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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 1 Allgemeine Regeln

Erdung und Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit. Mobile Elektroinstallationen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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1.7.155. Anforderungen an ortsveränderliche Elektroinstallationen gelten nicht für:

  • Elektroinstallationen für Schiffe;
  • elektrische Geräte an beweglichen Teilen von Maschinen, Maschinen und Mechanismen;
  • elektrifizierter Transport;
  • Wohnwagen.

Für Prüflabore müssen zudem die Anforderungen weiterer einschlägiger Vorschriften erfüllt sein.

1.7.156. Eine autonome mobile Stromversorgungsquelle ist eine Quelle, die es ermöglicht, Verbraucher unabhängig von stationären Stromquellen (Stromnetz) mit Strom zu versorgen.

1.7.157. Mobile Elektroanlagen können aus stationären oder autarken mobilen Stromquellen versorgt werden.

Die Stromversorgung aus einem stationären Stromnetz sollte grundsätzlich aus einer Quelle mit fest geerdetem Neutralleiter im TN-S- oder TN-CS-System erfolgen. Die Kombination der Funktionen des neutralen Schutzleiters PE und des neutralen Arbeitsleiters N in einem gemeinsamen Leiter PEN innerhalb einer mobilen Elektroinstallation ist nicht zulässig. Die Aufteilung des PEN-Leiters der Versorgungsleitung in PE- und N-Leiter muss am Anschlusspunkt der Anlage an die Stromquelle erfolgen.

Bei Stromversorgung über eine autonome mobile Quelle muss der Neutralleiter in der Regel isoliert sein.

1.7.158. Bei der Stromversorgung stationärer elektrischer Empfänger aus autonomen mobilen Stromquellen müssen der Neutralmodus der Stromquelle und die Schutzmaßnahmen dem Neutralmodus und den Schutzmaßnahmen für stationäre elektrische Empfänger entsprechen.

1.7.159. Bei der Stromversorgung einer mobilen Elektroanlage aus einer stationären Stromquelle muss zum Schutz vor indirektem Berühren die Stromversorgung gemäß 1.7.79 durch eine Überstromschutzeinrichtung automatisch abgeschaltet werden. In diesem Fall gilt die in der Tabelle angegebene Abschaltzeit. 1.7.1 muss halbiert werden oder es muss zusätzlich zur Überstromschutzeinrichtung eine Fehlerstromschutzeinrichtung eingesetzt werden, die auf Differenzströme reagiert.

In speziellen Elektroinstallationen dürfen RCDs verwendet werden, die auf das Potenzial des Gehäuses gegenüber der Erde reagieren.

Bei Verwendung eines FI-Schutzschalters, der auf das Körperpotential relativ zur Erde reagiert, sollte der Wert der Abschaltspannung auf 25 V eingestellt sein, mit einer Abschaltzeit von nicht mehr als 5 s.

1.7.160. An der Stelle, an der die mobile Elektroinstallation an die Stromquelle angeschlossen wird, muss ein Überstromschutzgerät und ein auf Differenzströme reagierender RCD installiert werden, dessen Bemessungsdifferenzstrom 1-2 Stufen größer sein muss als der entsprechende RCD-Strom am Eingang der mobilen Elektroinstallation installiert.

Bei Bedarf kann am Eingang einer mobilen Elektroanlage eine sichere elektrische Stromkreistrennung gemäß 1.7.85 erfolgen. In diesem Fall müssen der Trenntransformator sowie die Eingangsschutzvorrichtung in einer Isolierhülle untergebracht werden.

Das Gerät zum Anschluss des Stromeingangs an eine mobile Elektroinstallation muss über eine doppelte Isolierung verfügen.

1.7.161. Beim Einsatz der Abschaltautomatik in einem IT-System zum Schutz vor indirektem Berühren ist Folgendes zu beachten:

  • Schutzerdung kombiniert mit kontinuierlicher, auf das Signal wirkender Isolationsüberwachung;
  • automatische Abschaltung, die im Falle eines zweiphasigen Kurzschlusses eine Abschaltzeit zum Öffnen leitender Teile gemäß Tabelle bietet. 1.7.10.

Um eine automatische Abschaltung zu gewährleisten, muss Folgendes verwendet werden: ein Überstromschutzgerät in Kombination mit einem RCD, das auf Fehlerströme reagiert, oder ein kontinuierliches Isolationsüberwachungsgerät, das auf Auslösung wirkt, oder gemäß 1.7.159 ein RCD, das reagiert auf das Rahmenpotential relativ zur Erde. .

Tabelle 1.7.10. Die längste zulässige Schutzzeit für die automatische Abschaltung eines IT-Systems in mobilen Elektroinstallationen, die von einer autonomen mobilen Quelle gespeist werden

Netznennspannung, U, V Abschaltzeit, s
220 0,4
380 0,2
660 0,06
Mehr 660 0,02

1.7.162. Am Eingang der mobilen Elektroanlage muss eine Hauptpotentialausgleichsschiene vorhanden sein, die den Anforderungen von 1.7.119 für die Haupterdungsschiene entspricht, an die Folgendes angeschlossen werden muss:

  • Neutralleiter PE oder Schutzleiter PE der Versorgungsleitung;
  • Schutzleiter einer mobilen Elektroanlage mit daran angeschlossenen Schutzleitern offener leitender Teile;
  • Potenzialausgleichsleiter des Gehäuses und sonstiger fremder leitfähiger Teile einer mobilen Elektroanlage;
  • Erdungsleiter, der mit der örtlichen Erdungselektrode der mobilen Elektroinstallation verbunden ist (falls vorhanden).

