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Einheitliches staatliches System zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen (RSChS). Grundlagen des sicheren Lebens

Grundlagen von Safe-Life-Aktivitäten (OBZhD)

Verzeichnis / Grundlagen des sicheren Lebens

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Zur Umsetzung der Staatspolitik im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Territorien vor Notsituationen wurde im April 1992 das russische Warn- und Aktionssystem in Notsituationen geschaffen, das 1995 in umgewandelt wurde Einheitliches staatliches System zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen. Der Zweck der Schaffung dieses Systems besteht darin, die Bemühungen der föderalen Exekutivbehörden, der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, der lokalen Regierungen sowie von Organisationen, Institutionen und Unternehmen im Bereich der Prävention und Beseitigung von Notsituationen zu bündeln.

Die Hauptaufgaben von RSChS:

  • Entwicklung und Umsetzung rechtlicher und wirtschaftlicher Normen im Zusammenhang mit der Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen;
  • Umsetzung gezielter und wissenschaftlicher und technischer Programme zur Vorbeugung von Notsituationen und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Funktionierens von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Produktions- und Sozialeinrichtungen in Notsituationen;
  • Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Führungs- und Kontrollorgane, Kräfte und Mittel zur Verhinderung und Beseitigung von Notsituationen;
  • Sammlung, Verarbeitung, Austausch und Ausgabe von Informationen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen;
  • Vorbereitung der Bevölkerung auf Maßnahmen in Notsituationen;
  • Prognose und Bewertung der sozioökonomischen Folgen von Notsituationen;
  • Schaffung von Reserven an finanziellen und materiellen Ressourcen zur Behebung von Notsituationen;
  • Umsetzung staatlicher Fachkenntnisse, Aufsicht und Kontrolle im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Territorien vor Notsituationen;
  • Liquidation von Notsituationen;
  • die Umsetzung von Maßnahmen zum sozialen Schutz der von Notsituationen betroffenen Bevölkerung und die Durchführung humanitärer Maßnahmen;
  • Umsetzung der Rechte und Pflichten der Bevölkerung im Bereich des Schutzes vor Notsituationen, einschließlich derjenigen, die direkt an deren Beseitigung beteiligt sind;
  • internationale Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen.

Gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation „Über das einheitliche staatliche System zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen“ vom 30.12.2003. Dezember 794 Nr. 3 umfasst die RSChS Leitungsorgane, Kräfte und Mittel der föderalen Exekutivbehörden, der Exekutive Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Organe der lokalen Selbstverwaltung und Organisationen, zu deren Befugnissen die Lösung von Problemen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und der Territorien vor Notsituationen gehört. RSChS besteht aus funktionalen und territorialen Subsystemen und ist auf der föderalen, regionalen, territorialen, lokalen und Einrichtungsebene tätig (Schema XNUMX).

Die funktionellen Untersysteme RSSCHS schaffen föderale Exekutivorgane, um die Arbeit im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und der Territorien vor Notfällen in ihrem Tätigkeitsbereich zu organisieren.

Einheitliches staatliches System zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen (RSChS)

Schema 3. Einheitliches staatliches System zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen

Territoriale Subsysteme von RSChS werden in den Teilgebieten der Russischen Föderation gegründet, um natürliche und vom Menschen verursachte Notfälle auf ihrem Territorium zu verhindern und zu beseitigen. Diese Systeme bestehen aus Verbindungen, die der administrativ-territorialen Aufteilung der Teilgebiete der Russischen Föderation entsprechen.

Auf jeder Ebene des RSChS wurden Koordinierungsorgane, ständige Leitungsorgane, Organe der Tagesführung, Kräfte und Mittel, Reserven an finanziellen und materiellen Ressourcen, Kommunikations-, Warn- und Informationsunterstützungssysteme geschaffen.

Koordinierungsstellen der RSChS:

  • auf Bundesebene - Regierungskommission zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes; Kommissionen zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes der Bundesvollzugsbehörden;
  • auf territorialer Ebene (auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation) - Kommissionen zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes der Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation;
  • auf lokaler Ebene (auf dem Gebiet der Gemeinde) - Kommissionen zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes der örtlichen Selbstverwaltungsbehörde;
  • auf Anlagenebene - Kommissionen zur Verhütung und Beseitigung von Notfallsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes von Organisationen.

Innerhalb der Grenzen der Bundesbezirke werden die Koordinierungsfunktionen von bevollmächtigten Vertretern des Präsidenten der Russischen Föderation wahrgenommen.

Ständige Leitungsgremien der RSChS:

  • auf Bundesebene - Ministerium für Notsituationen Russlands, strukturelle Unterabteilungen der föderalen Exekutivorgane, die speziell zur Lösung von Problemen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und der Gebiete vor Notsituationen befugt sind;
  • auf regionaler Ebene - regionale Zentren für Zivilschutz, Notfälle und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen des Ministeriums für Notsituationen Russlands (regionale Zentren);
  • auf regionaler und lokaler Ebene - zuständige Stellen, die speziell zur Lösung der Aufgaben des Zivilschutzes, der Verhütung und Beseitigung von Notsituationen auf dem Territorium aller Teilgebiete der Russischen Föderation und aller Gemeinden befugt sind (Verwaltungsorgane für Zivilschutz und Notsituationen);
  • auf Anlagenebene - Strukturabteilungen oder Mitarbeiter von Organisationen, die speziell zur Lösung von Problemen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und des Territoriums vor Notsituationen befugt sind.

