt sind, werden die Servicebereiche und Verantwortlichkeiten gemäß den örtlichen Anweisungen zwischen ihnen abgegrenzt.

Für die Wartung der beim Verbraucher installierten RZAiT-Geräte ist es möglich, spezialisierte Organisationen einzubeziehen.

2.6.3. Die maximal zulässigen Belastungen der Stromversorgungselemente des Stromnetzes gemäß den Bedingungen für die Einrichtung des Relaisschutzes und unter Berücksichtigung möglicher Betriebsarten müssen vom Verbraucher mit dem Versanddienst des Energieversorgungsunternehmens vereinbart und regelmäßig überprüft werden.

2.6.4. Die Einstellungen der RPA-Geräte der Kommunikationsleitungen des Verbrauchers mit dem Energieversorgungsunternehmen sowie Transformatoren (Spartransformatoren) an den Umspannwerken des Verbrauchers, die unter der Betriebskontrolle bzw. Betriebskontrolle des Dispatchers des Energieversorgungsunternehmens stehen, müssen mit dem vereinbart werden relevanten RPA-Service des Energieversorgungsunternehmens.

Bei der Auswahl der Einstellungen sollte auf die Selektivität der Aktion geachtet werden, wobei das Vorhandensein von Vorrichtungen zur automatischen Übertragung der Reserve (im Folgenden als ATS bezeichnet) und zur automatischen Wiedereinschaltung (im Folgenden als AR bezeichnet) zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus sollten bei der Festlegung der Selektivitätseinstellungen der Betrieb technologischer Automatisierungsgeräte sowie die Blockierung von Ladeneinheiten und anderen Mechanismen berücksichtigt werden.

2.6.5. Alle Einstellungen von Relaisschutzgeräten müssen unter den Bedingungen der minimalen elektrischen Belastung des Verbrauchers und des Energieversorgungsunternehmens für das aktuelle Stromversorgungsschema überprüft werden.

2.6.6. In den Steuerstromkreisen muss die Selektivität des Betriebs von Schutzeinrichtungen (Sicherungen und Leistungsschalter) gewährleistet sein.

Automatische Schalter und Sicherungsblöcke müssen mit der Bezeichnung des Anschlusses und dem Nennstrom gekennzeichnet sein.

2.6.7. Im Betrieb müssen Bedingungen für den normalen Betrieb von Relaisschutzgeräten, elektrischer Automatisierung, Telemechanik und Sekundärkreisen gegeben sein (zulässige Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Vibration, Abweichungen der Betriebsparameter vom Nennwert, Geräuschpegel usw.).

2.6.8. In Betrieb befindliche RZAiT-Geräte müssen ständig in den Betrieb einbezogen werden, mit Ausnahme derjenigen Geräte, die gemäß Zweck und Funktionsprinzip, Betriebsweise des Stromnetzes und Selektivitätsbedingungen außer Betrieb genommen werden müssen.

Die geplante Außerbetriebnahme von RZAiT-Geräten muss mit einem entsprechenden Antrag erfolgen und ggf. mit Genehmigung des höheren Betriebspersonals durchgeführt werden.

Bei drohender Fehlbedienung ist die Außerbetriebnahme des RZAiT-Gerätes ohne Genehmigung des höheren Betriebspersonals, jedoch mit deren anschließender Meldung gemäß den örtlichen Weisungen und Antragstellung erforderlich. Gleichzeitig müssen die in Betrieb bleibenden Relaisschutzgeräte einen vollständigen Schutz elektrischer Geräte und Stromleitungen vor Schäden aller Art gewährleisten. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss ein vorübergehender Schutz durchgeführt oder die Verbindung deaktiviert werden.

2.6.9. Alarm- und Warneinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein und regelmäßig überprüft werden.

Besonderes Augenmerk sollte auf das Vorhandensein von Betriebsstrom, die Funktionsfähigkeit von Sicherungen und Leistungsschaltern in den Sekundärkreisen sowie auf Steuerkreise von Schaltern gelegt werden.

2.6.10. Bei der Durchführung von Einstellarbeiten an den RZAiT-Geräten durch eine Fachorganisation erfolgt deren Abnahme durch das Personal des Kunden, das die Wartung der RZAiT-Geräte durchführt.

