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Stellenbeschreibung für den Leiter der Personalabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Personalabteilung gehört der Kategorie „Leader“ an.
  2. Die Ernennung zum Leiter der Personalabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Ukraine und der geltenden Arbeitsgesetzgebung.
  3. Der Personalleiter berichtet direkt an _______.
  4. Der Personaler muss es wissen
  • Beschlüsse, Anweisungen, Anordnungen, methodische, regulatorische und andere Anleitungsmaterialien zur Arbeit mit Personal, Personalakten;
  • Aussichten für die Entwicklung der Branche und des Unternehmens, die wichtigsten technologischen Produktionsprozesse der Produkte des Unternehmens;
  • das Verfahren zur Entwicklung von Plänen für die Personalbesetzung des Unternehmens;
  • Vorschriften über das Verfahren zur Gewährung und Zahlung staatlicher Beihilfen, das Verfahren zur Registrierung der Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Arbeitnehmern, zur Führung und Aufbewahrung ihrer Arbeitsbücher und Personalakten, zur Gewährung von Renten für Arbeitnehmer des Unternehmens und deren Familienangehörige;
  • Organisation von Zeiterfassungen, Abrechnungsverfahren für die Beförderung von Personal;
  • das Verfahren zur Erstellung der festgelegten Berichterstattung;
  • Grundlagen der Berufsorientierung;
  • Grundlagen der Soziologie, Arbeitspsychologie, Wirtschaftswissenschaften, Produktionsorganisation und Management;
  • Arbeitsrecht;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Qualifikationsvoraussetzungen: Hochschulabschluss in der entsprechenden Studienrichtung (Master, Facharzt oder Bachelor). Postgraduierte Ausbildung im Management. Berufserfahrung im Bereich Personalmanagement nach Beruf: für einen Master- oder Fachstudiengang - mindestens 2 Jahre, für einen Bachelor-Abschluss - mindestens 3 Jahre.

II. Amtliche Verpflichtungen

Personalleiter:

