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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen

Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auswahl elektrischer Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche. Allgemeine Anforderungen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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7.3.54. Es wird empfohlen, elektrische Geräte, insbesondere deren Teile, die im Normalbetrieb Funken bilden, aus explosionsgefährdeten Bereichen zu verlegen, wenn dies keine besonderen Schwierigkeiten beim Betrieb verursacht und nicht mit ungerechtfertigten Kosten verbunden ist. Wenn elektrische Geräte in einem explosionsgefährdeten Bereich installiert werden, müssen sie den Anforderungen dieses Kapitels entsprechen.

7.3.55. Die Verwendung tragbarer elektrischer Empfänger (Maschinen, Apparate, Lampen usw.) in explosionsgefährdeten Bereichen sollte auf Fälle beschränkt werden, in denen ihre Verwendung für den normalen Betrieb erforderlich ist.

7.3.56. Explosionsgeschützte elektrische Geräte, die in chemisch aktiven, feuchten oder staubigen Umgebungen eingesetzt werden, müssen auch vor der Einwirkung chemisch aktiver Umgebungen, Feuchtigkeit bzw. Staub geschützt werden.

7.3.57. Explosionsgeschützte Elektrogeräte, die in Außenanlagen eingesetzt werden, müssen auch für den Einsatz im Freien geeignet sein oder über eine Vorrichtung zum Schutz vor atmosphärischen Einflüssen (Regen, Schnee, Sonneneinstrahlung etc.) verfügen.

7.3.58. Elektrische Maschinen mit Schutzart „e“ dürfen nur an Mechanismen installiert werden, an denen sie keiner Überlastung, häufigen Starts und Umkehrungen ausgesetzt sind. Diese Maschinen müssen über einen Überlastschutz mit einer Betriebsdauer von maximal der Zeit te verfügen. Dabei ist te die Zeit, in der elektrische Maschinen durch den Anlaufstrom von der Temperatur aufgrund des Dauerbetriebs bei Nennlast auf die maximale Temperatur gemäß Tabelle erwärmt werden. 7.3.7.

7.3.59. Elektrische Maschinen und Geräte der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung“ in Umgebungen mit explosionsfähigen Gemischen der Kategorie IIC müssen so eingebaut werden, dass die explosionsgeschützten Flanschspalte nicht an einer Oberfläche anliegen, sondern einen Abstand von mindestens 50 mm haben mindestens XNUMX mm davon entfernt.

7.3.60. Explosionsgeschützte elektrische Geräte, die für den Betrieb in einem explosionsfähigen Gemisch aus brennbaren Gasen oder brennbaren Flüssigkeitsdämpfen mit Luft ausgelegt sind, behalten ihre Eigenschaften, wenn sie sich in einer Umgebung mit einem explosionsfähigen Gemisch der Kategorien und Gruppen befinden, für die ihr Explosionsschutz vorgesehen ist, oder wenn es befindet sich in einer Umgebung mit einem gemäß Tabelle klassifizierten explosionsfähigen Gemisch. 7.3.1 und 7.3.2 in weniger gefährliche Kategorien und Gruppen.

7.3.61. Bei der Installation von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln mit der Explosionsschutzart „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“ muss eine Belüftungsanlage und Überwachung von Überdruck, Temperatur und anderen Parametern installiert und alle Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden mit den Anforderungen von GOST 22782.4 -78 * und Anweisungen für die Installation und den Betrieb an einer bestimmten elektrischen Maschine oder einem bestimmten Gerät. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Gestaltung von Fundamentgruben und Schutzgasleitungen muss die Bildung von unbelüfteten Zonen (Säcken) mit brennbaren Gasen oder brennbaren Flüssigkeitsdämpfen verhindern.

2. Gasversorgungsleitungen zu Ventilatoren, die elektrische Geräte mit Schutzgas versorgen, müssen außerhalb von Gefahrenbereichen verlegt werden.

