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Anweisungen zum Arbeitsschutz im Sportunterricht. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Sicherheitsregeln im Sportunterricht und im Sportunterricht gelten für alle am Bildungsprozess Beteiligten bei der Organisation und Durchführung des Sportunterrichts und des Sportunterrichts (im Unterricht, in Sportvereinen, Sportabteilungen, allgemeinen Sportgruppen).

1.2. Diese Sicherheitsregeln sind für Führungskräfte, medizinisches Personal, Sportlehrer und Personen, die während des Trainings und der Erholung in Bildungseinrichtungen und Gesundheitscamps usw. Sport, Sport, Freizeitarbeit betreiben, sowie für alle Studierenden von Bildungseinrichtungen verbindlich.

1.3. Sportunterricht und Sportunterricht in Bildungseinrichtungen werden gemäß dem vom Bildungsministerium genehmigten Sportunterrichtsprogramm durchgeführt. Unterricht, Unterricht in Vereinen und Sektionen sollten nur von Sportlehrern oder Personen mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation durchgeführt werden.

1.4. Die Genehmigung zur Inbetriebnahme von Sportanlagen und zur Durchführung von Leibeserziehung und Sportunterricht bei der Aufnahme einer Bildungseinrichtung in das neue Studienjahr wird von einer Kommission erteilt, die gemäß der Entscheidung des Exekutivausschusses des Stadtrats (Bezirksrates) gebildet wird.

1.5. Die Umrüstung von Sportanlagen und der Einbau zusätzlicher Geräte ist nur im Einvernehmen mit Vertretern des Stadt(bezirks)rates, des Stadt(bezirks)bildungsamtes, der Brandschutzaufsicht und der Bezirkssanitär- und Epidemiologischen Station zulässig.

1.6. Schüler, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine gesundheitlichen Kontraindikationen haben, dürfen am Sportunterricht teilnehmen.

1.7. Das medizinische Personal macht den Sportlehrer oder die Person, die Sportunterricht und Sportunterricht durchführt, auf den Gesundheitszustand aufmerksam. Basierend auf diesen Daten werden die Schüler in Grund-, Vorbereitungs- und Sondergruppen für den Sportunterricht eingeteilt.

1.8. Bei der Durchführung von Leibeserziehung und Sportunterricht, sowohl im Unterricht als auch außerhalb der Schulzeit, verwenden Studierende von Bildungseinrichtungen spezielle Sportbekleidung (Trainingsanzug) und Sportschuhe, die durch die Wettkampfregeln in Einzelsportarten festgelegt sind. Es ist nicht gestattet, den Unterricht ohne Sportkleidung und Sportschuhe durchzuführen.

1.9. In Sporthallen muss ein Erste-Hilfe-Kasten (auf offenen Sportplätzen ein tragbarer Erste-Hilfe-Kasten) mit einem Satz Medikamente und Verbandsmaterial vorhanden sein, um bei Verletzungen und Verletzungen Erste Hilfe zu leisten.

1.10. Bei der Durchführung von Sportwettkämpfen in einer Bildungseinrichtung ist eine medizinische Versorgung erforderlich.

1.11. Die Anzahl der Sitzplätze in der Turnhalle während des Unterrichts beträgt 2,8 m2 pro Schüler. Es ist nicht gestattet, den Saal über die festgelegte Norm hinaus zu füllen.

1.12. Die Böden von Sporthallen müssen elastisch sein, keine Risse aufweisen und über eine ebene, waagerechte und rutschfeste Oberfläche verfügen.

1.13. Der Bodenbelag sollte sich durch das Waschen nicht verformen und vor Beginn des Unterrichts trocken und sauber sein.

1.14. Der Dachbodenbereich des Fitnessstudios sollte sauber und verschlossen gehalten werden. Bewahren Sie die Dachbodenschlüssel an einem bestimmten Ort auf. Es ist nicht gestattet, Sport- und Unterrichtsgeräte auf dem Dachboden aufzubewahren.

1.15. Elektrische Schalter müssen außerhalb der Turnhalle installiert werden. Alle Steckdosen müssen mit Spannungsangaben gekennzeichnet sein und über installierte Schutzkontaktstecker verfügen.

1.16. Die Temperatur in Umkleideräumen für Kinder sollte mindestens 18-20°C betragen; in Fitnessstudios nicht unter 15°C und in Duschen - 25°C.

1.17. Das Fitnessstudio sollte im Brandfall über einen Evakuierungsplan verfügen.

1.18. Es ist verboten, die Türen der Notausgänge der Turnhalle festzuhämmern und zu blockieren.

1.19. In jedem Fitnessstudio müssen mindestens zwei Schaum- oder Pulverfeuerlöscher vorhanden sein.

2. Sicherheitsanforderungen vor Beginn des Unterrichts

2.1. Die Umkleideräume im Fitnessstudio müssen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet sein.

2.2. Der Kursleiter übernimmt die Umkleidekabine und ist für die Sauberkeit und Ordnung in der Umkleidekabine verantwortlich.

