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Stellenbeschreibung für einen Statistiker. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Statistiker gehört zur Kategorie der technischen Leistungsträger.
  2. Auf die Position des Statistikers wird eine Person berufen, die über eine mittlere Berufsausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder eine mittlere (vollständige) Allgemeinbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung in der Fachrichtung verfügt.
  3. Die Ernennung zum Statistiker und seine Entlassung erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung des Leiters des Statistikdienstes.
  4. Der Statistiker muss wissen:
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, Weisungen, sonstige maßgebliche und behördliche Dokumente im Zusammenhang mit der Organisation der statistischen Buchführung;
  • Grundlagen der Wirtschaftsstatistik;
  • Methoden der technischen und wirtschaftlichen Analyse von Leistungsindikatoren eines Unternehmens und seiner Bereiche;
  • Formulare für Primärdokumente zur statistischen Buchführung und Berichterstattung, Vorschriften und Hinweise zu deren Ausfüllung;
  • Grundlagen der Arbeits- und Produktionsorganisation;
  • Regeln für den Betrieb technischer Mittel;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Der Statistiker ist direkt dem Leiter des Statistischen Dienstes unterstellt.
  2. Während der Abwesenheit eines Statistikers (Krankheit, Urlaub usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Statistiker:

  1. Führt Arbeiten zur Erstellung periodischer statistischer Berichte und einmaliger Berichte des Unternehmens gemäß den von den offiziellen Stellen festgelegten Formularen und Fristen durch.
  2. Auf der Grundlage von Primärdokumenten sowie Zusammenfassungen und Berichten der Unternehmensbereiche werden systematisch Daten über die Umsetzung geplanter Aufgaben sowie Informationen mit verschiedenen qualitativen Merkmalen des Personals, der technologischen Ausrüstung, des Transports usw. gesammelt.
  3. Überprüft die Richtigkeit der empfangenen Daten und deren Vergleichbarkeit für einzelne Sparten mit Daten aus Vorperioden.
  4. Systematisiert und verarbeitet digitale Daten (gruppiert sie, berechnet Ergebnisse, berechnet relative Indikatoren usw.).
  5. Beteiligt sich an der Analyse der Produktions- und Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens.
  6. Erstellt verschiedene Zertifikate basierend auf statistischen Daten.
  7. Ergreift die notwendigen Maßnahmen, um moderne technische Mittel bei der Arbeit einzusetzen.
  8. Führt einmalige Dienstaufträge des Leiters des Statistikdienstes aus.

III. Rechte

Der Statistiker hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  2. Zu Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens zur Prüfung durch den Leiter des Statistikdienstes einreichen.
  3. Fordern Sie persönlich oder im Namen des Leiters des Statistikdienstes bei den Abteilungen des Unternehmens Informationen und Unterlagen an, die zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.
  4. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der Statistiker ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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