  1. Leitet die Aufgabe, dem Unternehmen Mitarbeiter der erforderlichen Berufe, Fachrichtungen und Qualifikationen entsprechend dem Niveau und Profil der erhaltenen Ausbildung und den betriebswirtschaftlichen Qualitäten zur Verfügung zu stellen.
  2. Verwaltet die Entwicklung langfristiger und jährlicher Pläne für die Personalbesetzung des Unternehmens unter Berücksichtigung der Aussichten für seine Entwicklung, Änderungen in der Zusammensetzung der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Einführung neuer Geräte und Technologien sowie der Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen B. die Inbetriebnahme von Produktionsanlagen.
  3. Beteiligt sich an der Prognose und Ermittlung des Personalbedarfs auf der Grundlage von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Unternehmens.
  4. Löst Fragen der Einstellung, Entlassung und Versetzung von Arbeitnehmern, kontrolliert deren Platzierung und korrekten Einsatz in den Abteilungen des Unternehmens.
  5. Sorgt für die Aufnahme und Vermittlung junger Arbeitnehmer entsprechend dem an der Bildungseinrichtung erworbenen Beruf und Fachgebiet und führt gemeinsam mit den Leitern von Abteilungen und öffentlichen Organisationen ihre Praktikums- und Bildungsarbeit durch.
  6. Untersucht systematisch die Geschäftsqualitäten und andere individuelle Merkmale der Mitarbeiter des Unternehmens, um Personal für die Besetzung von Positionen auszuwählen, die in der Nomenklatur des Unternehmensleiters enthalten sind, und bildet eine Reserve für Beförderungen, überwacht deren Aktualisierung und Auffüllung und trägt zur Bildung von bei ein Kader von Managern aus der genehmigten Reserve.
  7. Beteiligt sich an der Organisation von Fortbildungen für in der Reserve eingeschriebene Mitarbeiter und bereitet sie auf die Arbeit in Führungspositionen vor.
  8. Beteiligt sich an der Zertifizierung, der Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Zertifizierungskommissionen, bestimmt den Kreis der Mitarbeiter, die der Regel- und Rezertifizierung unterliegen, und sorgt für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen.
  9. Organisiert die rechtzeitige Registrierung der Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Arbeitnehmern gemäß den Arbeitsgesetzen, Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Unternehmensleiters, die Personalbuchhaltung, die Ausstellung von Bescheinigungen über die aktuelle und frühere Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer sowie die Aufbewahrung und das Ausfüllen von Arbeitsbüchern und Pflege einer etablierten Personaldokumentation sowie Vorbereitung von Materialien für Mitarbeiter für Anreize und Auszeichnungen.
  10. Sorgt für die Erstellung der für die Zuweisung von Renten an Mitarbeiter des Unternehmens und deren Familien erforderlichen Unterlagen sowie für deren Vorlage bei den Sozialversicherungsbehörden.
  11. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Personalmanagements durch die Einführung eines geeigneten Systems zur Personalauswahl und -vermittlung, um die Auswahl der am besten ausgebildeten Arbeitskräfte für die effektive Erfüllung ihrer Aufgaben, die berufliche Auswahl und berufliche Anpassung des Personals sicherzustellen und deren Berufs- und Qualifikationsförderung.
  12. Bietet methodische Anleitung für die Arbeit der Personalinspektoren von Unternehmensbereichen und überwacht die Ausführung von Beschlüssen, Anordnungen und Weisungen zu Fragen der Personalarbeit durch die Bereichsleiter.
  13. Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Formen und Methoden der Arbeit mit dem Personal.
  14. Ermittelt und fasst die Ergebnisse der Personalarbeit zusammen, analysiert die Ursachen von Fluktuation, Fehlzeiten und anderen Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin, erarbeitet Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel, zur Personalbindung und ergreift Maßnahmen zur Beschäftigung entlassener Arbeitnehmer.
  15. Kontakte zu anderen Unternehmen in Personalfragen.
  16. Organisiert die Zeiterfassung, erstellt und implementiert Urlaubspläne, überwacht den Stand der Arbeitsdisziplin in den Unternehmensbereichen und die Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter, entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsdisziplin, senkt die Arbeitszeitkosten und überwacht deren Umsetzung.
  17. Gewährleistet die Erstellung etablierter Berichte über Personalakten und die Arbeit mit Personal.
  18. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung _______.

III. Rechte

Der Leiter der Personalabteilung hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut.
  2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens (der Abteilung).
  3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und anderen Mitarbeitern.
  4. Fordern Sie den Leiter des Unternehmens (andere Manager) auf, Unterstützung bei der Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten und Rechte zu leisten.
  5. Im Rahmen seiner Zuständigkeit Dokumente unterzeichnen und indossieren.
  6. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturbereiche des Unternehmens _______.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Personalabteilung ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer offiziellen Pflichten sowie für Nichtnutzung oder direkte Verletzung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Rechte – soweit dies durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegt ist.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden – innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegt sind.

V. Beziehungen (Verbindungen) nach Position

  1. In Abwesenheit des Leiters der Personalabteilung werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verantwortlich ist zu ihm.
  2. Zur Erfüllung von Pflichten und Ausübung von Rechten interagiert der Leiter der Personalabteilung:
  3. Mit den Leitern aller Strukturbereiche zu folgenden Themen:
  4. Empfangen:
  • Bewerbungen für Mitarbeiter;
  • Eigenschaften für Arbeitnehmer;
  • Vorschläge für den Ferienplan.
  1. Bestimmungen:
  • Entscheidungen über Anreize für Mitarbeiter;
  • Kopien von Einstellungs-, Umzugs- und Entlassungsaufträgen;
  • genehmigte Urlaubspläne.
  1. Mit dem Hauptbuchhalter am:
  2. Erhalt von Gehaltsbescheinigungen für die Registrierung von Renten.
  3. Bestimmungen:
  • Informationen über die Einstellung, Versetzung und Entlassung von Arbeitnehmern;
  • Urlaubsplan.

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