Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Normen der Abnahmeprüfungen. Öltrennschalter Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.8.19. 1. Isolationswiderstandsmessung: a) bewegliche und führende Teile aus organischen Materialien. Hergestellt mit einem Megaohmmeter für eine Spannung von 2500 V. Der Isolationswiderstand darf die unten angegebenen Werte nicht unterschreiten:
b) Sekundärkreise, Ein- und Ausschalt-Elektromagnete usw. Hergestellt gemäß 1.8.37. 2. Testen der Eingänge. Hergestellt gemäß 1.8.34. 3. Bewertung des Zustands der Tankinnenisolierung und der Isolierung von Lichtbogenlöscheinrichtungen. Die Beurteilung erfolgt für Tanköl-Leistungsschalter mit einer Spannung von 35 kV, wenn bei der Messung von tg δ der Eingänge an einem fertig montierten Leistungsschalter erhöhte Werte gegenüber den in Tabelle 1.8.30 angegebenen Normen erhalten werden. Die Tankinnenisolierung und die Isolierung des Lichtbogenlöschgeräts müssen getrocknet werden, wenn die Beseitigung des Einflusses dieser Isolierung den gemessenen tg δ um mehr als 4 % (Absolutwert) verringert. 4. Isolationsprüfung mit erhöhter Spannung industrieller Frequenz: a) Isolierung der Schalter gegenüber dem Gehäuse oder der tragenden Isolierung. Hergestellt für Schalter mit Spannungen bis 35 kV. Die Prüfspannung für Schalter wird gemäß den Angaben in Tabelle 1.8.16 ermittelt. Die Anlegedauer der normierten Prüfspannung beträgt 1 Minute. Die Isolierung von Kontaktunterbrechungen in 6-10-kV-Ölschaltern muss einer ähnlichen Prüfung unterzogen werden. b) Isolierung von Sekundärkreisen und Wicklungen von Ein- und Aus-Elektromagneten. Der Prüfspannungswert beträgt 1 kV. Die Anlegedauer der normierten Prüfspannung beträgt 1 Minute. 5. DC-Widerstandsmessung: a) Ölschalterkontakte. Gemessen wird der Widerstand des stromführenden Systems des Schaltpols und seiner einzelnen Elemente. Der DC-Übergangswiderstandswert muss den Herstellerangaben entsprechen; b) Shunt-Widerstände von Lichtbogenlöschgeräten. Der gemessene Widerstandswert sollte nicht mehr als 3 % von den Werksdaten abweichen; c) die Wicklungen der Ein- und Ausschalt-Elektromagnete, der Widerstandswert der Wicklungen muss den Herstellerangaben entsprechen. 6. Messung des Zeitverhaltens von Schaltern. Zeitverläufe werden für Schalter aller Spannungsklassen gemessen. Messungen der Ein- und Ausschaltgeschwindigkeit sollten für Leistungsschalter mit 35 kV und mehr durchgeführt werden, wenn die Anweisungen des Herstellers dies erfordern. Die gemessenen Merkmale müssen den Herstellerangaben entsprechen. 7. Messung des Hubs der beweglichen Teile (Traverse) des Schalters, des Kontaktdrucks beim Einschalten, des gleichzeitigen Schließens und Öffnens der Kontakte. Die erhaltenen Werte müssen den Herstellerangaben entsprechen. 8. Überprüfung der Einstell- und Einbaueigenschaften von Mechanismen, Antrieben und Schaltern. Produziert im Umfang und nach den Herstellerangaben und Datenblättern der jeweiligen Antriebs- und Schalterart. 9. Überprüfung der Funktion des freien Auslösemechanismus. Die Freiauslösung des Antriebs muss Abschaltvorgänge über den gesamten Kontaktweg ermöglichen, d. h. jederzeit ab Beginn des Einschaltvorgangs. 10. Überprüfung der Mindestspannung (Druck) der Leistungsschalter. Bei Schaltern mit Polantrieb wird die Mindestbetriebsspannung Pol für Pol geprüft. Die Mindestbetriebsspannung muss den von den Schalterherstellern festgelegten Standards entsprechen. Der Ansprechdruck pneumatischer Antriebe sollte 20–30 % unter der unteren Grenze des Betriebsdrucks liegen. 11. Testen von Schaltern durch mehrere Versuche. Wiederholte Tests von Schaltern – die Durchführung von Ein- und Ausschaltvorgängen und komplexen Zyklen (BO ohne Zeitverzögerung sind für alle Schalter obligatorisch; OB und OBO sind für Schalter obligatorisch, die für den Betrieb im automatischen Wiedereinschaltmodus ausgelegt sind) müssen bei der Nennspannung am durchgeführt werden Elektromagnetklemmen. Die Anzahl der Schaltspiele und komplexen Zyklen, die der Leistungsschalter ausführen muss, muss sein:
12. Prüfung von Transformatorölschaltern. Bei Tankleistungsschaltern aller Spannungsklassen und Kleinleistungsschaltern ab 110 kV erfolgt die Ölprüfung vor und nach dem Einfüllen von Öl in die Leistungsschalter. Bei kleinvolumigen Leistungsschaltern bis 35 kV wird das Öl vor dem Einfüllen in die Lichtbogenlöschkammern geprüft. Das Öl wird gemäß Tabelle 1.8.33, Absätze 1, 3, 4, 5 geprüft. 13. Prüfung von eingebauten Stromwandlern. Hergestellt gemäß 1.8.17. Tabelle 1.8.16. Netzfrequenz-Prüfspannung zur äußeren Isolierung von Geräten
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