Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten Bereichen. Nullung und Erdung Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 7.3.132. Für explosionsgefährdete Bereiche jeder Klasse in Räumen und explosionsgefährdeten Anlagen im Freien gelten die Anforderungen gemäß Abschnitt 1.7.38 über die Zulässigkeit der Verwendung eines erdfreien oder isolierten Neutralleiters in Elektroinstallationen bis 1 kV. Bei einem isolierten Neutralleiter muss eine automatische Steuerung der Netzisolation mit Auswirkung auf das Signal und die Steuerung der Durchschlagsicherung vorgesehen sein. 7.3.133. In explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen BI, B-Ia und B-II wird der Einsatz einer Schutzabschaltung empfohlen (siehe Kapitel 1.7). In explosionsgefährdeten Bereichen jeder Klasse muss ein Potenzialausgleich gemäß 1.7.47 durchgeführt werden. 7.3.134. In explosionsgefährdeten Bereichen jeder Klasse unterliegen außerdem der Nullung (Erdung): a) in Änderung 1.7.33 – elektrische Anlagen bei allen Wechsel- und Gleichstromspannungen; b) elektrische Geräte, die auf genullten (geerdeten) Metallkonstruktionen installiert sind, die gemäß 1.7.48 Satz 1 in nicht explosionsgefährdeten Bereichen nicht neutralisiert (nicht geerdet) werden dürfen. Diese Anforderung gilt nicht für elektrische Geräte, die in geerdeten Gehäusen von Schränken und Konsolen installiert sind. Als Nullschutzleiter (Erdungsleiter) sollten speziell für diesen Zweck konzipierte Leiter verwendet werden. 7.3.135. Bei Elektroinstallationen bis 1 kV mit fest geerdetem Neutralleiter müssen die elektrischen Geräte geerdet werden: a) in Stromnetzen in explosionsgefährdeten Bereichen jeglicher Klasse – ein separates Kabel oder eine Leitung für den Wohnbereich; b) in Beleuchtungsnetzen in explosionsgefährdeten Bereichen jeder Klasse, mit Ausnahme der Klasse BI, – im Bereich von der Leuchte bis zur nächsten Anschlussdose – mit einem separaten Leiter, der mit dem Null-Arbeitsleiter in der Anschlussdose verbunden ist; c) in Beleuchtungsnetzen in einer explosionsgefährdeten Zone der Klasse BI – ein separater Leiter, der von der Lampe bis zur nächstgelegenen Gruppenabschirmung verlegt wird; d) im Netzabschnitt von den Schaltanlagen und Umspannwerken, die sich außerhalb der explosionsgefährdeten Zone befinden, bis zur Abschirmung, Montage, Verteilungsstelle usw., die sich ebenfalls außerhalb der explosionsgefährdeten Zone befinden und von der aus elektrische Empfänger in explosionsgefährdeten Bereichen jeder Klasse mit Strom versorgt werden Als neutraler Schutzleiter darf der Aluminiummantel der Versorgungskabel verwendet werden. 7.3.136. Nullschutzleiter in allen Gliedern des Netzwerks müssen in gemeinsamen Schalen, Rohren, Kanälen und Bündeln mit Phasenleitern verlegt werden. 7.3.137. In Elektroinstallationen bis 1 kV und höher mit isoliertem Neutralleiter können Erdungsleiter sowohl in einem gemeinsamen Mantel mit Phasenleitern als auch getrennt von diesen verlegt werden. Erdungsnetze müssen an zwei oder mehr verschiedenen Stellen und, wenn möglich, an gegenüberliegenden Enden des Raums an Erdungsleiter angeschlossen werden. 7.3.138. Die Verwendung von Metallkonstruktionen von Gebäuden, Konstruktionen für Industriezwecke, Stahlrohren für elektrische Leitungen, Metallummantelungen von Kabeln usw. als Nullschutzleiter (Erdungsleiter) ist nur als zusätzliche Maßnahme zulässig. 7.3.139. In Elektroinstallationen bis 1 kV mit fest geerdetem Neutralleiter muss zur Gewährleistung einer automatischen Abschaltung des Notstromabschnitts die Leitfähigkeit der Null-Schutzleiter so gewählt werden, dass bei einem Kurzschluss am Gehäuse oder am Neutral-Schutzleiter ein Kurzschlussstrom auftritt, der mindestens das 4-fache des Bemessungsstroms des Sicherungseinsatzes der nächstgelegenen Sicherung und nicht weniger als das 6-fache des Stroms des Auslösers des Leistungsschalters überschreitet, der eine vom Strom umgekehrt abhängige Kennlinie aufweist. Beim Schutz von Netzen mit automatischen Schaltern, die nur über einen elektromagnetischen Auslöser (ohne Zeitverzögerung) verfügen, sollte man sich an den in 1.7.79 angegebenen Anforderungen an die Vielfachheit des Kurzschlussstroms orientieren. 7.3.140. Die Berechnung der Impedanz der Phase-Null-Schleife in elektrischen Anlagen mit einer Spannung von bis zu 1 kV und einem fest geerdeten Neutralleiter sollte für alle elektrischen Empfänger in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen BI und B-II und selektiv (jedoch nicht weniger) vorgesehen werden (mehr als 10 % der Gesamtmenge) für elektrische Empfänger, die sich in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen B-Ia, B-Ib, B-Ig und BIIa befinden und die höchste Schleifenwiderstandsphase haben – Null. 7.3.141. Die Durchführung von speziell verlegten Nullschutzleitern (Erdungsleitern) durch die Wände von Räumen mit explosionsgefährdeten Bereichen muss in Rohrabschnitten oder in Öffnungen erfolgen. Öffnungen von Rohren und Öffnungen müssen mit nicht brennbaren Materialien abgedichtet werden. Der Anschluss von Null-Schutzleitern (Erdungsleitern) an Durchgangsstellen ist nicht zulässig. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). 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