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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Schutz und Automatisierung

Automatisierung und Telemechanik. Wiedereinschaltautomatik (WE)

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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3.3.2. Für eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung der Verbraucher oder der systemübergreifenden und systeminternen Kommunikation sollten automatische Wiedereinschaltvorrichtungen vorgesehen werden, indem durch Relaisschutzvorrichtungen getrennte Schalter automatisch geschlossen werden.

Ein automatischer Neustart ist vorzusehen:

1) Freileitungen und gemischte (Kabel-Freileitungen) aller Art mit Spannungen über 1 kV. Die Verweigerung der Nutzung von APV muss im Einzelfall begründet werden. Auf Kabelleitungen von 35 kV und darunter wird die automatische Wiedereinschaltung in Fällen empfohlen, in denen sie aufgrund einer erheblichen Schadenswahrscheinlichkeit mit der Bildung eines offenen Lichtbogens wirksam sein kann (z. B. Vorhandensein mehrerer Zwischenbaugruppen, Stromversorgung mehrerer Umspannwerke). entlang einer Linie) sowie zur Korrektur nichtselektiver Schutzmaßnahmen. Die Frage des Einsatzes einer automatischen Wiedereinschaltung bei Kabelleitungen mit 110 kV und mehr sollte bei der Planung im Einzelfall unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen entschieden werden;

2) Busse von Kraftwerken und Umspannwerken (siehe 3.3.24 und 3.3.25);

3) Transformatoren (siehe 3.3.26);

4) kritische Elektromotoren, die abgeschaltet werden, um den Selbstanlauf anderer Elektromotoren zu gewährleisten (siehe 3.3.38).

Zur Umsetzung der automatischen Wiedereinschaltung nach den Abschnitten 1-3 müssen auch automatische Wiedereinschalteinrichtungen an Bypass-, Sammelschienen- und Sektionalschaltern vorgesehen werden.

Um Geräte zu sparen, ist es zulässig, eine Gruppen-Wiedereinschalteinrichtung an Leitungen, hauptsächlich Kabelleitungen, und anderen Verbindungen mit 6-10 kV durchzuführen. Dabei sind die Mängel der Gruppen-Wiedereinschalteinrichtung zu berücksichtigen, beispielsweise die Möglichkeit eines Ausfalls, wenn nach dem Öffnen des Schalters eines der Anschlüsse der Schalter des anderen Anschlusses vor der Automatik ausgeschaltet wird Wiedereinschaltvorrichtung kehrt in ihre ursprüngliche Position zurück.

3.3.3. Automatische Wiedereinschalteinrichtungen müssen so konstruiert sein, dass sie nicht ansprechen, wenn:

1) Ausschalten des Leistungsschalters durch Personal aus der Ferne oder durch Fernsteuerung;

2) automatische Trennung vom Relaisschutz unmittelbar nach dem Einschalten durch das Personal aus der Ferne oder per Fernsteuerung;

3) Abschaltung des Leistungsschalters durch Schutz vor inneren Schäden an Transformatoren und rotierenden Maschinen, Notautomatiken sowie in anderen Fällen der Abschaltung des Leistungsschalters, wenn die Wirkung der automatischen Wiedereinschaltung nicht akzeptabel ist. AR nach der Aktion des ACR (CHAR) muss gemäß 3.3.81 durchgeführt werden.

Wiedereinschaltgeräte müssen so ausgelegt sein, dass die Möglichkeit einer wiederholten Kurzschlusseinschaltung bei Störungen im Gerätestromkreis ausgeschlossen ist.

AR-Geräte müssen mit automatischem Reset hergestellt werden.

3.3.4. Bei Verwendung der automatischen Wiedereinschaltung sollte grundsätzlich eine Beschleunigung des Relaisschutzes bei erfolgloser Wiedereinschaltung vorgesehen werden. Die Beschleunigung der Relaisschutzwirkung nach einer erfolglosen AWE erfolgt über ein Beschleunigungsgerät nach dem Einschalten des Leistungsschalters, das in der Regel auch beim Einschalten des Leistungsschalters aus anderen Gründen (von einem Steuerschlüssel, Fernwirk- oder ATS-Gerät) verwendet werden sollte ). Beim Beschleunigen des Schutzes nach dem Einschalten des Leistungsschalters müssen Maßnahmen gegen ein mögliches Auslösen des Leistungsschalters durch den Schutz unter Einwirkung eines Stromstoßes beim Einschalten aufgrund nicht gleichzeitiger Einschaltung der Phasen des Leistungsschalters getroffen werden.

