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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Schutz und Automatisierung

Relaisschutz. Schutz von Freileitungen und Kabelleitungen in 3-10-kV-Netzen mit isoliertem Neutralleiter

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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3.2.91. Für Leitungen in 3-10-kV-Netzen mit isoliertem Neutralleiter (einschließlich eines über eine Lichtbogendrossel geerdeten Neutralleiters) müssen Relaisschutzgeräte gegen mehrphasige Kurzschlüsse und gegen einphasige Kurzschlüsse zur Erde vorgesehen werden.

3.2.92. Der Schutz vor mehrphasigen Fehlern sollte in einer zweiphasigen Version bereitgestellt und in die gleichen Phasen im gesamten Netz einer bestimmten Spannung einbezogen werden, um sicherzustellen, dass in den meisten Fällen von Doppelerdfehlern nur eine Fehlerstelle getrennt wird.

Der Schutz muss je nach Anforderung an Empfindlichkeit und Zuverlässigkeit als Ein-, Zwei- oder Drei-Relais ausgeführt werden.

3.2.93. Auf Einzelleitungen mit einseitiger Einspeisung aus mehrphasigen Fehlern sollte in der Regel ein zweistufiger Stromschutz installiert werden, dessen erste Stufe in Form einer Stromabschaltung und die zweite in Form einer Stromabschaltung erfolgt Überstromschutz mit unabhängiger oder abhängiger Zeitverzögerungscharakteristik.

Auf unbelasteten Kabelleitungen mit einseitiger Stromversorgung, die von den Sammelschienen von Kraftwerken ausgehen, müssen Stromabschaltungen ohne Zeitverzögerung erfolgen und ihr Wirkungsbereich muss aus der Bedingung der Abschaltung von Kurzschlüssen bei eingeschalteter Restspannung bestimmt werden die Busse dieser Kraftwerke unter 0,5-0,6 nominal. Um die angegebene Bedingung zu erfüllen, ist es zulässig, einen nicht selektiven Schutz in Kombination mit AVR oder AVR-Geräten durchzuführen, die die nicht selektive Schutzwirkung ganz oder teilweise korrigieren. Es ist erlaubt, die angegebenen Abschaltungen auch auf Leitungen zu installieren, die von den Sammelschienen der Umspannwerke ausgehen und große Synchron-Elektromotoren versorgen.

Wenn auf unbelasteten Kabelstrecken mit einseitiger Stromversorgung, die von den Bussen der Kraftwerke ausgehen, aufgrund der Selektivitätsanforderungen keine Stromabschaltungen angewendet werden können, ist zur Sicherstellung der Geschwindigkeit ein Schutz gemäß Abschnitt 3.2.94, Abschnitt 2 zulässig oder 3. Die Verwendung dieser Schutzvorrichtungen ist auch für Betriebsleitungen des Eigenbedarfs von Wärmekraftwerken zulässig.

Auf reaktionsfähigen Leitungen, deren Schalter nicht dafür ausgelegt sind, Kurzschlüsse bis zur Drossel zu unterbrechen, sind Stromabschaltungen nicht zulässig.

3.2.94. Auf Einzelleitungen mit Zweiwege-Versorgung, mit oder ohne Bypass-Verbindungen, sowie auf Leitungen, die in ein Ringnetz mit einem Einspeisepunkt eingebunden sind, wird empfohlen, die gleichen Schutzmaßnahmen anzuwenden wie auf Einzelleitungen mit Einweg-Versorgung (siehe 3.2.93), die Ausführung leitete sie bei Bedarf an.

Um die Schutzmaßnahmen zu vereinfachen und ihre selektive Wirkung sicherzustellen, ist die automatische Aufteilung des Netzes in radiale Abschnitte zum Zeitpunkt des Schadens mit anschließender automatischer Wiederherstellung zulässig.

Wenn der ungerichtete oder gerichtete Stromstufenschutz nicht die erforderliche Geschwindigkeit und Selektivität bietet, dürfen die folgenden Schutzfunktionen bereitgestellt werden:

1) Fernschutz in der einfachsten Version;

2) Querdifferentialstromschutz (für Doppelkabelleitungen);

3) Längsdifferentialstromschutz für kurze Leitungsabschnitte; Wenn ein spezielles Kabel nur für den Längsdifferentialschutz verlegt werden muss, sollte seine Länge 3 km nicht überschreiten.

Für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Schutzmaßnahmen sollte ein Stromschutz als Reserveschutz vorgesehen werden.

3.2.95. Beim Schutz von 3-10-kV-Parallelleitungen sollte man sich an den Anweisungen für Parallelleitungen in 35-kV-Netzen orientieren (siehe 3.2.104).

3.2.96. Der Schutz gegen einphasige Erdschlüsse muss erfolgen in Form von:

  • selektiver Schutz (Festlegen einer beschädigten Richtung), der auf das Signal einwirkt;
  • selektiver Schutz (Bestimmung der Schadensrichtung), Einwirkung auf die Abschaltung, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist; Die Versorgungselemente im gesamten elektrisch angeschlossenen Netz müssen mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein.
  • Isolationskontrollgeräte; in diesem Fall sollte die Suche nach einem beschädigten Element mit speziellen Geräten durchgeführt werden; Es ist erlaubt, nach einem beschädigten Element zu suchen, indem die Verbindungen einzeln getrennt werden.

3.2.97. Der Schutz vor einphasigen Erdschlüssen muss grundsätzlich mit Nullstromwandlern erfolgen. Der Schutz muss in erster Linie auf festgestellte Erdschlüsse reagieren; Es dürfen auch Geräte verwendet werden, die kurzzeitige Kurzschlüsse registrieren, ohne dass eine Wiederholung der Aktion gewährleistet ist.

Der Schutz vor einphasigen Erdfehlern, der entsprechend den Sicherheitsanforderungen (siehe 3.2.96) ohne Zeitverzögerung bei der Abschaltung wirkt, sollte nur das Element abschalten, das den beschädigten Abschnitt versorgt; Gleichzeitig sollte ein Schutz als Backup bereitgestellt werden, der in Form eines Nullsystemschutzes mit einer Zeitverzögerung von etwa 0,5 s durchgeführt wird und das gesamte elektrisch verbundene Netzwerk – ein Sammelschienensystem (Abschnitt) oder eine Versorgung – abschaltet Transformator.

Eine Erhöhung des Netzfrequenzstroms speziell zur Sicherstellung der Schutzfunktion in einem Netz mit über eine Lichtbogendrossel geerdetem Neutralleiter (z. B. durch Verstimmung der Drossel) darf grundsätzlich nicht vorgesehen werden.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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