2.3. Den Schülern ist der Zutritt zur Turnhalle vor Unterrichtsbeginn nicht gestattet. Der Zutritt zur Turnhalle ist nur auf Einladung eines Lehrers gestattet.

2.4. In der Umkleidekabine herrscht kein Gedränge, platzieren Sie alle Gegenstände so, dass sie keine Gefahr für die Gesundheit der Schüler darstellen.

2.5. Schüler der Klassen 1 bis 4 ziehen sich in ihren Klassenzimmern aus und werden von ihrem Sportlehrer in die Turnhalle geführt.

2.6. Während des Sportunterrichts sollten die Schüler keine Uhren, Ringe oder Armbänder tragen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Unterrichts

3.1. Allgemeine Anforderungen:

  • die Sicherheitsanforderungen während des Sportunterrichts strikt einhalten;
  • gemeinsam mit dem Lehrer oder seinem Stellvertreter den Unterricht in der Turnhalle durchführen;
  • im Sportunterricht sollten die Schüler nur Sportkleidung tragen, ihre Nägel sollten kurz geschnitten sein, ihre Haare sollten zusammengebunden sein;
  • Schuhe müssen Gummisohlen haben;
  • an Sprungstellen sind Gymnastikmatten erforderlich;
  • führen Sie keine Übungen an Geräten ohne Versicherung durch;
  • Stehen Sie nicht in der Nähe des Turngeräts, während der Schüler Übungen durchführt.
  • Bei Sprüngen sollte die Landung sanft mit einer allmählichen Hocke erfolgen.
  • trainieren Sie nicht mit nassen Handflächen;
  • Waschen Sie nach dem Unterricht Ihre Hände mit Seife.
  • Seien Sie vorsichtig bei der Durchführung von Übungen und beim Wechsel von Gerät zu Gerät.
  • Überprüfen Sie vor dem Ausführen von Übungen an den Schalen die Verdrehung der Schrauben.
  • Sportbekleidung muss immer sauber sein;
  • Schuhe müssen der vom Schüler getragenen Größe entsprechen;
  • Bei Unwohlsein, Verletzungen, Schwindel, Herz- oder Leberschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Lehrer.

Nicht erlaubt:

  • betreten Sie das Fitnessstudio ohne Sportschuhe;
  • Kaugummi im Unterricht
  • im Sportunterricht Ketten, Ringe und Uhren tragen;
  • einem vorauslaufenden Schüler in den Rücken stoßen;
  • Schritte machen, sich an die Form klammern;
  • schwere Geräte ohne Erlaubnis des Lehrers tragen;
  • die Höhe des Projektils ohne Erlaubnis des Lehrers ändern;
  • sich ohne Erlaubnis des Lehrers von Projektil zu Projektil bewegen.

3.2. Beim Turnen:

  • Turngeräte dürfen kein Spiel, keine Vibrationen oder Durchbiegungen in den Montageeinheiten und Verbindungen aufweisen. Befestigungsteile müssen fest angezogen sein;
  • Die Arbeitsfläche der Querstange oder -stangen muss glatt sein. Die Platten zur Befestigung der Haken der Abspannseile müssen fest mit dem Boden verbunden und bündig mit dem Boden versenkt sein;
  • Turnmatten müssen eng um das Turngerät gelegt werden, damit sie den Absprungbereich und einen möglichen Sturz oder Sturz abdecken;
  • Die Turnbrücke muss mit Gummi ausgekleidet sein, um ein Verrutschen beim Abstoßen zu verhindern.

Schülerinnen und Schüler, die eine ärztliche Untersuchung und eine Sicherheitsunterweisung bestanden haben, dürfen am Turnunterricht teilnehmen;

Verletzungsgefahr beim Sport:

  • auf fehlerhafte Geschosse;
  • ohne richtige Versicherung
  • ohne Verwendung von Turnmatten;
  • an schmutzigen Sportgeräten sowie bei Übungen an Geräten mit nassen Handflächen.

Sicherheitsanforderungen vor Beginn des Unterrichts:

  • Sportschuhe sollten rutschfeste Sohlen haben;
  • Wischen Sie die Stange mit einem trockenen Tuch ab und reinigen Sie sie mit Schleifpapier.
  • Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der Befestigung der Querstange, des Pferdes und der Ziege sowie der Sicherungsschrauben an den Stangen.
  • Bereiten Sie an den nötigen Stellen Gymnastikmatten vor. Die Oberfläche der Matten muss glatt sein.

