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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 1 Allgemeine Regeln

Erdung und Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit. Erdungsgeräte für elektrische Anlagen mit Spannungen über 1 kV in Netzen mit effektiv geerdetem Sternpunkt

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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1.7.88. Erdungsgeräte für Elektroinstallationen mit Spannungen über 1 kV in Netzen mit effektiv geerdetem Neutralleiter sollten in Übereinstimmung mit den Anforderungen an ihren Widerstand (1.7.90) oder ihre Berührungsspannung (1.7.91) sowie in Übereinstimmung mit den Anforderungen hergestellt werden Anforderungen an die Konstruktion (1.7.92 - 1.7.93) und zur Begrenzung der Spannung an der Erdungsvorrichtung (1.7.89). Die Anforderungen 1.7.89 – 11.7.93 gelten nicht für Erdungseinrichtungen von Freileitungsstützen.

1.7.89. Die Spannung an der Erdungseinrichtung sollte beim Abfließen des Erdschlussstroms in der Regel 10 kV nicht überschreiten. An Erdungsgeräten sind Spannungen über 10 kV zulässig, von denen Potenziale nicht außerhalb von Gebäuden und Außenzäunen elektrischer Anlagen übertragen werden können. Wenn die Spannung an der Erdungseinrichtung mehr als 5 kV beträgt, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Isolierung der abgehenden Kommunikations- und Telemechanikkabel zu schützen und die Entfernung gefährlicher Potenziale außerhalb der Elektroinstallation zu verhindern.

1.7.90. Eine Erdungsvorrichtung, die unter Berücksichtigung der Anforderungen an ihren Widerstand ausgeführt wird, darf unter Berücksichtigung des Widerstands natürlicher und künstlicher Erdungsleiter zu keiner Jahreszeit einen Widerstand von nicht mehr als 0,5 Ohm aufweisen.

Um das elektrische Potenzial auszugleichen und den Anschluss elektrischer Geräte an die Erdungselektrode in dem von den Geräten belegten Gebiet sicherzustellen, sollten Längs- und Querhorizontalerder verlegt und zu einem Erdungsnetz miteinander verbunden werden.

Längserdungsleiter müssen entlang der Achsen elektrischer Geräte auf der Serviceseite in einer Tiefe von 0,5 bis 0,7 m über der Erdoberfläche und in einem Abstand von 0,8 bis 1,0 m von Fundamenten oder Gerätesockeln verlegt werden. Durch die Installation eines Erdungsleiters für zwei Gerätereihen ist es zulässig, die Abstände von Fundamenten oder Gerätesockeln auf 1,5 m zu erhöhen, wenn die Anschlussseiten einander zugewandt sind und der Abstand zwischen den Sockeln oder Fundamenten zweier Reihen nicht größer ist 3,0 m.

Quererdungsleiter sollten an geeigneten Stellen zwischen Geräten in einer Tiefe von 0,5 bis 0,7 m über der Erdoberfläche verlegt werden. Es wird empfohlen, den Abstand zwischen ihnen vom Rand zur Mitte des Erdungsgitters hin zu erhöhen. In diesem Fall sollten der erste und die folgenden Abstände, ausgehend von der Peripherie, jeweils 4,0 nicht überschreiten; 5,0; 6,0; 7,5; 9,0; 11,0; 13,5; 16,0; 20,0 m. Die Abmessungen der Erdungsgitterzellen neben den Punkten, an denen die Neutralleiter von Leistungstransformatoren und Kurzschlüssen an die Erdungsvorrichtung angeschlossen werden, sollten 6 x 6 m nicht überschreiten.

Horizontale Erdungsleiter sollten am Rand des von der Erdungseinrichtung eingenommenen Gebiets so verlegt werden, dass sie zusammen einen geschlossenen Kreis bilden.

Befindet sich die Kontur der Erdungseinrichtung innerhalb des Außenzauns der Elektroinstallation, muss an den Eingängen und Eingängen zu ihrem Territorium ein Potenzialausgleich durch Installation von zwei vertikalen Erdungselektroden erfolgen, die mit einer externen horizontalen Erdungselektrode gegenüber den Eingängen und Eingängen verbunden sind . Vertikale Erdungsleiter sollten 3–5 m lang sein und der Abstand zwischen ihnen sollte der Breite des Eingangs oder der Einfahrt entsprechen.

1.7.91. Eine Erdungsvorrichtung, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Berührungsspannung ausgeführt wird, muss zu jeder Jahreszeit, wenn ein Erdschlussstrom von ihr fließt, dafür sorgen, dass die Berührungsspannungswerte die genormten Werte nicht überschreiten (siehe GOST 12.1.038). XNUMX). Der Widerstand des Erdungsgeräts wird durch die zulässige Spannung am Erdungsgerät und den Erdschlussstrom bestimmt.