Es ist nicht erforderlich, den Schutz nach dem Einschalten des Leistungsschalters zu beschleunigen, wenn die Leitung bereits über den anderen Leistungsschalter mit Strom versorgt wird (d. h. wenn auf der Leitung eine symmetrische Spannung anliegt).

Es ist zulässig, die Wirkung von Schutzleitungen mit 35 kV und darunter, die mit Wechselstrom betrieben werden, nach der automatischen Wiedereinschaltung nicht zu beschleunigen, wenn dies eine erhebliche Komplikation des Schutzes und der Zeit ihrer Wirkung im Falle eines Metallkurzschlusses in der Nähe erfordert Installationsort nicht länger als 1,5 s.

3.3.5. Dreiphasige Wiedereinschalteinrichtungen (TAPV) sollten hauptsächlich mit Anlauf bei einer Diskrepanz zwischen dem zuvor gegebenen Betriebsbefehl und der Trennstellung des Leistungsschalters ausgeführt werden; Es ist auch zulässig, die Wiedereinschaltautomatik aus der Schutzeinrichtung heraus zu starten.

3.3.6. In der Regel können einfach oder doppelt wirkende TAPV-Geräte eingesetzt werden (letzteres, wenn dies unter den Bedingungen des Leistungsschalters zulässig ist). Für Freileitungen, insbesondere für Einzelleitungen mit einseitiger Einspeisung, empfiehlt sich ein doppeltwirkendes TAPV-Gerät. In Netzen mit 35 kV und darunter wird empfohlen, doppeltwirkende TAPV-Geräte vor allem für Leitungen ohne Netzwerkredundanz zu verwenden.

In Netzen mit isoliertem oder kompensiertem Neutralleiter sollte in der Regel die Blockierung des zweiten AR-Zyklus im Falle eines Erdschlusses nach dem AR des ersten Zyklus (z. B. aufgrund des Vorhandenseins von Nullspannungen) verwendet werden. Die TAPV-Zeitverzögerung im zweiten Zyklus sollte mindestens 15–20 s betragen.

3.3.7. Um die Wiederherstellung des normalen Betriebsmodus der Stromübertragung zu beschleunigen, sollte die Zeitverzögerung des TAVR-Geräts (insbesondere für den ersten Zyklus der doppeltwirkenden automatischen Wiedereinschaltung auf Leitungen mit einseitiger Stromversorgung) so gering wie möglich gehalten werden , unter Berücksichtigung der Zeit des Lichtbogenlöschens und der Entionisierung des Mediums an der Fehlerstelle, sowie unter Berücksichtigung der Zeit des Leistungsschalters und seines Antriebs zum Wiedereinschalten.

Die Zeitverzögerung des TAPV-Geräts an einer Leitung mit bidirektionaler Stromversorgung muss auch unter Berücksichtigung der möglichen nicht gleichzeitigen Abschaltung des Fehlers an beiden Enden der Leitung ausgewählt werden; In diesem Fall sollte die Auslösezeit von Schutzvorrichtungen, die für eine weitreichende Redundanz vorgesehen sind, nicht berücksichtigt werden. Der Unterschied in der Abschaltzeit der Leistungsschalter an den Enden der Leitung darf nicht berücksichtigt werden, wenn diese aufgrund der Auslösung des Hochfrequenzschutzes abgeschaltet werden.

Um die Effizienz eines einfachwirkenden TAPV zu steigern, darf seine Zeitverzögerung erhöht werden (wenn möglich unter Berücksichtigung der Arbeit des Verbrauchers).

3.3.8. Auf Einzelleitungen ab 110 kV mit einseitiger Stromversorgung, bei denen im Falle eines erfolglosen RCST der Übergang zum Langzeitbetrieb mit zwei Phasen akzeptabel ist, sollte an der Einspeisung ein doppeltwirkendes ARRC vorgesehen werden Ende der Zeile. Die Übergabe der Leitung an den Arbeitsplatz kann in zwei Phasen durch Personal vor Ort oder per Fernsteuerung erfolgen.

Um die Leitung nach einer erfolglosen automatischen Wiedereinschaltung in den Zweiphasenbetrieb zu überführen, sollte eine phasenweise Steuerung von Trennschaltern oder Schaltern am Versorgungs- und Empfangsende der Leitung vorgesehen werden.