Während des Kurses:

  • Führen Sie keine Übungen an Geräten ohne Erlaubnis des Lehrers oder seines Assistenten sowie ohne Versicherung durch.
  • Beim Überspringen von Geräten müssen die Landeanweisungen befolgt werden;
  • Stehen Sie nicht in der Nähe eines Schülers, der eine Übung mit einem Projektil durchführt.
  • trainieren Sie nicht mit nassen Handflächen;
  • Bei der kontinuierlichen Durchführung von Übungen ist darauf zu achten, dass die Abstände zwischen den Schülern optimal sind (um Kollisionen zu vermeiden).

Maßnahmen bei unvorhergesehenen Umständen:

  • Wenn ein Schüler Schmerzen in den Handgelenken, Rötungen oder Abschürfungen der Haut an den Handflächen verspürt und sich unwohl fühlt, brechen Sie den Unterricht ab und benachrichtigen Sie den Lehrer;
  • Im Falle eines Brandes in der Turnhalle ist der Unterricht sofort zu unterbrechen und die Schüler aus der Halle zu verweisen. Melden Sie den Brand der Verwaltung und den zuständigen Behörden, und der Lehrer selbst muss sofort mit dem Löschen des Feuers beginnen.
  • Wenn ein Schüler verletzt wird, müssen Sie ihm unverzüglich Erste Hilfe leisten, den Unfall der Verwaltung der Bildungseinrichtung und den Eltern melden und das Opfer gegebenenfalls ins Krankenhaus bringen.

Sicherheitsanforderungen am Ende des Unterrichts:

  • Sportgeräte am Ort ihrer Aufbewahrung entfernen;
  • Wischen Sie die Stange und die Stangen mit einem trockenen Tuch ab und reinigen Sie sie mit Schleifpapier.
  • Hände und Gesicht gründlich mit Seife waschen.

3.3. Während der Leichtathletik:

  • Die Laufstrecken müssen speziell ausgestattet sein und dürfen keine Unebenheiten, Löcher oder rutschigen Boden aufweisen. Die Laufstrecke muss mindestens 15 bis 20 m über die Ziellinie hinausragen.
  • Gruben für Weitsprünge müssen mit Sand gefüllt und bis zu einer Tiefe von 20–40 cm aufgelockert werden. Der Sand muss sauber und glatt sein. Vor jedem Sprung sollte der Sand aufgelockert und eingeebnet werden;
  • Das Werfen von Sportgeräten muss unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erfolgen, um zu verhindern, dass Projektile außerhalb des Geländes fallen. Die Länge der Sektoren zur Landung von Sportgeräten muss mindestens 60 m betragen.

Schulkinder, die eine ärztliche Untersuchung und eine Sicherheitsunterweisung bestanden haben, dürfen am Unterricht teilnehmen.

Mögliche Verletzungen während des Trainings:

  • auf rutschigen Boden oder harte Oberflächen fallen;
  • der Schüler befindet sich zum Zeitpunkt des Wurfs in der Wurfzone;
  • Übung ohne Aufwärmen.

Sicherheitsanforderungen vor Beginn des Unterrichts:

  • einen Trainingsanzug und Schuhe anziehen;
  • Bereiten Sie den Sand in der Sprunggrube sorgfältig vor und prüfen Sie, ob sich darin keine Fremdkörper befinden.
  • Wischen Sie die Projektile mit einem Lappen ab.

Beachten Sie während des Kurses Folgendes:

  • die Laufstrecke muss mindestens 15–20 m über die Ziellinie hinausgehen;
  • mögliche Teamzusammenstöße im Zusammenhang mit unerwarteten Schülerstopps;
  • Das Springen sollte nicht auf nassem, rutschigem Untergrund erfolgen, da Sie beim Sprung auf Ihren Händen landen.
  • beim Werfen sollten sich keine Schüler im Wurfbereich aufhalten;
  • es ist obligatorisch, einen Befehl für das Recht zu geben, ein Projektil zu werfen;
  • keine Notwendigkeit, auf der rechten Seite des werfenden Schülers zu stehen;
  • Das Aufheben von Projektilen aus der Wurfzone ohne Erlaubnis des Lehrers ist verboten;
  • es ist verboten, Projektile zum Werfen zu übergeben;
  • Lassen Sie keine Rechen und Schaufeln an den Arbeitsplätzen zurück;
  • Vor dem Wurf schauen, es befinden sich keine Personen in Wurfrichtung.

Maßnahmen bei unvorhergesehenen Umständen:

  • bei schlechter Gesundheit muss der Schüler den Unterricht abbrechen;
  • Wenn ein Schüler verletzt wird, müssen Sie ihm unverzüglich Erste Hilfe leisten, den Unfall der Verwaltung der Bildungseinrichtung und den Eltern melden und das Opfer gegebenenfalls ins Krankenhaus bringen.

