Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Freileitungen mit einer Spannung über 1 kV. Überqueren und Anfahren von Oberleitungen mit Eisenbahnen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.5.249. Die Kreuzung von Freileitungen mit Eisenbahnen sollte in der Regel durch Luftkreuzungen erfolgen. Auf Bahnstrecken mit besonders hohem Verkehrsaufkommen* und in einigen technisch begründeten Fällen (z. B. beim Überqueren von Böschungen, an Bahnhöfen oder an Orten, an denen die Einrichtung von Luftkreuzungen technisch schwierig ist) sollten Oberleitungsübergänge mit Seilen erfolgen. Die Kreuzung von Oberleitungen mit Schienen an den Hälsen von Bahnhöfen und an den Knotenpunkten der Ankerabschnitte des Fahrleitungsnetzes ist verboten. Der Kreuzungswinkel von Freileitungen mit elektrifizierten** oder elektrifizierten*** Eisenbahnen sowie der Kreuzungswinkel von 750-kV-Freileitungen mit öffentlichen Eisenbahnen sollte etwa 90° betragen, jedoch nicht weniger als 65°. Bei einem nicht parallelen Verlauf der Luftlinie des Eisenbahnministeriums zur Eisenbahn ist der Schnittwinkel der Luftlinie mit der Oberleitung durch Berechnung der gefährlichen und störenden Einflüsse zu ermitteln. * Als besonders intensiver Zugverkehr gilt der Verkehr, bei dem die Gesamtzahl der Personen- und Güterzüge laut Fahrplan auf zweigleisigen Abschnitten mehr als 100 Zugpaare pro Tag und auf eingleisigen Abschnitten 48 Zugpaare pro Tag beträgt. ** Zu den elektrifizierten Eisenbahnen zählen alle elektrifizierten Straßen, unabhängig von der Stromart und dem Spannungswert des Kontaktnetzes. *** Zu den elektrifizierungspflichtigen Straßen zählen Straßen, die innerhalb von 10 Jahren elektrifiziert werden, gerechnet ab dem Jahr des Baus der im Projekt vorgesehenen Oberleitung. 2.5.250. Bei der Überquerung und Annäherung an Freileitungen mit Eisenbahnen dürfen die Abstände vom Fuß des Oberleitungsstützpunkts bis zum Anfahrtslicht von Gebäuden* auf nicht elektrifizierten Bahnstrecken bzw. bis zur Achse der Fahrleitungsstützpunkte elektrifizierter oder elektrifizierungspflichtiger Straßen nicht größer sein kleiner als die Höhe der Stütze plus 3 m. Auf Abschnitten einer engen Strecke dürfen diese Abstände mindestens betragen: 3 m - für Freileitungen bis 20 kV, 6 m - für Freileitungen 35-150 kV, 8 m - für Freileitungen 220-330 kV, 10 m - für Freileitungen 500 kV und 20 m - für Freileitungen 750 kV. Der Schutz von Kreuzungen von Freileitungen mit dem Fahrleitungsnetz durch Schutzeinrichtungen erfolgt gemäß den Anforderungen in 2.5.229. * Die Durchfahrtshöhe von Gebäuden ist der maximale Querumriss senkrecht zum für die Durchfahrt von Schienenfahrzeugen vorgesehenen Gleis, in den außer dem Schienenfahrzeug keine Teile von Gebäuden, Bauwerken und Geräten eindringen können. 2.5.251. Die Abstände beim Überqueren und Annähern an Freileitungen mit Eisenbahnen von Leitungen zu verschiedenen Elementen der Eisenbahn dürfen nicht geringer sein als die in der Tabelle angegebenen. 2.5.34. Die kürzesten vertikalen Abstände von Oberleitungsdrähten zu verschiedenen Eisenbahnelementen sowie zum höchsten Draht oder Tragkabel elektrifizierter Eisenbahnen werden im normalen Oberleitungsbetrieb mit dem größten Durchhang des Drahtes (bei höchster Lufttemperatur unter Berücksichtigung von) ermittelt Berücksichtigung der zusätzlichen Erwärmung des Drahtes durch elektrischen Strom oder mit der berechneten linearen Eislast nach 2.5.55). Da Daten zur elektrischen Belastung von Freileitungen fehlen, wird davon ausgegangen, dass die Temperatur der Leitungen bei plus 70 °C liegt. Im Notfallmodus werden die Abstände beim Überqueren von Freileitungen mit Drähten mit einer Querschnittsfläche des Aluminiumteils von weniger als 185 mm2 unter Bedingungen einer durchschnittlichen Jahrestemperatur ohne Eis und Wind überprüft, ohne Berücksichtigung der Erwärmung der Drähte durch Strom aktuell. Wenn die