Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen Elektroinstallationen für Unterhaltungsunternehmen, Vereine und Sportstätten. Allgemeine Anforderungen. Stromversorgung Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 7.2.9. Elektrische Empfänger müssen über ein 380/220-V-Netz mit einem TN-S- oder TN-CS-Erdungssystem versorgt werden. Bei der Sanierung von Unterhaltungsbetrieben mit einer Netzspannung von 220/127 oder 3x220 V ist die Umstellung des Netzes auf eine Spannung von 380/220 V mit einem TN-S- oder TN-CS-Erdungssystem vorzusehen. 7.2.10. Die Wahl einer nicht standardmäßigen Spannung für elektrische Empfänger der Bühnenbeleuchtung und elektrische Installationen von Bühnenmechanismen, die von separaten Transformatoren, Gleichrichtern oder Konvertern gespeist werden, muss während des Entwurfs erfolgen. 7.2.11. Alle zur Bühne gehörenden Räumlichkeiten (Bühne) sowie Kulissenräume, Lagerhallen (Bühne, Kostüme, Requisiten, Requisiten, Möbel und Material), Werkstätten (Malerei, Postproduktion, Requisite, Tischlerei, Künstler, Modell, Schablone, Volumen Bühnenbild-, Näh-, Schuhräume), Lagerräume (Farb-, Versorgungs-, Bühnen- und Elektrikerräume, Wäsche), Umkleideräume für Schauspieler und Kostümräume sind als feuergefährliche Zonen der Klasse P-IIa einzustufen, wenn diese Räume nicht einer der folgenden Kategorien zugeordnet sind: Höhere Klasse je nach Betriebsbedingungen und Eigenschaften der verwendeten Ausrüstung hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahr. 7.2.12. Die Kategorien der Stromempfänger entsprechend der Zuverlässigkeit der Stromversorgung sind in der Tabelle aufgeführt. 7.2.1. Tabelle 7.2.1. Kategorien elektrischer Empfänger spektakulärer Unternehmen für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung.
7.2.13. Elektrische Anlagen von Unterhaltungsunternehmen können entweder über einen eigenen (Teilnehmer-)TP (eingebaut, angeschlossen oder freistehend) oder über einen öffentlichen TP mit Strom versorgt werden. Der Anschluss elektrischer Anlagen anderer Verbraucher an die 0,4-kV-Leitungen, die das Unterhaltungsunternehmen von einem öffentlichen Umspannwerk aus versorgen, ist nicht gestattet. Es ist erlaubt, elektrische Anlagen anderer Verbraucher über den eigenen (Teilnehmer-)TP des Unterhaltungsunternehmens mit Strom zu versorgen. 7.2.14. Die Stromversorgung eines Unterhaltungsunternehmens mit einer Gesamtzahl von Sitzplätzen in Sälen von 800 oder mehr (bei mehreren Sälen in einem Gebäude) und Kinderunterhaltungsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze, muss folgende Anforderungen erfüllen: 1. Es wird empfohlen, elektrische Empfänger über zwei Transformatoren des kundeneigenen (Teilnehmer-)TP mit Strom zu versorgen. Wenn es nicht praktikabel ist, eigene Umspannwerke zu bauen, sollte die Stromversorgung für Stromempfänger über zwei Transformatoren des öffentlichen Umspannwerks erfolgen. 2. Transformatoren müssen in der Regel Strom aus zwei unabhängigen Quellen von 6-10 kV erhalten. 3. Wenn ein Transformator abgeschaltet wird, muss der verbleibende Transformator alle elektrischen Empfänger des Unterhaltungsunternehmens mit Strom versorgen. 4. Die Hauptschalttafel muss über zwei Abschnitte von 380/220-V-Bussen mit ATS-Geräten an den Bussen verfügen. Die Hauptschaltanlagenabschnitte sollten über gegenseitig redundante Leitungen mit Transformatoren versorgt werden. Bei der Kombination der Hauptschalttafel mit einem Umspannwerk oder einem Umspannschaltfeld wird der AVR auf dem Umspannwerk oder dem Schaltfeld des Umspannwerks installiert. 7.2.15. Die Stromversorgung eines Unterhaltungsunternehmens mit einer Gesamtzahl von Sitzplätzen in Sälen von weniger als 800 muss folgende Anforderungen erfüllen: 1. Elektrische Empfänger sollten in der Regel von zwei öffentlichen Transformatoren gespeist werden. Die Versorgung der Hauptschalttafel (ASU) eines Unterhaltungsunternehmens aus einem Transformator ist zulässig, sofern zwei zueinander redundante Leitungen vom Transformatortransformator zur Hauptschalttafel (ASU) verlegt werden. 2. Wenn ein Transformator abgeschaltet wird, muss der verbleibende Transformator die Hauptstromempfänger des Unterhaltungsunternehmens mit Strom versorgen. 3. Die Hauptschalttafel (ASU) muss über zwei Abschnitte mit 380/220-V-Bussen verfügen. Die Stromversorgung der Abschnitte sollte über separate, gegenseitig redundante Leitungen vom TP erfolgen. Das Schalten der Stromversorgung zu Abschnitten der Hauptschaltanlage (ASU) muss in der Regel manuell erfolgen. 4. Für elektrische Empfänger der Kategorie I im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Stromversorgung muss eine zweite unabhängige Stromquelle bereitgestellt werden. 