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Stellenbeschreibung für den Leiter des Telekommunikationszentrums. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Fernmeldezentrale berichtet direkt an _______.
  2. Der Leiter der Fernmeldezentrale befolgt die Weisungen von _______.
  3. Der Leiter der Fernmeldezentrale ersetzt _______.
  4. Der Leiter der Fernmeldezentrale wird durch _______ ersetzt.
  5. Muss wissen:
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen von Leitungsgremien;
  • regulatorische, methodische und andere Dokumente im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Zentrums;
  • Regeln für den Betrieb und die Reparatur der vom Zentrum gewarteten technischen Geräte, technische Dokumentation;
  • Anweisungen zum Verhalten im Falle einer Bedrohung oder eines Notfalls;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Organisation von Produktion, Arbeit und Management, Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Regeln für die Nutzung lokaler Telefonkommunikation;
  • Regeln für die Nutzung von Ferngesprächen und internationalen Telefongesprächen;
  • Regeln für die Nutzung der Telegrafenkommunikation;
  • Regeln für die Nutzung des drahtgebundenen Rundfunks;
  • Regeln für das Zusammenspiel lokaler öffentlicher Telefonnetze mit lokalen Telefonnetzen von Dienststellen und anderen Eigentümern;
  • normative und gesetzgeberische Akte zum Umlauf von Wertpapieren;
  • Verbraucherschutzgesetz“;
  • Gesetz der Ukraine „Über die Beschwerde von Bürgern“;
  • das Verfahren zum Abschluss von Geschäftsverträgen;
  • Grundlagen des Managements und Marketings.
  1. Benötigte Qualifikationen:
  • abgeschlossene Hochschulausbildung in der entsprechenden Studienrichtung (Master, Facharzt);
  • Berufserfahrung im Berufsfeld - mindestens 2 Jahre.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Verwaltet die Produktionsaktivitäten des Zentrums.
  2. Es arbeitet auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung der Ukraine und der Bestimmungen des Zentrums.
  3. Organisiert die Wartung von Übertragungsleitungen, Apparaten und Geräten, Wegen und Kanälen, Strukturen von Kabel- und Richtfunkleitungen, drahtgebundenen Rundfunkeinrichtungen gemäß den Regeln des technischen Betriebs und anderen behördlichen Dokumenten.
  4. Gewährleistet das effiziente Funktionieren des lokalen Telekommunikationsnetzes und die Interaktion mit anderen Telekommunikationszentren.
  5. Gewährleistet die Aufrechterhaltung der elektrischen Parameter von Leitungen, Geräten, Geräten, Kanälen und Wegen im Rahmen bestehender Normen.
  6. Beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger Pläne für die Entwicklung der Telekommunikation und des drahtgebundenen Rundfunks.
  7. Einführung neuer Geräte gemäß dem umfassenden Programm zur Schaffung des einheitlichen nationalen Kommunikationssystems der Ukraine.
  8. Bietet geplante Reparaturen von Telekommunikations- und Rundfunkübertragungen, vorbeugende Wartung und Kontrollmessungen.
  9. Gewährleistet die Einsatzbereitschaft von Telekommunikationseinrichtungen unter besonderen und Notfallbedingungen.
  10. Ergreift bei Telekommunikationsschäden und Notsituationen umgehend Maßnahmen.
  11. Organisiert die rechtzeitige Versorgung von Produktionseinheiten mit Betriebsmaterialien, Ersatzteilen, Kleinmechanisierung und anderem.
  12. Bietet die Erstellung einer Informationsdatenbank zur automatisierten Lösung von Aufgaben des betrieblichen und technischen Managements.
  13. Gewährleistet den rechtzeitigen Aufbau neuer Kapazitäten und die zügige Inbetriebnahme der gekauften Ausrüstung.
  14. Überwacht den technischen Zustand und Betrieb der Telefonnetze anderer Betreiber, die Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz haben, gemäß den geltenden Vorschriften.
  15. Gewährleistet die Einhaltung genehmigter Regeln, Standards, Anordnungen, Anweisungen, Vorschriften und anderer im Kommunikationsbereich geltender Dokumente.