Gegebenenfalls müssen offene und fremde leitfähige Teile durch zusätzliche Potenzialausgleichsleiter miteinander verbunden werden.

1.7.163. Die Schutzerdung einer mobilen elektrischen Anlage in einem IT-System muss unter Einhaltung der Anforderungen entweder an deren Widerstandsfähigkeit oder an die Berührungsspannung im Falle eines einphasigen Kurzschlusses zu freiliegenden leitfähigen Teilen erfolgen.

Bei der Herstellung eines Erdungsgeräts gemäß den Anforderungen an seinen Widerstand sollte der Widerstandswert 25 Ohm nicht überschreiten. Es ist zulässig, den angegebenen Widerstand gemäß 1.7.108 zu erhöhen.

Bei der Herstellung eines Erdungsgeräts gemäß den Anforderungen an die Berührungsspannung ist der Widerstand des Erdungsgeräts nicht genormt. In diesem Fall muss folgende Bedingung erfüllt sein:

Rz ≤ 25 / Iz

wobei Rz der Widerstand der Erdungsvorrichtung einer mobilen elektrischen Installation ist, Ohm;

Iз ist der Gesamtstrom eines einphasigen Kurzschlusses zu offenen leitenden Teilen einer mobilen Elektroinstallation, A.

1.7.164. In den folgenden Fällen darf kein lokales Erdungssystem zur Schutzerdung einer mobilen Elektroinstallation installiert werden, die von einer autonomen mobilen Stromquelle mit isoliertem Neutralleiter gespeist wird:

1) eine autonome Stromquelle und elektrische Empfänger befinden sich direkt an der mobilen Elektroanlage, ihre Gehäuse sind über einen Schutzleiter miteinander verbunden und andere Elektroanlagen werden nicht von der Quelle mit Strom versorgt;

2) Die autonome mobile Stromquelle verfügt über eine eigene Erdungsvorrichtung zur Schutzerdung, alle offenen leitfähigen Teile der mobilen Elektroinstallation, deren Gehäuse und sonstige leitfähige Teile Dritter sind über eine Schutzvorrichtung zuverlässig mit dem Gehäuse der autonomen mobilen Stromversorgung verbunden Leiter und im Falle eines zweiphasigen Kurzschlusses zu verschiedenen elektrischen Gerätegehäusen im mobilen Die Elektroinstallation ist mit einer automatischen Stromabschaltzeit gemäß Tabelle ausgestattet. 1.7.10.

1.7.165. Autonome mobile Stromversorgungen mit isoliertem Neutralleiter müssen über eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Überwachung des Isolationswiderstands gegenüber dem Gehäuse (Erde) mit Licht- und Tonsignalen verfügen. Die Funktionsfähigkeit des Isolationsüberwachungsgerätes muss überprüft und abgeschaltet werden können.

Es ist nicht gestattet, an einer mobilen elektrischen Anlage, die von einer solchen autonomen mobilen Quelle gespeist wird, ein kontinuierliches Isolationsüberwachungsgerät mit Einfluss auf das Signal zu installieren, wenn die Bedingung von 1.7.164, Absätze erfüllt ist. 2.

1.7.166. Der Schutz gegen direktes Berühren in mobilen Elektroinstallationen muss durch Isolierung von spannungsführenden Teilen, Zäunen und Hüllen mit einem Schutzgrad von mindestens IP 2X gewährleistet sein. Der Einsatz von Absperrungen und die Platzierung außerhalb der Reichweite sind nicht gestattet.

In Stromkreisen, die Steckdosen zum Anschluss elektrischer Geräte versorgen, die außerhalb des Geländes einer mobilen Anlage verwendet werden, muss ein zusätzlicher Schutz gemäß 1.7.151 vorgesehen werden.

1.7.167. Schutz- und Erdungsleiter sowie Potenzialausgleichsleiter müssen aus Kupfer bestehen, flexibel sein und sich in der Regel in einem gemeinsamen Mantel mit Phasenleitern befinden. Der Leiterquerschnitt muss den Anforderungen entsprechen:

  • schützend - 1.7.126 - 1.7.127;
  • Erdung - 1.7.113;
  • Potentialausgleich - 1.7.136 - 1.7.138.

Beim Einsatz eines IT-Systems ist es zulässig, Schutz- und Erdungsleiter sowie Potenzialausgleichsleiter getrennt von den Phasenleitern zu verlegen.

1.7.168. Es ist zulässig, alle Leiter der Versorgungsleitung einer mobilen Elektroanlage, einschließlich des Schutzleiters, mit einem Schaltgerät (Stecker) gleichzeitig zu trennen.

1.7.169. Wird eine mobile Elektroinstallation über Steckverbinder mit Strom versorgt, muss der Stecker des Steckverbinders seitlich an der mobilen Elektroinstallation angeschlossen und mit Isoliermaterial ummantelt sein.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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