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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität

Freileitungen mit Spannung bis 1 kV. Allgemeine Anforderungen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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2.4.5. Die mechanische Berechnung der Elemente der Freileitung sollte nach den in Kap. beschriebenen Methoden erfolgen. 2.5.

2.4.6. Freileitungen sollten so platziert werden, dass die Stützen die Eingänge zu Gebäuden und Eingängen zu Innenhöfen nicht blockieren und die Bewegung von Fahrzeugen und Fußgängern nicht behindern. An Orten, an denen die Gefahr einer Kollision mit Fahrzeugen besteht (an Hofeinfahrten, in der Nähe von Straßenausfahrten, an Straßenkreuzungen), müssen die Stützen vor Kollisionen geschützt werden (z. B. durch Poller).

2.4.7. Auf den Freileitungsstützen in einer Höhe von mindestens 2 m über dem Boden sind nach 250 m auf der Freileitung folgende Angaben anzubringen (anzubringen): die Seriennummer der Stütze; Plakate, auf denen die Abstände vom Freileitungsmast zur Kabelkommunikationsleitung (bei Masten, die in einem Abstand von weniger als 4 m zu den Kommunikationskabeln installiert sind), die Breite der Sicherheitszone und die Telefonnummer des Freileitungseigentümers angegeben sind.

2.4.8. Beim Durchfahren von VLI durch Wälder und Grünflächen ist eine Räumung nicht erforderlich. Gleichzeitig sollte der Abstand der Leitungen zu Bäumen und Büschen mit dem größten SIP-Durchhang und der größten Abweichung mindestens 0,3 m betragen.

Bei der Verlegung von Freileitungen mit unisolierten Leitungen durch Wälder und Grünanlagen ist ein Abholzen der Lichtung nicht erforderlich. Gleichzeitig sollte der Abstand von den Drähten mit dem größten Durchhang bzw. der größten Abweichung zu Bäumen und Sträuchern mindestens 1 m betragen.

Der Abstand von isolierten Leitungen zu Grünflächen sollte mindestens 0,5 m betragen.

2.4.9. Die Konstruktionen der Freileitungsstützen müssen unter Berücksichtigung der Anforderungen von 2.5.25, 2.5.26 und der Bauvorschriften und -vorschriften vor Korrosion geschützt werden.

2.4.10. Der Schutz von Freileitungen vor elektrischen Überlastungen sollte gemäß den Anforderungen von Kap. 3.1.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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