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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Bandförderers (Transporteurs). Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Zur selbstständigen Arbeit am Förderband sind Personen berechtigt, die über Fachkenntnisse im Umgang mit dem Förderband verfügen und eine ärztliche Untersuchung bestanden haben.

1.2. Der eingestellte Fahrer des Bandförderers (Transporteurs) muss sich einer Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Regeln und Leistungen vertraut gemacht werden für Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen gegen Unterschrift. und gefährliche Arbeitsbedingungen, über die Verhaltensregeln bei Unfällen.

1.3. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Bediener des Bandförderers (Transporteurs) einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.4. Der Fahrer des Bandförderers (Transporters) muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Fahrers absolvieren der Bandförderer (Transporteur), der im Auftrag (Anweisung) je nach Unternehmen eingesetzt wird.

1.5. Der Bediener des Bandförderers (Transporteurs) muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes bestehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.6. Der Bediener des Förderbandes (Transporteurs) muss in Overalls und Schuhen sowie in der in den Model Industry Standards vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstung arbeiten: staubdichter Baumwollanzug, Lederstiefel, kombinierte Fäustlinge, Schutzbrille (gegen mechanische Beschädigungen). , ein Helm, zusätzlich auf Außenrobotern und in unbeheizten Galerien im Winter zusätzlich - eine Jacke und Baumwollhosen mit isoliertem Futter.

Overalls, Spezialschuhe und persönliche Schutzausrüstung müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen.

1.7. Der Bediener des Förderbandes darf nur funktionstüchtige Werkzeuge verwenden.

1.8. Es ist verboten, Personen, die nicht berechtigt sind, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

1.9. Der Betreiber des Förderbandes darf das laufende Förderband nicht unbeaufsichtigt lassen.

1.10. Elektrische Leitungen innerhalb der Grenzen des Förderbandes und vom Förderband zur Weiche müssen in einem Gummischlauch verlegt und vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Der Förderrahmen muss geerdet sein.

1.11. Förderbänder, unter denen sich Personen aufhalten oder hindurchbewegen können, müssen mit Seitenwänden ausgestattet sein und über dem Durchgang ist ein Metallgitter angebracht.

1.12. Das Betreten der Förderbänder ist sowohl in Längs- als auch in Querrichtung verboten.

1.13. Das obere Ende des Förderbandes muss die Ladeplattform auf einer Länge von mindestens 0,5 m überlappen.

1.14. Bei der Zufuhr von staubigen Materialien (Zement, Kalk, Alabaster usw.) müssen die Förderbänder geschlossen sein, um ein Verspritzen der Materialien zu verhindern.

1.15. Beim Transport künstlicher Materialien muss der Förderer mit Seitenwänden mit einer Höhe von mindestens der Hälfte der Maximalabmessungen ausgestattet sein und seine Trommel auf der Entladeseite muss mindestens 0,5 m tief in den Annahmebereich hineinragen.

1.16. Zur Aufnahme künstlicher Ladung muss der Förderer mit einer speziellen Aufnahmevorrichtung ausgestattet sein. Es ist verboten, künstliche Ladungen manuell direkt vom Förderband zu übernehmen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Bediener des Förderbandes:

  • Untersuchen Sie die Teile der Förderbandmechanismen sorgfältig.
  • Überprüfen Sie den festen Sitz des Bandblocks auf der Trommeloberfläche und das Fehlen von Beschädigungen am Band.
  • Überprüfen Sie, ob die Schutzvorrichtungen der beweglichen Teile des Mechanismus ausreichend sind und ob ihre Befestigung stark ist.
  • Überprüfen Sie während des Probelaufs des Förderers die Leichtgängigkeit der Trommeln und Rollen, die Bewegung des Bandes, die ausreichende Spannung sowie den Zustand der Schutzvorrichtungen des Gegengewichts der Spannvorrichtung.
  • Overall, Sicherheitsschuhe und ggf. persönliche Schutzausrüstung anziehen;
  • Überprüfen Sie den Zustand der elektrischen Startausrüstung, der entsprechenden Sicherungen sowie der Erdung der Elektromotoren.
  • Nach der Inspektion der Fördermechanismen und der Fehlerbehebung muss der Fahrer alle reibenden Teile der Einheit schmieren.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Stellen Sie vor dem Starten des Förderers sicher, dass sich keine Materialreste, Werkzeuge oder andere Fremdkörper darauf befinden, und warnen Sie außerdem die Mitarbeiter, die den Mechanismus warten, mit einem akustischen Signal vor dem Start. Der Aufenthalt unbefugter Personen in der Nähe des Mechanismus während der Inbetriebnahme ist verboten.