Verfügt der Verbraucher nicht über solches Personal, wird es vom Personal einer übergeordneten Organisation übernommen.

Die Erlaubnis zur Inbetriebnahme neu montierter Geräte wird durch einen Eintrag im Protokoll des Relaisschutzes, der Automatisierung und der Telemechanik erteilt, der vom Vertreter dieses Verbrauchers (höhere Organisation) und dem verantwortlichen Ausführenden der in Betrieb nehmenden Organisation unterzeichnet wird.

2.6.11. Vor Inbetriebnahme der abgenommenen RZAiT-Geräte sind folgende technische Unterlagen einzureichen:

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  • Designmaterialien, die während der Installation und Inbetriebnahme angepasst wurden (Zeichnungen und Diagramme, Erläuterungen, Kabelmagazin usw.) – von Installations- und Inbetriebnahmeorganisationen;
  • Werksmaterialien (technische Beschreibung und Bedienungsanleitung, Zertifikate für elektrische Geräte und Geräte usw.) – vom Installationsbetrieb;
  • Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle – durch die auftraggebende Organisation oder das Labor des Verbrauchers.
  • 2.6.12. Für jedes in Betrieb befindliche RZAiT-Gerät muss der Verbraucher die folgende technische Dokumentation aufbewahren:

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  • Passprotokoll;
  • Richtlinien oder Anweisungen für die Wartung;
  • technische Daten und Parameter von Geräten in Form von Karten oder Tabellen mit Einstellungen (oder Merkmalen);
  • Prinzip-, Aufbau- oder Schaltpläne.
  • Die Ergebnisse regelmäßiger Kontrollen während der Wartung des Geräts müssen in das Passprotokoll eingetragen werden (detaillierte Aufzeichnungen, insbesondere bei komplexen RZAiT-Geräten, werden empfohlen, im Journal für Relaisschutz, elektrische Automatisierung und Telemechanik aufzubewahren).

    2.6.13. Relais, Geräte und Hilfsgeräte von RZAiT, mit Ausnahme derjenigen, deren Einstellungen durch das Betriebspersonal geändert werden, dürfen nur von Mitarbeitern geöffnet werden, die die Wartung dieser Geräte durchführen.

    2.6.14. Auf der Vorder- und Rückseite der Panels und Schränke von RZAiT-Geräten, Alarmen sowie Panels und Bedienfeldern müssen Aufschriften angebracht sein, die ihren Zweck entsprechend den Disponentennamen angeben, und auf den darauf installierten Geräten müssen Aufschriften oder Markierungen angebracht sein gemäß den Diagrammen.

    Auf dem Panel mit Geräten, die zu unterschiedlichen Anschlüssen gehören oder verschiedenen RZAiT-Geräten desselben Anschlusses, die separat überprüft werden können, sollten klare Trennlinien gezogen bzw. installiert werden. Bei der Prüfung einzelner Geräte muss es möglich sein, eine Schutzeinrichtung anzubringen.

    2.6.15. Die an die Baugruppen (Reihen) der Klemmen angeschlossenen Drähte müssen gemäß den Diagrammen gekennzeichnet werden. Bei Steuerkabeln sollten Markierungen an den Enden, an den Verzweigungs- und Kreuzungspunkten der Kabelströme und auf beiden Seiten angebracht werden, wenn sie durch Wände, Decken usw. verlaufen. Die Enden der freien Leiter der Kabel müssen isoliert sein.

    2.6.16. Der Isolationswiderstand elektrisch verbundener Sekundärkreise von RPAiT-Geräten gegenüber der Erde sowie zwischen Stromkreisen für verschiedene Zwecke, die nicht elektrisch verbunden sind (Messkreise, Steuerstromkreise, Alarme), muss innerhalb jeder Verbindung mindestens 1 betragen MΩ und die Ausgangsspannung der Fernwirkstromkreise und Leistungsstromkreise von 220-V-Telemechanikgeräten - nicht weniger als 10 MΩ.

    Der Isolationswiderstand der Sekundärkreise der RZAiT-Geräte, die für eine Betriebsspannung von 60 V und darunter ausgelegt sind und aus einer separaten Quelle oder über einen Trenntransformator gespeist werden, muss mindestens 0,5 MΩ betragen.

