Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Erdung und Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit. Schutzmaßnahmen bei indirektem Kontakt Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.7.76. Schutzanforderungen bei indirektem Kontakt gelten für: 1) Gehäuse von elektrischen Maschinen, Transformatoren, Geräten, Lampen usw.; 2) Antriebe elektrischer Geräte; 3) Rahmen von Schalttafeln, Schalttafeln, Abschirmungen und Schränken sowie abnehmbare oder zu öffnende Teile, wenn diese mit elektrischen Geräten mit einer Spannung über 50 V Wechselstrom oder 120 V Gleichstrom ausgestattet sind (in den in den entsprechenden Kapiteln vorgesehenen Fällen). der PUE - über 25 V AC oder 60 V DC); 4) Metallkonstruktionen von Schaltanlagen, Kabelkonstruktionen, Kabelkästen, Ummantelungen und Panzerungen von Steuer- und Stromkabeln, Ummantelungen von Drähten, Hülsen und Rohren für elektrische Leitungen, Ummantelungen und Stützkonstruktionen von Sammelschienenkanälen (Sammelschienenkanälen), Wannen, Kästen, Strängen , Kabel und Bänder, auf denen verstärkte Kabel und Drähte (mit Ausnahme von Schnüren, Kabeln und Bändern, entlang derer Kabel mit geerdetem oder geerdetem Metallmantel oder -panzerung verlegt werden) sowie andere Metallkonstruktionen, auf denen elektrische Geräte installiert sind; 5) Metallummantelungen und -panzerungen von Steuer- und Stromkabeln und -drähten für Spannungen, die die in 1.7.53 angegebenen Spannungen nicht überschreiten, verlegt auf gewöhnlichen Metallkonstruktionen, einschließlich gemeinsamer Rohre, Kästen, Wannen usw., mit Kabeln und Drähten für höhere Spannungen; 6) Metallgehäuse von mobilen und tragbaren Leistungsempfängern; 7) elektrische Geräte, die an beweglichen Teilen von Werkzeugmaschinen, Maschinen und Mechanismen installiert sind. Als Schutzmaßnahme für die automatische Abschaltung müssen diese freiliegenden leitfähigen Teile im TN-System an den geerdeten Neutralleiter der Stromversorgung angeschlossen und im IT- und TT-System geerdet werden. 1.7.77. Es ist nicht erforderlich, in einem TN-System absichtlich eine Verbindung zum Neutralleiter der Quelle und in einem IT- und TT-System zur Erde herzustellen: 1) Gehäuse elektrischer Geräte und Geräte, die auf Metallsockel installiert sind: Strukturen, Schaltanlagen, Schalttafeln, Schränke, Maschinenbetten, Maschinen und Mechanismen, die mit dem Neutralleiter der Stromquelle verbunden oder geerdet sind und gleichzeitig einen zuverlässigen elektrischen Kontakt dieser Gehäuse mit den Sockeln gewährleisten; 2) die in 1.7.76 aufgeführten Bauwerke unter Gewährleistung eines zuverlässigen elektrischen Kontakts zwischen diesen Bauwerken und den darauf installierten elektrischen Geräten, die an den Schutzleiter angeschlossen sind; 3) abnehmbare oder zu öffnende Teile der Metallrahmen von Schaltkammern, Schränken, Zäunen usw., wenn an den abnehmbaren (zu öffnenden) Teilen keine elektrischen Geräte installiert sind oder wenn die Spannung der installierten elektrischen Geräte die Werte nicht überschreitet spezifiziert in 1.7.53; 4) Beschläge für Isolatoren von Freileitungen und daran befestigte Befestigungselemente; 5) offene leitfähige Teile von elektrischen Geräten mit doppelter Isolierung; 6) Metallhalterungen, Befestigungselemente, Rohrabschnitte zum mechanischen Schutz von Kabeln an Stellen, an denen sie durch Wände und Decken verlaufen, und andere ähnliche Teile der elektrischen Leitungen bis zu 100 cm2, einschließlich Einzugs- und Abzweigkästen für versteckte elektrische Leitungen. 