Bei der Ermittlung des Wertes der zulässigen Berührungsspannung ist als geschätzte Einwirkzeit die Summe aus der Schutzwirkungszeit und der Gesamtausschaltzeit des Leistungsschalters anzunehmen. Bei der Ermittlung der zulässigen Werte von Berührungsspannungen an Arbeitsplätzen, an denen es beim betrieblichen Schalten zu Kurzschlüssen an Bauwerken kommen kann, die für das Schaltpersonal berührbar sind, ist die Dauer des Backup-Schutzes zu berücksichtigen, und zwar im Übrigen das Territorium - der Hauptschutz.

Die Platzierung von Längs- und Quer-Horizontal-Erdungsleitern sollte durch die Anforderungen zur Begrenzung der Berührungsspannungen auf standardisierte Werte und die Bequemlichkeit des Anschlusses der geerdeten Geräte bestimmt werden. Der Abstand zwischen längs- und querhorizontalen künstlichen Erdungsleitern sollte 30 m nicht überschreiten und die Tiefe ihrer Verlegung im Boden sollte mindestens 0,3 m betragen. Zur Reduzierung der Berührungsspannung an Arbeitsplätzen* ggf. eine 0,1 dicke Schotterschicht auftragen können -0,2 m hinzugefügt werden.

Bei der Kombination von Erdungsgeräten unterschiedlicher Spannung zu einem gemeinsamen Erdungsgerät muss die Berührungsspannung durch den höchsten Kurzschlussstrom gegen Erde der kombinierten Freiluftschaltanlage bestimmt werden.

* Unter dem Arbeitsplatz ist ein Ort zur betrieblichen Wartung elektrischer Anlagen zu verstehen.

1.7.92. Bei der Herstellung eines Erdungsgeräts in Übereinstimmung mit den Anforderungen an seinen Widerstand oder seine Berührungsspannung sollte zusätzlich zu den Anforderungen von 1.7.90 - 1.7.91 Folgendes getan werden:

  • Erdungsleiter, die Geräte oder Bauwerke mit der Erdungselektrode verbinden, in einer Tiefe von mindestens 0,3 m im Boden verlegen;
  • Verlegen Sie horizontale Erdungsleiter in Längs- und Querrichtung (in vier Richtungen) in der Nähe der geerdeten Neutralleiter von Leistungstransformatoren und Kurzschließern.

Wenn die Erdungsvorrichtung über den Zaun der Elektroinstallation hinausragt, sollten horizontale Erdungsleiter, die sich außerhalb des Gebiets der Elektroinstallation befinden, in einer Tiefe von mindestens 1 m verlegt werden. Die Außenkontur der Erdungsvorrichtung wird in diesem Fall empfohlen in Form eines Polygons mit stumpfen oder abgerundeten Ecken hergestellt.

1.7.93. Es wird nicht empfohlen, den Außenzaun elektrischer Anlagen an eine Erdungsvorrichtung anzuschließen.

Wenn Freileitungen mit einer Spannung von 110 kV und höher von der Elektroinstallation ausgehen, sollte der Zaun mit vertikalen Erdungselektroden von 2 bis 3 m Länge geerdet werden, die alle 20 bis 50 m an den Zaunpfosten entlang seines gesamten Umfangs angebracht werden. Installation solcher Erdungselektroden ist nicht erforderlich für einen Zaun mit Metallpfosten und für solche Pfosten aus Stahlbeton, deren Bewehrung elektrisch mit den Metallgliedern des Zauns verbunden ist.

Um eine elektrische Verbindung des Außenzauns mit der Erdungseinrichtung auszuschließen, muss der Abstand vom Zaun zu den innen, außen oder beidseitig daran entlang befindlichen Elementen der Erdungseinrichtung mindestens 2 m betragen. Horizontale Erdungsleiter, Rohre usw Kabel mit Metallmantel oder -panzerung und andere Metallverbindungen müssen in der Mitte zwischen den Zaunpfosten in einer Tiefe von mindestens 0,5 m verlegt werden. An Stellen, an denen der Außenzaun an Gebäude und Bauwerke angrenzt, sowie an Stellen, an denen interne Metallzäune vorhanden sind An den Außenzaun schließen sich Ziegel- oder Holzeinlagen mit einer Länge von mindestens 1 m an.

Die Stromversorgung der am Außenzaun installierten elektrischen Empfänger sollte über Trenntransformatoren erfolgen. Diese Transformatoren dürfen nicht an einem Zaun installiert werden. Die Leitung, die die Sekundärwicklung des Trenntransformators mit dem am Zaun befindlichen Stromempfänger verbindet, muss von der Erde bis zum berechneten Spannungswert am Erdungsgerät isoliert sein.