3. Gasleitungen für Schutzgas können unter dem Boden von Räumlichkeiten, auch solchen mit explosionsgefährdeten Bereichen, verlegt werden, wenn Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen brennbarer Flüssigkeiten in diese Gasleitungen zu verhindern.

4. In Lüftungsanlagen müssen zur Realisierung von Verriegelungen, Steuerungen und Alarmen Geräte, Vorrichtungen und sonstige Geräte verwendet werden, die in der Montage- und Betriebsanleitung der Maschine oder des Gerätes angegeben sind. Der Austausch durch andere Produkte, die Änderung des Einbauortes und der Anschluss ohne Absprache mit dem Hersteller der Maschine oder des Gerätes ist nicht gestattet.

7.3.62. Elektrische Geräte mit ölgefüllten Gehäusen mit stromführenden Teilen dürfen an Mechanismen an Orten verwendet werden, an denen keine Stöße auftreten oder Maßnahmen getroffen wurden, um zu verhindern, dass Öl aus dem Gerät spritzt.

7.3.63. In explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen B-II und B-IIa wird empfohlen, elektrische Geräte zu verwenden, die für explosionsgefährdete Bereiche mit Mischungen aus brennbaren Stäuben oder Fasern mit Luft bestimmt sind.

Wenn solche elektrischen Geräte nicht vorhanden sind, dürfen in explosionsgefährdeten Zonen der Klasse B-II explosionsgeschützte elektrische Geräte verwendet werden, die für den Betrieb in Umgebungen mit explosionsfähigen Gemischen von Gasen und Dämpfen mit Luft bestimmt sind, und in Zonen der Klasse B-IIa – Allzweck-Elektrogeräte (ohne Explosionsschutz), aber mit geeigneten Schutzgehäusen gegen das Eindringen von Staub.

Die Verwendung von explosionsgeschützten Elektrogeräten, die für den Betrieb in Umgebungen mit explosionsfähigen Gas- und Dampfgemischen mit Luft vorgesehen sind, sowie von Allzweck-Elektrogeräten mit einem angemessenen Schutzgrad ist zulässig, sofern die Temperatur der Oberfläche des Elektrogeräts eingehalten wird in dem sich brennbare Stäube oder Fasern absetzen können (bei Betrieb elektrischer Geräte mit Nennlast und ohne Staubschichtung), mindestens 50 °C unter der Glimmtemperatur des Staubes für glimmende Stäube bzw. nicht mehr als zwei Drittel der Selbstentzündungstemperatur liegen Temperatur für nicht glimmende Stäube.

7.3.64. Der Explosionsschutz elektrischer Geräte für Ammoniak-Kompressoreinheiten im Freien wird genauso gewählt wie für Ammoniak-Kompressoreinheiten in Innenräumen. Elektrische Geräte müssen vor Witterungseinflüssen geschützt werden.

7.3.65. Die Auswahl elektrischer Geräte für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sollte gemäß Tabelle erfolgen. 7.3.10 - 7.3.12. Bei Bedarf ist ein angemessener Austausch der in den Tabellen genannten elektrischen Betriebsmittel durch elektrische Betriebsmittel mit höherem Explosionsschutz und höherer Schutzart zulässig. Beispielsweise können anstelle elektrischer Betriebsmittel der Stufe „erhöhte Explosionssicherheit“ auch elektrische Betriebsmittel der Stufe „explosionsgeschützt“ oder „besonders explosionsgeschützt“ eingebaut werden.

In Bereichen, in denen die Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 61 °C (siehe 7.3.12) bestimmt wird, sind alle explosionsgeschützten elektrischen Geräte jeder Kategorie und Gruppe mit einer Oberflächenerwärmungstemperatur, die die Selbstentzündungstemperatur des Stoffes nicht überschreitet, zulässig kann verwendet werden.

