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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten am PC. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die in sicheren Arbeitsmethoden, einer Einweisung und einer Erstschulung am Arbeitsplatz geschult wurden, dürfen am Personalcomputer arbeiten.

1.2. Beim Bedienen eines Personalcomputers kann ein Mitarbeiter den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • erhöhte statische Elektrizität;
  • reduzierte Luftionisierung;
  • statische körperliche Überlastung;
  • Überlastung visueller Analysatoren.

1.3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:

1.3.1. Führen Sie nur die in seiner Stellenbeschreibung genannten Arbeiten aus.

1.3.2. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber.

1.3.3. Beachten Sie die Arbeits- und Ruhezeiten je nach Dauer, Art und Kategorie der Arbeitstätigkeit (Anlage 1).

1.3.3. Beachten Sie die Brandschutzmaßnahmen.

1.4. Arbeitsplätze mit Computern müssen so aufgestellt werden, dass der Abstand vom Bildschirm eines Videomonitors zur Rückseite eines anderen mindestens 2,0 m und der Abstand zwischen den Seitenflächen von Videomonitoren mindestens 1,2 m beträgt.

1.5. Arbeitsplätze mit Personalcomputern sollten in Bezug auf die Lichtöffnungen so angeordnet sein, dass natürliches Licht von der Seite, hauptsächlich von links, einfällt.

1.6. Fensteröffnungen in Räumen, in denen Personalcomputer verwendet werden, müssen mit verstellbaren Vorrichtungen wie Jalousien, Vorhängen, Außendächern usw. ausgestattet sein.

1.7. Arbeitsmöbel für Computernutzer müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches sollte im Bereich von 680 - 800 mm eingestellt werden; Ist dies nicht möglich, sollte die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches 725 mm betragen;
  • Der Schreibtisch muss über eine Beinfreiheit mit einer Höhe von mindestens 600 mm, einer Tiefe auf Kniehöhe von mindestens 450 mm und auf Höhe der ausgestreckten Beine von mindestens 650 mm verfügen;
  • der Arbeitsstuhl (Stuhl) muss heb-schwenkbar und in der Höhe und den Neigungswinkeln von Sitzfläche und Rückenlehne sowie im Abstand der Rückenlehne von der Vorderkante der Sitzfläche verstellbar sein;
  • Der Arbeitsplatz muss mit einer Fußstütze mit einer Breite von mindestens 300 mm, einer Tiefe von mindestens 400 mm, einer Höhenverstellung bis zu 150 mm und einem Neigungswinkel der Standfläche von bis zu 20 Grad ausgestattet sein; Die Oberfläche des Ständers sollte gewellt sein und entlang der Vorderkante einen 10 mm hohen Rand haben.
  • Ein Arbeitsplatz mit Personalcomputer sollte mit einem leicht beweglichen Notenständer für Dokumente ausgestattet sein.

1.8. Um den aeroionischen Faktor in Räumen mit Computern zu normalisieren, müssen Geräte zur automatischen Regulierung des Ionenregimes der Luftumgebung verwendet werden (z. B. der stabilisierende Aeroionisator „Moscow-SA1“).

1.9. Frauen ab der Schwangerschaft und Stillzeit dürfen nicht alle Arbeiten ausführen, die mit der Nutzung von Computern in Zusammenhang stehen.

1.10. Für die Nichteinhaltung dieser Anweisung haften die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bereiten Sie den Arbeitsplatz vor.

2.2. Passen Sie die Beleuchtung an Ihrem Arbeitsplatz an und achten Sie darauf, dass der Bildschirm nicht blendet.

2.3. Überprüfen Sie, ob das Gerät richtig an das Stromnetz angeschlossen ist.

2.4. Überprüfen Sie, ob die Stromkabel in gutem Zustand sind und keine freiliegenden Kabelabschnitte vorhanden sind.

2.5. Stellen Sie sicher, dass Systemeinheit, Monitor und Schutzscheibe geerdet sind.

2.6. Wischen Sie die Oberfläche des Monitorbildschirms und des Schutzbildschirms mit einem antistatischen Tuch ab.

2.7. Überprüfen Sie die korrekte Aufstellung von Tisch, Stuhl, Fußstütze, Notenständer, Bildschirmwinkel, Tastaturposition, Mausposition auf einer speziellen Matte, passen Sie ggf. Tischplatte und Stuhl sowie die Anordnung der Computerelemente an ergonomische Anforderungen an und um unbequeme Körperhaltungen und anhaltende Körperverspannungen zu beseitigen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Bei der Arbeit an einem PC ist es einem Mitarbeiter untersagt:

  • Berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit (Prozessor), wenn das Gerät eingeschaltet ist.
  • Anschlüsse von Schnittstellenkabeln von Peripheriegeräten bei eingeschaltetem Strom umschalten;
  • verhindern, dass Feuchtigkeit auf die Oberfläche der Systemeinheit (Prozessor), des Monitors, der Arbeitsfläche der Tastatur, der Festplatten, des Druckers und anderer Geräte gelangt;
  • unabhängiges Öffnen und Reparieren von Geräten durchführen;
  • am Computer mit entfernten Abdeckungen arbeiten;
  • Trennen Sie das Gerät vom Stromnetz und ziehen Sie den Netzstecker, während Sie das Kabel festhalten.

3.2. Die Dauer der ununterbrochenen Arbeit am Computer ohne geregelte Pause sollte 2 Stunden nicht überschreiten.

3.3. Führen Sie in geregelten Pausen eine Reihe von Übungen durch, um neuroemotionalen Stress und Ermüdung des visuellen Analysators zu reduzieren, den Einfluss von körperlicher Inaktivität und Hypokinesie zu beseitigen und die Entwicklung von Haltungsermüdung zu verhindern.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. In allen Fällen von gebrochenen Stromkabeln, fehlerhafter Erdung und anderen Schäden oder dem Anschein von Verbrennungen schalten Sie sofort die Stromversorgung ab und melden Sie den Notfall dem Vorgesetzten.

4.2. Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Fehler behoben sind.

4.3. Wenn Sie verletzt sind oder plötzlich erkranken, benachrichtigen Sie sofort Ihren Vorgesetzten, veranlassen Sie Erste Hilfe oder rufen Sie einen Krankenwagen.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie Ihren Computer aus.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.3. Machen Sie Übungen für Augen und Finger, um sich zu entspannen.

Anhang 1. Zeit der geregelten Pausen in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitsschicht, Art und Kategorie der Arbeitstätigkeit mit einem Personalcomputer

1. Die Arten der Arbeitstätigkeit werden in 3 Gruppen eingeteilt: Gruppe A – Arbeit zum Lesen von Informationen von einem Computerbildschirm mit einer vorläufigen Anfrage; Gruppe B – Arbeit an der Eingabe von Informationen; Gruppe B – kreative Arbeit im Dialogmodus mit dem Computer. Bei Arbeiten im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Arbeitstätigkeiten während einer Arbeitsschicht ist als Hauptarbeit am Computer diejenige anzusehen, die während der Arbeitsschicht bzw. des Arbeitstages mindestens 50 % der Zeit in Anspruch nimmt.

2. Für die Arten der Arbeitstätigkeit werden 3 Kategorien der Schwere und Intensität der Arbeit am Computer festgelegt, die bestimmt werden: für Gruppe A – durch die Gesamtzahl der pro Arbeitsschicht gelesenen Zeichen (nicht mehr als 60000 Zeichen pro Schicht); für Gruppe B – nach der Gesamtzahl der pro Arbeitsschicht gelesenen oder eingegebenen Zeichen (nicht mehr als 40000 Zeichen pro Schicht); für Gruppe B – basierend auf der Gesamtzeit der direkten Arbeit mit einem Computer pro Arbeitsschicht (nicht mehr als 6 Stunden pro Schicht).

3. Bei der Arbeit in einer 8-Stunden-Schicht und der Arbeit am Computer sollten geregelte Pausen festgelegt werden:

  • für Arbeiten der Kategorie I 2 Stunden nach Beginn der Arbeitsschicht und 2 Stunden nach einer Mittagspause von jeweils 15 Minuten;
  • für die Arbeitskategorie II nach 2 Stunden ab Beginn der Arbeitsschicht und 1,5 - 2,0 Stunden nach der Mittagspause von jeweils 15 Minuten oder 10 Minuten nach jeder Arbeitsstunde;
  • für Arbeiten der Kategorie III - 1,5 - 2,0 Stunden ab Beginn der Arbeitsschicht und 1,5 - 2,0 Stunden nach einer Mittagspause von jeweils 20 Minuten oder von 15 Minuten Dauer pro Arbeitsstunde.

4. Bei einer 12-Stunden-Arbeitsschicht sollten in den ersten 8 Arbeitsstunden geregelte Pausen eingerichtet werden, ähnlich wie bei einer 8-Stunden-Arbeitsschicht, und während der letzten 4 Arbeitsstunden, unabhängig von der Kategorie und Art der Arbeit , jede Stunde dauert 15 Minuten.

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