Organe der laufenden Verwaltung der RSChS:

  • Krisenmanagementzentren, Informationszentren, Dispositionsdienste der Bundesorgane;
  • Krisenmanagementzentren regionaler Zentren, regionale Informationszentren;
  • Krisenmanagementzentren der Zivilschutz- und Notfallmanagementorgane, territoriale (lokale) Informationszentren, Dienst- und Dispositionsdienste der Gebietskörperschaften der föderalen Exekutivorgane;
  • einheitliche Zoll- und Dispositionsdienste der Gemeinden; dienstliche Versanddienste von Organisationen (Objekten).

Kräfte und Mittel des RSChS repräsentieren speziell ausgebildete Kräfte und Mittel der föderalen Exekutivbehörden, der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, der lokalen Regierungen, Organisationen und öffentlichen Vereinigungen, die für die Verhütung und Beseitigung von Notsituationen bestimmt und eingesetzt (eingezogen) sind (Schema 4).

Auf jeder Ebene des RSChS umfassen sie Kräfte und Mittel der ständigen Bereitschaft, die für die schnelle Reaktion auf Notsituationen und die Durchführung von Arbeiten zu deren Beseitigung ausgelegt sind. Die Basis dieser ständigen Bereitschaftskräfte sind Rettungsdienste, Notfallrettungsformationen, sonstige Dienste und Formationen, die mit Spezialausrüstung, Ausrüstung, Ausrüstung, Werkzeugen, Materialien für die Notfallrettung und andere dringende Arbeiten in der Notfallzone für drei Tage ausgestattet sind. In den Einrichtungen werden Struktur und Zusammensetzung der Bereitschaftskräfte von den sie schaffenden Organisationen auf der Grundlage der ihnen übertragenen Aufgaben zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen festgelegt.

Die Kräfte und Mittel des RSChS werden üblicherweise in Kräfte und Mittel zur Beobachtung und Kontrolle, Kräfte und Mittel zur Beseitigung von Notsituationen unterteilt. Zu ersteren zählen Einrichtungen, Dienste und Institutionen, die staatliche Aufsicht, Inspektion, Überwachung, Kontrolle des Zustands der natürlichen Umwelt, des Verlaufs natürlicher Prozesse und Phänomene, potenziell gefährlicher Gegenstände, Lebensmittel, Futtermittel, Stoffe, Materialien und der Gesundheit der Menschen durchführen . Dazu gehören die Kräfte und Mittel staatlicher Aufsichtsbehörden, hydrometeorologischer Dienste, Veterinärdienste und einiger anderer.

Einheitliches staatliches System zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen (RSChS)

Schema 4. Allgemeine Gruppierung der russischen Rettungskräfte

Zu den Notfalleinsatzkräften gehören:

  • Zivilschutztruppen;
  • Such- und Rettungsdienst des Ministeriums für Notsituationen Russlands;
  • die staatliche Feuerwehr des Ministeriums für Notsituationen Russlands;
  • Formationen und Militäreinheiten der Bundeswehr zur Beseitigung der Folgen von Katastrophen;
  • Brandbekämpfungs-, Notfallrettungs- und Notfallrettungseinheiten von Ministerien, Abteilungen und Organisationen;
  • Institutionen und Formationen von Rettungsdiensten und anderen.

Sofern keine Gefahr von Notsituationen in Einrichtungen, Territorien oder Wassergebieten besteht, arbeiten die Behörden und Kräfte des RSChS im Rahmen ihrer täglichen Aktivitäten. Bei drohender Notsituation wird für sie ein Hochalarmmodus und bei Eintritt und Beseitigung einer Notsituation ein Notmodus eingeführt.

Die Hauptaktivitäten der Behörden und Kräfte des RSChS im Rahmen der täglichen Aktivitäten:

  • Untersuchung des Umweltzustands und Vorhersage von Notfallsituationen;
  • Sammlung, Verarbeitung und Austausch gemäß dem festgelegten Verfahren von Informationen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und des Territoriums vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen, Gewährleistung des Brandschutzes;
  • Entwicklung und Umsetzung gezielter und wissenschaftlicher und technischer Programme und Maßnahmen zur Vermeidung von Notfallsituationen und zur Gewährleistung des Brandschutzes; Planung der Aktionen der Leitungsorgane und Kräfte des einheitlichen Systems, Organisation der Vorbereitung und Unterstützung ihrer Aktivitäten;
  • Vorbereitung der Bevölkerung auf Maßnahmen in Notsituationen;
  • Förderung des Wissens im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und des Territoriums vor Notfällen und der Gewährleistung des Brandschutzes;
  • Verwaltung der Schaffung, Platzierung, Lagerung und Auffüllung von Reserven an materiellen Ressourcen zur Beseitigung von Notsituationen;
  • Durchführung staatlicher Fachkenntnisse, Aufsicht und Kontrolle im Rahmen seiner Befugnisse im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und des Territoriums vor Notfällen und der Gewährleistung des Brandschutzes;
  • Umsetzung der erforderlichen Versicherungsarten im Rahmen seiner Befugnisse;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Evakuierung der Bevölkerung, materieller und kultureller Werte in sichere Gebiete, deren Unterbringung in diesen Gebieten sowie der Lebenserhaltung der Bevölkerung in Notsituationen;
  • Führung der statistischen Berichterstattung über Notfallsituationen, Mitwirkung bei der Untersuchung der Ursachen von Unfällen und Katastrophen sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen solcher Unfälle und Katastrophen.