Sollte es nicht möglich sein, mindestens eine der genannten Maßnahmen durchzuführen, sollten die Metallteile des Zauns an eine Erdungsvorrichtung angeschlossen und ein Potenzialausgleich durchgeführt werden, damit die Berührungsspannung an der Außen- und Innenseite des Zauns ausgeglichen wird zulässige Werte nicht überschreiten. Bei der Herstellung einer Erdungsvorrichtung entsprechend dem zulässigen Widerstand muss zu diesem Zweck an der Außenseite des Zauns in einem Abstand von 1 m und in einer Tiefe von 1 m ein horizontaler Erdungsleiter verlegt werden. Dieser Erdungsleiter sollte angeschlossen werden die Erdungsvorrichtung an mindestens vier Punkten.

1.7.94. Wenn die Erdungsvorrichtung einer Elektroinstallation mit einer Spannung über 1 kV eines Netzes mit effektiv geerdetem Neutralleiter über ein Kabel mit Metallmantel oder -panzerung oder andere Metallverbindungen mit der Erdungsvorrichtung einer anderen Elektroinstallation verbunden wird, dann um Ausgleichen der Potenziale um die angegebene andere elektrische Anlage oder das Gebäude, in dem sie sich befindet, unter Einhaltung einer der folgenden Bedingungen:

1) Verlegen im Boden in einer Tiefe von 1 m und in einem Abstand von 1 m vom Fundament des Gebäudes oder vom Umfang des von der Ausrüstung eingenommenen Gebiets, eines Erdungsleiters, der an das Potentialausgleichssystem dieses Gebäudes angeschlossen ist, oder dieses Gebiets sowie an den Eingängen und Eingängen des Gebäudes - Verlegung von Leitern in einem Abstand von 1 bzw. 2 m von der Erdungselektrode in einer Tiefe von 1 bzw. 1,5 m und die Verbindung dieser Leiter mit dem Boden Elektrode;

2) die Verwendung von Stahlbetonfundamenten als Erdungsleiter gemäß 1.7.109, wenn dadurch ein akzeptabler Potenzialausgleich gewährleistet ist. Die Bereitstellung der Bedingungen für den Potenzialausgleich durch Stahlbetonfundamente, die als Erdungsleiter dienen, wird gemäß GOST 12.1.030 „Elektrische Sicherheit. Schutzerdung, Erdung“ festgelegt.

Die in den Absätzen genannten Bedingungen sind nicht erforderlich. 1 und 2, wenn rund um die Gebäude, auch an den Eingängen und an den Eingängen, asphaltierte Blindbereiche vorhanden sind. Wenn an keinem Eingang (Eingang) ein blinder Bereich vorhanden ist, muss an diesem Eingang (Eingang) ein Potenzialausgleich durch Verlegen von zwei Leitern gemäß den Absätzen erfolgen. 1, oder die Bedingung nach den Absätzen. 2. In jedem Fall müssen die Anforderungen von 1.7.95 erfüllt sein.

1.7.95. Um eine mögliche Übertragung zu vermeiden, ist es nicht zulässig, elektrische Empfänger, die sich außerhalb der Erdungsvorrichtungen elektrischer Anlagen befinden, mit einer Spannung von mehr als 1 kV eines Netzwerks mit effektiv geerdetem Neutralleiter mit Strom zu versorgen, von Wicklungen bis 1 kV mit geerdetem Neutralleiter Transformatoren, die sich innerhalb der Kontur der Erdungsvorrichtung einer elektrischen Anlage mit einer Spannung von mehr als 1 kV befinden.

Bei Bedarf können solche Stromempfänger von einem Transformator mit seitlichem isoliertem Neutralleiter mit einer Spannung von bis zu 1 kV über eine Kabelleitung aus einem Kabel ohne Metallmantel und ohne Armierung oder über eine Freileitung gespeist werden.

In diesem Fall sollte die Spannung an der Erdungsvorrichtung die Ansprechspannung der auf der Niederspannungsseite des Transformators mit isoliertem Neutralleiter installierten Durchschlagsicherung nicht überschreiten.

Solche Leistungsempfänger können auch über einen Trenntransformator mit Strom versorgt werden. Der Trenntransformator und die Leitung von seiner Sekundärwicklung zum Leistungsempfänger müssen, wenn sie durch das von der Erdungsvorrichtung einer elektrischen Anlage mit einer Spannung über 1 kV eingenommene Gebiet verläuft, bis zum berechneten Spannungswert von der Erde isoliert sein Erdungsgerät.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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