Bei der Überführung der Leitung in den Dauerbetrieb in zwei Phasen sind ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen im Betrieb von Kommunikationsleitungen durch den phasenoffenen Betrieb der Leitung zu reduzieren. Zu diesem Zweck ist es zulässig, die über die Leitung im Leerlaufbetrieb übertragene Leistung zu begrenzen (sofern dies aufgrund der Betriebsbedingungen des Verbrauchers möglich ist).

In einigen Fällen ist bei Vorliegen einer besonderen Begründung auch eine Unterbrechung des Betriebs der Kommunikationsleitung für die Dauer des Offenphasenmodus zulässig.

3.3.9. Auf Leitungen, deren Trennung nicht zu einer Unterbrechung der elektrischen Verbindung zwischen den Erzeugungsquellen führt, beispielsweise auf Parallelleitungen mit einseitiger Stromversorgung, sollten TAPV-Geräte ohne Überprüfung der Synchronität installiert werden.

3.3.10. Auf einzelnen Leitungen mit zweiseitiger Stromversorgung (wenn keine Shunt-Verbindungen vorhanden sind) muss eine der folgenden Arten von dreiphasigen automatischen Wiedereinschalteinrichtungen (oder deren Kombinationen) vorgesehen werden:

a) schnell wirkendes TAPV (BAPV)

b) nicht-synchrones TAPV (NAPV);

c) TAPV mit Synchronisationserkennung (TAPV US).

Darüber hinaus kann in Kombination mit verschiedenen TAPV-Typen eine einphasige automatische Wiedereinschaltung (SAR) bereitgestellt werden, wenn die Leistungsschalter mit einer phasenweisen Steuerung ausgestattet sind und die Stabilität des Parallelbetriebs von Teilen des Stromnetzes gewährleistet ist der SAR-Zyklus wird nicht gestört.

Die Auswahl der Arten der automatischen Wiedereinschaltung erfolgt auf der Grundlage einer Kombination spezifischer Betriebsbedingungen des Systems und der Ausrüstung unter Berücksichtigung der Anweisungen 3.3.11 – 3.3.15.

3.3.11. Für die automatische Wiedereinschaltung in der Regel mit geringem Winkelunterschied wird empfohlen, auf den Leitungen nach 3.3.10 eine automatische Wiedereinschaltung mit hoher Geschwindigkeit oder BAPV (gleichzeitiges Einschalten mit minimaler Zeitverzögerung an beiden Enden) vorzusehen zwischen den EMF-Vektoren der angeschlossenen Systeme. BAPV kann bei Vorhandensein von Schaltern verwendet werden, die BAPV zulassen, wenn nach dem Einschalten der synchrone Parallelbetrieb der Systeme aufrechterhalten wird und das maximale elektromagnetische Moment von Synchrongeneratoren und Kompensatoren geringer ist (unter Berücksichtigung der erforderlichen Marge). elektromagnetisches Moment, das bei einem dreiphasigen Kurzschluss an den Maschinenausgängen auftritt.

Die Bewertung des maximalen elektromagnetischen Moments sollte für die maximal mögliche Divergenz des Winkels während der BAPV-Zeit erfolgen. Dementsprechend sollte der Start des BAPS nur bei Auslösung des Hochgeschwindigkeitsschutzes erfolgen, dessen Abdeckungsbereich die gesamte Strecke abdeckt. Das BAS sollte blockiert werden, wenn der Reserveschutz ausgelöst wird, und blockiert oder verzögert werden, wenn der Leistungsschalter in Betrieb ist.

Wenn zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Stromsystems im Falle eines erfolglosen BAPS eine große Anzahl von Maßnahmen der Notfallsteuerungsautomatisierung erforderlich ist, wird der Einsatz von BAPS nicht empfohlen.

3.3.12. Die asynchrone automatische Wiedereinschaltung (NAR) kann auf Leitungen gemäß 3.3.10 (hauptsächlich 110-220 kV) verwendet werden, wenn:

a) Das maximale elektromagnetische Drehmoment von Synchrongeneratoren und Kompensatoren, das beim asynchronen Einschalten auftritt, ist (unter Berücksichtigung des erforderlichen Spielraums) kleiner als das elektromagnetische Drehmoment, das bei einem dreiphasigen Kurzschluss an den Maschinenklemmen auftritt, während die berechnete Anfangswerte der periodischen Komponenten der Statorströme werden als praktische Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von ARCR bei einem Einschlusswinkel von 180° herangezogen;

b) der maximale Strom durch den Transformator (Spartransformator) bei einem Schaltwinkel von 180 ° ist kleiner als der Kurzschlussstrom an seinen Anschlüssen, wenn er von Reifen mit unendlicher Leistung angetrieben wird;

c) eine ausreichend schnelle Resynchronisation nach AR gewährleistet ist; Wenn durch eine nicht synchrone automatische Wiedereinschaltung ein längerer asynchroner Lauf möglich ist, müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um ihn zu verhindern oder zu stoppen.