1.7.78. Bei der automatischen Abschaltung in Elektroinstallationen mit Spannungen bis zu 1 kV müssen alle freiliegenden leitfähigen Teile bei Verwendung des TN-Systems an einen fest geerdeten Neutralleiter der Stromquelle angeschlossen und bei Verwendung des IT- oder TT-Systems geerdet werden. Gleichzeitig müssen die Eigenschaften der Schutzgeräte und die Parameter der Schutzleiter aufeinander abgestimmt sein, um die normierte Zeit zum Abschalten des beschädigten Stromkreises durch das Schutzschaltgerät entsprechend der Phasennennspannung des Versorgungsnetzes sicherzustellen. In Elektroinstallationen, in denen als Schutzmaßnahme eine automatische Abschaltung erfolgt, muss ein Potenzialausgleich durchgeführt werden. Zur automatischen Abschaltung können Schutzschaltgeräte eingesetzt werden, die auf Überströme oder Differenzströme reagieren. 1.7.79. Im TN-System sollte die automatische Abschaltzeit die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. 1.7.1. Die angegebenen Abschaltzeiten gelten als ausreichend, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten, auch in Gruppenstromkreisen, die mobile und tragbare elektrische Empfänger sowie handgeführte Elektrowerkzeuge der Klasse I versorgen. In Stromkreisen zur Versorgung von Verteiler-, Gruppen-, Etagen- und anderen Schalttafeln und Schalttafeln sollte die Abschaltzeit 5 s nicht überschreiten. Es sind mehr Off-Time-Werte zulässig als in der Tabelle angegeben. 1.7.1, jedoch nicht länger als 5 s in Stromkreisen, die nur stationäre elektrische Empfänger aus Schalttafeln oder Abschirmungen versorgen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1) Der Gesamtwiderstand des Schutzleiters zwischen der Haupterdungsschiene und der Schalttafel oder Abschirmung überschreitet nicht den Wert Ohm: wobei Zц der Gesamtwiderstand des „Phase-Null“-Kreises ist, Ohm; U0 - Nennphasenspannung des Stromkreises, V; 50 - Spannungsabfall im Abschnitt des Schutzleiters zwischen der Haupterdungsschiene und der Schalttafel oder Abschirmung, V; 2) An den PE-Bus der Schaltanlage oder Abschirmung wird ein zusätzliches Potenzialausgleichssystem angeschlossen, das die gleichen leitenden Teile Dritter abdeckt wie das Hauptpotenzialausgleichssystem. Es ist erlaubt, RCDs zu verwenden, die auf Differenzstrom ansprechen. Tabelle 1.7.1. Längste zulässige Schutzabschaltzeit für ein TN-System
1.7.80. Der Einsatz von RCDs, die auf Differenzströme reagieren, ist in Vierleiter-Drehstromkreisen (TN-C-System) nicht zulässig. Ist der Einsatz eines RCD zum Schutz einzelner im TN-C-System gespeister elektrischer Empfänger erforderlich, muss der Schutzleiter PE des elektrischen Empfängers mit dem PEN-Leiter des Stromkreises verbunden werden, der den elektrischen Empfänger mit dem Schutzschaltgerät versorgt. 1.7.81. Im IT-System muss die Zeit für die automatische Abschaltung im Falle eines doppelten Kurzschlusses zu freiliegenden leitfähigen Teilen der Tabelle entsprechen. 1.7.2. Tabelle 1.7.2. Die längste zulässige Sicherheitsabschaltzeit für ein IT-System
1.7.82. Das Hauptpotentialausgleichssystem in elektrischen Anlagen bis 1 kV muss folgende leitfähige Teile miteinander verbinden (Abb. 1.7.7): 1) Null-Schutzleiter PE oder PEN der Versorgungsleitung im TN-System; 2) Erdungsleiter, der an die Erdungsvorrichtung der Elektroinstallation angeschlossen ist, in IT- und TT-Systemen; 3) ein Erdungsleiter, der mit dem Erdungsleiter am Eingang des Gebäudes verbunden ist (sofern ein Erdungsleiter vorhanden ist); 4) Metallrohre der im Gebäude enthaltenen Kommunikationsleitungen: Warm- und Kaltwasserversorgung, Kanalisation, Heizung, Gasversorgung usw. Wenn die Gasversorgungsleitung am Eingang des Gebäudes über eine Isoliereinlage verfügt, ist nur der Teil der Rohrleitung, der von der Gebäudeseite her der Isoliereinlage gegenübersteht, an das Hauptpotentialausgleichssystem angeschlossen; 5) Metallteile des Gebäuderahmens; 6) Metallteile zentraler Lüftungs- und Klimaanlagen. Bei dezentralen Lüftungs- und Klimaanlagen sollten Metallluftkanäle an den PE-Bus der Schalttafeln für Ventilatoren und Klimaanlagen angeschlossen