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Stellenbeschreibung für einen Webmaster. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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II. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Webmaster gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Für die Position des Webmasters wird eine Person ernannt, die über eine (höhere; sekundäre) Berufsausbildung sowie Berufserfahrung in der Erstellung und Pflege von Websites für mindestens (1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre usw.) verfügt.
  3. Der Webmaster muss wissen:
  • Protokolle und Funktionsprinzipien des Internets.
  • Browser.
  • HTML.
  • Das Betriebssystem, auf dem der Webserver ausgeführt wird.
  • Grundlagen des Webdesigns.
  • Das Objekt, dem der Server (beworbenes Produkt) zugeordnet ist.
  • Programmiersprachen C oder Perl, HTTP- und CGI-Standards.
  • Die Technik, die Nuancen der Programmierung in einem Multitasking-System zu beherrschen.
  • Grundlagen umfassender Serversicherheit.
  • Grammatik und Stilistik der russischen Sprache.
  • Aktuelle bedingte Abkürzungen, bedingte Abkürzungen zu Computerthemen, die in der Bibliographie in Fremdsprachen verwendet werden.
  • Englische Sprache.
  • Grundlagen des Arbeitsrechts.
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Die Ernennung zum Webmaster und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung des Leiters der Organisation nach Einreichung.
  2. Der Webmaster berichtet direkt an _________.
  3. Während der Abwesenheit des Webmasters (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Webmaster:

  1. Legt gemeinsam mit dem unmittelbaren Vorgesetzten die Ziele des Projekts fest.
  2. Organisiert Webmarketing.
  3. Entwickelt eine aus Sicht der Navigation komfortable Webserver-Schnittstelle (eine durchdachte Hypertext-Darstellung der Seiten der Website).
  4. Entwickelt das Konzept der Webserver-Entwicklung.
  5. Führt die Verwaltung des Webservers und des Betriebssystems durch, unter dem der Webserver läuft.
  6. Bereitet Angebote für Kunden und Partner für die Werbung auf Serverseiten vor.
  7. Wählt Material für Veröffentlichungen aus, bearbeitet und stellt es zusammen, erstellt Anmerkungen und identifiziert Schlüsselwörter.
  8. Markiert HTML-Dokumente.
  9. Konfiguriert einen Webserver, Fernverwaltungsdienste und Firewalls.
  10. Bietet Sicherheit für Webserver.
  11. Führt Verkehrsanalysen durch (Besuchsstatistiken).
  12. Führt Besucherbefragungen durch.
  13. Organisiert Werbung des Webservers im Internet.
  14. Entwickelt angewandte Analyseprogramme.
  15. Erstellt regelmäßig Berichte über Anfragen an den Webserver, um potenzielle Kunden und Wettbewerber zu identifizieren.
  16. Gewährleistet die Einhaltung der Gesetze zu Werbung, Verbraucherschutz, Information und Informatisierung, Urheberrecht und verwandten Schutzrechten usw.

III. Rechte

Der Webmaster hat das Recht:

  1. Urheberschaft für eigene Entwicklungen begründen.
  2. Legen Sie die Reihenfolge und Art der Bereitstellung von Informationen für die Veröffentlichung auf einem Webserver fest.
  3. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie die für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schafft.
  4. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die seine Rechte und Pflichten in seiner Position festlegen, den Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten.
  5. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch die Leitung der Organisation.

IV. Eine Verantwortung

Der Webmaster haftet:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine

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