Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Kabelleitungen bis 220 kV. Kabeltrassenverlegung in Kabelblöcken, Rohren und Stahlbetonwannen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.3.102. Für die Herstellung von Kabelblöcken sowie für die Verlegung von Kabeln in Rohren dürfen Stahl-, Gusseisen-, Asbestzement-, Beton-, Keramik- und ähnliche Rohre verwendet werden. Bei der Auswahl eines Materials für Blöcke und Rohre sollten der Grundwasserspiegel und seine Aggressivität sowie das Vorhandensein von Streuströmungen berücksichtigt werden. Ölgefüllte einphasige Niederdruckkabel dürfen nur in Asbestzement- und anderen Rohren aus nichtmagnetischem Material verlegt werden, und jede Phase muss in einem separaten Rohr verlegt werden. 2.3.103. Die zulässige Anzahl von Kanälen in Blöcken, die Abstände zwischen ihnen und ihre Größe sollten gemäß 1.3.20 berücksichtigt werden. 2.3.104. Jeder Kabelblock muss über bis zu 15 % redundante Kanäle verfügen, jedoch nicht weniger als einen Kanal. 2.3.105. Die Tiefe der Verlegung von Kabelblöcken und Rohren im Boden sollte sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten, jedoch nicht weniger als die in 2.3.84 angegebenen Abstände, gerechnet bis zum Oberkabel. Die Verlegetiefe von Kabelblöcken und Rohren in geschlossenen Räumen und auf dem Gelände von Industriegeländen ist nicht genormt. 2.3.106. Kabelblöcke müssen ein Gefälle von mindestens 0,2 % zu den Brunnen aufweisen. Bei der Verlegung von Rohren für Kabel ist auf das gleiche Gefälle zu achten. 2.3.107. Bei der Verlegung von Rohren für Kabeltrassen direkt im Erdreich sind die kleinsten lichten Abstände zwischen Rohren und zwischen ihnen und anderen Kabeln und Bauwerken wie bei rohrlos verlegten Kabeln einzuhalten (siehe 2.3.86). Bei der Verlegung von Kabelleitungen in Rohren im Boden des Raumes werden die Abstände zwischen ihnen wie bei der Verlegung im Erdreich berücksichtigt. 2.3.108. An Stellen, an denen sich die Verlaufsrichtung von in Blöcken verlegten Kabelleitungen ändert, und an Stellen, an denen Kabel und Kabelblöcke in den Boden gelangen, sollten Kabelschächte gebaut werden, um ein bequemes Einziehen der Kabel und deren Entfernung aus den Blöcken zu gewährleisten. Solche Brunnen sollten auch auf geraden Streckenabschnitten in einem Abstand zueinander errichtet werden, der durch die maximal zulässige Spannung der Kabel bestimmt wird. Bei einer Kabelanzahl von bis zu 10 und einer Spannung von nicht mehr als 35 kV darf der Übergang der Kabel von den Blöcken zum Boden ohne Kabelschächte erfolgen. In diesem Fall müssen die Austrittsstellen der Kabel aus den Blöcken mit wasserdichtem Material abgedichtet werden. 2.3.109. Der Übergang von Kabelleitungen von Blöcken und Rohren zu Gebäuden, Tunneln, Kellern usw. sollte auf eine der folgenden Arten erfolgen: durch direktes Einführen von Blöcken und Rohren in diese, durch den Bau von Brunnen oder Gruben innerhalb von Gebäuden oder Kammern in deren Nähe Aussenwand. Es müssen Maßnahmen vorgesehen werden, die das Eindringen von Wasser und Kleintieren durch Rohre oder Öffnungen von Gräben in Gebäude, Tunnel usw. verhindern. 2.3.110. Kanäle von Kabelblöcken, Rohre, deren Ausgang sowie deren Anschlüsse müssen eine behandelte und gereinigte Oberfläche haben, um mechanische Beschädigungen der Kabelmäntel beim Ziehen zu verhindern. An den Ausgängen von Kabeln von Blöcken zu Kabelkonstruktionen und -kammern sollten Maßnahmen getroffen werden, um Schäden an den Mänteln durch Abrieb und Rissbildung zu verhindern (Verwendung elastischer Auskleidungen, Einhaltung der erforderlichen Biegeradien usw.). 2.3.111. Bei einem hohen Grundwasserspiegel in der Freiluftschaltanlage ist der oberirdischen Kabelverlegung (in Rinnen oder Kästen) der Vorzug zu geben. Oberirdische Wannen und Platten für deren Abdeckung müssen aus Stahlbeton bestehen. Die Wannen müssen auf speziellen Betonbelägen mit einem Gefälle von mindestens 0,2 % entlang der geplanten Trasse so verlegt werden, dass der Abfluss von Regenwasser nicht behindert wird. Wenn im Boden oberirdischer Rinnen Öffnungen vorhanden sind, die den Abfluss von Regenwasser gewährleisten, ist die Schaffung eines Gefälles nicht erforderlich. Bei der Verwendung von Kabelrinnen zum Verlegen von Kabeln sollte ein Durchgang durch das Gebiet der Freiluftschaltanlage und ein Zugang zur Ausrüstung von Maschinen und Mechanismen gewährleistet sein, die für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten erforderlich sind. Zu diesem Zweck sollten Übergänge durch die Rinnen unter Berücksichtigung der Belastung durch vorbeifahrende Fahrzeuge unter Verwendung von Stahlbetonplatten angeordnet werden, wobei die Lage der Rinnen auf gleicher Höhe gehalten werden muss. Bei der Verwendung von Kabelrinnen ist es nicht gestattet, Kabel unter Straßen und Kreuzungen in Rohren, Kanälen und Gräben zu verlegen, die sich unterhalb der Rinnen befinden. Der Abgang der Kabel von den Rinnen zu den Steuer- und Schutzschränken muss in Rohren erfolgen, die nicht im Erdreich verlegt sind. Die Verlegung von Kabelbrücken innerhalb einer Zelle der Außenschaltanlage ist in einem Graben zulässig. In diesem Fall wird die Verwendung von Rohren zum Schutz der Kabel beim Anschluss an Schaltschränke und zum Relaisschutz nicht empfohlen. Der Schutz der Kabel vor mechanischer Beschädigung muss auf andere Weise erfolgen (durch Winkel, Kanal usw.). Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). 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