3.4. Bei Durchführung des Skitrainings:

  • der Ort des Skitrainings – Pistenprofil, Gelände, Distanz und Bedingungen müssen entsprechend den Altersmerkmalen der Schüler gewählt werden;
  • Der Übungsbereich für das Ski-Ersttraining muss windgeschützt sein. Die Größe der Fläche muss einen Abstand zwischen den Skifahrern von mindestens 10 m gewährleisten.

Darüber hinaus ist eine Vorinstruktion der Studierenden obligatorisch.

Sicherheitsanforderungen vor Beginn des Unterrichts:

  • Ausrüstung inspizieren;
  • Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der Befestigungselemente.
  • Überprüfen Sie den Zustand des Skis.

Bei der Durchführung des Unterrichts ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • der Bewegungsabstand zwischen den Schülern sollte 3-4 m betragen, bei einem Abstand von mindestens 25-35 m beim Abstieg;
  • nach dem Abstieg nicht in der Nähe des Fußes anhalten;
  • Beim Abstieg müssen Sie die Skistöcke sorgfältig festhalten.

3.5. Bei der Durchführung von Sportunterricht (Fußball, Basketball, Handball):

  • Sportplätze müssen eine Oberfläche mit einer glatten und rutschfesten Oberfläche haben, ohne mechanische Einschlüsse, die zu Verletzungen führen;
  • Grundstücke dürfen nicht mit Gräben eingezäunt oder mit Holz- oder Ziegelrändern versehen werden. Mindestens 2 m vom Standort entfernt dürfen sich keine Bäume, Pfähle, Zäune oder andere Gegenstände befinden, die Verletzungen verursachen könnten.
  • Während des Unterrichts, des Trainings und der Wettkämpfe müssen die Schüler den Anweisungen des Lehrers, Trainers und Richters folgen, die festgelegten Regeln und die Reihenfolge des Unterrichts einhalten und die Belastung der Muskeln schrittweise erhöhen, um Verletzungen vorzubeugen.
  • vor Spielbeginn sollten Sie die Technik des Schlagens und Fangens des Balls, die richtige Haltung und den richtigen Fall bei der Ballannahme sowie persönliche Schutzmaßnahmen üben;
  • Die Kleidung von Schülern, die an Sportspielen teilnehmen, sollte leicht sein und die Bewegung nicht behindern, Schuhe für Handballspieler, Basketballspieler sollten flexible Sohlen haben und Fußballspieler sollten harte Sohlen haben;
  • Spieler müssen keine Gegenstände mit sich führen, die für sie selbst und andere Spieler gefährlich sind.
  • Schüler, die Fußball spielen, sollten über persönliche Schutzausrüstung verfügen: Schutzvorrichtungen unter den Socken, Torhüter – Handschuhe;
  • auf dem Handballfeld eine Sicherheitszone von 1 m entlang der Seitenlinien und mindestens 2 m hinter den Endlinien haben;
  • Basketballkörbe sollten in einer Höhe von 3,05 m über dem Boden der Turnhalle befestigt werden.

4. Sicherheitsanforderungen am Ende des Unterrichts

4.1. Betonen Sie beim Zusammenfassen die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Schüler während des Unterrichts.

4.2. Gehen Sie in die Umkleidekabine, ziehen Sie sich an und verlassen Sie mit Erlaubnis des Lehrers die Turnhalle.

4.3. Seien Sie beim Anziehen ordentlich, drücken Sie nicht.

4.4. Der Klassenwart reinigt den Umkleideraum und übergibt ihn dem Sportlehrer.

4.5. Nach dem Unterricht im Fitnessstudio muss jeder Schüler seine Hände und sein Gesicht gründlich mit Seife waschen.

4.6. Nach den Lektionen 3 und 4 ist eine Nassreinigung des Turnhallenbodens und der Matten erforderlich.

5. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen:

5.1. Wenn ein Schüler Schmerzen hat (Schmerzen in den Armen, Rötung der Haut oder Abschürfungen an den Handflächen) oder sich unwohl fühlt, brechen Sie den Unterricht ab und benachrichtigen Sie den Lehrer.

5.2. Wird ein Schüler verletzt, muss er unverzüglich Erste Hilfe leisten, den Unfall der Leitung der Bildungseinrichtung und den Eltern melden und gegebenenfalls das Opfer ins Krankenhaus bringen.

5.3. Wenn es in der Turnhalle zu einem Brand kommt, brechen Sie den Unterricht sofort ab, evakuieren Sie die Schüler aus der Turnhalle, melden Sie den Brand der nächstgelegenen Feuerwehr oder Schulverwaltung und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit primären Feuerlöschmitteln.

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