Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 3. Elektrische Anlagen für besondere Zwecke Kapitel 3.5. Tragbare und mobile elektrische Empfänger Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE) 3.5.1. Dieses Kapitel der Vorschriften gilt für tragbare und mobile elektrische Empfänger mit Spannungen bis 1000 V, deren Konstruktion die Möglichkeit vorsieht, sie auch manuell (ohne Einsatz von Fahrzeugen) zum bestimmungsgemäßen Verwendungsort zu bewegen als Hilfsausrüstung für sie, die in den Produktionsaktivitäten der Verbraucher verwendet wird, und legt allgemeine Anforderungen an die Organisation ihres Betriebs fest. 3.5.2. Bei der Organisation des Betriebs einer bestimmten Art von tragbaren, mobilen elektrischen Empfängern (Elektrowerkzeuge, Elektromaschinen, Lampen, Schweißanlagen, Pumpen, Öfen, Kompressoren) und deren Zusatzausrüstung (tragbar: Trenn- und Abwärtstransformatoren, Frequenzumrichter, Fehlerstromschutzschalter, Verlängerungskabel usw.) müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden, die in der Dokumentation des Herstellers, staatlichen Normen, Sicherheitsvorschriften und diesen Regeln festgelegt sind. 3.5.3. Tragbare und mobile elektrische Empfänger und deren Zusatzgeräte müssen den Anforderungen staatlicher Normen oder in vorgeschriebener Weise genehmigter technischer Spezifikationen entsprechen. 3.5.4. Tragbare und mobile elektrische Empfänger und Zusatzgeräte dafür, auch im Ausland hergestellte, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, müssen über russische Konformitätszertifikate verfügen. 3.5.5. Die Verwendung tragbarer und mobiler elektrischer Empfänger ist nur entsprechend ihrem im Reisepass angegebenen Verwendungszweck gestattet. 3.5.6. Jeder tragbare, mobile elektrische Empfänger und die dazugehörigen Zusatzausrüstungen müssen über eine Inventarnummer verfügen. 3.5.7. Die Arbeit mit einem tragbaren oder mobilen elektrischen Empfänger, für den das Personal über elektrische Sicherheitsgruppen verfügen muss, ist Mitarbeitern gestattet, die eine Arbeitssicherheitsschulung absolviert haben und über eine elektrische Sicherheitsgruppe verfügen. 3.5.8. Der Anschluss (Trennung) an das (vom) Stromnetz von tragbaren und mobilen Stromempfängern über Steckverbinder oder Steckverbindungen, die den Anforderungen der elektrischen Sicherheit entsprechen, darf nur von Personal durchgeführt werden, das dazu berechtigt ist, damit zu arbeiten. 3.5.9. Der Anschluss tragbarer, mobiler elektrischer Empfänger und der dazugehörigen Zusatzgeräte an das Stromnetz über lösbare Kontaktverbindungen und die Trennung vom Netz müssen von Elektrofachkräften der Gruppe III durchgeführt werden, die dieses Stromnetz betreiben. 3.5.10. Um den guten Zustand aufrechtzuerhalten und regelmäßige Überprüfungen von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern und deren Zusatzausrüstung durchzuführen, muss auf Anordnung des Verbrauchermanagers ein oder mehrere verantwortliche Mitarbeiter der Gruppe III ernannt werden. Diese Mitarbeiter sind verpflichtet, ein Logbuch für die Registrierung des Inventars, die regelmäßige Inspektion und Reparatur von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern sowie deren Zusatzausrüstung zu führen. 3.5.11. Tragbare und mobile elektrische Empfänger und deren Zusatzgeräte müssen mindestens alle 6 Monate einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden. Die in Abschnitt 3.5.10 genannten Mitarbeiter geben die Ergebnisse der Inspektion im Inventarregistrierungsprotokoll, der regelmäßigen Inspektion und Reparatur von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern und Zusatzgeräten für sie an. 3.5.12. Der Umfang der regelmäßigen Inspektion von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern und Zusatzgeräten umfasst: type="disc">3.5.13. Während des Betriebs müssen tragbare und mobile elektrische Empfänger und ihre Zusatzgeräte gemäß den Herstelleranweisungen in der Dokumentation dieser elektrischen Empfänger und ihrer Zusatzgeräte gewartet, geprüft und gemessen sowie einer planmäßigen vorbeugenden Wartung unterzogen werden. 3.5.14. Die Reparatur von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern und deren Zusatzausrüstung muss von einer spezialisierten Organisation (Abteilung) durchgeführt werden. Nach der Reparatur muss jeder tragbare und mobile elektrische Empfänger und jedes Zusatzgerät gemäß den staatlichen Standards, Herstelleranweisungen und Prüfnormen für elektrische Geräte getestet werden (Anhang 3). 3.5.15. Der Betrieb von tragbaren und mobilen elektrischen Empfängern der Klasse 0 ist unter besonders ungünstigen Bedingungen, in besonders gefährlichen Räumlichkeiten und in Bereichen mit erhöhter Gefahr nicht gestattet. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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