Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Erdung und Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit. Anwendungsgebiet. Begriffe und Definitionen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.7.1. Dieses Kapitel der Regeln gilt für alle elektrischen Anlagen mit Wechsel- und Gleichstrom mit Spannungen bis 1 kV und mehr und enthält allgemeine Anforderungen an deren Erdung und den Schutz von Menschen und Tieren vor Stromschlägen sowohl im Normalbetrieb der elektrischen Anlage als auch im bei Isolationsschäden. Zusätzliche Anforderungen sind in den entsprechenden Kapiteln des EMP angegeben. 1.7.2. Elektrische Anlagen in Bezug auf elektrische Sicherheitsmaßnahmen werden unterteilt in:
1.7.3. Für elektrische Anlagen mit einer Spannung bis 1 kV werden folgende Bezeichnungen akzeptiert:
Der erste Buchstabe ist der Zustand des Neutralleiters der Stromversorgung relativ zur Erde:
Der zweite Buchstabe ist der Zustand offener leitfähiger Teile relativ zur Erde:
Nachfolgende (nach N) Buchstaben - Kombination in einem Leiter oder Trennung der Funktionen des Nullarbeits- und Nullschutzleiters:
Null-Schutz- und Null-Arbeitsleiter werden in einem Leiter zusammengefasst:
Reis. 1.7.1. TN-C-System aus Wechsel- (a) und Gleichstrom (b). Nullschutz- und Nullarbeitsleiter sind getrennt:
Reis. 1.7.2. TN-S-System aus Wechsel- (a) und Gleichstrom (b). Die neutralen Schutz- und neutralen Arbeitsleiter sind in einem Teil der Anlage in einem Leiter zusammengefasst:
Reis. 1.7.3. TN-CS-System aus Wechselstrom (a) und Gleichstrom (b). Freiliegende leitfähige Teile der Elektroinstallation sind geerdet. Der Neutralleiter der Stromversorgung ist von der Erde isoliert oder über einen großen Widerstand geerdet:
Reis. 1.7.4. IT-System aus Wechsel- (a) und Gleichstrom (b). Die Erdung der freiliegenden leitenden Teile der Elektroinstallation erfolgt über eine vom Neutralerder elektrisch unabhängige Erde:
Reis. 1.7.5. TT-System aus Wechsel- (a) und Gleichstrom (b). 1.7.4. Ein Stromnetz mit effektiv geerdetem Neutralleiter ist ein dreiphasiges Stromnetz mit einer Spannung über 1 kV, in dem der Erdschlusskoeffizient 1,4 nicht überschreitet. Der Erdschlusskoeffizient in einem dreiphasigen Stromnetz ist das Verhältnis der Potenzialdifferenz zwischen der unbeschädigten Phase und der Erde am Erdschlusspunkt der anderen oder zweier anderen Phasen zur Potenzialdifferenz zwischen der Phase und der Erde an diesem Ort Punkt vor dem Fehler. 1.7.5. Fest geerdeter Neutralleiter – der Neutralleiter eines Transformators oder Generators, der direkt an das Erdungsgerät angeschlossen ist. Auch der Ausgang einer einphasigen Wechselstromquelle oder der Pol einer Gleichstromquelle in Zweileiternetzen sowie der Mittelpunkt in Dreileiter-Gleichstromnetzen können fest geerdet sein. 1.7.6. Isolierter Neutralleiter – der Neutralleiter eines Transformators oder Generators, der nicht an ein Erdungsgerät oder über einen hohen Widerstand von Signal-, Mess-, Schutz- und anderen ähnlichen Geräten angeschlossen ist. 1.7.7. Ein leitfähiges Teil ist ein Teil, das einen elektrischen Strom leiten kann. 1.7.8. Stromführender Teil ist ein leitender Teil einer elektrischen Anlage, der während seines Betriebs unter Betriebsspannung steht, einschließlich des neutralen Arbeitsleiters (jedoch nicht des PEN-Leiters). 1.7.9. Ein freiliegender leitfähiger Teil ist ein leitfähiger Teil einer elektrischen Anlage, der berührbar ist und normalerweise nicht unter Spannung steht, der jedoch unter Spannung stehen kann, wenn die Hauptisolierung beschädigt ist. 1.7.10. Fremder leitfähiger Teil – ein leitfähiger Teil, der nicht Teil der elektrischen Anlage ist. 1.7.11. Direkte Berührung – elektrischer Kontakt von Menschen oder Tieren mit spannungsführenden Teilen, die unter Spannung stehen. 