Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 4. Schaltanlagen und Umspannwerke Schaltanlagen und Umspannwerke mit Spannungen über 1 kV. Geltungsbereich, Definitionen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 4.2.1. Dieses Kapitel der Regeln gilt für ortsfeste Schaltanlagen (RU) und Umspannwerke (TS) mit Wechselspannung über 1 kV. 4.2.2. Dieses Kapitel enthält keine Anforderungen an die Auslegung der Schaltanlagen und Umspannwerke in Bezug auf:
Demnach sollten Sie sich an den Anforderungen der aktuellen Bauordnungen und -vorschriften sowie an den Abteilungsdokumenten orientieren. 4.2.3. Definitionen der in diesem Kapitel verwendeten Grundkonzepte werden gemäß den aktuellen Standards sowie gemäß 4.2.4 – 4.2.16 übernommen. 4.2.4. Eine Schaltanlage (RU) ist eine elektrische Anlage, die der Aufnahme und Verteilung von Elektrizität dient und Schaltgeräte, Sammelschienen und Verbindungsbusse, Hilfsgeräte (Kompressor, Batterie usw.) sowie Schutz-, Automatisierungs-, Telemechanik-, Kommunikations- und Messgeräte enthält. Offene Schaltanlage (OSD) – Schaltanlage, deren gesamte oder die Hauptausrüstung sich im Freien befindet. Geschlossene Schaltanlage (SGD) – Schaltanlage, deren Ausrüstung sich im Innenbereich befindet. 4.2.5. Komplette Schaltanlage – Schaltanlage, bestehend aus Schränken oder Blöcken mit Einbaugeräten, Mess-, Schutz- und Automatisierungsgeräten und Verbindungselementen (z. B. Leitern), montiert oder vollständig für die Montage vorbereitet geliefert. Komplette gasisolierte Schaltanlage (GIS) – eine Schaltanlage, bei der die Hauptausrüstung in Gehäusen eingeschlossen ist, die mit SF6-Gas gefüllt sind, das als Isolier- und/oder Lichtbogenlöschmedium dient. Eine komplette Schaltanlage für die Innenaufstellung wird mit KRU und für die Außenaufstellung mit KRUN abgekürzt. Eine Art Schaltanlage ist KSO – eine vorgefertigte Einweg-Servicekammer. 4.2.6. Umspannwerk ist eine elektrische Anlage zur Aufnahme, Umwandlung und Verteilung von Energie, bestehend aus Transformatoren, Schaltanlagen, Steuergeräten, Technologie- und Hilfskonstruktionen. 4.2.7. Angeschlossenes Umspannwerk (RU) – ein Umspannwerk (RU), das direkt an das Hauptgebäude eines Kraftwerks oder Industrieunternehmens angrenzt. 4.2.8. Eingebautes PS (RU) - PS (RU), das einen Teil des Gebäudes einnimmt. 4.2.9. Intrashop-Umspannwerk (RU) – Umspannwerk (RU), das sich offen innerhalb der Werkstatt (ohne Umzäunung) hinter einem Maschendrahtzaun in einem separaten Raum befindet. 4.2.10. Komplette Umspannstation (KTP) – eine Umspannstation bestehend aus Transformatoren, Einheiten (Schaltanlage und Schaltanlage) und anderen Elementen, die beim Hersteller zusammengebaut oder vollständig für die Montage vorbereitet geliefert werden. 4.2.11. Die Polumspannstation (STP) ist eine offene Umspannstation, deren gesamte Ausrüstung auf einem einpoligen Freileitungsträger in einer Höhe installiert ist, die keine Umzäunung der Umspannstation erfordert. Mastmontierte Umspannstation (MTP) ist eine offene Umspannstation, deren gesamte Ausrüstung auf Bauwerken (einschließlich zwei oder mehr Freileitungsstützpunkten) mit einer Serviceplattform in einer Höhe installiert ist, die keine Umzäunung der Umspannstation erfordert. 4.2.12. Verteilungspunkt – 6-500-kV-Schaltanlage mit Ausrüstung zur Steuerung ihres Betriebs, nicht Teil des Umspannwerks. 4.2.13. Der Trennpunkt ist ein Punkt, der zum Trennen (mit automatischer oder manueller Steuerung) eines Abschnitts von 6-20-kV-Leitungen bestimmt ist. 4.2.14. Eine Kammer ist ein Raum, der für die Installation von Geräten, Transformatoren und Bussen vorgesehen ist. Eine geschlossene Zelle ist eine Zelle, die an allen Seiten geschlossen ist und über feste Türen (keine Gittertüren) verfügt. Eine umzäunte Kammer ist eine Kammer, deren Öffnungen ganz oder teilweise durch nicht feste (Maschen- oder gemischte) Zäune geschützt sind. 4.2.15. Unter biologischem Schutz versteht man eine Reihe von Maßnahmen und Vorrichtungen zum Schutz des Menschen vor den schädlichen Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder. 4.2.16. Ein Nebengebäude (ABU) ist ein Gebäude, das aus Räumlichkeiten besteht, die für die Organisation und Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Umspannwerksausrüstung erforderlich sind. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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