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Stellenbeschreibung für einen Physiotherapeuten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Hauptaufgabe eines Physiotherapeuten ist die Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten, die Mitwirkung an der Rehabilitationsbehandlung von Patienten mit Folgen von Verletzungen, orthopädischen, neurologischen und anderen Erkrankungen durch den Einsatz moderner Methoden der Physiotherapie.
  2. Die Bestellung und Entlassung eines Physiotherapeuten erfolgt durch den Chefarzt der Poliklinik in vorgeschriebener Weise.
  3. Der Physiotherapeut ist für den medizinischen Teil dem stellvertretenden Chefarzt der Poliklinik unterstellt, und wenn die Poliklinik über eine Abteilung für Rehabilitationsbehandlung verfügt, dem Leiter dieser Abteilung. Das medizinische Personal der Physiotherapieabteilung (Büro) ist dem Physiotherapeuten unterstellt.
  4. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Physiotherapeut an:
  • Weisungen und Anordnungen kommunaler Gesundheitsämter;
  • diese Stellenbeschreibung;
  • methodische Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeit des Physiotherapieraums.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Aufnahme von Patienten, die von Ärzten anderer Fachrichtungen überwiesen werden, und Verschreibung physiotherapeutischer Verfahren gemäß der Diagnose und den Empfehlungen der behandelnden Ärzte.
  2. Beraten Sie die behandelnden Ärzte der Poliklinik zum Einsatz bestimmter physiotherapeutischer Behandlungsmethoden bei verschiedenen Erkrankungen.
  3. Überwachen Sie die korrekte Durchführung physiotherapeutischer Verfahren durch paramedizinisches Personal.
  4. Überprüfen und ergreifen Sie Maßnahmen für das rechtzeitige und korrekte Ausfüllen der Krankenakten durch das paramedizinische Personal.
  5. Überwachen Sie die korrekte Verwendung der Ausrüstung.
  6. Unterweisen Sie das Personal bei der Durchführung physiotherapeutischer Verfahren in Fragen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes.
  7. Sorgen Sie für die rechtzeitige Erstellung von Anträgen für die erforderlichen Geräte und Werkzeuge sowie für die Erstellung von Anträgen für die Reparatur defekter Geräte und Geräte.
  8. Überwachen Sie die Einhaltung der Fristen für die staatliche Überprüfung der Instrumentierung.
  9. Neue Methoden der physiotherapeutischen Behandlung und neue Geräte in die Praxis einführen.
  10. Die Arbeit des Personals des Kabinetts (der Abteilung) rational zu organisieren, Elemente der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation einzuführen und dabei die Erfahrungen der besten Institutionen der Stadt (Bezirk) zu nutzen.
  11. Organisation und Durchführung von Fortbildungen der Mitarbeiter des Physiotherapieraums (Abteilung).
  12. Systematische Verbesserung ihres theoretischen Niveaus und ihrer Produktionsqualifikationen.
  13. Machen Sie die Mitarbeiter, soweit sie betroffen sind, rechtzeitig auf Anordnungen und Anordnungen der Verwaltung sowie auf methodische Empfehlungen und andere amtliche Dokumente aufmerksam.
  14. Bei Notfällen in der Abteilung informieren Sie unverzüglich die Leitung der Poliklinik über den Vorfall und die ergriffenen Maßnahmen.
  15. Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitsdisziplin und der internen Vorschriften durch alle Mitarbeiter der Abteilung.
  16. Erstellen Sie jährlich einen Jahresplan für die Arbeit eines Physiotherapieraums (Abteilung) und legen Sie diesen dem stellvertretenden Chefarzt für den medizinischen Teil zur Genehmigung vor.
  17. Erstellen Sie gemäß dem Jahresplan einen Arbeitsplan für die Abteilung (Büro) für das Quartal und überwachen Sie dessen Umsetzung.
  18. Dem stellvertretenden Chief Medical Officer jährlich einen Bericht und eine Erläuterung zu den Aktivitäten der Abteilung (Büro) für das Jahr vorlegen, die Ergebnisse und die Wirksamkeit der physiotherapeutischen Behandlung sowie die Arbeitsbelastung des medizinischen Personals der Abteilung (Büro) analysieren.
  19. Erstellen Sie monatlich den Zeitplan ihrer Arbeit und der Mitarbeiter der Abteilung (Büro) für den nächsten Monat und legen Sie sie der Verwaltung zur Genehmigung vor, unter Berücksichtigung der einheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit physiotherapeutischer Hilfe an Samstagen.
  20. Legen Sie dem stellvertretenden Chefarzt für medizinische Angelegenheiten die Urlaubsplanung der Mitarbeiter der Abteilung (Büro) vor.
  21. Befolgen Sie die Prinzipien der Deontologie.

III. Rechte

Der Physiotherapeut hat das Recht:

  1. an der Personalauswahl für die Arbeit in der Physiotherapieabteilung (Büro) der Poliklinik mitwirken;
  2. führen Sie die Personalvermittlung in der Abteilung (Büro) durch und verteilen Sie die Aufgaben zwischen ihnen;
  3. dem Ärzterat der Poliklinik Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Tätigkeit der Abteilung (Büro) zur Diskussion vorlegen;
  4. der Verwaltung Vorschläge zur Beförderung und Verhängung von Strafen gegen Mitarbeiter der Abteilung unterbreiten;
  5. die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung der Verordnungen durch das Sanitätspersonal kontrollieren;
  6. die Termine der behandelnden Ärzte stornieren oder ändern, wenn sie nicht dem Zustand des Patienten, falscher Methodik, Dosierung oder der Unmöglichkeit der Durchführung (gemäß technischen Bedingungen) eines bestimmten Eingriffs entsprechen.

IV. Eine Verantwortung

Der Physiotherapeut ist verantwortlich für:

  1. Nichteinhaltung der Anforderungen der geltenden Rechtsakte und dieser Stellenbeschreibung;
  2. minderwertige medizinische Arbeit des ihm unterstellten Personals;
  3. Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Hygiene- und Hygienevorschriften in den Räumlichkeiten der Abteilung (Büro).

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