3.2. Führen Sie einen Probelauf des Förderers ohne Last durch. Wenn dabei keine Störungen erkennbar sind, sollte nach und nach geladen werden.

3.3. Während des Probelaufs ist es notwendig, die ordnungsgemäße Funktion aller Teile der Maschine zu überprüfen.

3.4. Um den normalen Betrieb von Förderbändern zu gewährleisten, müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • den Betrieb von Rollenlagern systematisch überwachen;
  • den Betrieb der Spannvorrichtungen ständig überwachen;
  • Überprüfen Sie regelmäßig Futtertrichter, Entlade- und Reinigungsvorrichtungen.

3.5. Dem Förderbandfahrer ist untersagt:

  • Förderbänder im beladenen Zustand anhalten (außer in Notfällen);
  • während der Fahrt reinigen und reparieren;
  • Verhindern Sie mit Hilfe eines Anschlags ein seitliches Verschieben des Bandes, verhindern Sie ein Abrutschen des Bandes auf der Antriebstrommel, fügen Sie Kolophonium, Sand und andere Materialien hinzu.

3.6. Es ist verboten, das Durchrutschen des Förderbandes während des Betriebs des Förderers zu verhindern, Sand, Ton, Schlacke, Kolophonium, Teer usw. einzufüllen. zwischen Riemen und Trommel, Spannen, Verstärken, Korrigieren des Riemens, Neuanordnen der Rollen, die den Riemen tragen, sowie manuelles Reinigen der Spann- und Antriebsstationen (Trommeln) sowie der Kettenräder.

Diese Arbeiten können bei ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden, wenn die Sicherungen und Trennstecker von einem Elektriker entfernt wurden.

3.7. Beim Betrieb eines Förderbandes unter Bedingungen, bei denen die gesamte Strecke nicht einsehbar ist, muss an den Startplätzen ein bidirektionaler akustischer Alarm installiert werden. Eine direkte Signalisierung mit Steuerung vom Startpunkt des Förderers aus darf nur dann persönlich erfolgen, wenn der Förderer über seine gesamte Länge vollständig einsehbar ist.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Am Ende der Arbeit muss der Bediener des Bandförderers:

  • Informieren Sie die Arbeiter über die Beendigung der Beladung des Förderbandes mit Materialien.
  • Stoppen Sie den Mechanismus und schalten Sie den Schalter aus. Verschließen Sie die Box, in der es installiert ist.

4.2. Überprüfen und reinigen Sie Teile des Mechanismus von Schmutz, Material und Staub. Bei der Reinigung von Mechanismen muss eine Schutzbrille getragen werden.

4.3. Nach Schichtende und vor Arbeitsbeginn ist es notwendig, Lager und nicht rotierende Rollen regelmäßig zu schmieren und defekte auszutauschen.

4.4. Am Ende der Arbeiten muss der Bediener des Förderbandes den Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz reinigen und an den vorgesehenen Lagerort bringen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

4.5. Der Fahrer muss den Mechaniker oder den Schichtarbeiter über alle bei der Inspektion oder dem Betrieb der Förderanlage festgestellten Störungen informieren.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Werden am Förderband Metallrisse, scharfe Umlenkungen und Defekte in den Schweißnähten festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen. Der Riemen sollte vor Beginn jeder Schicht überprüft werden.

5.2. Es ist verboten, brennende Drähte oder Elektrokabel zu löschen, ohne die Spannung abzuschalten.

5.3. Im Brandfall Personen sofort in sichere Entfernung bringen, Feuerwehr verständigen und Löschmaßnahmen ergreifen.

5.4. Bei einer plötzlichen Unterbrechung der Stromversorgung muss der Bediener des Bandförderers den Messerschalter ausschalten und den Mechanismus bremsen.

5.5. Unter folgenden Umständen sofort den Strom abschalten:

  • im Falle eines Bruchs eines Teils des Mechanismus;
  • im Falle eines Unfalls in der Nähe des Mechanismus mit einem der Servicemitarbeiter;
  • bei einem Brand im Arbeitsbereich.

5.6. Bei Unfällen muss der Fahrer des Förderbandes dem Opfer Erste Hilfe leisten und im Notfall einen Krankenwagen rufen und die Verwaltung unverzüglich über den Unfall informieren.

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