Unter diesen Voraussetzungen kann NAVC auch im Reparaturmodus auf Parallelstrecken eingesetzt werden.

Bei der Durchführung des NAVC müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine übermäßige Auslösung des Schutzes zu verhindern. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich insbesondere, die Leistungsschalter während der ARCR in einer bestimmten Reihenfolge zu schließen, beispielsweise durch die Durchführung einer AR von einer Seite der Leitung mit Kontrolle des Vorhandenseins von Spannung darauf nach einem erfolgreichen ARCR von der gegenüberliegende Seite.

3.3.13. Bei Leitungen gemäß 3.3.10 kann die synchrone Wiedereinschaltung verwendet werden, um die Leitung mit erheblichem Schlupf (bis zu ca. 4 %) und einem akzeptablen Winkel einzuschalten.

Auch die folgende AR-Ausführung ist möglich. Am Ende der Leitung, die zuerst eingeschaltet werden sollte, wird ein beschleunigtes TAPV (mit Fixierung des Betriebs des Hochgeschwindigkeitsschutzes, dessen Abdeckungsbereich die gesamte Leitung abdeckt) ohne eingeschaltete Spannungsregelung durchgeführt der Leitung (UTAPV BC) oder TAPV mit Kontrolle der Spannungsfreiheit auf der Leitung (TAPV ON) und am anderen Ende TAPV mit Synchronisationserkennung. Letzteres wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass das Einschalten des ersten Endes erfolgreich war (dies kann beispielsweise durch die Überwachung des Vorhandenseins von Spannung auf der Leitung festgestellt werden).

Zur Erfassung des Gleichlaufs können Geräte eingesetzt werden, die nach dem Prinzip eines Synchrongebers mit konstantem Vorlaufwinkel aufgebaut sind.

Automatische Wiedereinschalteinrichtungen sollten so ausgelegt sein, dass die Einschaltreihenfolge an Schaltern an den Leitungsenden geändert werden kann.

Bei der Ausführung des AR-US-Geräts ist darauf zu achten, dass der Betrieb mit dem größtmöglichen Frequenzunterschied gewährleistet ist. Der maximal zulässige Schaltwinkel bei Verwendung der Wiedereinschaltautomatik der US muss unter Berücksichtigung der in 3.3.12 genannten Bedingungen berücksichtigt werden. Bei Verwendung des AR-Geräts US empfiehlt sich die Einschaltung der Leitung durch das Personal (halbautomatische Synchronisation).

3.3.14. Auf Leitungen, die mit Spannungswandlern ausgestattet sind, wird zur Kontrolle der Abwesenheit von Spannung (KOH) und der Kontrolle des Vorhandenseins von Spannung (KNN) auf der Leitung für verschiedene TAPV-Typen die Verwendung von Körpern empfohlen, die auf lineare (Phasen-)Spannung reagieren Gegen- und Nullspannungen. In manchen Fällen, zum Beispiel bei Leitungen ohne Paralleldrosseln, ist es möglich, auf die Verwendung einer Nullspannung zu verzichten.

3.3.15. Die einphasige automatische Wiedereinschaltung (SAR) kann nur in Netzen mit einem großen Erdschlussstrom eingesetzt werden. SAR ohne automatische Überführung der Leitung in einen Langzeit-Offenphasenmodus im Falle einer stabilen Phasenschädigung sollte Folgendes verwendet werden:

a) auf einzelnen stark belasteten Intersystem- oder Intrasystem-Stromleitungen;

b) auf hochbelasteten Intersystemleitungen ab 220 kV mit zwei oder mehr Bypass-Verbindungen, sofern die Trennung einer davon zu einer Verletzung der dynamischen Stabilität des Stromnetzes führen kann;

c) auf systemübergreifenden und systeminternen Leitungen unterschiedlicher Spannungsklassen, wenn eine dreiphasige Abschaltung einer Hochspannungsleitung zu einer unzulässigen Überlastung von Niederspannungsleitungen mit der Möglichkeit einer Verletzung der Stabilität des Stromnetzes führen kann;

d) auf Leitungen, die große Blockkraftwerke ohne nennenswerte lokale Belastung mit dem Netz verbinden;

e) auf Stromleitungen, wo die Implementierung von TAPV mit einem erheblichen Lastabwurf aufgrund eines Spannungsabfalls verbunden ist.