Tabelle 7.3.10. Zulässiger Explosionsschutz bzw. Schutzgrad des Gehäuses elektrischer Maschinen (stationär und mobil) in Abhängigkeit von der Klasse der explosionsgefährdeten Zone

Klasse für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzniveau oder Schutzgrad
BI explosionsgeschützt
B-Ia, B-Ig Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosion
C-Ib Ohne Explosionsschutz. Gehäuse mit einem Schutzgrad von mindestens IP44. Funkenerzeugende Teile der Maschine (z. B. Schleifringe) müssen in einem Gehäuse mit einer Schutzart von mindestens IP44 eingeschlossen sein
B-II Explosionsgeschützt (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63)
B-IIa Ohne Explosionsschutz (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63). Gehäuse mit Schutzart IP54*. Funkenerzeugende Maschinenteile (z. B. Schleifringe) müssen in einem Gehäuse ebenfalls der Schutzart IP54 eingeschlossen werden*.

* Bis die Elektroindustrie Maschinen mit einem Gehäuseschutzgrad von IP54 einführt, ist es erlaubt, Maschinen mit einem Gehäuseschutzgrad von IP44 zu verwenden.

Tabelle 7.3.11. Zulässiger Explosionsschutz bzw. Schutzgrad der Hülle elektrischer Geräte und Geräte in Abhängigkeit von der Klasse der explosionsgefährdeten Zone

Klasse für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzniveau oder Schutzgrad
Stationäre Installationen
BI Explosionsgeschützt, extra-explosionsgeschützt
B-Ia, B-Ig Erhöhte Explosionssicherheit – für Geräte und Geräte, die Funken erzeugen oder keiner Erwärmung über 80 °C ausgesetzt sind. Ohne Explosionsschutzmittel – für Geräte und Geräte, die keine Funken erzeugen und keiner Erwärmung über 80 °C ausgesetzt sind. Gehäuse mit einem Schutzgrad von mindestens IP54*
C-Ib Ohne Explosionsschutz. Mantel mit einem Schutzgrad von mindestens IP44*
B-II Explosionsgeschützt (vorbehaltlich der Anforderungen von 7.3.63), besonders explosionsgeschützt
B-IIa Ohne Explosionsschutz (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63). Gehäuse mit einem Schutzgrad von mindestens IP54*
Installationen, mobil oder als Teil mobiler Anlagen, und manuelle, tragbare
B-I, B-Ia Explosionsgeschützt, extra-explosionsgeschützt
V-Ib, V-Ig Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosion
B-II Explosionsgeschützt (vorbehaltlich der Anforderungen von 7.3.63), besonders explosionsgeschützt
B-IIa Ohne Explosionsschutz (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63). Gehäuse mit einem Schutzgrad von mindestens IP54*

* Der Schutzgrad der Hülle von Geräten und Geräten gegen eindringendes Wasser (2. Ziffer der Bezeichnung) kann sich je nach Umgebungsbedingungen, in denen sie installiert werden, ändern.

Tabelle 7.3.12. Zulässiger Explosionsschutz bzw. Schutzgrad elektrischer Lampen in Abhängigkeit von der Klasse des explosionsgefährdeten Bereichs

Klasse für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzniveau oder Schutzgrad
Stationäre Lampen
BI explosionsgeschützt
B-Ia, V-Ig Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosion
C-Ib Ohne Explosionsschutz. Schutzart IP53 *
B-II Erhöhte Explosionssicherheit (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63)
B-IIa Ohne Explosionsschutz (bei Erfüllung der Anforderungen nach 7.3.63) Schutzart IP53 *
Tragbare Lampen
B-I, B-Ia explosionsgeschützt
V-Ib, V-Ig Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosion
B-II Explosionsgeschützt (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63)
B-IIa Erhöhte Explosionssicherheit (vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von 7.3.63)

* Abhängig von den Umgebungsbedingungen, in denen die Leuchten installiert werden, ist es zulässig, den Schutzgrad der Hülle gegen das Eindringen von Wasser (2. Ziffer der Bezeichnung) zu ändern.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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