7.1. Überprüfung des Zustands der Route von Freileitungen |
М |
Gemessen werden die Breite der Lichtung, die Höhe der Bäume und Sträucher unter den Leitungen, die Abstände der Freileitungselemente zu Baumstämmen und deren Kronen. |
Bei Freileitungen mit nicht isolierten Drähten wird dies mindestens alle 1 Jahre durchgeführt und bei Bedarf die Höhe von Bäumen und Sträuchern unter den Drähten gemessen
Die Abstände und Breiten der Lichtungen müssen den festgelegten Anforderungen entsprechen |
7.2. Überprüfung des Zustands der Fundamente der Stützen |
М |
Die Größe von Absplitterungen und Rissen in Fundamenten wird gemessen. Durch die Reduzierung des Durchmessers der Ankerbolzen sind Lücken zwischen der fünften Stütze und dem Fundament nicht zulässig |
Häufigkeit der Messungen - 1 Mal in 6 Jahren
Die gemessenen Werte sollten die in behördlichen und technischen Dokumenten und Freileitungskonstruktionen festgelegten Werte nicht überschreiten |
7.3. Überprüfung des Zustands der Stützen |
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7.3.1. Durchbiegungsmessungen von Metallstrukturen von Stützen |
М |
Gemessen werden die Durchbiegungen von Metallstützen und Metallelementen von Stahlbetonstützen. Grenztoleranzwerte für die Durchbiegung (Krümmung) der geprüften Elemente:
Stütztraverse - Traversenlänge 1:300
Ständer oder Strebe eines Metallträgers – 1:700 der Länge des Ständers, jedoch nicht mehr als 20 mm
Taillenwinkel innerhalb der Paneel- und Gitterelemente in jeder Ebene – 1:750 Elementlänge |
Die Häufigkeit der Messungen beträgt mindestens alle 1 Jahre und dann, wenn die Freileitungen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, die über die Auslegungswerte hinausgehen |
7.3.2. Support Jungs kontrollieren |
М |
Die Spannung in den Abspannseilen der Stützen wird gemessen und die Unversehrtheit der Abspannseile überwacht
Die Spannung in den Jungs sollte nicht mehr als 20% vom Design abweichen
Die Reduzierung der Querschnittsfläche des Abspannseils sollte 10% nicht überschreiten |
Bedarfsgerechte Fertigung nach TI VL 35 - 800 kV |
7.3.3. Kontrolle des korrosiven Verschleißes von metallischen Stützelementen |
М |
Das zulässige Verhältnis des tatsächlichen Querschnitts eines Metallelements (Teils) zu dem in der Konstruktion vorgesehenen Querschnitt bei Dauer- oder Lochfraßkorrosion darf nicht kleiner sein als:
0,9 - für tragende Elemente
0,8 - für nicht tragende Elemente
0,7 - für Schals
Durch Korrosionsschäden, Spaltkorrosion mit Rissbildung und Zerstörung von Schweißnähten, Risse in Schweißnähten und Wärmeeinflusszonen, Risse im Metall sind nicht zulässig |
Der Kontrolle unterliegen Metallstützen und -traversen, Metallelemente aus Stahlbeton und Holzstützen, Metallfußstützen, Anker und Seile.
An Freileitungen in den Zonen der Luftverschmutzungsgrade V - VII beträgt die Häufigkeit der Messungen mindestens alle 1 Jahre, im Übrigen - gemäß PPR |
7.3.4. Kontrolle von Stahlbetonstützen und -befestigungen |
М |
Gemessen werden Risse, Durchbiegungen und Betonzerstörung von Stahlbetonstützen und -befestigungen. Die Werte der Durchbiegungen und Defekte dürfen die in Tabelle 12 (Anhang 3.1) angegebenen Werte nicht überschreiten. |
Die Häufigkeit der Messungen beträgt mindestens 1 Mal in 6 Jahren |
7.3.5. Inspektion von Holzteilen von Stützen |
М |
Abweichungen der Teileabmessungen von den im Projekt vorgesehenen sind innerhalb folgender Grenzen zulässig:
nach Durchmesser - (-1 +2);
in der Länge - ± 1 cm pro Meter Länge;
Minustoleranz für Traversen ist nicht erlaubt.
Messungen werden an (8 - 10) % der Details der Stützen durchgeführt |
Die Häufigkeit der Messungen sowie die Orte, an denen die Stütze überwacht wird, richten sich nach den festgelegten Anforderungen
Zwischen den Reparaturen wird der Grad (Tiefe, Abmessungen) der äußeren und inneren Verrottung der Stützteile gemessen |
7.3.6. Überprüfung der korrekten Installation der Stützen |
K, M. |
Siehe Tabelle. 12 (Anlage 3.1) |
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7.4. Kontrolle von Drähten, Blitzschutzkabeln |
K, M. |
Gemessen werden Abstände von Drähten und Blitzschutzkabeln zur Erdoberfläche, zu verschiedenen Objekten und Strukturen an Annäherungs- und Kreuzungspunkten sowie zwischen Drähten verschiedener Leitungen, wenn Drähte aneinander aufgehängt sind
Die Abstände von Freileitungsdrähten zum Boden, zu Bauwerken und an Annäherungsstellen dürfen nicht geringer sein als die in den Regeln für Elektroinstallationen festgelegten; der Abstand von Freileitungsdrähten zu tragenden Teilen darf um nicht mehr als 10 verringert werden % |
Die Messungen werden durchgeführt, nachdem die Freileitungen maximalen Strombelastungen, mechanischen Belastungen und Umgebungslufttemperaturen oberhalb der Auslegungswerte ausgesetzt waren, sowie regelmäßig, mindestens alle 1 Jahre, an Kreuzungen und Zufahrten.