Das OAPV-Gerät muss so ausgelegt sein, dass bei Außerbetriebnahme oder Stromausfall die Wirkung der Leitungsschutzvorrichtungen automatisch auf die Abschaltung von drei Phasen zusätzlich zum Gerät übertragen wird.

Die Auswahl der beschädigten Phasen im Falle eines Kurzschlusses zur Erde sollte mithilfe von selektiven Körpern erfolgen, die auch als zusätzlicher Hochgeschwindigkeitsschutz der Leitung im SAR-Zyklus mit TAPV, BAPV und Einwegeinschaltung verwendet werden können der Linie durch das Betriebspersonal.

Die Zeitverzögerung des ARCA sollte auf den Zeitpunkt des Erlöschens des Lichtbogens und der Entionisierung des Mediums an der Stelle eines einphasigen Kurzschlusses im offenen Phasenmodus abgestimmt werden, wobei die Möglichkeit einer Nicht-Gleichzeitigkeit zu berücksichtigen ist Betrieb des Schutzes an den Enden der Linie sowie die Kaskadenwirkung der Wahlorgane.

3.3.16. Auf den Strecken gemäß 3.3.15 sollte das APPV in Kombination mit verschiedenen TAPV-Typen eingesetzt werden. Es sollte möglich sein, TAPV in allen APPV-Fällen oder nur im Falle einer erfolglosen APPV zu verbieten. Abhängig von den spezifischen Bedingungen kann TAPV nach einer erfolglosen APPV durchgeführt werden. In diesen Fällen erfolgt der Betrieb des TAPV zunächst an einem Ende der Leitung mit der Kontrolle der Spannungsfreiheit der Leitung und einer erhöhten Zeitverzögerung.

3.3.17. Auf einzelnen Leitungen mit bidirektionaler Stromversorgung kann das System mit einem Kraftwerk kleiner Kapazität verbunden werden, automatische Selbstsynchronisierung (APVS) von Wasserkraftgeneratoren für Wasserkraftwerke und TAPV in Kombination mit Aufteilungsvorrichtungen für Wasser- und Wärmekraftwerke gebraucht.

3.3.18. Bei Leitungen mit bidirektionaler Stromversorgung sollte bei Vorhandensein mehrerer Bypass-Verbindungen Folgendes verwendet werden:

1) bei Vorhandensein von zwei Anschlüssen sowie bei Vorhandensein von drei Anschlüssen, wenn eine gleichzeitige langfristige Abschaltung von zwei dieser Anschlüsse zu erwarten ist (z. B. eine Zweikreisleitung):

  • asynchrone automatische Wiedereinschaltung (hauptsächlich für 110-220-kV-Leitungen und vorbehaltlich der in 3.3.12 genannten Bedingungen, jedoch für den Fall der Unterbrechung aller Kommunikationen);
  • AR mit Synchronitätsprüfung (wenn es aus den in 3.3.12 genannten Gründen nicht möglich ist, eine asynchrone AR durchzuführen, jedoch im Falle einer Trennung aller Verbindungen).

Bei kritischen Leitungen bei Vorhandensein von zwei Anschlüssen sowie bei Vorhandensein von drei Anschlüssen, von denen zwei eine Zweikreisleitung sind, ist die Verwendung von ARCA aus den in 3.3.12 genannten Gründen zulässig Verwenden Sie die Geräte ARPA, BAPV oder ARCS (siehe 3.3.11, 3.3.13, 3.3.15). In diesem Fall sollten die AR- und BAPV-Geräte durch ein AR-Gerät mit Synchronkontrolle ergänzt werden;

2) bei Vorhandensein von vier oder mehr Verbindungen sowie bei Vorhandensein von drei Verbindungen, wenn im letzteren Fall eine gleichzeitige langfristige Trennung von zwei dieser Verbindungen unwahrscheinlich ist (z. B. wenn alle Leitungen einkreisig sind). ), - automatische Wiedereinschaltung ohne Prüfung der Synchronität.