  16. Entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation und Technologie des Produktionsprozesses, zur Verbesserung der Qualität der Telekommunikation und zur Einsparung von Ressourcen aller Art.
  17. Beteiligt sich an der Prüfung von Projekten zum Bau und Wiederaufbau von Kabel- und Richtfunkstrecken, Trassen, Stationen und Knotenpunkten.
  18. Organisiert die Einwerbung von Mitteln für den Ausbau lokaler Telefonnetze gemäß geltendem Recht.
  19. Verwaltet die Entwicklung von präventiven Arbeitsplänen.
  20. Koordiniert außerplanmäßige Reparaturen.
  21. Organisiert metrologische Unterstützung des Zentrums.
  22. Organisiert die Arbeit des Zentrums und das Zusammenspiel seiner Abteilungen für eine qualitativ hochwertige, zeitnahe und vollständige Befriedigung der Bedürfnisse der Verbraucher nach Telekommunikationsdiensten in dem dem Zentrum unterstellten Gebiet.
  23. Organisiert Arbeiten an Vergleichen mit Verbrauchern und anderen Betreibern von Telekommunikationsdiensten.
  24. Bietet eine systematische Kontrolle über die Richtigkeit der Tarifierung von Dienstleistungen, über den Eingang und die Buchung von Einnahmen sowie über den Stand der Forderungen.
  25. Verwaltet Marktforschung, Analyse und Bewertung der bestehenden und prognostizierten Nachfrage nach neuen Telekommunikationsdiensten.
  26. Erbringt im Auftrag der Branche Werbe- und Informationsaktivitäten zur Förderung aller Arten von Telekommunikationsdiensten.
  27. Organisiert die Arbeit mit Wertpapieren, koordiniert und kontrolliert die Arbeit am Wertpapierumlauf.
  28. Organisiert die Arbeit des Servicecenters auf der Grundlage einer komplexen Automatisierung des Prozesses der Sammlung, Aufzeichnung und Verarbeitung von Informationen.
  29. Setzt Maßnahmen zur Einkommenssteigerung um.
  30. Entwickelt einen Geschäftsplan für das Zentrum.
  31. Sorgt auf der Grundlage der geschätzten Finanzierung für die Umsetzung des Einnahmen- und Ausgabenplans.
  32. Organisiert die Buchhaltung von Geldern, materiellen und anderen Vermögenswerten, die Buchhaltung des Anlagevermögens der Produktion und der Kapitalinvestitionen.
  33. Gewährleistet die Bereitstellung etablierter Formen der statistischen, buchhalterischen und sonstigen Berichterstattung.
  34. Verantwortlich für die bereitgestellten Daten.
  35. Koordiniert die Arbeit der Abteilungen des Zentrums.
  36. Erteilt Anordnungen und Weisungen im Rahmen seiner Zuständigkeit.
  37. Genehmigt Pläne und Berichte der untergeordneten Einheiten.
  38. Behandelt Beschwerden über die unbefriedigende Arbeit des Zentrums rechtzeitig und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der Beschwerdeursachen.
  39. Leitet Maßnahmen zur Organisation und Abrechnung von Aufträgen ein.
  40. Legt für die Mitarbeiter des Zentrums die Höhe der Tarifsätze, offiziellen Gehälter, Zuschläge, Zulagen und Prämien gemäß den aktuellen, vom Unternehmen genehmigten Regulierungsdokumenten und im Rahmen der angepassten Schätzung fest.
  41. Stellt den Bedarf des Zentrums an Personal relevanter Berufe bereit.
  42. Stellt Mitarbeiter des Zentrums ein und feuert sie.
  43. Bietet die richtigen Voraussetzungen für hochproduktives Arbeiten.

III. Rechte

Der Leiter der Fernmeldezentrale hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.
  2. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten.
  3. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser Anleitung.
  4. Im Rahmen seiner Kompetenzen informiert er seinen direkten Vorgesetzten über alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Mängel und unterbreitet Vorschläge zu deren Beseitigung.
  5. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Fernmeldezentrale ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer offiziellen Pflichten sowie für Nichtnutzung oder direkte Verletzung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Rechte – soweit dies durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegt ist.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden – innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegt sind.

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