Bei größeren Reparaturen werden Messungen durchgeführt, nachdem die Drähte (Teile davon) ausgetauscht, neu verkabelt oder neu gespannt wurden. |
7.5. Steuerung von Durchhangauslegern, Abständen zu Oberleitungselementen |
K, M. |
Der tatsächliche Durchhang sollte nicht mehr als 5 % von dem durch die Konstruktion vorgesehenen abweichen, sofern er den Standardwerten für Abstände zum Boden und zu sich kreuzenden Objekten entspricht
Die Luftabstände zwischen dem Draht und dem Trägerkörper, zwischen den Drähten am Transpositionsträger und an den Ästen sollten nicht weniger als 10 % der im Projekt vorgesehenen Normen betragen
Der Unterschied im Durchhang zwischen Drähten verschiedener Phasen und zwischen Drähten unterschiedlicher Freileitungen sollte bei gemeinsamer Aufhängung 10 % des Bemessungswerts des Durchhangs nicht überschreiten |
Die Häufigkeit der Messungen - 1 Mal in 6 Jahren:
auf Freileitungen 6 - 20 kV - (1 ± 2) % Spannen
auf Freileitungen 35 - 220 kV - (3 ± 5) % Spannen |
7.6. Querschnittskontrolle von Leitungen und Blitzschutzkabeln |
М |
Gemessen wird die Querschnittsfläche von Drähten und Kabeln, die sich durch den Bruch einzelner Drähte verändert hat |
Die zulässige Verringerung der Querschnittsfläche der Drähte wird gemäß den festgelegten Anforderungen akzeptiert |
7.7. Kontrolle von Draht- und Kabelverbindungen |
K, M. |
Siehe Abschnitt „Kontaktverbindungen von Leitungen, Blitzschutzkabeln, Fertig- und Verbindungsschienen“ |
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7.8. Kontrolle von Isolatoren und Isolierbügeln |
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Der Zustand von Isolatoren und Isolieraufhängungen wird durch Fremdprüfung überwacht |
Der Zustand der an Freileitungen installierten Glas- und Polymer-Aufhängeisolatoren sowie etwaiger Blitzschutz-Kabelisolatoren wird nicht überprüft. |
7.8.1. Isolationswiderstandsmessung |
К |
Der Widerstand von Porzellan-Hängisolatoren wird mit einem Megaohmmeter für eine Spannung von 2500 V nur bei positiven Umgebungstemperaturen gemessen. Der Widerstand jedes Aufhängungsisolators muss mindestens 300 MΩ betragen |
Die Notwendigkeit, Stiftisolatoren an Freileitungen zu prüfen, wird durch die PPR unter Berücksichtigung der örtlichen Betriebsbedingungen festgelegt |
7.8.2. Messung der Spannungsverteilung über Isolatoren |
М |
Die Herstellung erfolgt in Stütz- und Spanngirlanden mit Porzellanisolatoren an spannungsführenden Freileitungen bei positiven Umgebungstemperaturen. Die gemittelten Spannungsverteilungen über aufgehängte Porzellanisolatoren von Girlanden sind in der Tabelle angegeben. 13 (Anhang 3.1). Bei der Prüfung eines Isolators mit einem Messstab gilt der Isolator als aussortiert, wenn die an ihm gemessene Spannung weniger als 50 % der in der Tabelle angegebenen beträgt. 12 (Anhang 3.1). Bei der Prüfung von Isolatoren mit einem Stab mit konstanter Funkenstrecke wird der Isolator aussortiert, wenn bei einer Spannung, die dem defekten Zustand des am wenigsten elektrisch belasteten Isolators der Girlande entspricht, kein Durchschlag der Funkenstrecke auftritt |
Die Häufigkeit der Messungen richtet sich nach den festgelegten Anforderungen
Bei positiven Messergebnissen nach Abschnitt 7.8.3 wird die Spannungsverteilung über den Isolatoren nicht überprüft |
7.8.3. Fernprüfung von Isolatoren |
М |
Die Steuerung erfolgt mittels Infrarot- und/oder elektrooptischen Instrumenten |
Die Entsorgung von Isolatoren erfolgt gemäß der Gebrauchsanweisung der Geräte |
7.9. Lineare Steuerung |
М |
Linearbeschläge müssen zurückgewiesen und ausgetauscht werden, wenn:
die Oberfläche der Bewehrung ist mit durchgehender Korrosion bedeckt;
in den Details der Bewehrung gibt es Risse, Schalen, Blitze, Biegungen;
die Formen und Abmessungen der Teile nicht den Zeichnungen entsprechen;
Achsen und andere Teile von Gelenken haben einen Verschleiß von mehr als 10 %.
Der Abstand zwischen der Achse des Schwingungsdämpfers und dem Austrittspunkt des Drahtes (Kabels) aus der Stütze oder Spannklemme, dem Abgangspunkt von der Rolle der Mehrrollenaufhängung oder vom Rand der Schutzkupplung darf nicht abweichen den Bemessungswert um mehr als 25 mm
Die Abstände zwischen den Funkenstreckenelektroden an Blitzschutzkabeln sollten nicht mehr als ± 10 % von den Bemessungswerten abweichen |
Hergestellt durch externe Inspektion |
7.10. Überprüfung von Erdungsvorrichtungen |
K, M. |
Hergestellt gemäß den Anweisungen in Abschnitt 26. |
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7.11. Rohrableiter prüfen |
K, M. |
Hergestellt gemäß den Anweisungen in Abschnitt 18. |
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7.12. Wärmebildkontrolle |
М |
Hergestellt nach festgelegten Standards und Herstelleranweisungen. |