werden; 7) Erdungsvorrichtung des Blitzschutzsystems der 2. und 3. Kategorie; 8) ein Erdungsleiter mit Funktionserdung (Arbeitserdung), sofern vorhanden und es keine Einschränkungen für den Anschluss des Arbeitserdungsnetzes an ein Schutzerdungsgerät gibt; 9) Metallmäntel von Telekommunikationskabeln. Leitfähige Teile, die von außen in das Gebäude eindringen, sollten möglichst nahe an der Eintrittsstelle in das Gebäude angeschlossen werden. Für den Anschluss an das Hauptpotenzialausgleichssystem müssen alle diese Teile über die Leiter des Potenzialausgleichssystems mit der Haupterdungsschiene (1.7.119-1.7.120) verbunden werden. M - offener leitender Teil; C1 - Metallwasserrohre, die in das Gebäude führen; C2 - Metallabwasserrohre, die in das Gebäude eintreten; C3 – Gasversorgungsrohre aus Metall mit Isoliereinsatz am Eingang zum Gebäude; C4 - Lüftungs- und Klimakanäle; C5 - Heizsystem; C6 - Metallwasserleitungen im Badezimmer; C7 - Metallbad; C8 – leitender Teil Dritter in Reichweite offener leitender Teile; C9 - Bewehrung von Stahlbetonkonstruktionen; GZSH - Hauptbodenbus; T1 - natürliche Masseelektrode; T2 - Blitzschutz-Erdungselektrode (falls vorhanden); 1 - Nullschutzleiter; 2 - Leiter des Hauptpotentialausgleichssystems; 3 - Leiter eines zusätzlichen Potentialausgleichssystems; 4 - Ableitung des Blitzschutzsystems; 5 - Kontur (Haupt) der Arbeitserdung im Raum der Informationsverarbeitungsausrüstung; 6 - Leiter der Arbeitserdung (Funktionserdung); 7 - Potentialausgleichsleiter im funktionierenden (funktionalen) Erdungssystem; 8 - Masseleiter Reis. 1.7.7. Potentialausgleichssystem im Gebäude: 1.7.83. Das System des zusätzlichen Potenzialausgleichs muss alle offenen leitenden Teile ortsfester elektrischer Betriebsmittel, die gleichzeitig berührbar sind, und leitende Teile Dritter, einschließlich berührbarer Metallteile der Gebäudestrukturen des Gebäudes, sowie Null-Schutzleiter im TN miteinander verbinden System- und Schutzleiter in IT- und TT-Systemen, einschließlich Schutzleiter von Steckdosen. Für den Potenzialausgleich können besonders vorgesehene Leiter oder offene und fremde leitfähige Teile verwendet werden, wenn sie hinsichtlich der Leitfähigkeit und Kontinuität des Stromkreises die Anforderungen des Abschnitts 1.7.122 für Schutzleiter erfüllen. 1.7.84. Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung kann durch die Verwendung elektrischer Geräte der Klasse II oder durch Einschließen elektrischer Geräte, die nur eine Grundisolierung der stromführenden Teile aufweisen, in einer Isolierhülle gewährleistet werden. Leitfähige Teile von Geräten mit doppelter Isolierung dürfen nicht an den Schutzleiter und an das Potenzialausgleichssystem angeschlossen werden. 1.7.85. Die sichere elektrische Trennung der Stromkreise sollte in der Regel für einen Stromkreis erfolgen. Die höchste Betriebsspannung des getrennten Stromkreises darf 500 V nicht überschreiten. Der zu trennende Stromkreis muss von einem Trenntransformator gemäß GOST 30030 „Trenntransformatoren und Sicherheitstrenntransformatoren“ oder von einer anderen Quelle gespeist werden, die ein gleichwertiges Maß an Sicherheit bietet. Stromführende Teile eines durch einen Trenntransformator gespeisten Stromkreises dürfen nicht mit geerdeten Teilen und Schutzleitern anderer Stromkreise verbunden werden. Es wird empfohlen, die Leiter von Stromkreisen, die von einem Trenntransformator gespeist werden, getrennt von anderen Stromkreisen zu verlegen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen für solche Stromkreise Kabel ohne Metallmantel, Panzerung, Abschirmung oder isolierte Drähte verwendet werden, die in isolierenden Rohren, Kästen und Kanälen verlegt sind, sofern die Nennspannung dieser Kabel und Drähte der höchsten entspricht Spannung der gemeinsam verlegten Stromkreise, und