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Stellenbeschreibung für den leitenden Teleoperator der technischen Abteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der leitende Kameramann gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Für die Position des leitenden Fernsehbetreibers wird eine Person mit weiterführender technischer Fachausbildung und Erfahrung in diesem Bereich eingestellt.
  3. Die Aufnahme in die Position des leitenden Fernsehbetreibers und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens auf Empfehlung des Abteilungsleiters.
  4. Der leitende Kameramann muss wissen:
  • methodische und normative Materialien zu den Themen der durchgeführten Arbeit;
  • Merkmale des Unternehmens. organisatorische Struktur;
  • Funktionsprinzipien von Filmvideogeräten;
  • Grundlagen der Komposition, Belichtungsmessung;
  • Grundlagen der Arbeit mit Licht, Lichttechnik;
  • Grundlagen der Tonaufnahme;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Der leitende Kameramann berichtet direkt an den Abteilungsleiter.
  2. Während der Abwesenheit des leitenden Kameramanns (Krankheit, Urlaub etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Generals ernannten Person wahrgenommen. Direktor des Unternehmens. Eine Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und rechtzeitige Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Führt als Regisseur Videoaufnahmen im Pavillon durch.
  2. Bereitet in Abstimmung mit den Programmmanagern Szenerienentwürfe und Rahmenkompositionen vor.
  3. Bereitet das Studio mindestens 30 Minuten vor Arbeitsbeginn für die Live-Übertragung oder Aufnahme vor.
  4. Steuert die Wartungsfreundlichkeit von Videogeräten und Beleuchtungsgeräten im Pavillon.
  5. Erstellt Arbeitspläne für Fernsehkameraleute, spielt eine führende Rolle beim Filmen mit mehreren Kameras und stellt die Qualität des „Bildes“ sicher.
  6. Gemeinsam mit der Chefredaktion überwacht er die Einhaltung der Schießtechnik.
  7. Informiert die technische Abteilung rechtzeitig über den Status der Verbrauchsmaterialien und die Notwendigkeit, diese zu kaufen.
  8. Bei produktionstechnischen Notwendigkeiten produziert er die Verfilmung von Originalprogrammen und Nachrichtenbeiträgen.
  9. Führt Schulungen für Fernsehbetreiber durch.
  10. Kontrolliert Ordnung und Sauberkeit im Pavillon, hält die Videotechnik in Ordnung.
  11. Steuert die Wartungsfreundlichkeit von Videogeräten und Beleuchtungsgeräten im Pavillon.
  12. Steuert das Erscheinungsbild der im Rahmen vorhandenen.
  13. Arbeitet gemäß dem festgelegten Zeitplan und den Regeln der internen Arbeitsordnung des Fernsehens.
  14. Sonstige Aufgaben entsprechend den Produktionsanforderungen nach Anweisung des Abteilungsleiters.

III. Rechte

Der leitende Kameramann hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten.
  3. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Unternehmensleitung von den Abteilungen der Organisation und anderen Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  4. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der leitende Kameramann ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten. - innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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