1.7.12. Indirekte Berührung – elektrischer Kontakt von Menschen oder Tieren mit freiliegenden leitenden Teilen, die unter Spannung stehen, wenn die Isolierung beschädigt ist. 1.7.13. Schutz gegen direktes Berühren – Schutz zur Verhinderung des Kontakts mit spannungsführenden Teilen. 1.7.14. Schutz gegen indirekten Kontakt – Schutz gegen elektrischen Schlag beim Berühren freiliegender leitfähiger Teile, die bei Beschädigung der Isolierung unter Spannung stehen. Unter dem Begriff Isolationsversagen ist ein einzelner Isolationsversagen zu verstehen. 1.7.15. Erdungselektrode – ein leitfähiges Teil oder eine Reihe miteinander verbundener leitfähiger Teile, die direkt oder über ein leitfähiges Zwischenmedium in elektrischem Kontakt mit der Erde stehen. 1.7.16. Ein künstlicher Erdungsleiter ist ein Erdungsleiter, der speziell für Erdungszwecke hergestellt wurde. 1.7.17. Natürliche Erdung – ein leitendes Teil eines Dritten, das direkt oder über ein leitendes Zwischenmedium in elektrischem Kontakt mit der Erde steht und zu Erdungszwecken verwendet wird. 1.7.18. Erdungsleiter – ein Leiter, der den geerdeten Teil (Punkt) mit der Erdungselektrode verbindet. 1.7.19. Erdungsgerät – eine Kombination aus Erdungselektrode und Erdungsleitern. 1.7.20. Nullpotentialzone (relative Erde) – ein Teil der Erde, der sich außerhalb des Einflussbereichs einer Erdungselektrode befindet und dessen elektrisches Potential als Null angenommen wird. 1.7.21. Ausbreitungszone (örtliche Erde) – die Erdungszone zwischen der Erdungselektrode und der Nullpotentialzone. Unter dem im Kapitel verwendeten Begriff „Boden“ ist der Boden in der Ausbreitungszone zu verstehen. 1.7.22. Erdschluss – versehentlicher elektrischer Kontakt zwischen spannungsführenden Teilen und der Erde. 1.7.23. Die Spannung am Erdungsgerät ist die Spannung, die auftritt, wenn Strom von der Erdungselektrode in die Erde zwischen dem Stromeingangspunkt in die Erdungselektrode und der Nullpotentialzone fließt. 1.7.24. Unter Berührungsspannung versteht man die Spannung zwischen zwei leitenden Teilen oder zwischen einem leitenden Teil und dem Boden bei gleichzeitiger Berührung durch eine Person oder ein Tier. Die zu erwartende Berührungsspannung ist die Spannung zwischen gleichzeitig zugänglichen leitfähigen Teilen, wenn eine Person oder ein Tier diese nicht berührt. 1.7.25. Die Schrittspannung ist die Spannung zwischen zwei Punkten auf der Erdoberfläche im Abstand von 1 m, die der Schrittlänge einer Person entspricht. 1.7.26. Der Widerstand des Erdungsgeräts ist das Verhältnis der Spannung am Erdungsgerät zum Strom, der vom Erdungsgerät in die Erde fließt. 1.7.27. Der äquivalente spezifische Widerstand einer Erde mit heterogener Struktur ist der spezifische elektrische Widerstand einer Erde mit homogener Struktur, bei der der Widerstand der Erdungsvorrichtung den gleichen Wert hat wie bei Erde mit heterogener Struktur. Der in diesem Kapitel für Erde mit ungleichmäßiger Struktur verwendete Begriff Widerstand ist als äquivalenter Widerstand zu verstehen. 1.7.28. Erdung ist eine absichtliche elektrische Verbindung eines beliebigen Punktes im Netzwerk, in der Elektroinstallation oder im Gerät mit einer Erdungsvorrichtung. 1.7.29. Eine Schutzerdung ist eine Erdung, die der elektrischen Sicherheit dient. 1.7.30. Arbeitserdung (Funktionserdung) – Erdung eines Punktes oder von Punkten spannungsführender Teile einer elektrischen Anlage, die durchgeführt wird, um den Betrieb der elektrischen Anlage sicherzustellen (nicht aus Gründen der elektrischen Sicherheit). 1.7.31. Schutzerdung in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1 kV ist eine bewusste Verbindung offener leitender Teile mit einem fest geerdeten Neutralleiter eines Generators oder Transformators in Drehstromnetzen, mit einem fest geerdeten Ausgang einer einphasigen Stromquelle, mit ein geerdeter Quellpunkt in Gleichstromnetzen, der aus Gründen der elektrischen Sicherheit ausgeführt wird. 1.7.32. Unter Potenzialausgleich versteht man die elektrische Verbindung leitender Teile, um deren Potenzialgleichheit zu erreichen. Beim Schutzpotenzialausgleich handelt es sich um einen Potenzialausgleich, der der elektrischen Sicherheit dient. Der im Kapitel verwendete Begriff Potenzialausgleich ist als schützender Potenzialausgleich zu verstehen. 