    Der Isolationswiderstand von RPAiT-Gerätestromkreisen, Fernwirkausgangsstromkreisen und 220-V-Stromkreisen wird mit einem Megaohmmeter für 1000 - 2500 V gemessen, für Stromkreise von RPA-Geräten mit einer Betriebsspannung von 60 V und darunter und Telemechanikstromkreise – mit 500 V Megaohmmeter.

    Bei der Prüfung der Isolierung der Sekundärkreise von RZAiT-Geräten, die Halbleiter- und Mikroelektronikelemente enthalten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Beschädigung dieser Elemente zu verhindern.

    2.6.17. Bei jedem neuen Einschalten und bei der ersten vorbeugenden Prüfung der RZAiT-Geräte erfolgt die Isolierung der elektrisch verbundenen RZAiT-Stromkreise und aller anderen Sekundärstromkreise jedes Anschlusses gegenüber der Erde sowie die Isolierung zwischen elektrisch nicht verbundenen Stromkreisen, die sich innerhalb derselben Schalttafel befinden, mit der Mit Ausnahme von Stromkreisen mit Elementen, die für eine Betriebsspannung von 60 V und darunter ausgelegt sind, müssen sie 1000 Minute lang mit 1 V Wechselstrom geprüft werden.

    Zusätzlich wird eine Spannung von 1000 V für 1 Minute angelegt. Die Isolierung zwischen den Leitern des Steuerkabels derjenigen Stromkreise, bei denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Kurzschlusses mit schwerwiegenden Folgen besteht (Gasschutzstromkreise, Stromkreise von Kondensatoren, die als Steuerstromquelle verwendet werden usw.), muss geprüft werden.

    Im späteren Betrieb darf die Isolierung von RZAiT-Stromkreisen, mit Ausnahme von Stromkreisen mit einer Spannung von 60 V und darunter, bei vorbeugenden Tests sowohl mit einer Spannung von 1000 V AC für 1 Minute als auch mit einer gleichgerichteten Spannung von 2500 geprüft werden V mit einem Megaohmmeter oder einer speziellen Installation.

    Isolationsprüfungen von Relaisschutz- und Automatisierungskreisen mit einer Spannung von 60 V und darunter sowie Telemechanikkreisen werden im Zuge der Widerstandsmessung mit einem 500-V-Megohmmeter durchgeführt (siehe Abschnitt 2.6.16).

    2.6.18. Alle Fälle von korrektem und fehlerhaftem Betrieb von RZAiT-Geräten sowie Mängel (Störungen), die im Zuge ihres Betriebs und ihrer Wartung festgestellt werden, müssen vom Wartungspersonal sorgfältig analysiert werden. Alle Mängel müssen vom Personal behoben werden.

    2.6.19. RZAiT-Geräte und Sekundärkreise müssen einer Wartung unterzogen werden, deren Umfang und Häufigkeit in der vorgeschriebenen Weise festgelegt werden.

    2.6.20. Bei Vorhandensein von Hochgeschwindigkeits-Relaisschutzgeräten und Redundanzgeräten bei Ausfall von Leistungsschaltern (im Folgenden RPA genannt) sind alle Vorgänge zum Einschalten von Leitungen, Bussen und elektrischen Geräten nach deren Reparatur oder Abschaltung sowie Vorgänge mit B. Trennschalter und Leistungsschalter, müssen nach der Inbetriebnahme des Relaisschutzgerätes durchgeführt werden. Wenn es nicht möglich ist, sie einzugeben, muss eine Beschleunigung des Backup-Schutzes eingeführt oder ein temporärer Schutz (einschließlich nicht selektiver) durchgeführt werden.

    2.6.21. Arbeiten an RZAiT-Geräten müssen von Personal durchgeführt werden, das für die selbstständige Wartung der entsprechenden Geräte geschult und befugt ist, unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beim Betrieb elektrischer Anlagen.

    2.6.22. Bei Arbeiten an Schalttafeln (in Schränken) und in Steuerkreisen, Relaisschutz, elektrischer Automatisierung und Telemechanik müssen Maßnahmen gegen fehlerhaftes Abschalten von Geräten getroffen werden. Arbeiten dürfen nur mit isolierten Werkzeugen durchgeführt werden.

