Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Erdung und Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit. Schutzmaßnahmen gegen direkten Kontakt Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.7.67. Die Grundisolierung spannungsführender Teile muss die spannungsführenden Teile abdecken und allen möglichen Stößen standhalten, denen sie während des Betriebs ausgesetzt sein kann. Das Entfernen der Isolierung sollte nur durch Zerstörung möglich sein. Farb- und Lackbeschichtungen sind keine Isolierung, die vor Stromschlägen schützt, außer in den Fällen, die in den technischen Spezifikationen für bestimmte Produkte ausdrücklich angegeben sind. Bei der Durchführung der Isolierung während der Installation muss diese gemäß den Anforderungen des Kapitels geprüft werden. 1.8. In Fällen, in denen eine Basisisolierung durch einen Luftspalt gewährleistet ist, muss ein Schutz vor direktem Kontakt mit spannungsführenden Teilen oder einer Annäherung an diese aus gefährlicher Entfernung, auch bei elektrischen Anlagen mit Spannungen über 1 kV, durch Schalen, Zäune, Absperrungen oder Platzierungen gewährleistet werden außerhalb der Reichweite. 1.7.68. Zäune und Hüllen in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1 kV müssen einen Schutzgrad von mindestens IP 2X aufweisen, außer in Fällen, in denen für den normalen Betrieb elektrischer Geräte große Abstände erforderlich sind. Schutzvorrichtungen und Schalen müssen sicher befestigt sein und über eine ausreichende mechanische Festigkeit verfügen. Das Betreten des Zauns oder das Öffnen des Gehäuses sollte nur mit Hilfe eines Spezialschlüssels oder -werkzeugs oder nach Entfernung der Spannung von spannungsführenden Teilen möglich sein. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, müssen Zwischenschranken mit einer Schutzart von mindestens IP 2X eingebaut werden, deren Entfernung ebenfalls nur mit Hilfe eines Spezialschlüssels oder Werkzeugs möglich sein darf. 1.7.69. Absperrungen dienen dem Schutz vor versehentlichem Berühren spannungsführender Teile in Elektroinstallationen mit Spannungen bis zu 1 kV oder vor der Annäherung an diese aus gefährlicher Entfernung in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1 kV, schließen jedoch das absichtliche Berühren und Annähern spannungsführender Teile beim Umgehen der Barriere nicht aus . Zum Entfernen von Barrieren ist kein Schraubenschlüssel oder Werkzeug erforderlich, sie müssen jedoch so gesichert sein, dass sie nicht versehentlich entfernt werden können. Barrieren müssen aus isolierendem Material bestehen. 1.7.70. Die Platzierung außerhalb der Reichweite zum Schutz vor direktem Kontakt mit spannungsführenden Teilen in Elektroinstallationen mit Spannungen bis zu 1 kV oder eine Annäherung an diese in gefährlicher Entfernung in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1 kV kann angewendet werden, wenn die Durchführung der in aufgeführten Maßnahmen nicht möglich ist 1.7.68 - 1.7.69 oder deren Unzulänglichkeit. In diesem Fall muss der Abstand zwischen leitfähigen Teilen, die in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1 kV gleichzeitig berührbar sind, mindestens 2,5 m betragen. Innerhalb der Reichweite dürfen sich keine Teile mit unterschiedlichem Potenzial befinden, die gleichzeitig berührbar sind. In vertikaler Richtung sollte der Reichweitebereich in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1 kV 2,5 m von der Oberfläche entfernt sein, auf der sich Personen aufhalten (Abb. 1.7.6). Die angegebenen Maße berücksichtigen nicht die Verwendung von Hilfsgeräten (z. B. Werkzeuge, Leitern, lange Gegenstände). S ist die Oberfläche, auf der eine Person sein kann; B ist die Basis der Fläche S; - die Grenze der Reichweite spannungsführender Teile durch die Hand einer Person, die sich auf der Oberfläche S befindet; 0,75; 1,25; 2,50 m – Abstand vom Rand der Fläche S bis zur Grenze der Reichweitenzone Reis. 1.7.6. Reichweitenbereich in Elektroinstallationen bis 1 kV: 1.7.71. Der Einbau und die Platzierung von Absperrungen außerhalb der Reichweite ist nur in Bereichen zulässig, die für Fachpersonal zugänglich sind. 1.7.72. In Elektroräumen elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV ist ein Schutz vor direktem Berühren nicht erforderlich, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind:
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