jeder Stromkreis ist vor Überströmen geschützt. Wird nur ein elektrischer Empfänger von einem Trenntransformator gespeist, dürfen dessen freiliegende leitende Teile weder mit dem Schutzleiter noch mit den offenen leitenden Teilen anderer Stromkreise verbunden werden. Die Versorgung mehrerer elektrischer Empfänger aus einem Trenntransformator ist zulässig, sofern gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind: 1) freiliegende leitende Teile des zu trennenden Stromkreises dürfen keine elektrische Verbindung mit dem Metallgehäuse der Stromquelle haben; 2) Die offenen leitenden Teile des zu trennenden Stromkreises müssen durch isolierte, ungeerdete Leiter des örtlichen Potentialausgleichssystems miteinander verbunden sein, das keine Verbindungen mit Schutzleitern und offenen leitenden Teilen anderer Stromkreise hat; 3) alle Steckdosen müssen über einen Schutzkontakt verfügen, der an ein örtliches, ungeerdetes Potenzialausgleichssystem angeschlossen ist; 4) Alle flexiblen Kabel, mit Ausnahme derjenigen, die Geräte der Klasse II versorgen, müssen über einen Schutzleiter verfügen, der als Potenzialausgleichsleiter dient. 5) Die Abschaltzeit der Schutzeinrichtung bei einem zweiphasigen Kurzschluss zum Öffnen leitender Teile sollte die in der Tabelle angegebene Zeit nicht überschreiten. 1.7.2. 1.7.86. Isolierende (nicht leitende) Räume, Zonen und Standorte können in Elektroinstallationen mit Spannungen bis zu 1 kV verwendet werden, wenn die Anforderungen an eine automatische Abschaltung nicht erfüllt werden können und der Einsatz anderer Schutzmaßnahmen unmöglich oder unpraktisch ist. Der Widerstand des isolierenden Bodens und der Wände solcher Räumlichkeiten, Zonen und Standorte gegenüber dem örtlichen Erdreich muss an jedem Punkt mindestens betragen: 50 kOhm bei einer Nennspannung der Elektroinstallation bis einschließlich 500 V, gemessen mit einem Megaohmmeter für eine Spannung von 500 V; 100 kOhm bei einer Nennspannung der elektrischen Anlage von mehr als 500 V, gemessen mit einem Megaohmmeter für eine Spannung von 1000 V. Wenn der Widerstand an irgendeiner Stelle geringer ist als angegeben, sollten solche Räume, Bereiche oder Flächen nicht als Maßnahme zum Schutz vor Stromschlägen betrachtet werden. Zur Isolierung von (nicht leitenden) Räumen, Zonen, Standorten dürfen elektrische Geräte der Klasse 0 verwendet werden, sofern mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist: 1) Offene leitende Teile müssen voneinander und von leitenden Teilen Dritter mindestens 2 m entfernt sein. Dieser Abstand außerhalb der Reichweite darf auf 1,25 m reduziert werden. 2) Freiliegende leitende Teile werden von äußeren leitenden Teilen durch Barrieren aus isolierendem Material getrennt. Gleichzeitig müssen die Abstände nicht geringer sein als die in den Absätzen angegebenen. 1, muss auf einer Seite der Barriere befestigt werden; 3) Leitfähige Teile Dritter werden mit einer Isolierung abgedeckt, die einer Prüfspannung von mindestens 2 kV für 1 Minute standhält. In isolierten Räumen (Zonen) darf kein Schutzleiter vorgesehen werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine Potentialdrift von außen in fremde leitfähige Teile des Raumes zu verhindern. Der Boden und die Wände solcher Räume sollten keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden. 1.7.87. Bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1 kV sollten die Klassen elektrischer Geräte gemäß der Methode zum Schutz einer Person vor elektrischem Schlag gemäß GOST 12.2.007.0 „SSBT. Elektrische Produkte. Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ verwendet werden gemäß Tabelle entnommen. 1.7.3. Tabelle 1.7.3. Der Einsatz elektrischer Betriebsmittel in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1 kV
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