    Die Ausführung dieser Arbeiten ohne Ausführungsschemata und für komplexe RZAiT-Geräte – ohne Programme mit vorgegebenem Arbeitsumfang und Arbeitsablauf – ist nicht zulässig.

    Nach Abschluss der Arbeiten ist die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit des Anschlusses der Strom-, Spannungs- und Betriebsstromkreise zu prüfen. Die Funktionsfähigkeit von Relaisschutz- und Steuerkreisen sollte in der Regel durch Tests im Einsatz überprüft werden.

    2.6.23. Arbeiten an RZAiT-Geräten, die dazu führen können, dass diese auslösen und Verbindungen (geschützt oder benachbart) trennen, sowie andere unvorhergesehene Auswirkungen haben, müssen unter Berücksichtigung dieser Möglichkeiten an einer autorisierten Anwendung durchgeführt werden.

    2.6.24. Die Sekundärwicklungen von Stromwandlern müssen immer zu Relais und Geräten geschlossen oder kurzgeschlossen werden. Die Sekundärkreise der Strom- und Spannungswandler sowie die Sekundärwicklungen der Filter zum Anschluss von Hochfrequenzkanälen müssen geerdet sein.

    2.6.25. Nach Abschluss der geplanten Wartung, Prüfung und Nachprüfung von RZAiT-Geräten müssen Protokolle erstellt und Einträge in das Protokoll des Relaisschutzes, der elektrischen Automatisierung und der Telemechanik sowie in das Passprotokoll vorgenommen werden.

    Bei Änderungen der Einstellungen und Schaltpläne von RZAiT sind entsprechende Eintragungen im Journal und Passprotokoll sowie Korrekturen an den Schalt- und Verdrahtungsplänen und Bedienungsanleitungen der Geräte vorzunehmen.

    2.6.26. Testinstallationen zum Testen von RZAiT-Geräten während der Wartung sollten an Steckdosen oder Abschirmungen angeschlossen werden, die zu diesem Zweck in den Räumen von Schalttafeln, Schaltanlagen des Umspannwerks und an anderen Orten installiert sind.

    2.6.27. Die Vorderseite der Schalttafeln (Schränke) und Schalttafeln, Relaisschutz, Elektroautomatik und Telemechanik sowie die darauf installierten Geräte müssen regelmäßig von speziell geschultem Personal von Staub gereinigt werden.

    Geräte in offener Bauweise sowie die Rückseiten dieser Blenden (Schränke) und Konsolen müssen durch das Wartungspersonal der RZAiT-Geräte bzw. durch eingewiesenes Bedienpersonal gereinigt werden.

    2.6.28. Das Betriebspersonal muss:

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  • Kontrolle der korrekten Position der Schaltgeräte an den RZAiT- und Schalttafeln (Schränken), Abdeckungen von Prüfblöcken sowie der Funktionsfähigkeit von automatischen Schaltern und Sicherungen in den RZAiT- und Steuerkreisen;
  • Überwachung des Status von RZAiT-Geräten anhand externer Signalgeräte an den Panels (Schränken) und Geräten;
  • Prüfung von Hochspannungsschaltern und anderen Geräten sowie Geräten zur automatischen Wiedereinschaltung, automatischen Übergabe der Reserve und Fixiergeräten (Anzeigern);
  • Austausch von Hochfrequenz-Schutzsignalen und Messung kontrollierter Parameter von Hochfrequenz-Fernschaltgeräten, Niederfrequenzgeräten von Automatikkanälen, Hochfrequenzgeräten von Notautomatiken;
  • Messung des Unsymmetriestroms im Sammelschienenschutz und der Unsymmetriespannung im offenen Dreieck des Spannungswandlers;
  • Uhrenfabrik von automatischen Oszilloskopen für Notfallaufzeichnungen usw.
  • Die Häufigkeit von Inspektionen und anderen Vorgängen sowie die Vorgehensweise für das Personal sollten durch örtliche Vorschriften festgelegt werden.

    2.6.29. Die Umstellung ferngesteuerter Geräte auf autonome Steuerung und umgekehrt darf nur mit Zustimmung des für die Stromwirtschaft verantwortlichen Dispatchers oder Verbrauchers erfolgen.