3.3.19. Automatische Wiedereinschaltgeräte mit Synchronitätsprüfung sollten an einem Ende der Leitung mit Kontrolle des Fehlens von Spannung auf der Leitung und mit Kontrolle des Vorhandenseins von Synchronität am anderen Ende durchgeführt werden – nur mit Kontrolle des Vorhandenseins von Synchronität. Die Schemata der automatischen Wiedereinschalteinrichtung mit Leitungssynchronitätsprüfung sollten an beiden Enden gleich sein, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die Reihenfolge des Einschaltens der Leitungsschalter während der automatischen Wiedereinschaltung zu ändern.

Es wird empfohlen, eine automatische Wiedereinschalteinrichtung mit Synchronkontrolle zu verwenden, um die Synchronität der angeschlossenen Systeme beim Einschalten der Leitung durch Personal zu überprüfen.

3.3.20. Es ist zulässig, mehrere Arten der dreiphasigen automatischen Wiedereinschaltung auf der Leitung zu verwenden, beispielsweise BAPV und TAPV mit Synchronitätsprüfung. Es ist auch zulässig, an verschiedenen Enden der Leitung unterschiedliche Typen von Wiedereinschaltautomatiken zu verwenden, zum Beispiel UTAPV BK (siehe 3.3.13) an einem Ende der Leitung und TAPV mit Spannungs- und Synchronsteuerung am anderen.

3.3.21. Eine Kombination von TAPV mit nicht selektiven Hochgeschwindigkeitsschutzmaßnahmen ist zulässig, um die nicht selektive Wirkung der letzteren zu korrigieren. In Netzwerken, die aus mehreren in Reihe geschalteten Leitungen bestehen, wird bei der Anwendung nichtselektiver Hochgeschwindigkeitsschutzmaßnahmen empfohlen, zur Korrektur ihrer Wirkung eine alternative automatische Wiedereinschaltung zu verwenden; AR-Geräte können auch mit Schutzbeschleunigung bis AR oder mit einer zur Stromquelle hin zunehmenden Wirkungsvielfalt (nicht mehr als drei) eingesetzt werden.

3.3.22. Bei Verwendung einer dreiphasigen einphasigen automatischen Wiedereinschaltung von Leitungen, die Transformatoren versorgen, auf deren höherer Spannungsseite Kurzschließer und Trenner installiert sind, muss zum Trennen des Trenners während einer Pause die Betriebszeit der automatischen Wiedereinschalteinrichtung angepasst werden aus der Gesamtzeit des Einschaltens des Kurzschließers und der Abschaltung des Trenners. Bei Verwendung einer dreiphasigen doppeltwirkenden automatischen Wiedereinschaltung (siehe 3.3.6) darf sich die Einwirkzeit der automatischen Wiedereinschaltung im ersten Zyklus gemäß der angegebenen Bedingung nicht verlängern, wenn die Abschaltung des Abscheiders während der Pause vorgesehen ist Zeitpunkt des zweiten Wiedereinschaltzyklus.

Bei Leitungen, in denen Trenner anstelle von Leistungsschaltern installiert sind, muss die Abschaltung der Trenner bei erfolgloser AR im ersten Zyklus während der Pausenzeit des zweiten AR-Zyklus erfolgen.

3.3.23. Wenn durch die Wirkung der automatischen Wiedereinschaltung ein nicht synchrones Einschalten von Synchronkompensatoren oder Synchronelektromotoren möglich ist und ein solches Einschalten für sie unzumutbar ist, sowie eine Nachspeisung der Schadensstelle aus diesen Maschinen auszuschließen Es ist erforderlich, eine automatische Abschaltung dieser Synchronmaschinen bei Stromausfall vorzusehen oder sie durch Abschalten des AHS mit anschließender automatischer Einschaltung bzw. Neusynchronisation nach Spannungswiederkehr infolge erfolgreicher automatischer Wiedereinschaltung in den Asynchronbetrieb zu überführen.

Bei Umspannwerken mit Synchronkompensatoren oder Synchronmotoren müssen Maßnahmen getroffen werden, um einen unnötigen Betrieb der AFC während des Betriebs der automatischen Wiedereinschaltung zu verhindern.