7.2.16. Die Stromversorgung eines Unterhaltungsunternehmens mit einer Gesamtzahl von bis zu 300 Sitzplätzen in Sälen kann über einen öffentlichen Transformator erfolgen. 7.2.17. Bei der Unterbringung eines Unterhaltungsunternehmens mit einer Gesamtzahl von Sitzplätzen bis zu 300, mit Ausnahme von Kinderunterhaltungsunternehmen (siehe Abschnitt 7.2.14.), in einem Gebäude für einen anderen Zweck ist die Stromversorgung der elektrischen Empfänger des Unterhaltungsunternehmens zulässig erfolgt über eine gemeinsame Hauptschalttafel (ASU). 7.2.18. Angebaute oder eingebaute Transformatoren mit Öltransformatoren müssen den Anforderungen von Kap. 4.2 sowie folgende Anforderungen: 1. Jeder Transformator muss in einer separaten Kammer mit Ausgang nur nach außen installiert werden. Bei Verwendung von PTS ist die Installation eines PTS mit zwei Transformatoren in einem Raum zulässig. TP- und PTS-Räumlichkeiten sollten sich im Erdgeschoss befinden. 2. Die Türen von Transformatorkammern oder Transformatorräumen müssen einen Abstand von mindestens 5 m von der nächsten Tür für den Durchgang von Zuschauern oder einem Notausgang haben. 3. Es ist nicht gestattet, Ausgänge (Türen) aus den Räumlichkeiten von Umspannwerken und Umspannwerken direkt auf dem Evakuierungsweg vorzusehen. 7.2.19. Komplette Umspannwerke mit Transformatoren ohne Ölfüllung können innerhalb des Gebäudes in einem separaten Raum untergebracht werden. Gleichzeitig muss es möglich sein, PTS-Geräte zum Austausch und zur Reparatur zu transportieren. 7.2.20. In den Räumlichkeiten von Umspannwerken und Paketumspannwerken können sich Schaltanlagen und rotierende Umrichter bis 1 kV zur Versorgung elektrischer Antriebe von Bühnenmechanismen, Schränken mit Batterien und Thyristor-Bühnenbeleuchtungssteuerungen befinden, vorbehaltlich der Wartung aller darin befindlichen elektrischen Geräte Räumlichkeiten durch das Einrichtungspersonal. 7.2.21. Die Schaltanlage von Umspannwerken über 1 kV muss sich zur Wartung durch das Personal des Energieversorgungsunternehmens in einem separaten Raum mit unabhängigen abschließbaren Eingängen befinden. Das Aufstellen von Schaltanlagen bis 1 kV und höher in einem Raum ist nur dann zulässig, wenn sie von Personal derselben Organisation bedient werden. Die Anforderung, Schaltanlagen bis 1 kV und höher in verschiedenen Räumen aufzustellen, gilt nicht für Umspannwerke. Der Hochspannungsteil der Paketumspannstation wird bei Bedarf von der Organisation versiegelt, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich befindet. 7.2.22. Der Anschluss anderer elektrischer Empfänger an die Versorgungsleitungen für elektroakustische und kinematografische Geräte ist nicht gestattet. 7.2.23. Die Stromversorgung für Sicherheits- und Notbeleuchtung muss den Anforderungen des Abschnitts 6.1 entsprechen. 7.2.24 und unter Berücksichtigung der in den Absätzen genannten zusätzlichen Anforderungen. 7.2.25 und XNUMX. 7.2.24. Um Sicherheitsbeleuchtung, Evakuierungsbeleuchtung und Feuermelder in Veranstaltungsorten im Notfallbetrieb mit Strom zu versorgen, wird der Einbau wiederaufladbarer Batterien empfohlen. Der Einbau von wiederaufladbaren Batterien für diese Zwecke muss unbedingt Folgendes umfassen: 1. In Kinderunterhaltungsbetrieben, unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze und der Anzahl der Stromquellen. 2. In Unterhaltungsbetrieben (außer Kinos) mit einer Gesamtzahl von Sitzplätzen in Sälen von 800 oder mehr, unabhängig von der Anzahl der Stromquellen. 3. Mit einer Stromversorgung:
Wenn für die in Absatz 3 genannten Unterhaltungsbetriebe zwei Stromquellen vorhanden sind, dürfen keine Batterien eingebaut werden. Batterien dürfen auch nicht eingebaut werden:
7.2.25. Schränke mit tragbaren Batterien dürfen in allen Räumlichkeiten aufgestellt werden, mit Ausnahme von Räumlichkeiten für Zuschauer und Künstler. Tragbare Batterien mit einer Spannung von bis zu 48 V und einer Kapazität von bis zu 150 Ah zur Stromversorgung von Notbeleuchtung und Feuermeldern, installiert in Metallschränken mit natürlicher Absaugung nach außen, können vor Ort aufgeladen werden. Gleichzeitig ändert sich die Explosions- und Brandgefahrenklasse der Räumlichkeiten nicht. Die Batteriekapazität sollte auf der Grundlage des Dauerbetriebs von Notbeleuchtungsgeräten für 1 Stunde ausgewählt werden. Säurebatterieinstallationen mit Spannungen über 48 V und einer Kapazität von mehr als 150 Ah sollten gemäß den Anforderungen des Kapitels ausgeführt werden. 4.4. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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