    Um die Ausgangsfernwirkkreise in Umspannwerken zu deaktivieren, sollten gemeinsame Schlüssel oder Trennvorrichtungen verwendet werden. Die Trennung von Fernwirk- oder Fernsignalkreisen einzelner Anschlüsse sollte an abnehmbaren Klemmen oder an einzelnen Trennvorrichtungen erfolgen.

    Alle Arbeiten mit gemeinsamen Fernwirkschlüsseln und einzelnen Trenneinrichtungen in den Fernwirk- und Fernmeldestromkreisen dürfen nur auf Anweisung oder mit Genehmigung des Disponenten (Bedienpersonals) durchgeführt werden.

    2.6.30. Auf Baugruppen (Reihen) von Schalttafeln und Schalttafeln (Schränken) von RZAiT-Geräten darf keine unmittelbare Nähe zu Klemmen vorhanden sein, deren versehentliches Anschließen zum Ein- oder Ausschalten der Verbindung oder zum Kurzschluss (im Folgenden Kurzschluss genannt) führen kann Stromkreis) in den Steuerstromkreisen oder in den Erregerkreisen des Synchrongenerators (Elektromotor, Kompensator).

    2.6.31. Bei der Beseitigung von Schäden an Steuerkabeln mit Metallmantel oder bei deren Verlängerung muss die Verbindung der Adern durch den Einbau von hermetischen Kupplungen oder unter Verwendung dafür vorgesehener Kästen erfolgen. Die angegebenen Kupplungen und Kästen sollten in einem speziellen Journal aufbewahrt werden.

    Der Anschluss von Kabeln mit PVC- und Gummimantel erfolgt grundsätzlich über Epoxidharz-Kupplungen oder über Adapterklemmenreihen. Pro 50 m eines Kabels sollte im Durchschnitt nicht mehr als eine der oben genannten Verbindungen vorhanden sein.

    Bei Steuerkabeln, deren Isolierung durch Luft, Licht und Öl zerstört werden kann, müssen die Abschnitte der Adern von den Klemmen bis zu den Endnuten mit zusätzlichen Beschichtungen versehen werden, um dieser Zerstörung vorzubeugen.

    2.6.32. Wenn das Bedienpersonal mit Tasten, Kontaktpads, Testblöcken und anderen Geräten an den Schalttafeln (in den Schränken) von RZAiT-Geräten Operationen durchführt, sollten Tabellen mit der Position der angegebenen RZAiT-Schaltgeräte für die verwendeten Modi verwendet werden.

    Die Vorgänge dieser Umschaltungen müssen im Betriebstagebuch erfasst werden.

    2.6.33. Das Personal der Dienste von Organisationen, die die Wartung von RZAiT-Geräten durchführen, sollte regelmäßig alle Schalttafeln und Bedienfelder, Schalttafeln (Schränke) für Relaisschutz, elektrische Automatisierung, Telemechanik und Alarme überprüfen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die korrekte Lage der Schaltgeräte (Kontaktpads, Messerschalter, Bedientasten etc.) und der Abdeckungen der Prüfblöcke sowie auf die Übereinstimmung ihrer Lage mit den Diagrammen und gelegt Betriebsarten der elektrischen Ausrüstung.

    Die in den örtlichen Anweisungen festgelegte Häufigkeit der Inspektionen muss vom für die elektrische Ausrüstung verantwortlichen Verbraucher genehmigt werden.

    Das Betriebspersonal ist für die korrekte Position derjenigen RZA&T-Elemente verantwortlich, mit denen es Operationen durchführen darf, unabhängig von regelmäßigen Kontrollen durch das Personal des RZA&T-Dienstes.

    2.6.34. In Umspannwerken oder Schaltanlagen installierte Rekorder mit automatischer Aufzeichnungsbeschleunigung im Notfallmodus, Oszilloskope mit automatischer Notfallaufzeichnung einschließlich ihrer Starter, Befestigungsgeräte (Anzeiger) und andere Geräte zur Analyse des Betriebs von RZAiT-Geräten und zur Bestimmung des Ortes von Schäden an Luftstromleitungen , muss immer einsatzbereit sein. Die Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme dieser Geräte muss auf Anforderung erfolgen.

    Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE).

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