1.7.33. Potenzialausgleich – Reduzierung der Potenzialdifferenz (Stufenspannung) auf der Erd- oder Bodenoberfläche mit Hilfe von im Erdreich, im Boden oder auf deren Oberfläche verlegten und an eine Erdungsvorrichtung angeschlossenen Schutzleitern oder durch den Einsatz spezieller Erdungsbeschichtungen . 1.7.34. Ein Schutzleiter (PE) ist ein Leiter, der der elektrischen Sicherheit dient. Schutzerdungsleiter – ein Schutzleiter zur Schutzerdung. Schutzpotentialausgleichsleiter – ein Schutzleiter, der für den Schutzpotentialausgleich ausgelegt ist. Der neutrale Schutzleiter ist ein Schutzleiter in Elektroinstallationen bis 1 kV, der zum Anschluss offener leitender Teile an den fest geerdeten Neutralleiter der Stromquelle bestimmt ist. 1.7.35. Nullarbeitsleiter (Neutralleiter) (N) – ein Leiter in Elektroinstallationen bis 1 kV, der zur Stromversorgung elektrischer Empfänger bestimmt ist und an einen fest geerdeten Neutralleiter eines Generators oder Transformators in Drehstromnetzen angeschlossen ist, mit einem fest geerdeten Ausgang von eine einphasige Stromquelle mit fest geerdetem Quellpunkt in Gleichstromnetzen. 1.7.36. Kombinierte neutrale Schutz- und Nullarbeitsleiter (PEN) – Leiter in Elektroinstallationen mit einer Spannung von bis zu 1 kV, die die Funktionen von Nullschutz- und Nullarbeitsleitern vereinen. 1.7.37. Die Haupterdungsschiene ist eine Schiene, die Teil der Erdungseinrichtung einer elektrischen Anlage bis 1 kV ist und zum Verbinden mehrerer Leiter zum Zweck der Erdung und des Potenzialausgleichs bestimmt ist. 1.7.38. Automatische Schutzabschaltung – automatisches Öffnen des Stromkreises eines oder mehrerer Phasenleiter (und gegebenenfalls des neutralen Arbeitsleiters) aus Gründen der elektrischen Sicherheit. Der in diesem Kapitel verwendete Begriff der automatischen Abschaltung ist als schützende automatische Abschaltung zu verstehen. 1.7.39. Unter Basisisolierung versteht man die Isolierung spannungsführender Teile, einschließlich des Schutzes vor direkter Berührung. 1.7.40. Bei der Zusatzisolierung handelt es sich um eine eigenständige Isolierung in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1 kV, die zusätzlich zur Hauptisolierung zum Schutz vor indirektem Berühren durchgeführt wird. 1.7.41. Doppelte Isolierung – Isolierung in elektrischen Anlagen mit Spannung bis 1 kV, bestehend aus Grund- und Zusatzisolierung. 1.7.42. Verstärkte Isolierung – Isolierung in Elektroinstallationen mit Spannungen bis zu 1 kV, die einen Schutz gegen elektrischen Schlag bietet, der einer doppelten Isolierung entspricht. 1.7.43. Ultra-Niederspannung (ELV) – Spannung nicht über 50 V AC und 120 V DC. 1.7.44. Trenntransformator – ein Transformator, dessen Primärwicklung durch eine schützende elektrische Trennung der Stromkreise von den Sekundärwicklungen getrennt ist. 1.7.45. Der Sicherheitstrenntransformator ist ein Trenntransformator, der für die Versorgung von Stromkreisen mit extrem niedriger Spannung entwickelt wurde. 1.7.46. Eine Schutzabschirmung ist eine leitfähige Abschirmung, die dazu dient, einen Stromkreis und/oder Leiter von spannungsführenden Teilen anderer Stromkreise zu trennen. 1.7.47. Sichere elektrische Stromkreistrennung – Trennung eines Stromkreises von anderen Stromkreisen in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1 kV durch:
1.7.48. Nichtleitende (isolierende) Räume, Zonen, Standorte – Räume, Zonen, Standorte, in denen der Schutz vor indirektem Kontakt durch einen hohen Widerstand des Bodens und der Wände gewährleistet ist und in denen keine geerdeten leitenden Teile vorhanden sind. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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