In höchster Alarmbereitschaft:

  • Stärkung der Kontrolle über den Zustand der Umwelt, Vorhersage des Auftretens von Notfällen und ihrer Folgen;
  • Einführung, falls erforderlich, eines Rund-um-die-Uhr-Dienstes der Leiter und Beamten der Leitungsorgane und Kräfte des RSChS an stationären Kontrollpunkten;
  • Kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung eines einheitlichen Datensystems über vorhersehbare Notfälle an die Behörden und Streitkräfte, um die Bevölkerung über die Methoden und Methoden zum Schutz davor zu informieren;
  • Ergreifen umgehender Maßnahmen, um das Auftreten und die Entwicklung von Notfallsituationen zu verhindern, die Höhe von Schäden und Verlusten im Falle ihres Auftretens zu verringern sowie die Stabilität und Sicherheit des Funktionierens von Organisationen in Notfallsituationen zu erhöhen;
  • Klärung von Aktionsplänen (Interaktion) zur Vorbeugung und Beseitigung von Notfallsituationen;
  • Gegebenenfalls Bereitstellung der Kräfte und Mittel des RSChS für die Reaktion auf Notsituationen, Bildung von Einsatzgruppen und Organisation ihres Vormarsches in die vorgesehenen Einsatzgebiete;
  • Bei Bedarf Auffüllung der Reserven an materiellen Ressourcen, die zur Beseitigung von Notsituationen geschaffen wurden;
  • ggf. Evakuierungs- und sonstige Maßnahmen durchführen.

Im Notfallmodus:

  • Kontinuierliche Überwachung des Umweltzustands, Vorhersage der Entwicklung von Notfällen und ihrer Folgen;
  • Benachrichtigung der Leiter von Exekutivbehörden, kommunalen Selbstverwaltungen, Organisationen und der Bevölkerung über eingetretene Notsituationen;
  • Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen;
  • Organisation der Arbeit zur Beseitigung von Notsituationen und umfassende Unterstützung des Handelns der Kräfte und Mittel des RSChS, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei deren Durchführung sowie gegebenenfalls Einbeziehung öffentlicher Organisationen und der Bevölkerung in vorgeschriebener Weise in die Liquidation von Notfällen;
  • Kontinuierliche Sammlung, Analyse und Austausch von Informationen über die Situation in der Notfallzone und im Zuge der Arbeiten zu deren Beseitigung;
  • Organisation und Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Interaktion zwischen den Exekutivbehörden des Bundes, den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, den lokalen Regierungen und Organisationen zur Beseitigung von Notsituationen und ihren Folgen;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Lebenserhaltung der Bevölkerung in Notsituationen.

Zur Koordinierung der Aktivitäten im Bereich des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes wird in jeder Einrichtung eine Kommission zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen und zum Brandschutz gebildet. Die Kommission verwaltet die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Notfallsituationen, zur Verbesserung der Zuverlässigkeit potenziell gefährlicher Bereiche und zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Organisation im Notfall.

Zur Struktur dieser Kommission gehören in der Regel der Leiter der Einrichtung oder sein erster Stellvertreter (Chefingenieur), einer der Stellvertreter, der Stabschef (Abteilung, Bereich) für Zivilschutzangelegenheiten, der stellvertretende Chefingenieur, Chefspezialisten (Technologe, Mechaniker, Energieingenieur, Produktionsleiter), Sicherheitsingenieur, Leiter der Finanzbehörde, Leiter der Personalabteilung, Rechtsberater sowie Beamte, die für Warnung und Kommunikation, Strahlen- und Chemikalienschutz, Wartung und Betrieb verantwortlich sind von Notunterkünften und Notunterkünften, technische Notfallunterstützung, Stromversorgung und Stromausfall, Brandbekämpfung, Logistik, medizinische Unterstützung, Transport, öffentliche Ordnung.

Das Arbeitsorgan der Kommission der Einrichtung ist die Zentrale (Abteilung, Sektor) für Zivilschutzangelegenheiten. Um die Ursachen von Notfällen direkt an den Standorten oder in der gesamten Anlage zu ermitteln, deren Ausmaß und Art der Notfälle vorherzusagen und zu bewerten, Vorschläge zu deren Beseitigung zu erarbeiten, werden aus der Kommission der Anlage Einsatzgruppen der notwendigen Fachkräfte gebildet.

Autoren: Smirnov A.T., Shakhramanyan M.A., Durnev R.A., Kryuchek N.A.

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