3.3.24. Die automatische Wiedereinschaltung von Sammelschienen von Kraftwerken und Umspannwerken bei Vorhandensein eines besonderen Schutzes von Sammelschienen und Schaltern, die eine automatische Wiedereinschaltung ermöglichen, sollte nach einer von zwei Optionen durchgeführt werden:

1) automatische Prüfung (Anlegen von Spannung an den Reifen durch einen Schalter aus der automatischen Wiedereinschaltung eines der Versorgungselemente);

2) automatische Schaltungsmontage; Gleichzeitig wird eines der Versorgungselemente (z. B. eine Leitung, ein Transformator) von der Wiedereinschaltautomatik eingeschaltet; bei erfolgreicher Einschaltung dieses Elements erfolgt eine anschließende, ggf. vollständigere automatische Wiederherstellung des Vornotfalls Die Modusschaltung erfolgt durch Einschalten anderer Elemente. Die Wiedereinschaltung von Sammelschienen gemäß dieser Option wird vor allem für Umspannwerke ohne ständigen Personaleinsatz empfohlen.

Bei der automatischen Wiedereinschaltung von Reifen müssen Maßnahmen getroffen werden, um ein nicht synchrones Schalten auszuschließen (sofern es nicht akzeptabel ist).

Für den Fall einer erfolglosen Wiedereinschaltung sollte eine ausreichende Empfindlichkeit des Sammelschienenschutzes gewährleistet sein.

3.3.25. In Abspannstationen mit zwei Transformatoren und getrenntem Betrieb der Transformatoren sollten in der Regel automatische Wiedereinschalteinrichtungen für Mittel- und Niederspannungsbusse in Kombination mit AVR-Geräten vorgesehen werden. Bei internen Schäden an den Transformatoren sollte das ATS in Betrieb sein, bei anderen Schäden die automatische Wiedereinschaltung (siehe 3.3.42).

In einem Umspannwerk mit zwei Transformatoren, in dessen Normalmodus der Parallelbetrieb von Transformatoren an Bussen einer bestimmten Spannung vorgesehen ist, ist es zulässig, zusätzlich zur automatischen Wiedereinschaltvorrichtung ein AVR-Gerät zu installieren, das für den Modus ausgelegt ist, wenn einer der Transformatoren wird in Reserve gelegt.

3.3.26. Alle einzelnen Abwärtstransformatoren mit einer Kapazität von mehr als 1 MB A in Umspannwerken von Energiesystemen, die auf der Versorgungsseite über einen Leistungsschalter und einen Überstromschutz verfügen, sollten mit automatischen Wiedereinschaltvorrichtungen ausgestattet sein, wenn eine Transformatorabschaltung zu einem Stromausfall der Verbraucher führt. Elektroinstallationen. In einigen Fällen ist die Funktion der automatischen Wiedereinschaltung auch beim Abschalten des Transformators durch den Schutz vor internen Schäden zulässig.

3.3.27. Wenn die automatische Wiedereinschaltung des durch den ersten Leistungsschalter eingeschalteten Elements, das durch zwei oder mehr Leistungsschalter verbunden ist, nicht erfolgreich ist, sollte die Wiedereinschaltung der verbleibenden Leistungsschalter dieses Elements grundsätzlich verboten werden.

3.3.28. Wenn im Umspannwerk oder Kraftwerk Schalter mit elektromagnetischem Antrieb vorhanden sind, können zwei oder mehr Schalter gleichzeitig von der Wiedereinschaltautomatik eingeschaltet werden, um beim Einschalten die erforderliche Batteriespannung sicherzustellen und den Querschnitt zu verringern der Kabel der Stromversorgungskreise der Einschalt-Elektromagnete sollte die automatische Wiedereinschaltung grundsätzlich wie folgt durchgeführt werden, damit das gleichzeitige Einschalten mehrerer Leistungsschalter ausgeschlossen ist (z. B. durch Verwendung der automatischen Wiedereinschaltung bei Anschlüssen mit unterschiedlichen Zeitverzögerungen) .

In einigen Fällen (hauptsächlich bei einer Spannung von 110 kV und einer großen Anzahl von Anschlüssen, die mit automatischer Wiedereinschaltung ausgestattet sind) ist das gleichzeitige Schließen von zwei Leistungsschaltern durch automatische Wiedereinschaltung zulässig.

3.3.29. Die Wirkung automatischer Wiedereinschalteinrichtungen muss durch Anzeigerelais, in das Relais eingebaute Betriebsanzeigen, Betriebszähler oder andere Geräte mit ähnlichem Zweck aufgezeichnet werden.

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