Querschnittsfläche des Aluminiumteils der Drähte 185 mm2 oder mehr beträgt, ist eine Notfallprüfung nicht erforderlich. Es ist zulässig, die Drähte einer sich kreuzenden Freileitung oberhalb der Kontaktnetzstützen mit einem vertikalen Abstand von den Freileitungsdrähten zur Oberkante der Kontaktnetzstützen von mindestens 7 m zu verlegen – für Freileitungen mit einer Spannung von bis zu 110 kV , 8 m – für Freileitungen 150–220 kV, 9 m – für Freileitungen 330–500 kV und 10 m – für Freileitungen 750 kV. In Ausnahmefällen ist es in Abschnitten mit beengten Streckenverhältnissen zulässig, Freileitungsdrähte und Kontaktnetze an gemeinsamen Stützen aufzuhängen. Beim Überqueren und Anfahren von Freileitungen mit Eisenbahnen, auf denen Kommunikations- und Signalleitungen verlaufen, ist dies zusätzlich zur Tabelle erforderlich. 2.5.34, orientieren Sie sich auch an den Anforderungen an Kreuzungen und Zufahrten von Freileitungen mit Kommunikationsbauwerken. Tabelle 2.5.34. Die kürzesten Distanzen beim Überqueren und Anfahren von Oberleitungen mit Eisenbahnen
2.5.252. Beim Überqueren von Oberleitungen elektrifizierter und öffentlicher Eisenbahnen, die der Elektrifizierung unterliegen, müssen die die Spannweite der Kreuzung begrenzenden Oberleitungsstützen in normaler Bauart verankert werden. In Gebieten mit besonders starkem und intensivem Zugverkehr* sollten diese Stützen aus Metall sein. In der durch Ankerstützen begrenzten Spannweite dieser Kreuzung ist die Installation einer Zwischenstütze zwischen Gleisen, die nicht für die Durchfahrt von regulären Personenzügen vorgesehen sind, sowie von Zwischenstützen entlang der Ränder der Eisenbahngleise aller Straßen zulässig. Diese Stützen müssen aus Metall oder Stahlbeton bestehen. Die Befestigung der Drähte an diesen Stützen sollte durch Stützen von Zweikreis-Isolatorgirlanden mit Blindklemmen erfolgen. Die Verwendung von Stützen aus beliebigem Material mit Abspannseilen und Einzelpfostenstützen aus Holz ist nicht gestattet. Holzzwischenstützen sollten U-förmig (mit X- oder Z-förmigen Streben) oder A-förmig sein. Beim Überqueren nicht öffentlicher Gleise ist die Verwendung von leichten Ankerstützen und Zwischenstützen zulässig. Die Befestigung von Drähten an Zwischenstützen sollte mit tragenden Zweikreis-Isolatorgirlanden mit Blindklemmen erfolgen. Alle Arten von Stützen, die an Kreuzungen nicht öffentlicher Gleise angebracht werden, können freistehend oder abgespannt sein. * Als intensiver Zugverkehr gilt der Verkehr, bei dem die Gesamtzahl der Personen- und Güterzüge laut Fahrplan auf zweigleisigen Abschnitten mehr als 50 und bis zu 100 Zugpaare pro Tag und auf eingleisigen Abschnitten mehr als 24 und mehr beträgt bis 48 Paare pro Tag. 2.5.253. Bei Freileitungen mit hängenden Isolatoren und einem ungeteilten Draht in Phase müssen die Spannungsgirlanden aus Isolatoren für den Draht zweikreisig sein, wobei jeder Stromkreis separat an der Stütze befestigt werden muss. Die Befestigung von Spannungsgirlanden aus Isolatoren für geteilte Drähte in Phase muss gemäß 2.5.112 erfolgen. Der Einsatz von Stabisolatoren in den Kreuzungsfeldern von Freileitungen mit Eisenbahnen ist nicht zulässig. Die Verwendung von Stahlbetonstützen und Stahlbetonbefestigungen an Stützen, die die Spannweite der Kreuzung begrenzen, als Bewehrungserdungsleiter ist nicht zulässig. 2.5.254. Beim Überqueren einer Oberleitung mit einer Eisenbahn, die über Waldschutzplantagen verfügt, sollten Sie sich an den Anforderungen von 2.5.207 orientieren. 2.5.255. Die Mindestabstände von Freileitungen zu Eisenbahnbrücken mit einer Spannweite von 20 m oder weniger sind mit denen zu den entsprechenden Eisenbahnstrecken gemäß Tabelle gleichzusetzen. 2.5.34 und mit einer Spannweite von mehr als 20 m werden bei der Planung von Freileitungen eingebaut. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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