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Stellenbeschreibung für den Leiter der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung von „___“ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).
  2. Der Leiter der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und von der Position entlassen.
  3. Der Leiter der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung berichtet direkt an _______ des Unternehmens.
  4. Zum Leiter der Kosten- und Vertragsabteilung wird eine Person ernannt, die über eine höhere berufliche (wirtschaftliche) Ausbildung und mindestens __ Jahre Berufserfahrung als Leiter der Kosten- und Vertragsabteilung verfügt.
  5. Der Leiter der Budget- und Vertragsabteilung muss wissen:
  • Gesetze, Vorschriften und Entscheidungen der Regierung zu Preisfragen im Bauwesen;
  • Grundlagen einer Marktwirtschaft;
  • Methoden des Teammanagements und Anforderungen an die wissenschaftliche Arbeitsorganisation;
  • Buchhaltungssystem, Methoden und Verfahren zur Berichterstattung, Techniken zur Analyse wirtschaftlicher Aktivitäten, Finanzindikatoren von Unternehmen und Organisationen;
  • Gesetze und Vorschriften zu Steuer- und Zollaktivitäten;
  • methodische Empfehlungen zu Form, Inhalt und Regeln für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Vertragsdokumentationen aller Art für den Neubau, den Umbau und die Großreparatur bestehender Anlagen;
  • die geschätzte und regulatorische Basis in den Preisen der Ressourcen;
  • Regeln für Bau- und Installationsarbeiten sowie Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz, Sicherheit, Betriebshygiene und Brandschutz;
  • Preise für Ressourcen und Trends in ihren Veränderungen sowie Methoden zur Vorhersage dieser Veränderungen unter Berücksichtigung von zwei Arten von Erhöhungen der Baukosten von Anlagen, verursacht durch: wissenschaftlichen, technischen und sozialen Fortschritt und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt; inflationäre Prozesse;
  • Entwurfsmethoden und Durchführung technischer und wirtschaftlicher Berechnungen;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in Planung und Bau in Fragen der Ermittlung der Kosten für den Bau neuer, Umbauten und größerer Reparaturen bestehender Anlagen sowie der Kosten der durchgeführten Arbeiten und deren Zahlungen;
  • Kommunikationsmittel und automatisierte Informationsverarbeitung zur Erfüllung ihrer Pflichten und Ausübung ihrer Rechte.
  1. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und termingerechte Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Budget- und Vertragsabteilung:

  1. Bestimmt die Arbeitsintensität und Aufgabenverteilung (Arbeitsumfang) zwischen Gruppen und Abteilungsspezialisten;
  2. Bereitet Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und Arbeit der Abteilung vor und überwacht die Umsetzung dieser Vorschläge;
  3. Bereitet Vorschläge für die Einstellung, Ernennung und Entlassung von Abteilungsspezialisten, Vergütungsbedingungen und andere Bedingungen der Arbeitsbeziehungen in der Abteilung vor; koordiniert den Entwurf eines Arbeitsvertrags (Vertrags) einschließlich der Pflichten, Rechte und Pflichten für eine neu eingestellte Fachkraft in der Abteilung, sowohl persönlich mit dieser Fachkraft als auch mit dem stellvertretenden Leiter der Designorganisation für Personalarbeit;
  4. Bereitet Vorschläge zur Notwendigkeit einer Änderung der Positionen von Abteilungsspezialisten vor;
  5. Führt Aktivitäten zur Aus-, Weiterbildung und Umschulung von Abteilungsfachkräften durch;
  6. Bereitet Materialien für die Zertifizierung von Spezialisten der Abteilung vor;
  7. Entwickelt ein Informationsunterstützungssystem für Abteilungsspezialisten und überwacht dessen Funktionieren;
  8. Genehmigt den Plan zur Zusammenstellung normativer und Referenzdokumentationen zu Fragen der Kostenvoranschlagsregulierung und Preisgestaltung im Bauwesen;
  9. Koordiniert Pässe von Arbeitsplätzen von Spezialisten der Abteilung;
  10. Bestimmt die Standardarbeitsintensität und -dauer bestimmter Arten von Arbeiten in der Abteilung mit anschließender Ermittlung der Kosten dieser Arbeiten;
  11. Macht Abteilungsspezialisten darauf aufmerksam und überwacht die Einhaltung der in der Konstruktionsorganisation genehmigten Organisations- und Verwaltungsdokumente;
  12. Unterzeichnet die festgelegten Buchhaltungs- und Büroarbeitsformulare sowie das Zeugnis für Abteilungsspezialisten;
  13. Bereitet Anfragen und Berechnungen zum finanziellen, logistischen usw. Bedarf der Abteilung vor. Ressourcen;
  14. Trifft Entscheidungen über das System der Planung und Überwachung der Arbeitsausführung durch Abteilungsspezialisten;
  15. Bereitet organisatorische und administrative Dokumente vor, die die Beziehungen und spezifischen Arbeitsfragen innerhalb der Abteilung regeln, und überwacht deren Einhaltung;
  16. Bereitet Dokumente vor und beteiligt sich an der Arbeit, die von den Funktionen der Abteilung bestimmt wird;
  17. Implementiert und fordert die Einhaltung interner Arbeitsvorschriften durch Abteilungsspezialisten;
  18. Erfüllt während der längeren Abwesenheit von Abteilungsspezialisten deren individuelle Aufgaben (zu Fragen der Organisation der Leitung in der Abteilung);
  19. Beteiligt sich an der Entwicklung und Wartung des QMS der Organisation;
  20. Organisiert im QMS die Arbeitsorganisation an:
  • Durchführung einer Analyse der Ursachen von Inkonsistenzen im Zusammenhang mit der Arbeit der Abteilung und Aufzeichnung der Ergebnisse dieser Analyse;
  • Ergreifen notwendiger Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Nichtkonformitäten;
  • Ermittlung des Bedarfs an vorbeugenden Maßnahmen;
  • Ergreifen notwendiger vorbeugender Maßnahmen zur Beseitigung potenzieller Nichtkonformitäten;
  • Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Qualitätsaufzeichnungen: Identifizierung; Sammlung/Verteilung und Registrierung; Gewährleistung des freien Zugangs;
  • Zusammenstellung und Pflege von Speicherdateien; Lagerung; suchen; Anfälle;
  • Festlegung und Organisation der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der im Rahmen des internen Qualitätsaudits (Check) festgestellten Mängel;
  • Ermittlung des Bedarfs für die Anwendung statistischer Methoden;
  • Entwicklung und Pflege dokumentierter Verfahren für den Einsatz statistischer Methoden;
  • Analyse und Entsorgung unangemessener Schätzungsunterlagen;
  • Registrierung der Tatsache, dass Arbeiten zur Änderung (Revision) oder Entsorgung der nicht konformen Kostenvoranschlagsdokumentation durchgeführt wurden, um den tatsächlichen Zustand anzuzeigen;
  • erneute Kontrolle der korrigierten Schätzungsdokumentation.

III. Rechte

Der Leiter der Budget- und Vertragsabteilung hat das Recht:

  1. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters der Kostenvoranschlags- und Vertragsabteilung.
  2. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten in seinem Zuständigkeitsbereich zu lösen.
  3. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen in Fragen seiner beruflichen Tätigkeit.
  4. Erteilen Sie mündliche und schriftliche Anweisungen, die für die Fachkräfte der Abteilung verbindlich sind.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Abteilung Budgetierung und Vergabe ist zuständig für:

  1. Nichterfüllung ihrer funktionalen Pflichten.
  2. Ungenaue Informationen über den Status des Auftrags.
  3. Nichteinhaltung von Anordnungen, Anordnungen und Anweisungen des Leiters des Unternehmens.
  4. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
  5. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

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